A. Einleitung 5
B. Sicherheitspolitische Lage 12
I. Deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik 12
1. nach dem Ende des Kalten Krieges. 12
2. Das sicherheitspolitische Umfeld heute 15
a. Terrorismus 16
b. Massenvernichtungswaffen. 19
c. Regionale Konflikte und Krisen. 20
II. Die Europäische Union. Verteidigungs- und
Sicherheitszusammenarbeit. 22
1. GASP und ESVP. 23
2. Militärische Fähigkeiten der EU 27
III. Die Europäische Union und die NATO 30
1. Strategische Partnerschaft 30
2. Militärische Fähigkeiten in der NATO 31
C. Bundeswehr in einer Welt im Umbruch. 32
I. Von der territorialen Verteidigung zur Armee im Einsatz 32
II. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien 2003. 33
1. Auftrag und Aufgaben der neuen Bundeswehr 33
2. Bundeswehr als Instrument deutscher Verteidigungspolitik. 34
3. Auftrag der Bundeswehr 35
4. Aufgaben der Bundeswehr 36
5. Folgerungen für die Bundeswehr 38
III. Politische und rechtliche Aspekte von Auslandseinsätzen 40
1. Staatspraxis und historischer Hintergrund 41
2. Legitimation der Auslandseinsätze der Bundeswehr 42
a. Legitimität 42
b. Verfassungsrechtliche Legitimation. 43
c. Parlamentsvorbehalt 45
d. Legitimation über die EU-Verfassung 47
3. Das Selbstverständnis der Bundeswehr als Parlamentsarmee. 48
IV. Auslandseinsätze. 50
1. Allied Force und Kosovo Force (KFOR) 50
2. ISAF Afghanistan. 55
3. Operation Enduring Freedom (OEF) 59
2
D. Transformation. 63
I. Begriffsbestimmung und historischer Stellenwert 63
II. Verteidigungshaushalt als Grundlage 71
III. Politische Reform-Vorgaben im neuen Jahrtausend. 74
1. Weichenstellung der 90er Jahre 74
2. Reformvorgaben 2000 bis 2005 76
a. Weizsäcker Kommission. 76
b. Scharpings Eckpfeiler 77
c. Strucks VPR 2003 und Konzeption 2003/2004 82
d. Berliner Erlass 2005 84
E. Transformationsprozesse 85
I. Personal 85
1. Umfang. 85
2. Wehrpflicht. 86
3. Frauen in der Bundeswehr. 90
II. Streitkräfte-Struktur 93
1. Eingreifkräfte 95
2. Stabilisierungskräfte. 95
3. Unterstützungskräfte 96
III. Material und Ausrüstung 97
IV. Teilstreitkräfte und Organisationsbereiche. 99
1. Streitkräftebasis. 99
2. Zentrum für Transformation. 103
3. Das Heer. 103
4. Luftwaffe. 106
5. Marine 108
6. Zentraler Sanitätsdienst 109
7. Territoriale Wehrverwaltung. 111
V. Stationierung. 113
VI. Wirtschaftlichkeit. 115
F. Die Bundeswehr Ende 2005. Stand der Transformation. 117
G. Fazit und Perspektiven. 120
3
H. Anhang 123
I. Abkürzungsverzeichnis. 123
II. Literaturverzeichnis. 125
1. Monographien, Sammelbände und Handbücher 125
2. Beiträge/Aufsätze in Zeitschriften 132
III. Quellenverzeichnis 137
1. Veröffentlichung Regierung. 137
2. Verfassungen, Gesetze und völkerrechtliche Verträge 140
3. Gerichts-Entscheidungen 140
4. Drucksachen und Plenarprotokolle des Bundestages. 140
5. Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. 142
6. Sonstige Beschlüsse/Dokumente/Abkommen. 143
7. Reden. 144
8. Interviews 148
9. Zeitungsartikel (ohne Verfasserangabe) 149
10. Zeitungsartikel (mit Verfasserangabe) 149
11. Digitale Quellen (Auswahl) 151
12. Grafiken. 152
IV. Danksagung. 153
4
A. Einleitung
Im Jahr des 50-jährigen Bestehens der Bundeswehr wird zweierlei deutlich: Die Bundeswehr ist eine Armee im weltweiten Einsatz und sie ist eine Armee im Wandel. Beides ist unmittelbar auf die verteidigungs- und sicherheitspolitische Lage der Bundesrepublik zurückzuführen, wie sie sich im Kern seit Ende der Bedrohung durch den Warschauer Pakt 1 , im jungen Jahrhundert letztlich nach der Erweiterung der Europäischen Union 2 , vor allem aber seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 in New York und Washington darstellt. Diese Ereignisse „haben die politischen und militärischen Heraus-forderungen für die Bundeswehr grundlegend verändert“, erkannte Bundeskanzler Gerhard Schröder im Juni 2005 an historischer Stätte, im Innenhof des Bendlerblocks, in seiner Rede anlässlich der Eröffnungsfeierlichkeit zum Jubiläumsjahr der Bundeswehr 3 . Weiter: „Neue Gefahren für Frieden, Sicherheit und Stabilität bedrohen unsere eine Welt“ 4 . Diese Gefahren resultieren aus der Zunahme so genannter „asymmetrischer“, „privatisierter“ Gewalt, worunter speziell der internationale Terrorismus zu verstehen ist.
Die früheren Bedrohungsszenarien im Spannungsfeld des Kalten Krieges, der ein „Krieg der schweigenden Waffen“ 5 war, sind weitestgehend Geschichte. Heute stehen sich die Antipoden nicht mehr an der Elbe sprichwörtlich Auge in Auge gegenüber, heute wird die europäische Sicherheit, heute wird Deutschland „nicht nur, aber auch am Hindukusch verteidigt“, wie Bundesverteidigungsminister Peter Struck es formulierte 6 . Aus dem „Balancieren
1 Die militärischen Strukturen wurden am 31. März 1991, der Warschauer Vertrag selbst am 1. Juli
1991 offiziell aufgelöst.
2 Am 1. Mai 2004 traten offiziell zehn neue Staaten der EU bei („Dritte EU-Osterweiterung“). Die
EU wuchs damit auf 25 Mitgliedsstaaten.
3 Rede von Bundeskanzler Schröder beim Festakt zum 50. Jahrestag der Gründung der Bundeswehr.
Berlin, 07. Juni 2005. Unter: www.bundesregierung.de/Reden-Interviews/Reden-
,11636.841314/rede/Rede-von-Bundeskanzler-Schroed.htm. Stand 02.08.2005.
4 ebenda
5 Scheler, Wolfgang: Neuer Kalter Krieg oder Gemeinsame Sicherheit und gerechter Frieden. In:
Brühl, Reinhard/Schröter, Lothar (Hrsg.): Bundeswehrreform - Reform der Bundeswehr. Deutsche
Militärpolitik und Bundeswehr am Beginn des neuen Jahrhunderts. Schkeuditz, 2002. S. 29.
6 Interview mit Bundesverteidigungsminister Peter Struck. „Wir müssen uns hinter keiner Armee
verstecken“. In: Das Parlament. Nr. 21/2005. Berlin, 23. Mai 2005. S. 3. (Struck verwendete diese
Formulierung erstmals bei einer Pressekonferenz am 21. Februar 2003).
5
am Rande des Krieges“ 7 , ist für die Bundeswehr seit ihrem ersten militärischen Einsatz 1999 gegen Jugoslawien ein Marsch in den bewaffneten Einsatz geworden. Die veränderte sicherheits- und verteidigungspolitische Lage macht den Einsatz bewaffneter deutscher Soldaten im Ausland zur Realität. Damit verbindet sich auch eine Revision des von Bundespräsident Gustav Heinemann für die Bundeswehr 1969 sinnstiftend vorgegeben Auftrages vom „Frieden als dem Ernstfall“ 8 . Und eine Abkehr von der „Kultur der Zurückhaltung“ 9 , die Rolf Clement bei der Bundeswehr bis zur Jahrtausendwende ausgemacht haben will.
Diese neue Realität des Einsatzes und das damit einhergehende neue Aufgabenspektrum im multilateralen Handlungsverbund, im Besonderen mit NATO und EU, haben wiederum neue Strukturen, einen neuen Umfang und neue Ausrüstung der Bundeswehr notwendig gemacht. Hierzu wurden seit den 90er Jahren immer wieder Bundeswehrreformen durchgeführt. Die jüngste Einsicht dagegen ist, dass nur eine „fortwährende Anpassung der Fähigkeiten an sich verändernde Sicherheitsbedrohungen und neue militärische Erfordernisse“ 10 der Sache gerecht werden kann. Das ist, was mit dem Begriff Transformation gemeint ist. Die Bundeswehr zu Beginn des 21. Jahr-hunderts ist von diesem Begriff und seiner konkreten Umsetzung geprägt.
Die Prozesse der Transformation sind vielfältig. Sie zu beleuchten, und aus ihren Bedingungen heraus zu untersuchen, macht sich diese Arbeit zur Aufgabe. Die Transformationsprozesse der Bundeswehr aufzuzeigen, kommt in gewisser Weise damit gleich, die Bundeswehr am Beginn des 21. Jahrhunderts als solche zu untersuchen. Dies ist nicht zuletzt deswegen von Relevanz, als dass dadurch auch ein Wandel im demokratischen Verständnis der
7 Scheler, Wolfgang: Neuer Kalter Krieg oder Gemeinsame Sicherheit und gerechter Frieden. In:
Brühl/Schröter: Bundeswehrreform. Schkeuditz, 2002. S. 29.
8 Heineman sagte: „Ich sehe als erstes die Verpflichtung, dem Frieden zu dienen. Nicht der Krieg ist
der Ernstfall, (…) sondern der Frieden ist der Ernstfall, in dem wir alle uns zu bewähren haben. Hinter
dem Frieden gibt es keine Existenz mehr.“ Zitat nach: Appell des Bundespräsidenten zur Verantwor-
tung für den Frieden und den sozialen Fortschritt. Freiheitliche Ordnung der Demokratie als großes
Angebot. Verwirklichung des sozialen Rechtsstaates durch den mündig mitbestimmenden Bürger. In:
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Hrsg.): Bulletin. Nr. 87-1969. Bonn, 02. Juni
1969. S. 749.
9 Clement, Rolf: Die neue Bundeswehr als Instrument deutscher Außenpolitik. In: Aus Politik und
Zeitgeschichte (APuZ). Beilage zur Wochenzeitschrift „Das Parlament“. Beilage 11/2004. Bonn, 08.
März 2004. S. 44.
10 Struck, Peter: „Fit für veränderte Aufgaben - die Transformation der Bundeswehr nimmt Gestalt
an“. In: Europäische Sicherheit. Nr. 1, 54. Jg.; Hamburg, Januar 2005. S. 12.
6
Republik untersucht wird. Denn, die Bundeswehr ist fest in den Staat einge-bunden. „Die Gesellschaft existiert eben nicht neben oder um die Bundeswehr herum, sondern mitten in ihr“ 11 .
Daher kann und soll der rein konzeptionelle und organisatorische Ablauf der Transformation nicht losgelöst betrachtet werden. Daher gilt es ihn historisch in die neue europäische und deutsche Verteidigungs- und Sicherheitspolitik einzubetten. Daher soll ferner das neue Aufgabenspektrum und Selbstverständnis der Bundeswehr untersucht werden. Und daher macht es sich die vorliegende Arbeit auch zum Ziel, exemplarisch Auslandeinsätze der Bundeswehr aufzuzeigen, weil aus ihnen die Anforderungen erwachsen, welche letztendlich die Transformationsprozesse bedingen. Aufgrund der Tatsache, dass der geschichts- und politikwissenschaftliche Forschungsstand zu diesem Thema primär aufgrund der Aktualität noch sehr gering ist, leistet die Arbeit auch einen wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt.
Der zeitliche Rahmen der Arbeit umspannt im Wesentlichen die Jahre 2000 bis zum Herbst 2005 und resultiert primär aus dem erkenntnisleitenden Interesse. Der Transformationsprozess wurde angestoßen durch den Bericht der so genannten „Weizsäcker Kommission“, die im Auftrag der Bundesregierung am 23. Mai 2000 ein Analyse- und Vorschlagsgutachten zur Wehrstruktur vorlegte. Nicht erst nach den Terroranschlägen in den USA, oder gar den Anschlägen am 11. März 2004 in Madrid und jüngst am 7. Juli 2005 in London, wurde die Notwendigkeit einer Transformation der Bundeswehr erkannt und deutlich. Vielmehr handelt es sich dabei um eine unmittelbare Lektion aus der Balkan-Krise 12 und eine mittelbare Folge aus den vorangehenden Bundeswehrreformen seit der deutschen Wiedervereinigung.
Der zeitliche Rahmen der Arbeit wird geschlossen mit den durch die Vertrauensfrage des Bundeskanzlers Gerhard Schröder herbeigeführten Neuwahlen zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005, bei der die Rot-
11 Redevon Bundeskanzler Schröder beim Festakt zum 50. Jahrestag der Gründung der Bundeswehr.
Berlin, 07. Juni 2005. Unter: www.bundesregierung.de/Reden-Interviews/Reden-
,11636.841314/rede/Rede-von-Bundeskanzler-Schroed.htm. Stand: 02.08.2005.
12 vgl. Clement, Rolf/ Jöris, Paul Elmar: 50 Jahre Bundeswehr. 1955-2005. Hamburg, 2005. S. 53 f.
7
Grüne Bundesregierung nach sieben Jahren Amtszeit von einer Großen Koalition unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) abgelöst wurde.
Der thematische Schwerpunkt dieser Arbeit liegt also auf Transformationsprozessen der Bundeswehr. Im Arbeitstitel ist bewusst die unbestimmte Mehrzahl gewählt, denn natürlich kann der Transformationsprozess in seiner Gesamtheit nicht minutiös dargestellt werden. Das ergibt sich alleine aus seinem angesprochenen Prozesscharakter. Dennoch soll im Folgenden, der Einfachkeit halber, von „dem Transformationsprozess“ oder schlicht von „der Transformation“ die Rede sein.
Jener ist es, der die Bundeswehr zu Beginn des 21. Jahrhunderts grundlegend bestimmt, beinahe sogar definiert. Denn der Transformationsprozess ist, wie der neue Generalinspekteur der Bundeswehr, General Wolfgang Schneiderhan betonte, „zu einem Synonym geworden für unsere Visionen, wie Streitkräfte als eines der vielfältigen Instrumente politischen Handelns zur Bewältigung der sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahr-hunderts beitragen können“ 13 .
Aufgrund des 50. Jubiläumsjahres der Bundeswehr und bedingt durch ihre Auslandseinsätze hat sich die geschichtliche Forschung in der neusten Zeit wieder verstärkt mit der Bundeswehr im Allgemeinen beschäftigt. Dies geschah und geschieht naturgemäß derzeit noch schwerpunktmäßig in Fachzeitschriften in Form von Beiträgen und Essays. Noch scheint der Transformationsprozess im Speziellen zu aktuell, um bereits ausführlich in der militärgeschichtlichen Forschung aufgearbeitet zu werden. So sind sich Rolf Clement und Paul Elmar Jöris in ihrer aktuellen und vom Ministerium der Verteidigung geförderten Bundeswehrchronik zwar überein, dass die Bundeswehr sich „in einer Transformationsphase [befindet], die alle bisherigen Reformen an Ausmaß und Intensität übersteigt“ 14 , postulieren jedoch unmittelbar im Anschluss: „Dieser Prozess ist Gegenwart
13 Vortrag von General Wolfgang Schneiderhan während des 14. Forum Bundeswehr & Gesellschaft
der Welt am Sonntag. „Die Bundeswehr im sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahrhunderts“.
Berlin, 4. November 2003. Unter: www.bmvg.de. Pfad: Service, Reden und Interviews. Stand
01.01.2006.
14 Clement/Jöris: 50 Jahre Bundeswehr. S. 9.
8
und noch keine Geschichte“ 15 . Im Sinne des Wesens der Transformation 16 und in der Logik von Bundesverteidigungsminister Struck, der, wie bereits erwähnt, die Transformation als „fortwährende Anpassung der Fähigkeiten an sich verändernde Sicherheitsbedrohungen und neue militärische Erfordernisse“ 17 charakterisiert hat, könnte nach dieser Argumentation der Trans-formationsprozess nie Gegenstand geschichtlicher Forschung werden, da er fortwährend andauert, und somit nie „Geschichte“ wird. Hierin liegt ja gerade der Hauptunterschied zur Bundeswehr-Reform. Clement und Jöris ist somit entschieden zu widersprechen. Es ist legitim den Transformationsprozess heute schon geschichtswissenschaftlich aufzugreifen, zumal die Transformation nicht losgelöst erfolgt, sondern im Wechselspiel mit Geschehnissen von zeitgeschichtlicher Bedeutung. Der Verdacht liegt nahe, dass Clement/Jöries diese Tatsache geflissentlich übersehen haben, um ihrer Chronik den Anschein der Vollständigkeit und ungetrübten Aktualität zu geben.
Aufgrund der Forschung an den Bundeswehruniversitäten und insbesondere am Militärgeschichtlichen Forschungsamt (MGFA) in Potsdam ist der militärgeschichtliche Forschungsstand in Deutschland durchaus hoch. Zum Themenfeld der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist die Literaturlage, wie im entsprechenden Kapitel zu sehen sein wird, seit Jahren ebenfalls vorzüglich. Gleiches gilt für die verfassungsrechtliche Sicht auf die Veränderungen der Bundeswehr im zeitgeschichtlichen Umfeld.
Die spezielle Literatur zur leitenden Fragestellung dieser Arbeit stellen allerdings bisher sowohl quantitativ als auch qualitativ zufrieden stellend alleine Zeitschriften und Zeitungen dar. Monografien beziehungsweise Sammelbände sind (noch) nahezu nicht vorhanden 18 .
Neben militärgeschichtlichen Fachzeitschriften wie „Militärgeschichte - Zeitschrift für historische Bildung“ und „Militärgeschichtliche Zeitschrift“, vormals „Militärgeschichtliche Mitteilungen“ (beide herausgegeben vom MGFA) zur
15 ebenda
16 Vgl. dazu: Punkt D.I.
17 Struck, Peter: „Fit für veränderte Aufgaben - die Transformation der Bundeswehr nimmt Gestalt
an“. In: Europäische Sicherheit. Nr. 1, 54. Jg.; Hamburg, Januar 2005. S. 12.
9
Einarbeitung in das Thema, waren für die Ausarbeitung meiner Arbeit die bundeswehrnahen Periodika „Y. Magazin für die Bundeswehr“, „Aktuell. Zeitung für die Bundeswehr“, „Strategie & Technik“ (bis 12/2004: „Soldat und Technik“) und „Europäische Sicherheit“ relevant. Dazu allgemeinpolitisch die Fachzeitschriften „Europa-Archiv“, welches 1995 in „Internationale Politik“ umbenannt wurde, die „Blätter für deutsche und internationale Politik“, sowie insbesondere auch die Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ (APuZ) der Wochenzeitschrift „Das Parlament“.
Die thematischen Schwerpunkte, sowie der aktuelle Zeitbezug und die daraus resultierende Literaturlage, erforderten über weite Strecken die hermeneutische Quellenkritik als methodische Vorgehensweise. Themenspezifische Quellen finden sich hauptsächlich im Internet. Sowohl auf den hunderten Seiten der verschiedenen Homepages der Bundeswehr 19 , als auch auf denen des Bundesministeriums für Verteidigung 20 , finden sich Archive für Reden, Erlasse, Gesetze und etliche weitere Dokumente. Die wenigsten sind dabei als Drucksache bestellbar. Auch auf spezielle Anfragen hin wird von Seiten der Regierung auf die Onlinearchive verwiesen. Die Seite des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung bildet ein weiteres, umfangreiches und gutes Quellenarchiv 21 . Dokumente der Europäischen Union finden sich im reichhaltigen Onlinearchiv der EU 22 . Drucksachen des Deutschen Bundestages, vornehmlich Reden vor dem Parlament, Parlamentarische Anfragen, Plenarprotokolle und Gesetze, dienen als Quellen für den zeitpolitischen Rahmen des Themas. Hierzu stellt der Internetauftritt des Bundestages in seinem Informationscenter ein Onlinearchiv 23 , sowie die Datenbank „PARFORS“ 24 . Die Quellenangaben der Internetseiten in den Fußnoten sind vollständig und mit dem letzten Abrufstand versehen. Dort, wo
18 Zu nennen ist eigentlich nur: Bremm, Klaus-Jürgen/Mack, Hans-Hubert/Rink, Martin (Hrsg. im
Auftrag des Militärgeschichtlichen Forschungsamtes): Entschieden für den Frieden. 50 Jahre Bun-
deswehr. 1955 bis 2005. Berlin, Oktober 2005.
19 www.bundeswehr.de ; www.einsatz.bundeswehr.de; www.50-jahre-bundeswehr.de;
www.deutschesheer.de; www.marine.de; www.luftwaffe.de; www.streitkraeftebasis.de;
www.sanitaetsdienst-bundeswehr.de; www.terrwv.bundeswehr.de
20 www.bmvg.de
21 www.sicherheitspolitik.bundeswehr.de
22 http://europa.eu.int/documents/index_de.htm
23 www.bundestag.de/bic/index.html
24 http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
10
aufgrund der URL-Länge die Adressen nicht in den Fußnoten darstellbar waren, habe ich die Hauptseite samt Pfad angegeben.
Des Weiteren bieten Bulletins und Weißbücher wertvolle Quellen und Dokumente. Das letzte Weißbuch zur Lage der Bundeswehr datiert auf das Jahr 1994 25 . Im Herbst 2005 sollte das Neue erscheinen. Aufgrund der kurzfristigen Neuwahlen ist damit jedoch nicht vor Ende 2006 zu rechnen. Die Bulletins, als Sammlung sämtlicher entscheidender Reden der Regierungsmitglieder, gibt das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung heraus. Das neuste Bulletin mit den Jahrgängen 1996 bis 2003 ist sogar als CD-ROM-Version kostenlos bestellbar 26 . Die wichtigsten politischen Dokumente finden sich auch in der Zeitschrift „Blätter für deutsche und internationale Politik“ abgedruckt.
Politisch wurde das 21. Jahrhundert in Deutschland bisher von der Rot-Grünen Bundesregierung geprägt. Mit Beginn der Legislaturperiode des 16. Deutschen Bundestages unter der Führung der Großen Koalition ist mit Akzentverschiebungen in der Verteidigungs- und Sicherheitspolitik zu rechnen. Dies wird sich auch auf die Bundeswehr auswirken. Hier entsteht ein Anknüpfpunkt für die weitere historische Erforschung der Bundeswehr im 21. Jahrhundert und des Transformationsprozesses über das Jahr 2005 hinaus.
Der Aufbau der Arbeit ergibt sich im Wesentlichen als Dreischritt aus dem dargestellten Zusammenhang. Im ersten Kapitel wird die sicherheitspolitische Lage mit Schwerpunkt Europa untersucht werden. Darauf wird der Blick auf die Bundeswehr gerichtet, wie sie als „Armee im Einsatz“ in dieser veränderten Welt agiert. Aus diesem Engagement erwachsen natürlich neue Anforderungen an die Bundeswehr. In einem dritten Schritt werden also die notwendig gewordenen Reformschritte und insbesondere Transformationsprozesse zu Beginn des 21. Jahrhunderts beleuchtet. Zum Abschluss soll der derzeitige Stand der Bundeswehr-Transformation im Spiegel der Medien aufgezeigt werden.
25 Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Weißbuch 1994. Weißbuch zur Sicherheit der Bundesre-
publik Deutschland und zur Lage der Bundeswehr. Köln, 1994.
26 www.bundesregierung.de/Publikationen-Fotos/-,11648/Broschueren-bestellen.htm
11
B. Sicherheitspolitische Lage
I. Deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik
1. nach dem Ende des Kalten Krieges 27
Zunächst gilt es, die Grundzüge der deutschen Sicherheitspolitik nach dem Ende der Systemkonfrontation aufzuzeigen, um sich das Ausmaß des Wandels in der Rolle und der Aufgabe der Streitkräfte noch einmal bewusst zu machen. Nur durch Kenntnis der Neuausrichtung der deutschen Sicherheits-und Verteidigungspolitik dieser Zeit werden die aktuelle Situation und die damit einhergehenden Probleme offenbar und verständlich. Die sicherheitspolitische Situation der Bundesrepublik und ihrer Streitkräfte hat sich seit Ende des Kalten Krieges fundamental gewandelt.
Rückblickend erscheinen die über 40 Jahre des Kalten Krieges als eine konstante Zeit, die allenfalls graduelle Veränderungen kannte und erlaubte 28 . Ausgelöst wurden die umwälzenden Veränderungen dann durch das Ende des Ost-West-Konflikts, die Auflösung des Warschauer Paktes und den Zerfall der Sowjetunion.
Mit Ende des Kalten Krieges verschwand auf einen Schlag die zentrale Bedeutung der sowjetischen Bedrohung für die sicherheitspolitischen Überlegungen Deutschlands und der Welt. So gilt seit seiner Wiedervereinigung für Deutschland gemeinhin der Leitsatz, dass eine „strategische Notwendigkeit für eine mit den Bündnispartnern durchgeführte zusammenhängende, grenznahe Vorneverteidigung gegen eine sichtbare militärische Bedrohung nicht mehr“ 29 besteht. Diese Einsicht war auch die Offizielle der Rot-Grünen-Bundesregierung. Verteidigungsminister Peter Struck betonte 2003: „Die
27 Dies kann hier nur grob nachgezeichnet werden. Ausführlich über das Thema: Militärgeschichtli-
ches Forschungsamt (Hrsg.): Anfänge westdeutscher Sicherheitspolitik. 1945-1956. 4 Bde.; München,
2001. Einen guten Überblick liefert: Hacke, Christian: Die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik
Deutschland. In: Bremm, Klaus-Jürgen/Mack, Hans-Hubert/Rink, Martin (Hrsg. im Auftrag des Mili-
tärgeschichtlichen Forschungsamtes): Entschieden für den Frieden. 50 Jahre Bundeswehr. 1955 bis
2005. Berlin, Oktober 2005. S. 269 -283.
28 Zur Geschichte und Rolle der Bundeswehr im Kalten Krieg vgl.: Bald, Detlef: Militär und Gesell-
schaft 1945-1990. Die Bundeswehr der Bonner Republik. Baden-Baden, 1994.
29 Meiers, Franz-Josef: Zur Transformation der Bundeswehr. In: Aus Politik und Zeitgeschichte. B.
21/2005. Berlin, 23. Mai 2005. S. 15.
12
herkömmliche Landesverteidigung gegen einen konventionellen Angriff […] entspricht nicht mehr den aktuellen sicherheitspolitischen Erfordernissen“ 30 . Deutschland ist seit Ende des 20. Jahrhunderts nur von Partnern und be-freundeten Staaten umgeben. Bundeskanzler Helmut Kohl zog bereits 1994 daraus das Fazit, die Bundesrepublik habe am meisten von den weltpolitischen Veränderungen profitiert 31 . Angesichts der neuen Rolle der Bundeswehr im neuen 21. Jahrhundert ist das Urteil schon längst gefällt: Für den „alten Kriegertyp wird in Kürze der Vorhang fallen“ 32 .
Tatsächlich entwickeln sich immer mehr die Krisenreaktion und Krisenbewältigung zum eigentlichen Aufgabenspektrum der jungen bundesdeutschen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Dahinter steht die Überlegung, dass sich Sicherheit nicht mehr nur auf die territoriale Integrität eines Staates bezieht.
Es handelt sich hier um nichts geringeres, als einen sicherheitspolitischen Paradigmenwechsel der Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung. Die wiedervereinte Republik wurde mittels der neuen Bundeswehr vom Sicher-heitsimporteur zum Sicherheitsexporteur 33 .
Dem entspricht das häufig zitierte Bild von Verteidigungsminister Struck, wonach die Sicherheit Deutschlands künftig „auch am Hindukusch“ verteidigt werde. „Und ich gehe noch weiter. Das Einsatzgebiet der Bundeswehr ist letztlich die ganze Welt“ 34 (Struck). Diesen Äußerungen liegt auch die Einsicht zugrunde, dass die staatliche Sicherheit durch Entwicklungen gefährdet werden kann, die eigentlich nicht dem originären Aufgabenbereich der Sicherheitspolitik zuzurechnen sind. Sicherheitspolitik in diesem Sinne wird immer mehr zu einer Materie, die mehrere Politikfelder umschließt. Diese
30 Struck, Peter: Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers
der Verteidigung. Berlin, 21. Mai 2003. S. 4.
31 Rede des Bundeskanzler Helmut Kohl auf der 31. Konferenz zur Sicherheitspolitik. „Europäische
Sicherheit und die Rolle Deutschlands“. München, 07. Februar 1994. In: Bulletin der Bundesregie-
rung 1990-2000. Nr. 15/1994. S. 133. Vgl. auch: Feldmeyer, Karl: „Deutschland. Nachbar in der
Mitte Europas“. In: Der Mittlerbrief - Informationsdienst zur Sicherheitspolitik. Nr. 3, 10. Jg.; Ham-
burg, 1995. S. 1.
32 van Creveld, Martin: Die Zukunft des Krieges. München, 1998. S. 281. Vgl. auch: Münkler, Her-
fried: Die neuen Kriege. Reinbek, 2002. S. 91 ff..
33 Vgl. dazu Punkt C.
34 So Struck in: Der Verteidigungsminister im Gespräch. „Mein tägliches Brot. Von den ersten Be-
gegnungen mit der Bundeswehr bis hin zur heutigen Lage“. In: Aktuell. Die Zeitung für die Bundes-
wehr. Nr. 26 (40. Jubiläumsausgabe), 40. Jg.; Berlin, Juli 2005. S. 6-8. Zitat S. 7.
13
Entwicklung erkannte bereits Verteidigungsminister Volker Rühe im Jahr 1993, als er feststellte, dass Sicherheitspolitik „eine Aufgabe der gesamten Politik geworden“ 35 ist. Zur Bewältigung dieser neuen Herausforderungen ist dann die militärische Option nur eine unter vielen und ist die Bundeswehr nur eines unter vielen sicherheitspolitischen Instrumenten.
Noch in den späten 90er Jahren hatte die deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik nach allzu einhelliger Meinung ihrer Beobachter in Wissenschaft und Publizistik den Anpassungsprozess an die neuen Anforderungen allerdings noch keineswegs erfolgreich vollzogen 36 . Es fehlte an einer Gesamtkonzeption. Selbst Bundespräsident Roman Herzog mahnte 1995 die Unselbständigkeit und Konzeptlosigkeit der bundesdeutschen Verteidigungspolitik öffentlich an 37 . So waren auch die im Jahr 1992 von Verteidigungsminister Rühe entworfenen Verteidigungspolitischen Richtlinien den Anforderungen an eine Gesamtkonzeption nicht gerecht geworden. Dieses Manko schlug sich auf die Streitkräfte in der Art nieder, als dass der politische Wille zum Gebrauch militärischer Gewalt zwar prinzipiell vorhanden war, es aber an einem klaren Auftrag fehlte. Obgleich es an einer konkreten Benennung der Ziele deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik mangelte, herrschte zumindest Einigkeit darüber, dass zu ihrer Durchsetzung die Anwendung militärischer Gewalt nicht ausgeschlossen werden könne 38 . Erst die Entwicklungen um die Jahrtausendwende brachten eine Gesamtkonzeption deutscher Sicherheitspolitik. Die Bundeswehr wird seit 1999 nicht mehr nur für militärische Eventualitäten, nach dem Motto „Kämpfen können, aber nicht kämpfen müssen“ bereitgehalten. Die Verteidigungspolitischen
35 Rühe, Volker: Betr.: Bundeswehr. Sicherheitspolitik im Wandel. Herford, 1993. S. 77. Zum neuen
Sicherheitsbegriff des vereinigten Deutschlands vgl.: Moniac, Rüdiger: „Sicherheit - neu und umfas-
send“. In: Der Mittler-Brief - Informationsdienst zur Sicherheitspolitik. Nr. 3, 9. Jg.; Hamburg, 1994.
S. 1-8.
36 Übereinstimmend trotz inhaltlicher Differenzen: Buchholz, Frank: „Ernstfall Frieden - Ernstfall
Krieg“. In: Klein, Paul/Prüfert, Andreas (Hrsg.): Militärische Ausbildung heute und in der Zukunft.
Baden-Baden, 1994. S. 47-64. Hacke, Christian: „Die neue Bedeutung des nationalen Interesses für
die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland“. In: APuZ. B. 1-2/1997. S. 3-14. Seifert, Ruth:
„Die Neukonstruktion des Bundeswehrsoldaten. Subjektive Reaktionen und politisch-gesellschaftliche
Implikationen“. In: Wissenschaft und Frieden. Nr. 6, 14. Jg.; Bonn, 1996. S. 16-19.
37 Rede des Bundespräsidenten Roman Herzog beim Festakt zum 40. Jahrestag der Gründung der
Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Bonn, 13. März 1995. „Die Globalisierung der deut-
schen Außenpolitik ist unvermeidlich“. In: Bulletin. Nr. 20/1995. Bonn, 15. März 1995. S.161-165.
38 VPR 1992.
14
Richtlinien (VPR) von Peter Struck aus dem Jahr 2003 sind als erster, klarer Gesamtentwurf zu sehen.
2. Das sicherheitspolitische Umfeld heute
„Die außen- und sicherheitspolitische Lage ist heute nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes und der wieder gewonnenen staatlichen Einheit unseres Landes grundlegend verändert“ 39 , erklärte Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping im Jahr 2002. „Die Sicherheitslage hat sich grundlegend ge-wandelt“ 40 , lautet der erste Satz in den 2003 von Struck erlassenen Verteidigungspolitischen Richtlinien. „Neue Gefahren für Frieden, Sicherheit und Stabilität bedrohen unsere eine Welt“ 41 , formulierte Bundeskanzler Gerhard Schröder Mitte 2005 anlässlich der Feierlichkeiten zum 50. Jubiläum der Bundeswehr. Diese Einschätzungen sind insbesondere unter dem Eindruck der Terroranschläge vom 9. November 2001 zu verstehen. Die Bedrohungsszenarien für die deutsche Sicherheit erscheinen im 21. Jahrhundert tatsächlich grundlegend gewandelt. Hatten sich die meisten Menschen von der Beendigung des Kalten Krieges noch ein neues Zeitalter des Friedens 42 , eine „golden period of peace“ 43 erhofft, stellt sich kaum 15 Jahre später die sicherheitspolitische Lage im Zentrum Europas jedoch beinahe noch unsicherer da, als zu Zeiten der Blockkonfrontation und unmittelbar danach.
Dabei gehen die Bedrohungen heute jedoch zumeist nicht mehr von Flächenstaaten aus. So urteilte Struck in den VPR 2003: „Eine Gefährdung deutschen Territoriums durch konventionelle Streitkräfte gibt es derzeit und auf absehbare Zeit nicht“ 44 .
39 Scharping, Rudolf: Bundeswehr 2002. Sachstand und Perspektiven. Berlin, 08. April 2002. S. 3.
40 Struck, Peter: Verteidigungspolitische Richtlinien für den Geschäftsbereich des Bundesministers
der Verteidigung. Berlin, 21. Mai 2003. S. 3.
41 Rede von Bundeskanzler Schröder beim Festakt zum 50. Jahrestag der Gründung der Bundeswehr.
Berlin, 07. Juni 2005. Unter: www.bundesregierung.de/Reden-Interviews/Reden-
,11636.841314/rede/Rede-von-Bundeskanzler-Schroed.htm. Stand: 02.08.2005.
42 Vgl.: Jäger, Thomas/Kümmel, Gerhard: UN-real - Erfolgsbedingungen der Vereinten Nationen. In:
Blätter für deutsche und internationale Politik. Heft 01/1996. Bonn, 1996. S. 74 ff.
43 Hoffmann, Hans-Victor: New Tasks of the German Bundeswehr in Communication Processes be-
tween Society and the Military. Strausberg, 1999. S. 13.
44 Struck, Peter: Verteidigungspolitische Richtlinien. S. 4. So auch: Bundesministerium der Verteidi-
gung (Hrsg.): Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr. Berlin, 10. August 2004. S. 7.
15
Bei genauerer Betrachtung der heutigen Krisenherde fällt auf, dass jene zumeist nicht Folge zwischenstaatlicher Auseinandersetzungen sind. Sondern sie rühren aus Staatszerfall und innerstaatlichen Unruhen, etwa in Form von Bürger- oder Guerillakriegen 45 . Die Gefahrensituation heute ist durchaus komplexer geworden. Die tatsächlichen Bedrohungsszenarien für Deutsch-land und seine Verbündeten lassen sich durch die Schlagworte internationaler Terrorismus und asymmetrische Gefährdungen, Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen, regionale Krisen, sowie Formen der Informationskriegführung 46 charakterisieren.
a. Terrorismus
Da es sich bei Terrorismus um einen schillernden Begriff handelt, wäre an dieser Stelle eine Definition wünschenswert. Weil sich Gebrauch und Bedeutung des Wortes allerdings im Laufe der Zeit immer wieder verändert haben, erweist sich der Begriff im wachsenden Maße als schwer fassbar. Eine widerspruchsfreie Definition ist eigentlich unmöglich 47 . Um den Begriff jedoch semantisch zu umreißen, hatte Alex P. Schmid bereits im Jahr 1988 101 Definitionen auf die Häufigkeit der definitorischen Elemente untersucht 48 . Dabei landeten die Elemente „Gewalt/Zwang“, „Politisch“, „Hervorhebung von Furcht und Schrecken“ mit jeweils über 50 Prozent Häufigkeit auf den ersten drei Rängen. „Einschüchterung“ (17 Prozent), „Symbolisch/demonstrative Aspekte“ (13,5 Prozent) und „Unberechenbarkeit“ (9 Prozent) wurden dagegen damals noch viel seltener durch die Definitionen abgedeckt. Spätestens mit den Anschlägen vom 11. September 2001 hat der Terror eine neue Qualität bekommen.
Hoch interessant erscheint, dass selbst die US-Regierung, die sich gnadenlos dem Kampf gegen den Terrorismus verschrieben hat, keine einheitliche Definition für Terrorismus führt. Das US-Außenministerium beispielsweise
45 Vgl: Münkler, Herfried: Die neuen Kriege. Hamburg, 2002. S. 13-57. Schneckener, Ulrich: Fragile
Staatlichkeit als globales Sicherheitsrisiko. In: APuZ. B. 28-29/2005. S. 26-31.
46 Zu letzterem etwa: Schulzki-Haddouti, Christiane: „Würmer und Viren im Netz. Gefahren des Cy-
ber-Terrors und seiner Bekämpfung“. In: Internationale Politik. Nr. 2, 59. Jg.; Berlin, Februar 2004.
S. 41-49.
47 Vgl.: Hoffmann, Bruce: Terrorismus. Der unerklärte Krieg. Neue Gefahren politischer Gewalt.
Frankfurt/M., 2001. Darin das Kapitel: Warum ist Terrorismus so schwer zu definieren? S. 34 -51.
48 ebenda S. 51.
16
benutzt seit „09/11“ die folgende Terrorismusdefinition: „Vorsätzliche, politisch motivierte Gewalt, verübt gegen zivile Ziele durch substaatliche Gruppen oder geheime Agenten, gewöhnlich in der Absicht, ein Publikum zu beeinflussen“. Das US-Verteidigungsministerium dagegen führt folgende Definition an: „Gesetzwidriger - oder angedrohter - Gebrauch von Zwang oder Gewalt gegen Personen oder Eigentum, um Regierungen oder Gesellschaften zu nötigen oder einzuschüchtern, oftmals um politische, religiöse oder ideologische Ziele zu erreichen“ 49 .
Tatsache ist, dass die neue Qualität des Terrorismus vom 11. September 2001 die zivilisierte Welt als Ganze erschüttert hat. Einen Tag nach diesen terroristischen Anschlägen urteilte Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag: „Wir sind uns in der Bewertung einig, dass diese Terrorakte eine Kriegserklärung an die freie Welt bedeuten“ 50 . Am 19. September 2001 gab Schröder eine weitere Regierungserklärung ab. Diese war nun auch eine Erklärung anlässlich der Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates sowie der NATO. In seiner Resolution 1368 vom 12. September 2001 hatte der UN-Sicherheitsrat „diese Gewalttaten wie jede internationale terroristische Gewalttat als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ verurteilt, und rief „alle Staaten auf, dringend zusammenzuarbeiten, um die Täter, Drahtzieher und Förderer dieser terroristischen Anschläge vor Gericht zu bringen“, ferner die internationale Gemeinschaft „ihre Anstrengungen erheblich zu verstärken, um terroristische Gewalttaten zu verhindern und zu unterdrücken, auch durch intensivierte Zusammenarbeit und vollständige Umsetzung der einschlägigen internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung des Terrorismus“ 51 . Ganz konkret bot diese Resolution - und das war das entscheidend Neuedie völkerrechtlichen Voraussetzungen auch für ein militärisches Vorgehen gegen den Terrorismus. Denn, der Sicherheitsrat forderte die Staatenge-
49 Beideszitiert nach: Hoffmann, Bruce: Terrorismus. Frankfurt/M., 2001. S. 47 f..
50 Regierungserklärung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder zu den Anschlägen in den Vereinigten
Staaten von Amerika vom 12. September 2001. Berlin, 12. September 2001. Plenarprotokoll 14/186.
In: http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
51 UN-Sicherheitsratsresolution 1368 vom 12. September 2001. In: Vereinte Nationen (Hrsg.): Resolu-
tionen und Beschlüsse des Sicherheitsrates 1. Januar 2001 - 31. Juli 2002. Offizielles Protokoll. New
York, 2003. Unter UN-Homepage: www.un.org/Depts/german/sr/sr_01/srband_01res.pdf. S.315 f.
Stand 01.10.2005.
17
meinschaft auf, „alle [sic!] notwendigen Schritte zu unternehmen, um auf die terroristischen Anschläge vom 11. September 2001 zu antworten und jede Form des Terrorismus in Übereinstimmung mit seinen Verantwortlichkeiten nach der Charta der Vereinten Nationen zu bekämpfen“ 52 . Der NATO-Rat erklärte den Vereinigten Staaten seine Solidarität auf der Grundlage von Artikel 5 des Nordatlantik-Vertrages aus 1949 53 . Es war das erste Mal in der Geschichte der NATO, dass dieser Artikel ausgerufen wurde. Aufgrund dieses Beistandsparagrafen galt der Angriff auf Amerika als ein Angriff auf alle NATO-Partner. Und Bundeskanzler Schröder beurteilte die Rolle Deutschlands innerhalb dieser neuen Sicherheitslage mit den beinahe pathetischen Worten: „Zu Beginn dieses neuen Jahrhunderts steht Deutsch-land auf der richtigen Seite - fast ist man versucht zu sagen: endlich -, auf der Seite der unveräußerlichen Rechte aller Menschen“ 54 . Mit den jüngsten Terroranschlägen vom 11. März 2004 in Madrid und dem 7. Juli 2005 in London hat der internationale Terrorismus auch Europa erreicht. Es ist offensichtlich und unübersehbar, dass asymmetrische Gewalt jederzeit und an jedem Ort der Welt erfolgen kann. Nichtstaatliche Akteure und die Privatisierung von Gewalt stellen unweigerlich die neuen Herausforderungen dar 55 , denen viele Staaten allerdings noch weitestgehend unvorbereitet gegenüber stehen 56 . Die erste Verteidigungslinie der Sicherheit liegt weit jenseits der Ländergrenzen. Diese Gefährdungen sind entscheidende Bausteine im veränderten sicherheitspolitischen Umfeld.
52 ebenda
53 Der so genannte „Beistandsartikel“. Unter NATO-Homepage: www.nato.int/docu/other/de/treaty-
de.htm. Stand 01.10.2005.
54 Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung zu den Anschlägen in den Vereinigten Staaten von
Amerika. Plenarprotokoll 14/186. Unter: http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm
55 Münkler, Herfried: Terrorismus heute. Die Asymmetrisierung des Krieges. In: Internationale Poli-
tik. Nr. 2, 59. Jg.; Berlin, Februar 2004. S. 1-12.
56 Werthebach, Eckart: Deutschland: Auf Terror schlecht vorbereitet. In: Internationale Politik. Nr. 2,
59. Jg.; Berlin, Februar 2004. S. 29-34.
18
b. Massenvernichtungswaffen 57
Die Debatte über Massenvernichtungswaffen ist durch den „Atomstreit“ mit dem Iran seit Ende 2005 wieder aktuell geworden 58 . Vielmehr war sie seit dem Dritten Golfkrieg im Jahr 2003, der durch angebliche Massenvernichtungswaffen im Irak legitimiert wurde 59 , auch nicht wirklich abgerissen. US-Präsident Georg Walker Bush erklärte im August 2005 in einem, im israelischen Channel 1 ausgestrahlten Interview, dass auch im Fall Iran alle Optionen auf dem Tisch lägen, einschließlich der militärischen 60 .
Durch die Weiterentwicklung von Massenvernichtungswaffen in Verbindung mit weitreichenden Trägermitteln sehen sich alle Völker bedroht. Bereits seit längerem drohen neben dem Iran drei weitere große Konfliktszenarien. Dies sind der indisch-pakistanische Konflikt, die in Europa meist unterschätzte latente Eskalationsgefahr an der Straße von Formosa (Taiwan) und die von Nordkorea ausgehende Bedrohung 61 .
Insbesondere jedoch der Zugriff von Terrorgruppen und nichtstaatlichen Akteuren auf Massenvernichtungswaffen verschärft die Unsicherheit der Lage 62 . Letztendlich sind mit Massenvernichtungswaffen nicht nur Atomwaffen, sondern auch biologische und chemische Waffen zusammengefasst. Sol-
57 ZumThema etwa: Kamp, Karl-Heinz: Kernwaffen im 21. Jahrhundert. In: Internationale Politik.
Nr. 11, 60. Jg.; Berlin, November 2005. S. 76-82. Müller, Harald: Die Zukunft der nuklearen Ord-
nung. In: APuZ. B. 48/2005. S. 3-9. Schmitt, Burkard (Hrsg.): Nuclear weapons: a new great debate.
Paris, 2001. Sieg, Hans Martin: Weltmacht und Weltordnung. Der Krieg im Irak, die amerikanische
Sicherheitspolitik, Europa und Deutschland. Münster, 2004. S. 112-117.
58 Vgl. etwa: Lau, Mariam: Gehörnter Ehemann. In: Internationale Politik. Nr. 9, 60. Jg.; Berlin, Au-
gust 2005. S. 100-102. Thränert, Oliver: Das iranische Atomprogramm. In: APuZ. B. 48/2005. S. 10-
15.
59 Zu den Gründen und Planungen des Irak-Krieges: Woodward, Bob: Der Angriff. Plan of Attack.
München, 2004. Sieg, Hans Martin: Weltmacht und Weltordnung. Der Krieg im Irak, die amerikani-
sche Sicherheitspolitik, Europa und Deutschland. Münster, 2004. S. 143-179.
60 Bush sagte: “Well, all options are on the table [...] Well, you know, as I say, all options are on the
table. The use of force is the last option for any President. You know, we've used force in the recent
past to secure our country. It's a difficult -- it's difficult for the Commander-in-Chief to put kids in
harm's way. Nevertheless, I have been willing to do so as a last resort in order to secure the country
and to provide the opportunity for people to live in free societies.” Verschriftlichung des Interviews
vom 11. August 2005 auf der Homepage des Weißen Hauses. Unter:
www.whitehouse.gov/news/releases/2005/08/20050812-2.html. Stand 04.10.2005.
61 Vgl.: Sieg, Hans Martin: Weltmacht und Weltordnung. Der Krieg im Irak, die amerikanische Si-
cherheitspolitik, Europa und Deutschland. Münster, 2004. S. 15 ff.
62 Vgl.: Daaser, Christopher: Terrorgruppen und Massenvernichtungswaffen. In: APuZ. B. 48/2005. S.
31-38. Lavoy, Peter: Planing the unthinkable. How new powers will use nuclear, biological and
chemical weapons. Ithaca, 2000.
19
chen Bedrohungen steht die Welt trotz globaler Nichtverbreitungsverträge und Rüstungsexportkontrollen weitestgehend hilflos gegenüber. Die so genannte Proliferation von Massenvernichtungswaffen eröffnet eine neue Dimension in der Sicherheitspolitik 63 . Zwar hat die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen in den Augen mancher Politologen und Historiker grundsätzlich eine stabilisierende und friedenssichernde Wirkung 64 , dies trifft jedoch - wenn überhaupt - nur bei gegenseitiger Abschreckung, wie etwa im Kalten Krieg oder im Fall China und Japan zu. In den Händen terroristischer, privater Agitatoren sind Massenvernichtungswaffen dagegen ein unkalkulierbares Risiko 65 . Bezeichnend ist der Satz, mit dem Osama Bin Laden die Planungen für die Flugzeugattentate vom 11. September motiviert haben soll: „Warum gebrauchst Du eine Axt, wenn Du einen Bulldozer einsetzen kannst?“ 66 . Ein terroristischer Anschlag mit einem atomaren Sprengsatz ist derzeit zwar recht unwahrscheinlich 67 , ist aber nicht zuletzt aufgrund der Proliferation nicht gänzlich auszuschließen. Die Lösung regionaler Konflikte kann dazu beitragen, Staaten zum Verzicht auf Massenvernichtungswaffen zu bewegen und damit auch den Weg in die Hände von Terroristen abzuschneiden.
c. Regionale Konflikte und Krisen
Durch ihre Erweiterung ist die Europäische Union im Jahr 2004 an ihrer südlichen und südöstlichen Peripherie unmittelbar an Krisenherde herangewachsen. So bezeichnete Gescheiterte Staaten (Failed States) 68 sorgen zumeist für regionale Instabilität und können als Heimat für Terroristen und für
63 Vgl. das Heft zur „Proliferation“: Internationale Politik. Nr. 1, 59. Jg.; Berlin, Januar 2004.
Sowie das Kapitel „Proliferation“ in: Sieg, Hans Martin: Weltmacht und Weltordnung. Der Krieg im
Irak, die amerikanische Sicherheitspolitik, Europa und Deutschland. Münster, 2004. S. 260-296.
64 So etwa: Waltz, Kenneth: More May be Better. In: Sagan, Scott/Waltz, Kenneth: The Spread of
Nuclear Weapons: A Debate. London, 1995. S. 1-45.
65 Vgl.: Daaser, Christopher: Terrorgruppen und Massenvernichtungswaffen. In: APuZ. B. 48/2005. S.
31-38.
66 Zitat nach: Mascolo, Georg/Stark, Holger: Operation Heiliger Dienstag. In: Der Spiegel, 27. Okto-
ber 2003. S. 120-135. Zitat S. 135.
67 Taylor, Eric: Lethal Mists: An Introduction to the Natural and Military Sciences of Chemical, Bio-
logical Warfare and Terrorism. Commack/NY, 1999. S. 313 f.
68 Vgl.: Europäische Sicherheitsstrategie. Ein sicheres Europa in einer besseren Welt. Brüssel, 12.
Dezember 2003. S. 4. Etwa in: Internationale Politik. Nr. 6, 59. Jg.; Berlin, Juni 2004. S. 162-170.
Auf der EU-Homepage unter: http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf. Stand
15.10.2005.
20
organisierte Kriminalität einen Gefahrenherd darstellen 69 . Denn für transnationale Terrornetzwerke sind vor allem jene Staaten interessant, in denen Staatlichkeit zu enden droht, die geschwächt sind, oder sich in einem fortgeschrittenen Verfallsprozess befinden. Aufgabe der internationalen Gemeinschaft muss es demnach sein, diese Staaten zu stärken und auf diesem Weg präventiv gegen den Terror vorzugehen. Dort, wo Staatlichkeit bereits am Ende ist, kann dann auch der Einsatz bewaffneter Streitkräfte zur Stabilisierung und zum staatlichen Wiederaufbau notwendig werden. „Am wichtigsten ist die Umsetzung eines allumfassenden Sicherheitskonzepts“ 70 (Rotberg). Zentral dabei ist die Demobilisierung und Entwaffnung der örtlichen Kämpfer. Das ist der Hintergrund für die Einsätze der Bundeswehr in regionalen Konflikt- und Krisenherden.
Diesen neuartigen Bedrohungen, Terrorismus, Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und Regionalkonflikte kann kein Land mehr alleine begegnen. Resultat ist die verstärkte internationale Zusammenarbeit. Die Rot-Grüne Bundesregierung unter Kanzler Gerhard Schröder verstand sich hierbei sicherheitspolitisch vornehmlich als „Unterstützer, Absicherer und Implementierer“ internationaler Krisenbewältigungsmaßnahmen 71 .
Die Aufgaben von Systemen kollektiver Sicherheit in der internationalen Politik werden immer wichtiger. Das gilt auch für die gemeinsame Militärgewalt. UN-Experten haben Kriterien dafür vorgelegt, wann kollektive Gewaltanwendung auch präventiv legitim sein soll 72 . Kofi Annan, der Generalsekretär der UN, überraschte die Staatengemeinschaft schon vor Jahren mit diesem kontroversen Vorschlag. Vor der Generalversammlung sagte er: „Langsam, aber sicher bildet sich eine internationale Norm gegen gewaltsame Unterdrückung von Minderheiten heraus, die Vorrang vor Souveränitätsfragen erhal-
69 Vgl.:Zürcher, Christoph: Gewollte Schwäche. In: Internationale Politik. Nr. 9, 60. Jg.; Berlin,
September 2005. S. 13-24. Rotberg, Robert: Herausforderung an die Weltordnung. Staatenbildung in
einer Zeit des Terrors. In: Internationale Politik. Nr. 11, 58. Jg.; Berlin, November 2003. S. 1-11.
Ebenda: Schneckener, Ulrich: Staatszerfall als globale Bedrohung. Fragile Staaten und transnationaler
Terrorismus. S. 11-20.
70 Rotberg, Robert: Herausforderung an die Weltordnung. Staatenbildung in einer Zeit des Terrors. In:
Internationale Politik. Nr. 11/2003. S. 4.
71 Meier-Koldt, Cord: Einsatzbereit in der Krise? Entscheidungsstrukturen der deutschen Sicherheits-
politik auf dem Prüfstand. Berlin, 2002. S. 16.
21
ten wird und muss“ 73 . Damit war die Souveränität der Länder, eines der heiligsten Prinzipien der Weltgemeinschaft, in Frage gestellt. Souveränität dürfe kein Schutz gegen Menschenrechtsverletzungen bilden. Dies resultiert aus der Einsicht, dass die neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen nicht mehr nur mit den Mittel der Abschreckung gebannt werden können. Präventive Strategieelemente, natürlich systematisiert und festen Kriterien folgend, scheinen notwendig und unausweichlich zu werden 74 .
Mit dem 1. Mai 2004 wurde die Europäische Union um zehn neue Mitgliedsländer erweitert. Damit wurde die Sicherheitszone in Zentraleuropa entscheidend vergrößert. Deutschland ist damit zum ersten Mal in seiner Geschichte „nur noch von Freunden umzingelt“ 75 . Gleichzeitig sind die Außengrenzen der EU jedoch auch näher an Krisengebiete in Süd und Ost heran gerückt. Und so hat sich auch die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik durch die neue europäische Sicherheitsarchitektur der jüngsten Zeit grundlegend verändert, wie im folgenden Punkt zu sehen sein wird.
II. Die Europäische Union. Verteidigungs- und Sicherheitszusammenarbeit.
Die Sicherheits- und Verteidigungspolitik Deutschlands im neuen 21. Jahr-hundert ist unmittelbar mit der europäischen Politik verknüpft. Denn, kein Land ist in der Lage, die soeben untersuchten, komplexen Probleme der heutigen Zeit im Alleingang zu lösen. Diese Einsicht proklamiert auch die 2003 beschlossene Europäische Sicherheitsstrategie (ESS) 76 , welche die europäische Sicherheitspolitik auf eine gemeinsame Grundlage stellte. Die ESS bot
72 Stelzenmüller, Constanze/Zumach, Andreas: Prävention und Präemption. In: Internationale Politik.
Nr. 1, 60. Jg.; Berlin, Januar 2005. S. 108 -112.
73 Bauer, Friederike: Kofi Annan. Ein Leben. Frankfurt/M., 2005. S. 223.
74 Vgl. Hacke, Christian: Die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. In: Bremm: 50 Jahre
Bundeswehr. S. 278.
75 Hacke, Christian: Die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland. In: Bremm: 50 Jahre
Bundeswehr. S. 276.
76 Europäische Sicherheitsstrategie. S. 1. Vgl. auch: Reiter, Erich: Die Sicherheitsstrategie der EU. In:
APuZ. B. 3-4/2004. Bonn, 19. Januar 2004. S. 26-31. Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.):
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Mai, 2004. S. 24 ff.
22
eine umfassende Bedrohungsanalyse und hat die Definition europäischer Sicherheitsinteressen geliefert.
Als ein Zusammenschluss von 25 Staaten mit über 450 Millionen Einwohnern 77 ist die Europäische Union zwangsläufig wirtschaftlich aber auch eben militärisch ein globaler Akteur. Zumal auf den Dialog und die militärische Zusammenarbeit mit den Partnern im Rahmen der NATO, allen voran den Vereinigten Staaten von Amerika, gesondertes Gewicht gelegt wird 78 .
Um die neuen Anforderungen und Aufgaben der Bundeswehr in diesem multilateralen Handlungsverbund verstehen zu können, soll nachfolgend die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU, samt ihres integralen Bestandteils, der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), in ihrer Entwicklung aufgezeigt werden.
1. GASP und ESVP
Schon Anfang des Jahres 1981 hatte der damalige deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher „einen neuen politischen Impuls“ 79 für eine Europäische Union gefordert und zusammen mit seinem italienischen Amtskollegen Emilio Colombo eine Initiative unter dem Titel „Europäische Akte“ 80 erarbeitet. Jedoch erst ein Jahrzehnt später, am 10. Dezember 1991, kam es in Maastricht zur Einigung über den „Vertrag über die Europäische Union“ (EUV) 81 .
In dem am 7. Februar 1992 unterzeichneten Vertrag vereinbarten die (damals 15) Mitgliedsstaaten im Rahmen des Ausbaus ihrer Gemeinschaft zur
77 Fakten und Zahlen zur Europäischen Union auf EU-Homepage. Unter:
http://europa.eu.int/abc/keyfigures/index_de.htm. Stand 15.11.2005.
78 Vgl. Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspoli-
tik. S. 20 ff. Vgl. auch: Punkt B. III.
79 Rede des Bundesaußenministers Hans-Dietrich Genscher auf dem Dreikönigstreffen der würtem-
bergischen FDP. Stuttgart, 6. Januar 1981. In: Europa-Archiv. Zeitschrift für internationale Politik
(EA). Bd. 01/1981, S. D-164 (Dokumente). Frankfurt/M., 1981. Vgl. ebenda: Hansen, Nils: Plädoyer
für eine Europäische Union. S. 141-142.
80 Gemeinsamer deutsch-italienischer Vorschlag für die Fortentwicklung der Europäischen Gemein-
schaft zur Europäischen Union. Entwurf vom 4. November 1981 für eine Europäische Akte und eine
Erklärung zu Fragen der wirtschaftlichen Integration. In: EA. Bd. 01/1998. S. D-50-59.
81 Text siehe in: Khan, Daniel-Erasmus (Hrsg.): Europäischer Unionsvertrag. Vertrag über die Euro-
päische Union mit sämtlichen Protokollen und Erklärungen, Vertrag zur Gründung der Europäischen
Gemeinschaft (EG-Vertrag) in den Fassungen von Maastricht und Amsterdam. München, 1998. S. 1-
23
Europäischen Union (EU) auch eine „Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ (GASP). Was folgte war ein langes Ratifikationsverfahren. In Deutsch-land kam es zur Ratifikation des EUV am 18. Dezember 1992, nachdem das Bundesverfassungsgericht den Vertrag für verfassungskonform erklärt hatte.
Erst am 1. November 1993 konnte die Europäische Union - und damit die erste Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - in Kraft treten. Die rechtliche Ausgestaltung der GASP detailliert zu untersuchen bleibt den Rechtswissenschaftlern vorbehalten. Erwähnenswert an dieser Stelle ist die Tatsache, dass mit der GASP keine neue völkerrechtliche Ebene geschaffen wurde 82 . Die Mitgliedstaaten unterwarfen sich im Rahmen der GASP jedoch einer Koordinationspflicht, die völkerrechtliche Natur aufweist. Demnach handeln sie weiterhin selbständig, müssen sich jedoch mit den anderen EU-Staaten abstimmen, um dann auch meist zusammen zu handeln.
Im Vertrag von Maastricht wurde dieser Umstand durch die Formulierung deutlich, die Union und ihre Mitgliedstaaten wollen eine gemeinsame Außen-, und Sicherheitspolitik verwirklichen 83 .
Der Amsterdamer Vertrag vom 1. Mai 1999, der von der deutschen Bundesregierung als „Neuer Meilenstein“ betitelt wurde, sprach in diesem Zusammenhang dagegen bereits nur noch von der Union 84 . Diese Änderung hat zwar keine rechtliche Konsequenz, ist aber wohl als Beleg für den politischen Willen der Unionsstaaten zur Fortentwicklung der GASP zu deuten. Aus rechts- und wirtschaftspolitischer Sicht mag die Bezeichnung der „gemeinsamen“ Außen- und Sicherheitspolitik fraglich sein. Denn, der Begriff „gemeinsam“ bedeutet im Gemeinschaftsrecht eigentlich „vergemeinschaf- 23.Zu beachten ist, dass die Abkürzung für den „Vertrag über die Europäische Union“ offiziell EUV
lautet. Der EUV ist auch als „Vertrag von Maastricht“ bekannt.
82 Zur fehlenden Völkerrechtspersönlichkeit der Union vgl.: Bandilla-Dany, Constanze: Die Gemein-
same Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union nach dem Amsterdamer Vertrag und ihre
Perspektiven. Dissertation. Mainz, 2001. S. 49 ff.
83 Vgl. dazu: EUV 1992, Titel V, Artikel 11,1: „Die Union und ihre Mitgliedstaaten erarbeiten und
verwirklichen eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Maßgabe dieses Titels, die sich
auf alle Bereiche der Außen- und Sicherheitspolitik erstreckt.“
84 Vgl: Auswärtiges Amt (Hrsg.): Der Vertrag von Amsterdam. Ein neuer Meilenstein für die Europäi-
sche Union. Mai, 1999. S. 20. Vertragstext etwa unter Homepage des Auswärtiges Amtes:
www.auswaertiges-amt.de/www/de/infoservice/download/zip/amst_zip. Stand 29.11.2005.
24
tet“ 85 . Eine Vergemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik hat in diesem Sinne jedoch nicht stattgefunden. Die Unionsstaaten betreiben, wie erwähnt, vielmehr ihre gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik im Sinne der Kooperation. Dass dennoch der Begriff „gemeinsam“ gewählt wurde, kann auch hier auf einen starken Willen zur Solidarität hin gedeutet werden 86 . Die GASP wird seit ihrer Einrichtung als „zweite Säule der EU“ bezeichnet 87 .
Entscheidend für das Thema der vorliegenden Arbeit ist eine Erklärung in der Schlussakte des Vertrages von Maastricht, in der die Mitgliedstaaten der Westeuropäischen Union (WEU) es für „notwendig“ erachteten, eine „echte europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu entwickeln“ 88 und „eine größere europäische Verantwortung in Verteidigungsfragen“ 89 zu übernehmen . Ferner hieß es dort: „Die WEU wird integraler Bestandteil des Prozesses der Entwicklung der Europäischen Union sein und einen größeren Beitrag zur Solidarität innerhalb der Atlantischen Allianz leisten. Die WEU-Mitgliedstaaten sind sich darin einig, die Rolle der WEU in der längerfristigen Perspektive einer mit der Politik der Atlantischen Allianz zu vereinbarenden gemeinsamen Verteidigungspolitik innerhalb der Europäischen Union, die zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen könnte, zu stärken“ 90 . Hier wurde erstmals in einem staatlichen Vertrag das Fernziel einer gemeinsamen Verteidigungspolitik auf europäischer Ebene formuliert.
85 so regeln etwa Art. 131-135 des EG(!)-Vertrages die Gemeinsame, im Sinne von vergemeinschafte-
te, Handelspolitik. Vgl.: Khan, Daniel-Erasmus (Hrsg.): Europäischer Unionsvertrag. München, 1998.
S.71 ff.
86 Regelsberger, Elfriede: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nach Maastricht - Minimalre-
form in einer Entwicklungsperspektive. In: Integration. Vierteljahreszeitschrift des Instituts für Euro-
päische Politik. Nr. 2, 15. Jg.; Berlin, 1992. S. 83 ff.
87 Die erste Säule umfasst die Europäische Gemeinschaft mit den tatsächlich „vergemeinschafteten“
Bereichen, wie dem Binnenmarkt. Unter der dritten Säule versteht man die polizeiliche und justizielle
Zusammenarbeit.
88 Erklärung zur Westeuropäischen Union in der Schlussakte (EUV Maastricht) vom 07. Februar
1992. In: Khan, Daniel-Erasmus (Hrsg.): Vertrag über die Europäische Union mit sämtlichen Proto-
kollen und Erklärungen. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) in den
Fassungen von Amsterdam und Nizza. Grundrechte-Charta der Europäischen Union. München, 2001.
Artikel 1. S. 197.
89 ebenda
90 ebenda
25
Es sollte jedoch noch bis ins Jahr 1999 dauern, bis alle Mitgliedstaaten der EU die Weichen für die so genannte „Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ (ESVP) 91 gestellt hatten.
Die Geburtstunde der ESVP schlug am 4. Juni 1999 beim Europäischen Rat in Köln. Dort nahmen die Staats- und Regierungschefs eine „Erklärung zur Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ 92 an. Während der am 1. Mai 1999, und somit zeitlich unmittelbar nach dem NATO-Angriff auf Jugoslawien, in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam noch vorsah, sich in der ESVP-Frage auf die separate Organisation der WEU zu stützen 93 , stellte die Kölner Erklärung fest: „Wir, die Mitglieder des Europäischen Rates, wollen entschlossen dafür eintreten, daß die Europäische Union ihre Rolle auf der internationalen Bühne uneingeschränkt wahrnimmt. Hierzu beabsichtigen wir, der Europäischen Union die notwendigen Mittel und Fähigkeiten an die Hand zu geben, damit sie ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit einer gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik gerecht werden kann“ 94 .
Die EU-Mitgliedsstaaten verpflichteten sich also, die für die ESVP erforderlichen militärischen Fähigkeiten zusammen zu stellen. Eine Absichtserklärung, die auf dem Gipfel von Helsinki am 10./11. Dezember 1999 durch das European Headline Goal konkretisiert wurde.
Beim Europäischen Rat in Helsinki, am 10. und 11. Dezember 1999, präzisierten die Staats- und Regierungschefs der Union die Zielsetzung der ESVP. Der Europäische Rat als oberstes Gremium in der EU-Politik 95 be-
91 ZurESVP siehe auch Homepage Auswärtiges Amt: www.auswaertiges-
amt.de/www/de/aussenpolitik/friedenspolitik/abr_und_r/jab2003/1/1_3_html. Stand 01.12.2005.
92 Text unter EU-Homepage: http://europa.eu.int/council/off/conclu/june99/annexe_de.htm#a3. Stand
01.12.2005.
93 Vgl. Artikel J.7 Amsterdamer Vertrag. Vertragstext etwa unter: www.auswaertiges-
amt.de/www/de/infoservice/download/zip/amst_zip. Stand 01.12.2005. Dort heißt es auch: „Die Uni-
on fördert daher engere institutionelle Beziehungen zur WEU im Hinblick auf die Möglichkeit einer
Integration der WEU in die Union, falls der Europäische Rat dies beschließt.“
94 Erklärung des Europäischen Rates zur Stärkung der Gemeinsamen Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik. Köln, 04. Juni 1999. Unter:
http://europa.eu.int/council/off/conclu/june99/annexe_de.htm#a3.Stand 01.12.2005.
95 Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs und den Außenmi-
nistern der Länder, sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Rat hat die Richtli-nienkompetenz. Die GASP wird auf dieser Ebene bei Gipfeltreffen koordiniert. Zur den Institutionen
26
kundete dort seine „Entschlossenheit, die Union in die Lage zu versetzen, autonom Beschlüsse zu fassen und in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht einbezogen ist, als Reaktion auf internationale Krisen EUgeführte militärische Operationen einzuleiten und durchzuführen“ 96 . Dies bezog sich auf politische Gremien und Strukturen ebenso, wie auf die Streitkräfte und war mitunter eine Lektion aus der Balkankrise. Auch in Helsinki wurde dabei erneut der besondere Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten, wie im EUV Amsterdam festgehalten 97 , akzentuiert und als respektierungswürdig erachtet.
Des Weiteren war in der Erklärung von Helsinki 1999 bezüglich der Streitkräfte und ihrer gemeinsamen Aufgaben bereits zu lesen, dass dabei unnötige Duplizierung zu vermeiden sei.
Im aktuellen EUV von Nizza 2003 wird hier die Notwendigkeit „rüstungspolitische Zusammenarbeit“ 98 zu betreiben ganz konkret genannt. Damit ist Kooperation, jedoch nicht die Schaffung einer europäischen Armee gemeint. Jedes Land ist angehalten seine Streitkräfte gezielt an die multinationalen Anforderungen und die anvisierten militärische Fähigkeiten der EU anzupassen.
2. Militärische Fähigkeiten der EU
In der Helsinki-Erklärung vom 10./11. Dezember 1999 formulierten die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedssaaten, erstmals konkrete militärische Fähigkeitsziele im Rahmen der ESVP.
der EU siehe etwa: Burkard, Johannes: Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ihre Berüh-
rungspunkte mit der Europäischen Gemeinschaft. Dissertation, Berlin, 2001. S. 56 ff..
96 Europäischer Rat (Helsinki). 10.-11 Dezember 1999. Schlussfolgerung des Vorsitzes. Artikel II.
Gemeinsame Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Etwa in:
http://europa.eu.int/council/off/conclu/dec99/dec99_de.htm#security. Stand 01.12.2005.
97 Art. 17. EUV Amsterdam 1999. In: Khan, Daniel-Erasmus (Hrsg.): Vertrag über die Europäische
Union mit sämtlichen Protokollen und Erklärungen. Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemein-
schaft (EG-Vertrag) in den Fassungen von Amsterdam und Nizza. Grundrechte-Charta der Europäi-
schen Union. München, 2001. S. 9.
98 Artikel 17. Absatz 1. Abschnitt 3. EUV Nizza 2003 lautet: „Die schrittweise Festlegung einer ge-
meinsamen Verteidigungspolitik wird in einer von den Mitgliedstaaten als angemessen erachteten
Weise durch eine rüstungspolitische Zusammenarbeit zwischen ihnen unterstützt“. Unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/lex/de/treaties/dat/12001C/pdf/12001C_DE.pdf. Stand 02.02.2005.
27
Als European Headline Goal wurde dieses Planziel bekannt 99 . Demnach sollten „spätestens im Jahr 2003“ die Mitgliedstaaten im Rahmen EU-geführter Kriegsoperationen in der Lage sein, innerhalb von 60 Tagen Streitkräfte im Gesamtumfang von 50 000 bis 60 000 Soldaten aufzustellen 100 . Diese so genannten European Rapid Reaction Forces (ERRF) sollten dabei imstande sein, den „Petersberg-Aufgaben in ihrer ganzen Bandbreite gerecht zu werden“ 101 .
Die Petersberg-Aufgaben gehen auf einen Katalog zurück, den die Außen-und Verteidigungsminister der WEU im Juni 1992 auf dem Bonner Petersberg verabschiedet hatten 102 . Darin wurden insbesondere humanitäre Einsätze und Evakuierungsoperationen, friedenserhaltende Missionen sowie Einsätze von Kampfeinheiten im Rahmen eines Krisenmanagements genannt. Mit der Aufnahme der Petersberg-Aufgaben durch den Europäischen Rat, gingen die originären WEU-Forderungen de facto auf die gesamte ESVP über.
Doch erst auf dem europäischen Gipfel 2000 in Nizza wurde die ESVP offiziell von der EU übernommen. In der Folge wurden dann die relevanten Verfahren und Gremien innerhalb der EU geschaffen 103 . Die EU stand damit am Beginn einer neuen Epoche, in der sie zunehmend außenpolitisches Gewicht geltend machen konnte. Ihr steht seither ein umfassendes Instrumentarium zu Krisenprävention und Krisenmanagement, gleichermaßen im militärischen wie im nichtmilitärischen Bereich, zur Verfügung. Die ESVP ist zum integralen Bestandteil der GASP geworden.
Damit die EU ihrer neuen Rolle als sicherheits- und verteidigungspolitischer Akteur gerecht werden konnte, bedurfte es allerdings noch Klarheit über die genauen Ziele und Mittel. Durch die Europäische Sicherheitsstrategie (ESS)
99 Vgl.: Karakas, Cemal: Die Balkankrise als Gegenstand der Gemeinsamen Außen- und Sicherheits-
politik (GASP). Die EU zwischen Integration und Kooperation. Frankfurt/M., 2004. S. 125 ff.
100 Europäischer Rat (Helsinki). 10.-11.12.1999. Schlussfolgerung des Vorsitzes. II. Gemeinsame
Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Unter:
http://europa.eu.int/council/off/conclu/dec99/dec99_de.htm#security
101 ebenda
102 Aufgenommen in: EUV Amsterdam. Art. 17, Ziffer 2.
103 Vgl. etwa: Bandilla-Dany, Constanze: Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europä-
ischen Union nach dem Amsterdamer Vertrag und ihre Perspektiven. Dissertation. Mainz, 2001. S.
72-133.
28
vom Dezember 2003 wurden hier erstmals entsprechende Leitlinien vorgegeben 104 .
Quantitativ wurde das European Headline Goal im Zieljahr 2003 erfüllt 105 . Qualitativ konnten die Fähigkeitslücken jedoch nicht geschlossen werden. Bei Capability Commitment- und Cabability Improvment-Konferenzen in den Jahren 2000 und 2001 wurden zwar bestimmte Fähigkeitsbereiche definiert, bei denen es noch erhebliche Defizite auszugleichen galt. So insbesondere im strategischen Luft- und Seetransport, bei der strategischen Aufklärung und der Führungsfähigkeit 106 . Diese Defizite wurden dann im so genannten European Capability Action Plan (ECAP) niedergeschrieben, aber dennoch bis zur gesetzten Jahresmarke 2003 nicht erreicht. Insbesondere auch das deutsche Militär blieb hinter den Vorgaben qualitativ deutlich zurück. Für die Bundeswehr musste demnach die Kardinalfrage lauten: „Was müssen wir aufgrund der sicherheitspolitischen Veränderungen mit unseren Streitkräften leisten können?“ 107 . Durch die Transformation der Bundeswehr sollen die Anforderungen der neuen, sicherheitspolitischen Lage, und somit die Anforderungen an EU und NATO besser erfüllt werden. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2003 wurden erlassen, um die Bundeswehr auf die veränderten sicherheitspolitischen Herausforderungen auszurichten. Es ist dabei kein Zufall, dass die Transformationsanstrengungen der Bundeswehr mit der sich entwickelnden ESVP der letzten fünf Jahre und den Erfahrungen aus den multinationalen Kriseneinsätzen zusammenfallen. Die Bedrohungslage der Bundesrepublik ist heute identisch mit der der Europäischen Union. Und das Aufgabenspektrum für Kriseneinsätze richtet sich nach den bereits erwähnten Petersbergkriterien der ESVP. Das Ziel ist die multinationale und streitkräftegemeinsame Aufgabenerfüllung. Das Denken in Kategorien der traditionellen Teilstreitkräfte ist Vergangenheit.
104 Europäische Sicherheitsstrategie. Brüssel, 12. Dezember 2003. Etwa unter:
http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/031208ESSIIDE.pdf. Stand 15.12.2005.
105 Vgl.: Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): Europäische Sicherheits- und Verteidigungspo-
litik. Berlin, 2004. S. 14. (Deutschland stellt 18 000 Soldaten).
106 Vgl.: Bauer, Thomas: Militärische Fähigkeiten der EU. Headline Goal, Capability Action Plan und
die EU-Battlegroups. In: Strategie und Technik. H. 05/2005. Bonn, Mai 2005. S. 19.
107 Vortrag von General Wolfgang Schneiderhan während des 14. Forum Bundeswehr & Gesellschaft
der Welt am Sonntag. „Die Bundeswehr im sicherheitspolitischen Umfeld des 21. Jahrhunderts“.
Berlin, 4. November 2003. Unter Homepage des Bundesministerium der Verteidigung:
www.bmvg.de. Pfad: Service, Reden und Interviews.
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Im Juni 2004 verabschiedete der Europäische Rat in Brüssel das neue Headline Goal 2010 108 . Es stellte eine „Steigerung der Anforderung bei gleichzeitiger Neudefinition einiger noch nicht erreichter Ziele“ 109 dar. Interoperabilität, Verlege- und Durchhaltefähigkeit stehen dabei im Mittelpunkt. Deutschland hatte diese Gewichtung bereits mit seinen VPR 2003 vorgenommen 110 . Das Konzept der ERRF wurde nun durch das der EU-Battlegroups ersetzt. Die Battlegroups sollen in Bataillonsstärke 111 binnen maximal zehn Tagen einsatzfähig, und müssen maximal 120 Tage durchhaltefähig sein. Bis Ende 2007 sollen die zwölf angemeldeten Battlegroups den gemeinsam festgelegten militärischen Fähigkeitsstandards gerecht werden. Unter eigener Führung will Deutschland eine Battlegroup zusammen mit Österreich und der Tschechischen Republik aufstellen.
III. Die Europäische Union und die NATO
1. Strategische Partnerschaft
Die ESVP soll die NATO keineswegs ersetzen, sondern ergänzen. Die Aufgabenteilung der beiden Organisationen ist klar geregelt. Die EU soll „in den Fällen, in denen die NATO als Ganzes nicht beteiligt ist“, in der Lage sein, eigenständig militärische Operationen durchzuführen. Hierzu kommen zwei Möglichkeiten in Betracht, die durch den Europäischen Rat 1999 in Köln angedacht wurden 112 : Zum einen die EU-geführte Operation unter Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der NATO, zum anderen so genannte „autonome Missionen“, das heißt ohne einen derartigen Rückgriff auf die nordatlantische Allianz.
Mitte März 2003 gelang es, diese strategische Partnerschaft durch den Abschluss von EU-NATO-Dauervereinbarungen festzuschreiben. Es ist dieses
108 Text auf der Internetseite des EU-Rates. Unter:
http://ue.eu.int/uedocs/cmsUpload/2010%20Headline%20Goal.pdf. Stand 01.11.2005.
109 Bauer, Thomas: Militärische Fähigkeiten der EU. Headline Goal, Capability Action Plan und die
EU-Battlegroups. In: Strategie und Technik. 05/2005. S. 20.
110 VPR 2003. Ziffern 91-95.
111 Ein Bataillon ist der kleinste taktische Verband. Es umfasst maximal 1 200 Soldaten.
112 Anhänge zu den Schlussfolgerungen des Vorsitzes. Europäischer Rat Köln. 3. und 4. Juni 1999.
Anhang III. Bericht des Vorsitzes über die Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und
30
Rahmenabkommen, dass der EU offiziell den Rückgriff auf Mittel und Fähigkeiten der NATO erlaubt. Das Paket wird auch als Berlin Plus bezeichnet (der Begriff nimmt Bezug auf ein 1996 in Berlin durchgeführtes Treffen des NATO-Rats) 113 .
Deutlich muss jedoch auch sein, dass es ein klares Unbehagen europäischer Bündnispartner über die allzu deutlich ausgespielte Dominanz der USA in den Entscheidungsprozessen der NATO gibt 114 , und daher eine starke ESVP auch ein Gegenpol zur NATO darstellen soll. Die Konsequenz daraus lautet: „[Europa] muss sich in den internationalen Beziehungen das Gewicht verschaffen, das es zu einem wirklich gleichberechtigten Partner der USA im Bündnis werden lassen kann“ 115 . Dies sei zum Gesamtverständis erwähnt. Die ausführliche Aufarbeitung des öffentlichen Diskurses soll hier, wie in allen anderen Punkten, jedoch nicht Aufgabe sein.
2. Militärische Fähigkeiten in der NATO
Die NATO zog auf dem Prager Gipfel im November 2002 die Konsequenzen aus der neuen Sicherheitslage nach der „Zeitenwende in der internationalen Sicherheitspolitik“ 116 . Sie beschloss den Aufbau der NATO Response Force (NRF), als eine schnelle Eingreiftruppe mit einer Stärke von 21 000 Mann. Im Praque Capabilities Commitment (PCC) verpflichteten sich die Mitglieder zu einer Stärkung ihrer militärischen und strategischen Fähigkeiten 117 .
Verteidigungspolitik. Ziffer 4. Etwa unter:
http://europa.eu.int/council/off/conclu/june99/annexe_de.htm#a3. Stand 01.01.2006.
113 Zur Zusammenarbeit EU-NATO vgl. auch.: www.auswaertiges-
amt.de/www/de/europa/eu_aussenpolitik/esvp/eu-nato_html. Stand 02.01.2006.
114 Fechner, Wolfgang: Bedingt verteidigungsfähig. In: Truppenpraxis/Wehrausbildung. H. 7-8/1999.
Bonn, 1999. S. 465.
115 Schröter, Lothar: Bundeswehrreform - Der Krieg ist der Ernstfall. In: Brühl/Schröter: Bundes-
wehrreform. Schkeuditz, 2002. S. 91.
116 Weisswange, Jan-Phillipp: 50 Jahre Bundeswehr (=Informationen zur Sicherheitspolitik. Sonder-
heft III/2005). Bonn, August 2005. S. 34.
117 Vgl.: The Nato Response Force (NRF). Unter Homepage der NATO:
http://www.nato.int/shape/issues/shape_nrf/nrf_intro.htm. Stand 02.01.2006.
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