Mathias Schüz: Verantwortung in der Erziehung 2
Im Begriff der Verantwortung liegt eine doppelte Verweisung: Ein Subjekt ist vor einer Instanz für etwas verantwortlich. Man ist verantwortlich vor einer Instanz, welche den Auftrag erteilt und das Ergebnis beurteilt - so der Schüler vor seinem Lehrer, die Schule vor den Behörden, die Regierung vor ihren Wählern usw. Man ist verantwortlich für eine Sache, andere Lebewesen und Menschen, für eine Aufgabe - etwa die Einhaltung eines Vertrages oder Versprechens -, für die Folgen einer Unterlassung oder Handlung. Handlungsfolgen, beurteilende Instanz und handelndes Subjekt sind die bleibenden Strukturmerkmale jeder Verantwortung.
Die Handlungsfolgen der Verantwortung verweisen auf die Zeit. Man ist verantwortlich für das, was man in der Vergangenheit vollbracht oder unterlassen hat, für die Entscheidung, die man in der Gegenwart trifft oder der man jetzt ausweicht, für die zukünftigen Folgen vergangener oder gegenwärtiger Gedanken, Taten oder Versäumnisse. In der Zeit eröffnet sich dem menschlichen Bewußtsein ein Spielraum verschiedener Möglichkeiten zu handeln. So hätten die anwesenden Schüler für einen kurzen Augenblick die Gelegenheit gehabt, ihren Mitschüler an der Mordtat zu hindern, oder hätten die Morddrohungen ernst nehmen können. Doch, wie sie später aussagten, hätten sie das Geschehen gar „nicht glauben“ können; es sei „wie ein Film“ gewesen. Sie fühlten sich also als Zuschauer nicht als Beteiligte. Der Handlungsspielraum ist in der Zeit zugleich auch begrenzt. Die Mordtat konnte nicht mehr rückgängig gemacht werden. Sie ist irreversibel. Die Vergangenheit liegt fest und entzieht sich dem Zugriff. Nur die Zukunft ist offen und kann durch das Handeln beeinflußt werden. Was aber in der Zukunft möglich ist, wird durch das Vergangene bestimmt. Man kann aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen und sich in ähnlichen Situationen nun anders verhalten.
Die Handlungsfolgen müssen vor einer Instanz der Verantwortung gerechtfertigt werden. Sie ist der Wertmaßstab, nach dem die Folgen beurteilt werden. So verurteilt das Gesetz den Mord und das Gericht bestraft den Mörder. Es gibt aber nicht nur rechtliche Instanzen. Es können z. B. auch moralische bzw. ethische, religiöse oder funktionale I nstanzen auf den Plan treten, wenn etwa die Eltern des Täters wegen mangelhafter Erziehung moralisch haftbar oder die Lehrer wegen miserablen Unterrichts für den Frust der Schüler verantwortlich gemacht werden.
Letzteres ist gerade für die pädagogische Verantwortung von großer Bedeutung. Fehlen Instanzen, die fehlerhaftes Verhalten einklagen und mit Sanktionen belegen könnten, so wird ihm Tür und Tor geöffnet. In totalitären Systemen sind die pädagogischen Instanzen
Mathias Schüz: Verantwortung in der Erziehung 3
mit staatlicher Macht ausgestattet, so daß der Lehrer den Gehorsam der Schüler jederzeit erzwingen kann. Die Kontrolle erzeugt Angst und Friedhofsruhe. Das ist wohl der Grund, weshalb man zu DDR-Zeiten kaum mit gewalttätigen Ausfällen der Schüler rechnen mußte. Gewalt wurde mit Gewalt bekämpft. Mit Wegfall der staatlichen Instanzen mit ihren Sanktionsmöglichkeiten ist der heutige Lehrer darauf angewiesen, durch eigene Leistung und Persönlichkeit das Vertrauen seiner Schüler zu gewinnen. Das ist der Preis der gewonnenen Freiheit. Er muß gewissermaßen selbst anerkannte Instanz werden, damit seine Schüler ihn zum Vorbild für verantwortliches Handeln nehmen. Der Lehrer kann nicht länger eine Verhaltensweise einfordern, die er selbst nicht an den Tag legt. So haben Nachforschungen ergeben, daß die Gewalttätigkeiten von Schülern gegen Lehrer besonders dann auftreten, wenn die Lehrer aufgrund schlechten Vorbildes und mangelnder Persönlichkeit ihre Autorität verloren haben oder durch Anwendung unangemessener Erziehungsmittel ihre Autorität künstlich abzusichern suchen. Verachtung und Aggression ist dann die Antwort. Lehrer sollten daher Konflikte nicht scheuen oder ignorieren, sondern im Dialog mit dem Schüler eine Lösung aushandeln, bei der alle Beteiligten sich als Gewinner fühlen können. Der Schüler sollte den Sinn einer Regel oder eines Verbotes einsehen lernen und den indirekten Nutzen für sich selbst erkennen. Denn eine Welt, in der jeder ohne Rücksicht auf Verluste nur auf seinen eigenen Vorteil bedacht ist, wird auf Dauer für alle ungemütlich. Eine der wichtigsten Einsichten, die die Pädagogik zu vermitteln hätte, besteht also darin, daß das Verfolgen der Eigeninteressen zwar überlebensnotwendig ist, aber nur dann dauerhaft von Erfolg gekrönt ist, wenn dabei die Interessen aller anderen berücksichtigt werden. So können auch Wirtschaftsunternehmen langfristig nicht ihre Gewinne sichern, wenn sie z. B. die Interessen der Natur ignorieren. Naturkatastrophen, Klimaveränderungen, ausgehende Rohstoffe, der Zusammenbruch ökologischer Kreisläufe könnten die Errungenschaften schnell wieder zunichte machen. Die Knappheit der Ressourcen erzwingt also eine Rücksichtnahme. Nicht anders verhält es sich beim Umgang miteinander. Wer seine Freunde dauerhaft übervorteilt, wird sie verlieren. Ohne soziale Beziehungen ist der Mensch aber nicht l ebensfähig. Es ist also im ‚höheren‘ Eigeninteresse eines jeden, soziale Bezi ehungen zu pflegen und die dafür gültigen Regeln einzuhalten. Genauso müssen auch die Regeln der Natur eingehalten werden. Wer etwa die Bedürfnisse seines Körpers ignoriert, wird krank und droht unterzugehen.
Arbeit zitieren:
Dr. Mathias Schüz, 2000, Verantwortung in der Erziehung - Wovor und Wozu?, München, GRIN Verlag GmbH
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