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Einleitung
Von den drei beherrschenden Sachbereichen der Internationalen Beziehungen-Sicherheit, Herrschaft und Wohlfahrt- wird in der Auffassung des Realismus ersterem der Primat zuerkannt. Es handelt sich wegen seiner unmittelbaren Bedeutung für die Existenz des einzelnen Staates um den wichtigsten und zugleich auch sensibelsten Bereich, bei dem die Wahrscheinlichkeit einer Auseinandersetzung mit gewaltsamen Mitteln hoch ist. Verhandlungen im internationalen Umfeld sind von Nullsummenkonflikten und dem allgegenwärtigen Sicherheitsdilemma geprägt- dies wirkt sich zusätzlich erschwerend auf eine angestrebte Verregelung aus. In der vorliegenden Arbeit soll nach kurzem historischen Rückgriff auf die Entstehungsumstände beider Institutionen (2.1, 2.2) auf deren institutionelle Formen und Wirkungsmechanismen eingegangen werden (3.1, 3.2), um diese dann im Kapitel das sich mit den veränderten Bedingungen nach dem Zerfall des Ostblocks beschäftigt, bezüglich ihrer Wandlungs- bzw. Erweiterungsfähigkeit zu untersuchen (5.1, 5.2). Zuvor werden in Kapitel 4 mittels eines impliziten Vergleichs die Unterschiede in Anlage und Aufgabe der beiden Organisationen verdeutlicht. In diesem Zuge wird besonders auf die sich bietenden Chancen, jedoch auch auf die immanenten Risiken des sich im Gange befindlichen Wandels eingegangen. Hierbei wird bevorzugt auf die NATO eingegangen. Erkenntnisleitend soll die Frage sein, ob und in welcher Form eine oder beide der untersuchten Organisationen für die Gewährleistung gesamteuropäischer
Sicherheit im Anschluß an den Zweiten Weltkrieg und besonders nach den Umwälzungen im Osten durch das Ende des Staatskommunismus in Frage kommen. Dabei gelangt die Arbeit zu dem Schluß, daß trotz überragender Bedeutung der NATO diese nicht allein als Garant künftiger Sicherheit in Europa fungieren kann, sondern der Unterstützung einer gesamteuropäisch neutraleren Organisation wie der OSZE bedarf, um vor allem Rußland in einen vereinigten Kontinent zu integrieren.
Über die Lektüre der von beiden Institutionen selbst herausgegebenen Informationen zu Fakten und Strukturen hinaus waren besonders in bezug auf die Osterweiterung der NATO die Beiträge der Wissenschaftler, Staatsmänner und auch Militärs verschiedener Länder, vor allem Ostmitteleuropas, sehr hilfreich.
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1. Europäische Sicherheitspolitik nach 1945
Der im Anschluß an den Ersten Weltkrieg geschaffene Völkerbund war in erster Linie wegen seiner engen Verknüpfung mit dem Versailler Vertrag und dem Nichterreichen des angestrebten Ziels der Universalität, nicht in der Lage gewesen, den Ausbruch des folgenden Weltkriegs zu verhindern (Unser 1997: 17). Mit den Vereinten Nationen ist 1945 eine zum jetzigen Zeitpunkt wirklich weltumspannende Organisation zur Konfliktbearbeitung geschaffen worden. Ungeachtet dessen hatte der sich bereits zu Kriegsende abzeichnende und wenige Jahre später zur vollen Entfaltung kommende Antagonismus zwischen dem „Westen“ und dem „Osten“ zur Entstehung zweier großer Militärblöcke geführt: Dem Nordatlantikpakt (North Atlantic Treaty Organization- NATO) und dem Warschauer Pakt.
Die Hauptakteure der jeweiligen Bündnisse, die USA und die UdSSR, hatten in Europa den größten Aufwand an Menschen und Material gebündelt, um den Status Quo der in Jalta und Potsdam gemeinsam abgesteckten Einflußsphären notfalls militärisch zu verteidigen. Abgesehen von einigen sogenannten Stellvertreter-Kriegen, bei denen sich die beiden Kontrahenten jedoch nie im direkten Waffengang auseinanderzusetzen hatten, kristallisierte sich im geteilten Deutschland, und noch einmal exemplifizierter in Berlin das Aufeinanderprallen der Blöcke. Erst nachdem annährend 30 Jahre Kalten Krieges vergangen waren, wurde die Schaffung eines auf Europa begrenzten Instruments zur Détente angeregt.
1.1 Die Entstehung der NATO
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs brachen die im Zweckverbund zur Niederwerfung Deutschlands beigelegten Systemkonflikte zwischen Demokratie und Kapitalismus auf der westlichen, und Kommunismus und Planwirtschaft auf der östlichen Seite schnell wieder auf. Bereits während der Konferenzen zur Aufstellung einer Nachkriegsordnung, bei denen vor allem auch die künftigen Einflußsphären der aus dem Krieg als „Supermächte“ hervorgehenden USA und UdSSR festgelegt wurden, zeichnete sich ab, daß der zwischen ihnen herrschende Antagonismus zur zentralen Konfliktformation im internationalen System werden würde. Denn das Sowjetreich machte von Anbeginn keinen Hehl aus seinem imperialen Bestreben, welches die Vorstufe zur programmatischen
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„Weltrevolution“ darstellte. Der damalige Ministerpräsident und Außenminister Belgiens, Paul-Henri Spaak, erklärte 1948 vor der Vollversammlung der VN, daß die UdSSR die einzige Großmacht sei, die während des Krieges fremde Gebiete an sich gerissen habe (NATO 1990: 19). Diese Aussage bezieht sich auf die rund eine halbe Million Quadratkilometer Land, welche die Sowjets bei ihrem Vorstoß nach Deutschland annektierten. Die Fortsetzung dieser Expansionspolitik, die durch die erdrückende Präsenz der Roten Armee in den „befreiten“ Staaten Osteuropas unterstützt wurde, beschwor die Gefahr einer uneingeschränkten Ausweitung der sowjetischen Einflußsphäre in Europa herauf. Parallel zu den ost-westlichen Nachkriegszerwürfnissen konstituierte sich Ende Juni 1945 die Organisation der Vereinten Nationen als Nachfolgerin des erfolglosen Völkerbunds. Doch die in sie gesteckten Hoffnungen wurden vehement durch die Obstruktionspolitik der Sowjets gedämpft, die ein wirklich gemeinsames Handeln des Sicherheitsrates der VN blockierte (NATO 1990: 19). Bei der nun einsetzenden Blockbildung knüpfte der westliche Hegemon USA die systemkonformen Staaten Europas fester an sich. Dies führte 1949 in
Washington, D.C. zur Gründung der NATO. 1 Bereits ein Jahr zuvor war von den Benelux-Staaten, Frankreich und Großbritannien der Brüsseler Vertrag geschlossen worden.
1.2 Die Entstehung der KSZE
Die Entstehungsgeschichte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) spielte sich in geradezu konträrem Umfeld zu den oben beschriebenen Vorgängen ab. Am 3.Juli 1973 kam es in Helsinki nach langen Vorgesprächen zum ersten offiziellen Treffen der Außenminister sämtlicher europäischer Staaten 2 sowie jenen der USA, Kanadas und der UdSSR. Dies war das Jahr, in dem beide deutsche Staaten in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden, nachdem sie Ende des vorhergegangenen Jahres den Grundlagenvertrag abgeschlossen hatten. Ende 1973 war der Vietnamkrieg beendet worden. Die Gespräche zur Begrenzung der nuklear bestückten Interkontinentalraketen liefen
1 Signatarstaaten am 4.April 1949 waren Belgien, Dänemark, Großbritannien, Frankreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal und die Vereinigten Staaten von Amerika. Als Gegenmacht vollzog sich auf östlicher Seite die Bildung der Warschauer Vertragsorganisation im Jahre 1955.
2 Mit Ausnahme Albaniens. (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 1998: 6)
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seit 1969. Die Entspannungspolitik zwischen den Blöcken befand sich mithin auf ihrem vorläufigen Höhepunkt. Das Treffen bedeutete die Schaffung eines Kooperationsrahmens für Ost und West, der jedoch auch von den neutralen und blockfreien Staaten genutzt werden konnte. Es war gleichzeitig der Auftakt zu einer langen Verhandlungsrunde. Am 1. August 1975 kam es dann zum erneuten Treffen in Helsinki, bei dem die Staats- und Regierungschefs eine Schlußakte unterzeichneten, die nur Absichtserklärungen und keine verbindlichen Absprachen enthielt. Doch die verabschiedeten politisch-moralischen verpflichtenden Regeln für den Verkehr zwischen Staaten sowie zwischen diesen und ihren Bürgern sollten trotz weiterbestehender Systemunterschiede das gegenseitige Vertrauen und eine Kooperation zu beiderseitigem Vorteil fördern (Lübkemeier 2000: 363). Dieses bestand auf östlicher Seite im Interesse an einer Anerkennung der territorialen Nachkriegsordnung, einer Abrüstungskonferenz sowie der Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit dem Westen. Dessen Interessen wiederum lagen vornehmlich in der Steuerung, zumindest aber Einbindung der sowjetischen Außenpolitik, des weiteren in der Achtung der Menschenrechte, sowie einem Plus an Freizügigkeit für Menschen und Informationen (Schlotter 1997: 106).
Abschließend noch ein Verweis auf die Entstehung des Namens der Organisation: Die Bemühungen um gesamteuropäische Gespräche waren schon früh von der Sowjetunion ausgegangen. Diese strebte ein Modell der kollektiven Sicherheit an, bei dem sie wegen des Ausschlusses außereuropäischer Staaten (=USA, Kanada) die Funktion der uneingeschränkten Hegemonialmacht eingenommen hätte. Dieses war der Grund für das längere Zögern der meisten westlichen Staaten, die von einem so gearteten Gremium eine Gefahr für das enge und wichtige Verhältnis zu der Schutzmacht USA ausgehen sahen. Die Staaten Europas einigten sich schließlich auf den heutigen Namen, der nicht nur die Absicht impliziert, die Teilung des Kontinents zu mildern, sondern auch den Kreis der Teilnehmerstaaten nicht auf die Europäer beschränkte (Schlotter 1997: 105-106).
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2. Institutionelle Form und Mechanismen
2.1 NATO
Der Nordatlantikpakt ist von Anfang an vor allem als Militärbündnis konzipiert. Die Zusammenarbeit beinhaltet aber auch eine Koordinierung in Fragen der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere gegenüber dem Ostblock, aber auch auf globaler Ebene. Des weiteren gibt es Vereinbarungen im sozialen, ökonomischen und kulturellen Bereich. Konflikte zwischen den Mitgliedsländern, auch und gerade wirtschaftliche Konflikte, sollen zugunsten der militärischen Aufgabe durch einen friedlichen Ausgleich geregelt werden. Als Basis der Kooperation fungiert das Prinzip der „westlichen Demokratie“. 3 In der Praxis bedeutet dies eine trotz der unterschiedlichen politischen Ordnungsformen akzeptierte Beachtung grundsätzlicher Gemeinsamkeiten wie das kapitalistische Wirtschaftssystem mit der Garantie des Privateigentums an Produktionsmitteln, die Anerkennung der Herrschaft des Rechts und des Völkerrechts sowie die Anerkennung der Prinzipien der Vereinten Nationen. Bereits in der Gründungsphase des Nordatlantikpakts wurde so das Ziel der Konsolidierung der bürgerlich-liberalen Gesellschaftsordnung evident (Woyke 2000: 317-318).
Die NATO gliedert sich zunächst in eine politische und eine militärische Organisation. Als ein wichtiges Grundprinzip ist der Politik eindeutiger Vorrang eingeräumt. Das Bündnis ist intergouvernementaler Prägung- die Mitgliedstaaten 4 geben keine Souveränitätsrechte an die Organisation ab. 5
3 Man darf diesbezüglich allerdings nicht von prioritärer Durchsetzung entsprechender Verhältnisse innerhalb des Bündnisses ausgehen: So stellten sowohl Griechenland als auch Portugal über längere Zeit eine Ausnahme dar, und auch heute kann man wohl kaum von der Türkei als einer westlichen Demokratie sprechen. Nichtsdestotrotz ist die moderierende Wirkung im Griechenland -Türkei Konflikt und die Konsolidierung des Demokratisierungsprozesses in Spanien wenigstens zum Teil der Binnenfunktion der NATO zuzurechnen (Wittmann 1999: 26).
4 Zu den genannten Erstunterzeichnern kamen 1952 Griechenland und die Türkei, die BR Deutschland wurde 1955, Spanien 1982 aufgenommen. Letzteres gehört jedoch erst seit 1996 den politischen Gremien an. Frankreich hingegen ist seit 1966 nur noch Mitglied dieser. Als erste Neumitglieder des ehemaligen Warschauer Pakts wurden 1999 Polen, die Tschechische Republik und Ungarn admittiert.
5 Allerdings deutet eine offizielle NATO-Schrift so etwas wie ein Entgegenkommen auf dem Wege zur Supranationalität an, wenn es von den Ständigen Vertretern heißt: „Sie sind aber gleichzeitig die Interessenvertreter des Rats bei ihren Regierungen“ (NATO 1990: 347). Inwieweit dies mit der tagespolitischen Wirklichkeit übereinstimmt, erscheint indes ungewiß.
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Die Grundlage des Bündnisses ist ein „dualistisches Kooperationsprinzip“, bei dem die politische Kooperation nach dem multinationalen, die militärische Kooperation und das Generalsekretariat nach dem internationalen Integrationsprinzip organisiert sind 6 . Theoretisch steht jedem Mitglied das Veto-Recht zu- angewandt worden ist es bislang jedoch eher selten, da das NATO-Verfahren dazu beizutragen scheint, daß im Konsens getroffene Beschlüsse in der Regel auf einer breiten Zustimmungsgrundlage stehend besonders effizient sind ( Schwarz 1997: 123).
Das oberste Organ ist der halbjährig tagende NATO-Rat, welcher sich aus den Vertretern der Mitglieder zusammensetzt. Diese Vertretung kann auf diversen Ebenen, d.h., durch die Regierungschefs, die Außen- oder Verteidigungsminister, oder die Ständigen Vertreter im Botschafterstatus erfolgen. Durch seine konsensualen Beschlußverfahren 7 gesteht der Rat gerade den kleineren Staaten ein einflußreiches Mitspracherecht zu. Die gefaßten Beschlüsse sind bindend und können nur durch den Rat selbst geändert werden.
Die Ratssitzungen der Außen- und Verteidigungsminister finden regelmäßig im Frühjahr (in der Hauptstadt eines der Mitglieder) und im Herbst (in Brüssel) statt. Die Ebene der NATO-Botschafter hingegen tagt wöchentlich. Jede dieser Versammlungen entspricht mehr als 170 bilateralen Kontakten, auf diese Weise kann eine leichtere Harmonisierung der nationalen Politiken erfolgen (Woyke 2000: 318).
Der Rat zeichnet verantwortlich für die generelle politische Linie des Bündnisses, seine Aufgabe besteht darin, auf die Erreichung der grundlegenden Ziele des Vertrages hinzuarbeiten- die Erhaltung des internationalen Friedens und die Sicherheit für seine Mitgliedstaaten. In der Regel beginnen die Sitzungen mit dem Tagesordnungspunkt „Aktuelle Politische Fragen“. Hier ist die Möglichkeit gegeben, Themen von bündnispolitischer Relevanz zu diskutieren. Dieser aktuelle Meinungsaustausch wird in zwangloser und nicht protokollierter Sitzung abgehalten. Des weiteren unterliegen ihm die Finanzrichtlinien sowie Verwaltungsaufgaben. Als Geschäftsordnung dient ausschließlich der Vertrag selbst (NATO 1990: 347). Dem Rat unterstehen verschiedene temporäre, mit spezifischen Aufgaben betraute Ausschüsse.
6 Eine Ausnahme bildet der Militärausschuß.
7 Im Gegensatz zum Prinzip der Einstimmigkeit, die ein positives Votum erfordert, gilt beim Konsens-Prinzip auch Schweigen als Einverständnis.
Arbeit zitieren:
Hendrik M. Buurman, 2001, Sicherheitsstrukturen in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg - NATO und OSZE als Stabilitätsgaranten?, München, GRIN Verlag GmbH
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Bündnispolitische und wirtschaftliche Westintegration 1949 - 1955
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