Erwerbsarbeit und Sozialhilfe
Von Tobias Thauer
Inhaltsverzeichnis
1. Sozialhilfe und Erwerbsarbeit im Sozialstaat 2
2. Das System der sozialen Sicherung in Deutschland-
Zur Einordnung der Sozialhilfe 3
3. Die Sozialhilfe als eine Institution der sozialen Sicherungssysteme 4
3.1 Grundlagen der Sozialhilfe 4
3.2 Die Bestimmungen des BSHG - Mittel und Bedingungen der Sozialhilfe 7
3.3 Die Leistungen der Sozialhilfe nach dem BSHG 8
3.3.1 Hilfe zum Lebensunterhalt 8
3.3.2 Hilfe in besonderen Lebenslagen 11
4. Das neoliberale Arbeitsmarktmodell 12
4.1 Zentrale Annahmen des neoliberale Arbeitsmarktmodells 12
4.2 Der Zusammenhang zwischen Erwerbsarbeit und Lohnniveau 12
4.3 Die Auswirkungen der Sozialhilfe auf das Arbeitsangebot 14
4.4 Die Mittel des Sozialamtes zur Integration in den Arbeitsmarkt 16
5. Das Niederländische System der Sozialhilfe 17
5.1 Niederländische versus deutsche Sozialhilfe 17
5.2 Grundlagen der Berechnung von Sozialleistungen 18
5.3 Steuerungsinstrumente zur (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt 18
5.4 Ehrenamtliche Mitarbeiter "BMWer 19
5.5 Zumutbarkeitsregelungen 19
5.6 Das niederländische Prämiensystem 21
6. Zusammenfassung 23
7. Literaturverzeichnis 24
1. Sozialhilfe und Erwerbsarbeit im Sozialstaat
"Die Sozialhilfeempfänger wollen doch gar nicht arbeiten. Die bekommen doch auch so ihr Geld !" So und ähnlich lauten Klischees und Vorurteile über Sozialhilfeempfänger. Diese Aussagen werden immer wieder in unserer deutschen Zivilgesellschaft geäußert; gelegentlich nehmen sie auch Akteure des politischen Systems auf, um eventuell unliebsame Reformen im Bereich der Sozialhilfe zu begründen.
Die folgende Arbeit soll sich daher mit dem Zusammenhang zwischen Sozialhilfe und Erwerbsarbeit auseinander setzten und kritisch überprüfen, welchen tatsächlichen Gehalt das oben genannte Vorurteil hat.
Zu diesem Zweck soll die Sozialhilfe einführend vorgestellt, definiert und erläutert werden. Im zweiten Schritt soll die Wirkung der Sozialhilfe auf das Arbeitsangebotsverhalten von Arbeitnehmern untersucht werden, um die Frage, wie sich die Sozialhilfe auf die Erwerbsneigung von arbeitslosen Erwerbspersonen auswirkt, zu untersuchen. Im letzten Schritt sollen die Ergebnisse der kritischen Auseinandersetzung mit der Institution der Sozialhilfe auf alternative Auswege hin mit Blick auf die Niederlande untersucht werden.
Die Problemstellung soll unter der These, daß eine eventuell geringere Erwerbsneigung von Sozialhilfebeziehern nicht in der "Arbeitsunlust", d.h. in der fehlenden Motivation der arbeitslosen Erwerbspersonen zur Arbeit, liegt, sondern durch die Struktur und den Aufbau der Sozialhilfe selbst bedingt ist, bearbeitet werden.
Die Verifizierung oder Falsifizierung dieser These soll zeigen, in welche Richtung alternative Handlungsvorschläge zur Reform der Sozialhilfe angedacht werden können, um nicht nur einigen Stereotypen zu entsprechen, sondern fundierte Reformvorschläge zu unterbreiten.
Im folgenden ersten Schritt soll die Sozialhilfe in das deutsche System der Sozialen Sicherung eingeordnet werden und deren Aufbau, Struktur und die Wirkungsweise näher vorgestellt werden.
2. Das System der sozialen Sicherung in Deutschland - zur Einordnung der Sozialhilfe
Die Bundesrepublik Deutschland wird von der Wirtschafts- und Sozialpolitischen Ordnung her als eine soziale Marktwirtschaft bezeichnet. Dies beschreibt eine modifizierte Form der liberalen Marktwirtschaft, d.h. eine Marktwirtschaft mit sozialen Elementen . Ziel ist es, eine Synthese zwischen wirtschaftlicher Freiheit und sozialer Gerechtigkeit zu erstellen. Diese Differenzierung ist wichtig, da die Sozialhilfe als ein sozialpolitisches Element einen bedeutsamen Einfluß auf den Arbeitsmarkt als ein Element der Wirtschaft hat und ein gewisses Spannungsfeld erzeugt, wie noch zu zeigen ist. Dieses Staatsstrukturprinzip hat in Deutschland Verfassungsrang und ist daher in den Artikeln 20 und 28 unseres Grundgesetzes festgeschrieben : "Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat." (Sozialstaatsprinzip). Der Artikel 28 definiert Deutschland als "sozialen Rechtsstaat" (Rechtsstaatsprinzip).
Der deutsche Sozialstaat hat also eine Doppelrolle : einerseits soll er durch entsprechende Programme für einen sozialen Ausgleich sorgen, andererseits tritt er aber nachrangig als eine Quelle der Wohlfahrtsentwicklung gegenüber dem Markt zurück. Die Sozialpolitik ist daher sowohl von Solidarität im Sinne des sozialen Ausgleiches, als auch von dem Prinzip der Subsidarität, das heißt der Nachrangigkeit des Staates als Einkommensquelle gegenüber beispielsweise der Erwerbsarbeit, zu beschreiben.
[...]
Arbeit zitieren:
Tobias Thauer, 2002, Erwerbsarbeit und Sozialhilfe, München, GRIN Verlag GmbH
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