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Gliederung
I. Klärung der Zielsetzung
1. Begründung von der Sache her
2. Begründung vom Bildungsziel her
a. Beitrag zur fachlichen Bildung
b. Beitrag zur Bewältigung spezifischer Lebenssituationen
c. Beitrag zur Haltungsbildung
3. Begründung von der Individuallage her
4. Festlegung der Lernziele
II. Planung und Begründung des methodischen Entwurfs
1. Der Gestaltungsgedanke
2. Die methodische Struktur
3. Unterrichtsformen
4. Auswahl und Einsatz von Unterrichtsmitteln
5. Die Organisation des Unterrichtsablaufs
III. Plan der Durchführung
IV. Literaturangaben
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I. Klärung der Zielsetzung
Im ersten Teil der Unterrichtsvorbereitung sollen nun die
I.1. Begründung von der Sache her
a) Um die Frage zu beantworten, was die Schüler in dieser Unterrichtsstunde überhaupt lernen sollen, ist es zunächst notwendig, dass sich der Lehrer die sachlichen Gegebenheiten des zu lernenden Sachverhalts erarbeitet. Bei dem Unterrichtsvorhaben „Einführung der Bilanz in Konten“ sollte sich der Lehrer gründlich durch verschiedene Darstellungsformen und einführende
1 vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (2001), S. 21/22/255
2 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (2001), S. 255
3 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst (2001), S. 255
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Übungsaufgaben etc. über das Thema informieren. Dies dürfte in diesem Fall kein Problem darstellen, da der Begriff der Bilanz und der Konten zu den zentralen Ausdrücken des Anfangsunterrichts gehören und somit die Basis für das Fach Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen in der Realschule darstellen. Wichtig ist, leichte Einführungsaufgaben für diese Stunde zu suchen, damit der Lehrer erkennen kann, ob die Schüler den Stoff verstanden haben. Auch ein Blick in das eingeführte Schulbuch sollte gewagt werden, da zum Beispiel spezielle Begriffe in jedem Buch etwas anders eingeführt sind und die Lernenden nicht verwirrt werden sollten.
b) Im Folgenden soll auf die Klärung der Eigenart des Unterrichtsgegenstandes eingegangen werden, also der Eigengesetzlichkeit und der Struktur des Unterrichtsthemas. Er soll dadurch in einen größeren Zusammenhang eingeordnet und gegliedert werden. Dazu muss zunächst geklärt werden, was die Schüler zum Zeitpunkt der Stunde bereits wissen und worauf zurückgegriffen werden kann. Vor der Einführung des Themas sind die Schüler bereits mit den Begriff der Inventur vertraut, wobei sich hier eine Erkundung eines Betriebes anbietet. So können die Anfangsbegriffe mit Hilfe dieser Praxisbegegnung erarbeitet werden. Den Schülern sollte also dieser Begriff als körperliche Bestandsaufnahme bekannt sein. Danach sollte der Begriff Inventar erarbeitet werden. Für die Stunde „Auflösung der Bilanz in Konten“ kann somit vorausgesetzt werden, dass die Schüler erkannt haben, dass Inventar ein Verzeichnis ist, das alle Vermögensgegenstände und Schulden eines Betriebes beinhaltet. Das Bestandverzeichnis kennen die Schüler in Staffelform und die Fachbegriffe Schulden und Reinvermögen sowie der Vermögensbegriff mit Umlauf- und Anlagevermögen sollte ihnen bereits vermittelt worden sein.
Außerdem sollte ihnen der dritte wichtige Begriff bekannt sein, der der Bilanz. Das größte Problem bei diesem Thema ist den Lernenden zu erläutert, warum man die Bilanz überhaupt einführt. Um dies zu tun wird ihnen meistens erklärt, dass die Staffelform sehr ungünstig ist, weil in großen Betrieben die Inventare sehr umfangreich sind. Die Erklärung ist sachlich unrichtig, dennoch ist es bei Schülern der siebten Klasse sinnvoll den Einstieg so zu beginnen. Andere Erklärungsversuche würden sie noch nicht verstehen. Die Lernenden
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erkennen durch diese Erklärung, dass es sinnvoll ist, die Bilanz einzuführen. Der Begriff Bilanz, beschriftet mit aktiv und passiv, wird ausgehend vom Bild der Waage eingeführt. Eine weitere Schwierigkeit sind die Begriffe Reinvermögen und Schulden. Zur Erleichterung für die Kinder werden sie meistens dem Eigen- und Fremdkapital gleichgesetzt. Nach diesen Grundlagen über Aufbau und Struktur wird die Veränderung der Bilanz behandelt. Dazu werden die Begriffe Aktiv-, Passivtausch und Aktiv-Passiv-Mehrung bzw. Minderung besprochen. Die Grundlage für die Unterrichtsstunde „Auflösung der Bilanz in Konten“ ist somit gegeben: Zum Einstieg wird den Schülern erklärt, dass jeder einzelne Geschäftsfall die Bilanz verändert und dies zu einer ständigen Änderung der Bilanz und zu einem großen Übersichtlichkeitsproblem führt. Um diesen hohen Schreibaufwand zu verhindern, wird die Bilanz in Konten aufgelöst und diese mit Soll und Haben beschriftet. Diese Auflösung kann ohne größere Begründungsversuche dargestellt werden. Nun wird erklärt, dass die aktive Seite der Bilanz die Aktivkonten, die passive Seite die Passivkonten hervorbringt. Da die passiven Bestandskonten spiegelbildlich zu den aktiven Bestandskonten sind, stehen der Anfangsbestand und die Zunahmen im Gegensatz zu den Aktivkonten im Haben. Die Abnahmen und der Saldo stehen also bei den passiven Bestandskonten im Soll. Erst nachdem die Schüler das verstanden haben kann mit der Bildung von Buchungssätzen begonnen werden. Der Lernende sollte verstehen, dass immer zwei Konten bei jedem Geschäftsfall betroffen sind. Dabei ist folgende Regel wichtig: Zuerst die Sollbuchung, dann die Habenbuchung, zuletzt der Betrag. Nach der Umwandlung einfacher Geschäftsfälle in Buchungssätze, sollte die Buchung auf T-Konten und deren Abschluss geübt werden. Danach folgt der Abschluss auf dem Schlussbilanzkonto.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich bei diesem Unterrichtsgegenstand der Frontalunterricht kaum umgehen lässt. Das Thema eignet sich aufgrund der wichtigen und grundlegenden Einführung von Begriffen wenig, die Schüler selbstständig das Thema erarbeiten zu lassen. 4
4 vgl. SCHILLER (1998), S. 65 - 67
Arbeit zitieren:
Julia Stamm, 2004, Auflösung der Bilanz in Konten, München, GRIN Verlag GmbH
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