Der Tod von Ungetauften
Inhalt
Einleitung
1. Jenseitsmodelle
1.1 Das Weltgericht nach Matthäus und Johannes
1.2 Das Fegefeuer
1.3 Weltgericht und Fegefeuer
1.4 Der Limbus
2. Der Umgang mit dem Tod ungetaufter Kinder
2.1 Der Umgang im Mittelalter
2.2 Der Umgang heute
2.2.1 Aus katholischer Sicht
2.2.2 Aus rechtlicher Sicht
2.2.2.1 Unterscheidung Totgeburt und Fehlgeburt
2.2.2.2 Bestattung aus rechtlicher Sicht
Schlusswort
Literaturliste
2
Der Tod von Ungetauften
Einleitung
Nach den Angaben des statistischen Bundesamtes starben im Jahr 2002 3043 Kinder innerhalb des ersten Lebensjahrs und 2714 Babys kamen als Totgeburten auf die Welt. Dazu kommen eine Vielzahl von Fehlgeburten die Frauen jährlich erleiden. Viele der Kinder sterben ungetauft, da sie nicht kurz vor ihrem Tod noch notgetauft wurden. Eine Nottaufe ist „eine gültige Taufe, die bei akuter Lebensgefahr an jeden ungetauften Menschen (meistens Kindern) vollzogen werden kann, und dann auch von Nichtordinierten, als kirchlichen Laien, wenn sie überzeugt sind , im Sinne der Kirche zu handeln“ 1
Die Frage, ab welchem Zeitpunkt eine Bestattung sinnvoll oder gar verpflichtend ist, wirft für die Eltern eine wichtige und entscheidende Frage auf. Wie wird der Tod dieser Kinder im Gesetz geregelt? Was passiert mit Kindern (und Erwachsenen) die kurz vor der Taufe oder ungetauft versterben nach katholischem Glauben? Was passiert nach dem Tod Getaufter? Sah man das Jenseits historisch anders als heute? Was erwartet uns im Jenseits?
In der vorliegenden Arbeit sollen diese Fragen beantwortet werden und der Umgang mit dem Tod von Ungetauften in der katholischen Theologie näher betrachtet und erläutert werden.
1. Jenseitsmodelle
1.1. Das Weltgericht nach Matthäus und Johannes
Nach christlicher Vorstellung werden am Jüngsten Tag die Toten auferstehen und dem Richter, d.h. Jesus Christus, vorgeführt. Im folgenden sollen die Auffassungen der Evangelisten, wer vor dem Richter antreten muss, dargestellt werden.
„Im Matthäus-Evangelium sind es alle Menschen“, die vor dem Richter antreten müssen 2 :
„[...] Und alle Völker werden vor ihm zusammengerufen werden und er wird sie voneinander
scheiden , wie der Hirte die Schafe von den Böcken scheidet. Er wird die Schafe zu seiner Rechten
sammeln, die Böcke aber zur Linken. Dann wird der König denen auf der rechten Seite sagen:
Kommt her, die ihr von meinem Vater gesegnet seid, nehmt das Reich in Besitz, das seit der
Erschaffung der Welt für euch bestimmt ist. [...] Dann wir er sich an die auf der linken Seite wenden
und zu ihnen sagen: Weg von mir ihr, ihr Verfluchten, in das ewige Feuer, das für den Teufel und
seine Engel bestimmt ist.[...] (Mt. 25, 31-46) 3
Matthäus unterscheidet also nur in Schafe und Böcke, d.h. in gute und in böse Menschen. Ein Gericht, vor dem alle am Jüngsten Tag (dem Ende der Welt) antreten
1 www.erzbistum-koeln.de/opencms/opencms/seelsorge/chat_sterben/in_stichwor... , S. 5
2 Jetzler, Peter 1994, S. 15
3 Katholische Bibelanstalt 1980, S. 1115
3
Der Tod von Ungetauften
müssen, beurteilt die Toten entsprechend ihren Taten im Leben. Die Guten kommen in
dem Himmel und die Bösen müssen in die Hölle. 4
In einem kurzen Einschub sollen die Begriffe Himmel und Hölle geklärt werden: Die Hölle ist ein „unterweltlicher Ort der Verdammung und der Qual nach dem Tod für einen Menschen, der im Totengericht als verdammungswürdig erkannt wurde ob seiner
weltlichen Taten“. In der Regel gibt es kein Entrinnen aus der Hölle. 5 Der Himmel dagegen ist der Wohnort und Thronsaal Gottes 6 . Hier kommen die Menschen mit Gott zusammen und man findet dort „das endgültige Einssein mit der
ewigen Liebe“ 7 .
Das Weltgericht nach Johannes kennt im Gegensatz zu Matthäus nicht nur die Guten und die Bösen, sondern auch die Halbguten:
„Amen, amen, sage ich euch: Wer mein Wort hört und dem glaubt, der mich gesandt hat, hat das ewige Leben; er kommt nicht ins Gericht, sondern ist aus dem Tod ins Leben hinübergegangen.
(Joh.5, 24) [...] Die Stunde kommt, in der alle, die in den Gräbern sind, seine Stimme hören und
herauskommen werden: Die das Gute getan haben, werden zum Leben auferstehen, die das Böse
getan haben zum Gericht (Joh 5, 29)“ 8
Die Guten müssen also erst gar nicht vor dem Gericht antreten, sie dürfen direkt in dem Himmel „hochfahren“. Nur die Bösen und die Halbguten müssen am Jüngsten Tag vor dem Weltgericht antreten, wobei die Bösen für immer in die Hölle fahren und für die
Halbguten noch die Möglichkeit besteht, doch in den Himmel zu gelangen. 9
Da das Gericht erst am Jüngsten Tag, d.h. am Ende der Welt, stattfindet, vergeht zwischen dem Tod eines Menschen und dem „Gerichtstermin“ eine sehr lange Zeit. Was passiert in dieser Zeit bis zur Auferstehung?
1.2. Das Fegefeuer
Wann die ersten Erkenntnisse vom Fegefeuer aufkamen ist bis heute noch nicht bewiesen. Schon Augustinus hat aber im Jahre 398 die Auffassung vertreten, dass die Seelen nach dem Leben entweder im Feuer gereinigt werden oder eine ewige Strafe erfahren. Im 11./12. Jahrhundert festigte sich diese Lehre und es erfolgte eine Umstrukturierung des Jenseits. Den beiden Orten „Himmel“ und „Hölle“ wurde das Fegefeuer und der sogenannte Limbus, der später noch näher erläutert werden soll, hinzugefügt.
4 Jetzler, Peter 1994, S. 15
5 www.erzbistum-koeln.de/opencms/opencms/seelsorge/chat_sterben/in_stichwor... , S. 3,
Wegmann, Susanne 2003, S.5
6 Vorgrimler, Herbert 2000, S. 290
7 Jetzler, Peter 1994, S. 401
8 Katholische Bibelanstalt 1980, S. 1195f
9 Jetzler, Peter 1994, S. 16
4
Quote paper:
Julia Köttler, 2003, Der Tod von Ungetauften, Munich, GRIN Publishing GmbH
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