7.1.1 Benedikt-Rohing-Text 10
7.1.2 Silvester II.-Erkanbald-Text 10-11
7.1.3 Silvester II.-Richard-Text 11-12
7.1.4 Realhistorische Einordnung der Texte 12-13
3. Einleitung
In Anbetracht der Sachlage, dass im frühen Mittelalter von den erhaltenen Urkunden mehr als fünfzig Prozent ge- oder verfälscht wurden 1 , ist es wenig überraschend, dass auch in den Reihen der Kirche eine Vielzahl unechter Dokumente produziert und in Umlauf gebracht wurden. Diese Arbeit beschäftigt sich nun mit den Aktivitäten des Mönches Eberhards, der Mitte des 12. Jahrhunderts im Auftrag seines Abtes, eine große Sammlung der Rechte und Güter seines Klosters, den nach ihm benannten Codex Eberhardi anlegte, und dabei auch nicht davor zurückschreckte, viele Dokumente, darunter sogar päpstliche Privilegien, zu fälschen, um so seinem krisengeschütteten Klosters wieder zu wirtschaftlicher Potenz und Ansehen zu verhelfen.
Um den Hintergrund Eberhards Arbeit zu erkennen, ist es daher erforderlich, zunächst auf Aspekte der Fuldaer Geschichte, die eng mit der des dortigen Klosters verbunden ist, in der unmittelbaren Zeit vor der Entstehung der Schriftstücksammlung einzugehen. Nach der Vorstellung des Codex Eberhardi erfolgt ein Überblick der päpstlichen Privilegien , die dem Kloster Fulda ausgestellt wurden, wobei zuerst eine Darstellung eines echten Privilegs erfolgt, um danach detailliert auf drei Fälschungen Eberhards, samt realhistorischer Einordnung der Texte, einzugehen. Bevor dann abschließend der Versuch unternommen wird, Absichten und Motive des Fuldaer Mönchs zu verstehen, behandelt ein Kapitel die Fälschungen, die Eberhard im Bereich der Termineiurkunden, d.h. der Festlegung des zum Kloster gehörenden Gebiets, vornahm.
Äußerst hilfreich war bei der Bearbeitung des Themas insbesondere die zweibändige Abhandlung der dänischen Historikers Mogens Rathsack, der sich intensiv mit den päpstlichen Privilegien des Klosters Fulda beschäftigt und dabei natürlich auch nicht umhin kam, die Fälschertätigkeit Eberhards zu beleuchten.
Daneben unverzichtbar war die zweibändige Edition des Codex Eberhardi von Heinrich Meyer zu Ermgassen aus dem Jahr 1995, der die umfangreiche Aufgabe annahm, die Sammelhandschrift Eberhards, die zuvor schon von den
1 A. Gawlik, Fälschung, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, S. 246f.
3
Historikern Dronke (1844), Roller (1901) und Stengel (1958) in Ansätzen editiert wurde, zusammenzustellen.
Einen Einblick in die Schwierigkeit dieser Aufgabe gewährt eben erwähnter Edmund Stengel: „Wer vermöchte sich auch in der vom Unkraut eberhardischer Fälschungen durchsetzten Fuldaer Privilegienreihe
zurechtfinden, ehe ihr Ordnung geschaffen ist.“ 2
4. Aspekte der Fuldaer Geschichte bis zur Mitte des 12. Jahrhunderts
Besitzzuweisungen der Karolinger und seit 754 zunehmend adliger Schenker legten den Grund für Fuldas ausgedehnten Besitz, der im neunten Jahrhundert von Friesland bis Italien reichte und später durch Tausch auf Mitteldeutschland konzentriert wurde. 3 Die Mönchsgemeinschaft wuchs auf eine ansehnliche Größe an und die Klosterschule entwickelte sich zu einem der wichtigsten Bildungszentren in Deutschland. 4
Fuldas Reichtum und personelle Ressourcen waren die Basis für seinen Königsdienst, aber trotz der Förderung von Königtum und Beziehungen zu reformerischen Kreisen konnte Fulda weder seine herausragende politische Bedeutung behalten, noch wurde es ein erstrangiges Reformkloster. 5 Der wirtschaftliche Ruin des Klosters in der Mitte des 12. Jahrhunderts hat seinen Ursprung in der Zehnt- und Lehenspolitk. So beschloss die Synode in Erfurt 1073, dass Fulda und der Erzbischof von Mainz nahezu sämtliche Fuldaer Zehnteinkünfte teilen sollten und die Bußleistung die Abt Widerad 1063 nach einem gewaltsamen Konflikt mit Bischof Hezelo von Hildesheim erbringen musste, bestand aus Land, das wahrscheinlich als Lehen vergeben wurde. Diese Verlehnung klösterlichen Grundbesitz wurde in den folgenden Jahren in ungeheurem Maßstab fortgeführt 6 und wird im Codex Eberhardi zum Ausdruck („De terminis beneficiorum huius Fuldensis monasterii“) 7 gebracht. Am Ende des zweiten Bandes des Codex Eberhardi zeichnet Abt Marquard (1050-1065) in seinem so genannten Rechenschaftsbericht („De gestis domni
2 Edmund Stengel, Abhandlungen und Untersuchungen zur hessischen Geschichte, 1960, S. 297.
3 W. Ehbrecht, Fulda, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, 1019.
4 Martin 5.
5 W. Ehbrecht, Fulda, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, 1019f.
6 Rathsack 478f.
7 Codex Eberhardi II fol. 155v, in: Meyer zu Ermgassen 297ff.
4
Marcvardi abbatis“) 8 ein Bild der Verarmung, die insbesondere auf Grund der Verlehnungen entstand und berichtet darin, wohlmöglich ein wenig übertreibend, dass die Vorräte nicht mal für einen Tag reichen würden. 9 Während der Amtszeit des erwähnten Marquards versuchte man der negativen Entwicklung Einhalt zu bieten. Neben der Begrenzung des Umfangs der sehr weit reichenden Verlehnungen sollten karitative Leistungen verstärkt und Besitztümer des Abtes auf den Konvent übertragen werden. Dazu war eine Registrierung der Rechte und Güter des Klosters nötig geworden, dabei auch möglicherweise eine Produktion von unechten Ansprüchen. 10 Auf jeden Fall aber war Eberhards großes Werk, der Codex Eberhardi, ein wichtiger Bestandteil dieser Marquardschen Politik. Dauerhaften Erfolg sollten die Bemühungen des Abtes, die Lage durch die Aufzeichnungen des Besitzes und durch Rückgewinnung der von Lehnsträgern und Ministeralien entfremdeten Besitzungen zu bessern, allerdings nicht nach sich ziehen. 11
5. Der Codex Eberhardi
Edmund Stengel, als bester Kenner fuldascher Geschichtsquellen bezeichnet den Codex Eberhardi als „bei weitem die umfassendste Überlieferungsform der ältesten Fuldaer Urkunden, die es gibt, gleichsam das Sammelbecken, in dem fast alles zusammenströmt und verwertet ist, was zu Zeit seiner Entstehung überhaupt erreichbar war“ 12 .
Der Codex Eberhardi wurde um 1160 fertig gestellt und befindet sich heutzutage im Staatsarchiv in Marburg.
Diplomatiker stellten alsbald den problematischen Charakter dieser Quellensammlung fest, da Eberhard kaum eine der von ihm benutzten Urkunden getrau wiedergegeben hat und der Codex dadurch als Musterbeispiel
8 Codex Eberhardi II fol. 191r, in: Meyer zu Ermgassen 354ff.
9 Martin 30
10 Rathsack 487f.
11 W. Ehbrecht, Fulda, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, 1021.
12 Stengel, Urkundenbuch des Klosters Fulda. Veröffentlichungen der historischen Kommission für Hessen und
Waldeck, 1958, S. XXX
5
Arbeit zitieren:
Stefan Schusterbauer, 2005, Eberhard von Fulda als Fälscher, München, GRIN Verlag GmbH
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