2
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung 3
1.1 Vorstellung der Doppel- und Ausgangsthese (1 2) 3
2 Der innere Mensch (3-18) 5
2.1 Einleitung (3-5) 5
2.2 Gesetz und Evangelium und die Rolle des Wort Gottes (6-9) 5
2.3 Der Glaube (10 11) 7
2.4 Der fröhliche Wechsel (12 13) 8
2.5 Königtum und Priestertum (14-17) 9
2.6 Das Predigen (18) 9
3 Der äußere Mensch (19-29) 11
3.1 Einleitung (19) 11
3.2 Werke gegenüber dem eigenen Leib (20-25) 11
3.3 Werke gegenüber dem Nächsten (26-29) 13
3.4 Schlussfolgerung (30) 15
4 Zusammenfassung des inneren und äußeren Menschen 16
5 Vergleich innerer und äußerer Mensch 17
6 Schlussteil. 19
7 Literaturverzeichnis 22
3
1 Einleitung
Das Traktat „De libertate christiana“ 1 handelt von Luthers Freiheitsverständnis und der Lossagung von den Vorstellungen der Katholischen Kirche. Diese besagt, dass man sich durch gute Werke und vor allem durch Geld vom Fegefeuer freikaufen kann. Luthers revolutionäre Erkenntnis, dass der Mensch allein aus Glauben vor Gott gerechtfertigt ist, stößt auf heftige Gegenkritik. Damit jeder, und historisch betrachtet nicht nur Luthers Gegner, also die Ablasseintreiber der Katholischen Kirche, sondern auch das gemeine Volk seine Auffassung von Rechtfertigung verstehen konnten, erläutert Luther in 30 ausführlichen Paragraphen den Weg eines Christen zur Rechtfertigung sowohl auf Latein als auch auf Deutsch. Luther unterscheidet zwischen dem inneren und dem äußeren Menschen, dem freien Herrn und dem dienstbaren Knecht. In dieser Proseminararbeit soll die Unterteilung des Christenmenschen in zwei Naturen bzw. in einen inneren und einen äußeren Menschen im Vordergrund stehen. Vor allem die Fragen, warum Luther den Menschen unterteilt und er trotzdem für ihn eine Einheit darstellt und was diese Unterscheidung für eine grundlegende Bedeutung für Luther, seine Anhänger, seine Gegner und für den Einzelnen heute hat möchte ich hier beleuchten.
Ich beginne mit der Erläuterung der Doppelthese, stelle anschließend den von Luther in zwei Naturen eingeteilten Menschen vor, indem ich mit dem inneren Menschen beginne und mit der Beschreibung des äußeren fortfahre, um anschließend auf die sprachliche und inhaltliche Trennung des inneren und äußeren Menschen einzugehen und sie in einer Gegenüberstellung zu betrachten.
1.1 Vorstellung der Doppel- und Ausgangsthese (1+2) 2
Die Schrift „De libertate christiana“ beginnt mit einer zunächst paradox klingenden Doppelthese: „Eyn Christen mensch ist eyn freyer herr / u(o)ber alle ding / vnd niemandt vnterthan.“ 3 Und „Eyn Christen mensch ist eyn dienstpar knecht aller ding vnk yderman vnterthan“ 4 Anhand von 1. Kor.9,19 ; Röm. 13,8 ;
1 StA 2, Titel der lateinischen Ausgabe.
2 In der Klammer nach den Überschriften stehen die Paragraphen aus der Freiheitschrift, auf
welche sich der folgende Abschnitt jeweils bezieht.
3 StA 2, 265, 6.
4 StA 2, 265, 7.
4
Gal. 4,4 belegt Luther diese Aussage. Doch für den Zusammenhang und die Vereinigung der absoluten Gegensätze, also der Freiheit und der Unfreiheit in einem (Christen-) Menschen bedarf es einer größeren und ausführlicheren
Erklärung. Luther erklärt, dass die Widersprüchlichkeit der Doppelthese nur verstanden werden kann, wenn wir den Christenmenschen als eine Einheit ansehen, welche aus zwei Naturen besteht, einer „geystliche[n] vn(d)“ einer „leypliche[n]“ 5 . Der Christenmensch wird „Nach der seelen … eyn geystlich / new / ynnerlich mensch genennt / nach dem fleysch vnd blut wirt er eyn leyplich allt vnd eußerlich mensch genennt“ 6 . Der Mensch „existiert […] als innerer vor einem anderen Forum als der Mensch in der Seinsweise des äußeren bzw. fleischlichen Menschen (homo carnalis)“ 7 Bei dem inneren Menschen ist es Gott; bei dem äußeren Menschen die Welt. Als Welt ist der Nächste, bzw. das soziale Umfeld eines Menschen gemeint. Doch weshalb wird diese Unterscheidung gemacht? Warum muss man, um die Freiheit vor Gott zu verstehen, von zwei Naturen, die vollkommen konträr sind, ausgehen? Wie lassen sich diese Gegensätze vereinbaren?
Anhand der Freiheitsschrift werde ich nun auf den ersten Teil der Doppelthese eingehen, dem geistlichen, neuen und innerlichen Mensch.
5 StA 2, 265, 18.
6 StA 2, 265, 18.
7 K.-H. zur Mühlen, Reformatorisches Profi1, 46, 12.
5
2 Der innere Mensch (3-18)
2.1 Einleitung (3-5)
Der innere Mensch ist der neue, geistige und Gott zugewandte Mensch und „keyn eußerlich ding mag yhn frey / noch frum machen / … / denn seyn frumkeyt vn(d) freyheyt / widerumb seyn bo(e)ßheyt vnd gefenckniß / seyn nit leyplich noch eußerlich.“ 8 . Dies heißt für den Christenmenschen, dass er nicht durch sein Handeln Rechtfertigung empfängt, da sein Beweggrund gute Dinge zu tun auch ein eigennütziger sein kann. Somit entspringt er nicht aus der Liebe, die für die guten Werke der eigentliche Antrieb sein sollten. Die Schlussfolgerung ergibt für Luther, dass von „Dißer ding reychet keyniß / biß an die seelen / sie zu befreyhen oder fahen / frum oder bo(e)ße zu machen.“ 9 . Doch was befreit den Menschen dann, wenn er über sein Handeln nicht zu einem besseren Menschen, einem gerechten Christenmenschen werden kann? Auch Luther stellt sich diese Frage und kommt auf die Antwort: „Es muß noch allis etwas anders seyn / das der seelen bringe vnd gebe frumkeyt vnd freyheyt.“ 10 Was ist es also, das den inneren Menschen fromm und frei macht? Die Antwort liegt für Luther im „heylig Eua(n)gelij / das wort gottis von Christo geprediget. 11 “. Die Seele braucht nichts weiter als das Evangelium, dass Wort Gottes, um erfüllt zu sein. Luther meint sogar, dass das Evangelium der ganze Inhalt der Seele sei und nichts weiter bedarf. 12
2.2 Gesetz und Evangelium und die Rolle des Wort Gottes (6-9)
Hierbei handelt es sich nicht um eine Unterscheidung sonder um Gegensätze, die ohne einander nicht auskommen, sondern sich gegenseitig bedingen. „Es handelt sich nicht einfach um eine Alternative: entweder Gesetz oder Evangelium“ 13 Weiter sagt Ebeling zu der gegenseitigen Ergänzung von Gesetz und Evangelium,
8 StA 2, 267, 5.
9 StA 2, 267, 11.
10 StA 2, 267, 17.
11 StA 2, 267, 26.
12 Vgl. StA 2, 267, 30.
13 G. Ebeling, Luther Einführen in sein Denken, 125, 21.
6
„daß das Gesetz nicht den Anspruch erhebt, Evangelium zu sein, und das Evangelium nicht die Rolle des Gesetzes zu übernehmen versucht.“ 14 . Erklärt wird die besondere Rolle des Evangeliums hinsichtlich der Rechtfertigung des inneren Menschen durch die unterschiedlichen Funktionen des alten und des neuen Testaments. Das alte Testament zeigt die Gesetze und Gebote auf und die Fehlbarkeit der Menschen. Sein Streben nach der Erfüllung der Gesetze endet stets in der Erkenntnis, dass der Mensch auf die Hilfe Gottes angewiesen ist. Als Sünder ist er dazu verdammt auf einen verständnisvollen Gott zu hoffen, der ihm seine Fehlbarkeit vergibt. Dies ist im NT, in dem die Verheißungen und Zusagen Gottes enthalten sind, mit der Sündenvergebung durch Jesus Christus geschehen Menschen allein durch seinen Glauben frei zu sein. und so ist das Wort dass Jesus gepredigt hat vielmehr ein Angebot Gottes an den
Du solt ynn den selben mit festem glauben dich ergeben / vnd frisch ynn yhn vortrawen.
So sollen dir vmb desselben glaubens willen / alle deyne sund vorgeben / alle deyn
vorterben vberwunden seyn / vnd du gerecht / warhaffig / befridet / frum / vn(d)
alle gebott erfullet sey / vo(n) allen dingen frey sein. 15 Doch um das Angebot Gottes annehmen zu können, muss der Mensch zuvor erkennen, dass er sich allein durch sein Tun nicht von seiner Sünde befreien kann. Die gewinnt diese Erkenntnis durch den verzweifelten Versuch die Gebote und Gesetzte des alten Testaments zu befolgen und durch sein Eingeständnis in Demut, dass er an ihnen immer wieder scheitern wird. Er „findet nichts yn yhm damit er mu(e)g frum werden.“ 16 . Er ist auf eine Hilfe außerhalb seines eigenen Zutuns angewiesen, und diese Hilfe erhält er von Gott durch das Evangelium und durch den Glauben an Christus. Die Gebote und Gesetze zeigen dem Menschen sein Unvermögen auf und lehren ihn sich an Gott in Demut zu wenden. Durch den Glauben an das heilige und gerechte Wort Gottes, nimmt die Seele auch an der Heiligkeit Jesu Christi teil. Nur der Glaube macht aus dem Christenmenschen einen freien und gerechten Menschen
Alßo sehen wir / das an dem glaubenn eyn Christen mensch gnug hatt / darff keynis
wercks / das er frum sey / darff er den keynis wercks mehr / ßo ist er gewisslich
empunden von allen [25] gepotten vnd gesetzen / ist er empu(n)den / so ist er gewisslich
frey /“ 17
Um gerechtfertigt zu sein bedarf es keiner Werke und somit ist er frei von Gesetzen und Geboten, die die Kirche aufstellt und als Weg zur Seeligkeit
14 Ebd. 126, 17.
15 StA 2, 269, 20.
16 StA 2, 271, 35.
17 StA 2, 273, 24.
Arbeit zitieren:
Barbara Gugel, 2005, Freiheit und Unfreiheit in Luthers Theologie, München, GRIN Verlag GmbH
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