Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abkürzungsverzeichnis IV
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit 1
2. Unternehmenstransaktionen im Wege des Asset-Deals 2
2.1 Unternehmenskauf im Rahmen des Asset-Deals 2
2.1.1 Ertragsteuerliche Behandlung des Käufers 2
2.1.2 Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer beim
Unternehmenskäufer 3
2.2 Unternehmensverkauf im Rahmen des Asset-Deals 4
2.2.1 Ertragsteuerliche Verkaufsfolgen bei natürlichen Personen
und Personengesellschaften 4
2.2.2 Ertragsteuerliche Behandlung der veräußernden
Kapitalgesellschaft 6
2.2.3 Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer beim
Unternehmensverkäufer 6
3. Unternehmenstransaktionen im Wege des Share-Deals 7
3.1 Unternehmenskauf im Rahmen des Share-Deals 8
3.1.1 Ertragsteuerliche Behandlung des Anteilskäufers 8
3.1.2 Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer beim
Anteilskäufer 8
3.2 Unternehmensverkauf im Rahmen des Share-Deals 9
3.2.1 Ertragsteuerliche Behandlung des Anteilsverkäufers 9
3.2.2 Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer beim
Anteilsverkäufer 10
4. Gegenüberstellung der beiden Transaktionsformen 10
4.1 Vergleich der Transformationsarten Share-Deal bzw. Asset
Deal 10
4.1.1 Vorteile und Nachteile aus Sicht des Käufers 10
4.1.2 Vorteile und Nachteile aus Sicht des Verkäufers 11
II
4.2 Einsatz von Unternehmenskaufmodellen 12
4.2.1 Alte und neue Step-up Modelle 12
4.2.2 Vorgeschaltete Umwandlung 13
5. Rückblick und offene Probleme 13
Anhang VI
Quellenverzeichnis XI
1. Literatur XI
1.1 Bücher XI
1.2 Zeitschriftenaufsätze XI
2. Rechtsprechung XII
III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz
Afa Absetzung für Abnutzung
Aufl. Auflage
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BewG Bewertungsgesetz
BFH Bundesfinanzhof
BStBl. Bundessteuerblatt
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
€ Euro
EStG Einkommensteuergesetz
etc. et cetera
f. folgende
ff. fortfolgende
gem. gemäß
GewStG Gewerbesteuergesetz
ggf. gegebenenfalls
GrEStG Grunderwerbsteuergesetz
h. M. herrschende Meinung
Hrsg. Herausgeber
i. d. R. in der Regel
i. H. v. in Höhe von
i. H. d. in Höhe des / der
i. R. im Rahmen
i. R. d. im Rahmen des
i. S. d. im Sinne des
i. V. m. in Verbindung mit
KGaA Kommanditgesellschaft auf Aktien
IV
KStG Körperschaftsteuergesetz
Mio. Millionen
Nr. Nummer
PersGes Personengesellschaft
S. Seite
sog. sogenannte/r/s
StSenkG Steuersenkungsgesetz
Tz. Teilziffer
u. a. unter anderem
UM Unternehmensbewertung
(Zeitschrift)
UmwStG Umwandlungsteuergesetz
UStG Umsatzsteuergesetz
v. von / vom
v. a. vor allem
v. H. von Hundert
vgl. vergleiche
V
1. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
Durch die Umsetzung einer weitreichenden Reform bei der Unternehmensbesteuerung haben sich die Rahmenbedingungen seit 2001 für Unternehmenstransaktionen stark geändert. 1 Weiterhin ist aber beim Unternehmens(ver)kauf zwischen zwei Grundtypen zu unterscheiden, nämlich dem Asset-Deal und dem Share-Deal.
Beim Share-Deal kommt es zur Firmenübernahme durch Erwerb der einzelnen Anteile, sprich das Unternehmen wird durch Übertragung seines Rechtsträgers veräußert. Im Gegensatz dazu werden beim Asset-Deal einzelne Wirtschaftsgüter erworben, nicht Anteile, und das Unternehmen geht durch Übertragung der Vermögenswerte über. 2 Folglich wird gerade nicht die rechtlich selbständige Unternehmensbeteiligung verkauft. Für die steuerrechtliche Behandlung dieser beiden Fallgruppen ist es sinnvoll eine vom Zivilrecht abweichende Definition festzuhalten. Als Asset-Deal im steuerlichen Sinne wird nicht nur die Transaktion von Wirtschaftsgütern bzw. Wirtschaftsgütergesamtheiten bezeichnet, sondern auch der Kauf und Verkauf von Personengesellschaftsanteilen. Dagegen ist der Share-Deal aus steuerlicher
Kapitalgesellschaftsanteilen. 3 Innerhalb dieser beiden Formen der Unternehmenstransaktion kommt es zu Interessenskonflikten zwischen Erwerber und Veräußerer, da beide unterschiedliche steuerliche Ziele verfolgen. Während der Verkäufer die Steuerbefreiung gem. § 8b Abs. 2 KStG oder die Tarifermäßigung gem. §§ 16, 34 EStG in Anspruch nehmen möchte, stehen beim Erwerber folgende Gestaltungsziele im Vordergrund: Transformation von Anschaffungskosten in Abschreibungspotential, Nutzung übernommener Verlustvorträge, sowie die steuerliche Abzugsfähigkeit von Finanzierungskosten. 4
Im Rahmen dieser Arbeit wird auf die Behandlung der beiden Modelle für die jeweiligen Vertragspartei und auf die steuerrechtlichen Fragen und Gestaltungsmittel beim Unternehmens(ver)kauf eingegangen. 5
1 Vgl. Schaumburg, H., in: Schaumburg, H., Unternehmenskauf im Steuerrecht, 2004, S.
4.
2 Vgl. Holzapfel, H.-J., Unternehmenskauf in Recht und Praxis, 2001, S. 101, Tz. 131.
3 Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Müller-Thuns, T., Unternehmenskauf, 2003, S. 518, Tz. 1.
4 Vgl. Schaumburg, H., Unternehmenskauf im Steuerrecht, 2004, S. V.
5 Im Rahmen der Arbeit wird angenommen, dass es sich bei beiden Vertragsparteien um Steuerinländer handelt und der Vertragsgegenstand ausschließlich das Inland betrifft.
1
2. Unternehmenstransaktionen im Wege des Asset-Deals
Der Begriff Asset-Deal bezieht sich steuerrechtlich sowohl auf den (Ver)Kauf von Wirtschaftsgütern und Wirtschaftsgütergesamtheiten, als auch auf die Transaktion von Anteilen an Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften.
2.1 Unternehmenskauf im Rahmen des Asset-Deals
2.1.1 Ertragsteuerliche Behandlung des Käufers
Eine Unterscheidung nach Erwerb der Wirtschaftsgüter von Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaften und von Kapitalgesellschaften ist nicht notwendig, da die steuerliche Qualifizierung aus Sicht des Erwerbers rechtsformunabhängig ist. 6
Der Beteiligungskauf an einer Personengesellschaft steht dem Betriebserwerb in Form des Asset-Deals im Grundsatz gleich: Der Kauf eines Betriebs oder Teilbetriebs wird steuerlich wie der Kauf aller einzelnen Wirtschaftsgüter des Betriebs bzw. des Teilbetriebs behandelt. Dass nicht ein einheitliches Ganzes, sondern einzelne Bestandteile erworben werden, ergibt sich aus § 6 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wonach beim Kauf eines Betriebs die einzelnen Vermögensgegenstände mit dem jeweiligen Teilwert anzusetzen sind. 7 Wesentliches steuerliches Ziel beim Erwerb eines Unternehmens ist die Verteilung des Kaufpreises auf abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter
Vermögensgegenstände, ein sog. Step-up. 8 Dabei gilt es für Einzelunternehmen den Kaufpreis auf die erworbenen Vermögensgegenstände aufzuteilen und für Personengesellschaften positive Ergänzungsbilanzen zu bilden. Im Ergebnis führt es in beiden Fällen zu steuerwirksamen Abschreibungspotential. 9 Die Aufteilung des Gesamtkaufpreises, der auch sämtliche passivierungsfähige Verbindlichkeiten des Veräußerers beinhaltet 10 , erfolgt laut BFH-Rechtsprechung nach der sog. Stufentheorie: Auf erster Stufe werden die übernommenen und zuvor beim Verkäufer
6 Vgl. Hötzel, O., Unternehmenskauf, 1997, S. 9.
7 Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Müller-Thuns, T., Unternehmenskauf, 2003, S. 756 f., Tz. 1 f.
8 Vgl. Herzig, N., in: Schaumburg, H., Unternehmenskauf im Steuerrecht, 2004, S. 134.
9 Vgl. Schaumburg, H., in: Schaumburg, H., Unternehmenskauf im Steuerrecht, 2004, S.
15.
10 Vgl. Rödder, T./Hötzel, O./Müller-Thuns, T., Unternehmenskauf, 2003, S. 759 f., Tz. 9 -
12.
2
Arbeit zitieren:
Eva Reiter, 2005, Unternehmenskauf, München, GRIN Verlag GmbH
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