Danksagung
An dieser Stelle möchte ich allen danken, die mich bei der Erstellung dieser Arbeit unterstützt haben.
Ein besonderes Dankeschön geht an Frau Prof. Dr. Jost und Herrn Prof. Dr. Müller-Reichart für deren Unterstützung und wertvollen Hinweise.
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Inhaltsverzeichnis:
Danksagung 2
1. Problemstellung 4
1.1 Versicherungsbetrug. 4
1.2 Arten des Versicherungsbetrugs. 5
1.3 Welche Altersgruppen begehen vermehrt Versicherungsbetrug? 5
1.4 Beweggründe. 6
1.5 Folgen für den Versicherungsbetrüger 7
2. Präventionen und Betrugsabwehr 8
2.1 Die Zusammenarbeit der Versicherungsunternehmen mit der Polizei. 8
2.2 Arbeitskreise. 8
2.3 Checklisten 9
2.4 Sensibilisierung der Sachbearbeiter 9
2.5 Technische Möglichkeiten. 10
2.5.1 Erfahrungstarifierung/ Selbstbeteiligungssysteme. 10
2.5.2 Das Rundspruchverfahren. 11
2.5.2 Die Uni-Wagnis-Datei 11
2.5.4 ISP/KH- Intelligente -Schaden- Prüfung/ Kraftfahrt- Haftpflicht 12
3. Internationale Präventionen 13
3.1 Grenzübergreifende Maßnahmen 13
3.2 Schweiz. 14
3.3 Österreich 15
3.4 Australien 16
4. Verbesserungsmöglichkeiten 17
5. Fazit 21
Literaturverzeichnis : 23
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1. Problemstellung
„Der deutsche Versicherer geht davon aus, dass zwischen 8 und 10 Prozent aller gemeldeten Schäden in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung manipuliert sind (...).Das geht aus einer Schätzung der Betrugsexperten der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.“ 1 Schon an dieser Zahl kann man erkennen, dass heutzutage bei mehr Schadenschilderungen betrogen wird als man denkt. Dieses Verhalten scheint sich seit Jahren wie ein Volkssport auszubreiten, was steigende Prämien zur Folge hat. Deshalb ist es notwendig, den Betrügern über wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen auf die Spur zu kommen. Aufgrund meiner Tätigkeit bei der Allianz in der Kraftfahrzeug-Schadenabteilung wird in dieser Arbeit auch die Kraftfahrzeugsparte untersucht. Es werden die Arten des Versicherungsbetrugs beschrieben, wer diesen begeht und welche Beweggründe dazu führen. Folgend wird geschildert, welche europäischen Präventionsmaßnahmen am Beispiel der Schweiz und Österreich und welche Präventionsmaßnahmen außerhalb Europas am Beispiel Australiens vollzogen werden. Weiterhin, an welchem Zeitpunkt die Betrugsabwehr ansetzen muss, mit welchen Systemen Betrüger ermittelt werden und wer mit wem zusammenarbeiten muss, damit das gelingt. Im letzten Kapitel werden Verbesserungsmöglichkeiten vorgestellt.
Meinen Schwerpunkt werde ich auf die Präventionsmaßnahmen und die länderspezifischen Gegebenheiten legen.
1.1 Versicherungsbetrug
Versicherungsbetrug bedeutet Betrug zum Nachteil von Versicherungen. Er ist eine Form des moralischen Risikos, da der Assekurat in diesen Fall gegen den Versicherungsvertrag verstößt. Der Versicherungsbetrug erstreckt sich nicht durch alle Sparten gleichmäßig. In der Privaten Haftpflichtversicherung und in der Hausratversicherung ist zum Beispiel der Versicherungsbetrug am häufigsten vorzufinden.
1 http://geld.guenstiger.de/zinsen/Milliardenschaeden_durch_Versicherungsbetrug.html
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1.2 Arten des Versicherungsbetrugs
Im Laufe der Zeit haben sich Indikatoren herauskristallisiert, die auf bestimmte Arten hinweisen. Diese kann man laut psychonomics in Übertreiben der Schadenhöhe, Umdefinieren, Fingieren und Herbeiführen eines Schadens zusammenfassen. 2 Folgend werden diese Formen mit einem Beispiel näher erklärt.
* Übertreiben: Der Versicherte gibt eine höhere Schadensumme an, als sie in Realität ist.
* Umdefinieren: Das Kraftfahrzeug hat nicht 50 km, sondern in Realität nur 30 km vom Wohnort eine Panne. Der Versicherungsnehmer weiß hier genau, dass er bei 30 km Entfernung keinen Anspruch auf einen Mietwagen über den Autoschutzbrief hätte und gibt somit in der Schadenanzeige eine Entfernung von 50 km an.
* Fingieren: Der Versicherte gibt einen Schaden an, der in Wirklichkeit nie statt-gefunden hat.
* Herbeiführen: Der Versicherte führt vorsätzlich einen Schaden herbei. Umdefinieren und Übertreiben sind die häufigsten Arten, da bei diesen Fällen der Versicherte kein oder kaum ein schlechtes Gewissen verspürt. Fingieren und Herbeiführen werden oftmals von der Bevölkerung verurteilt und verachtet und zählen somit zu den weniger häufigen Formen.
1.3 Welche Altersgruppen begehen vermehrt Versicherungsbetrug?
Versicherungsbetrug zieht sich durch alle Altersschichten. Wer schon einmal seine Versicherung betrogen hat, kann man nur anhand von Statistiken feststellen. Bei diesen Statistiken muss man aber davon ausgehen, dass die Dunkelziffer viel höher liegt.
2 Vgl. psychonomics (1996), Versicherungsbetrug: Erklärung und Prävention, S. 38.
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Abb.1: Versicherungsbetrüger nach Alter
Quelle: psychonomics(1996), Versicherungsbetrug: Erklärung und Prävention, S. 19 Besonders auffallend ist bei dieser Abbildung, dass die unter 30- jährigen ihre Versicherung mit 34,1%, die 31-40-jährigen mit 37,8% zu der Altergruppe gehören, die am meisten ihre Versicherung schon einmal betrogen haben. Der Prozentsatz der Befragten nimmt dann mit zunehmendem Alter ab. Auffallend ist der Abstieg der 41-50-jährigen zu den 51-60-jährigen von 32,7% auf 19,0% um 13,7%. Bei den über 60-jährigen ist festzustellen, dass sie nur zu 16,5% ihre Versicherung betrogen haben.
1.4 Beweggründe
Jede Person, die einen Versicherungsbetrug begeht, hat Gründe einen solchen zu begehen. Psychonomics zeigt auf, dass eine Person eher zum Betrug neigt, die die Zahlungsmoral der Versicherung negativ bewertet. Meist wissen die Betrüger nicht, was unter dem Begriff „Versicherung“ und die Solidargemeinschaft der Versicherung verstanden wird. Viele glauben auch, dass sich eine Versicherung nur lohne, wenn ein Versicherungsfall eintritt. 3 „Das Hauptargument der Täter besteht darin, dass man sowieso nur die ohnehin schon reichen Versicherungsgesellschaften trifft und sich nur das zurückholt, worauf man
3 Vgl. psychonomics (1996), Versicherungsbetrug: Erklärung und Prävention, S. 36.
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angesichts jahrelanger Prämienzahlungen einen Anspruch hat.“ 4 Dieser Aussage kann man entnehmen, dass sich die meisten Betrüger einer Straftat nicht bewusst sind und sich das Geld, das sie eingezahlt haben „nur“ zurückholen. Dass dieses Verhalten aber eine Straftat ist, verdeutlichen §§263, 265 StGB: “Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." 5 , Für alle Fälle in denen § 263 nicht zur Anwendung kommt gilt § 265 des StGB. Dort heißt es: "Wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseite schafft oder einem anderen überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 263 mit Strafe bedroht ist." 6
1.5 Folgen für den Versicherungsbetrüger
Da der Versicherungsbetrug eine Straftat ist (s. Kap. 1.4), müssen Versicherungsbetrüger mit Folgen der Assekuranzen rechnen. Diese schöpfen seit geraumer Zeit alle Möglichkeiten aus, die das Gesetz bei Betrug vorsieht, um ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden wie zum Beispiel:
Zahlungsverweigerung, Rückforderung der bereits ausgezahlten Leistungen durch die Versicherung. Manche Versicherungen erstatten sogar bei kleineren Schäden Anzeigen. Zudem stehen den Versicherungsunternehmen Ansprüche auf Schadenersatzforderungen zu. 7
4 Dr. Born, W., Rechtsanwalt OLG Hamm, Ausgewählte Probleme des Haftungsrechts, PFI
Neuss, Stand 1/2000, S.33 in: König, R. (2001), Manipulierte Verkehrsunfälle- Leitfaden für die
Praxis, S.15.
5 Tröndle H. und Fischer T. (2001), Strafgesetzbuch und Nebengesetze, S.1538-1580.
6 Tröndle H. und Fischer T. (2001), Strafgesetzbuch und Nebengesetze, S.1607-1611.
7 Vgl. http://www.gdv.de/presseservice/16827.htm
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Arbeit zitieren:
Melanie Lünzer, 2002, Internationale Präventionen des Versicherungsbetruges, München, GRIN Verlag GmbH
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