Zwischenprüfungsarbeit im Anschluss an das Seminar: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten


Zwischenprüfungsarbeit, 2005

21 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Die Entwicklung des Kategorischen Imperativs
2.1 Maxime
2.2 Pflichtbegriff & guter Wille
2.3 Hypothetischer Imperativ
2.4 Ableitung des Kategorischen Imperativs

3. Die Formeln des Kategorischen Imperativs
3.1 Allgemeine Formel
3.2 Naturgesetz-Formel
3.3 Zweck-an-sich-Formel
3.4 Autonomie-Formel
3.5 Reich der Zwecke-Formel
3.6 Zusammenhang der verschiedenen Auslegungen

4. Kants Sittlichkeitsprüfung
4.1 Maximenwiderspruch
4.2 Wollenswiderspruch
4.3 Prüfung der Beispiele

5. Schluss

[Literaturverzeichnis]

1. Einleitung

Was ist eigentlich Moral? Woran kann ich sehen, ob meine Handlungen moralisch sind? Wer legt fest, was moralisch ist und warum gilt überhaupt so etwas wie Moral? Ab welchem Punkt nennen wir etwas unmoralisch und wie soll ich überhaupt handeln? All diese Fragen beschäftigen den Menschen seit jeher, doch eindeutige Antworten gibt es kaum. Die Zehn Gebote der Bibel mögen vielleicht einen Anhaltspunkt geben, jedoch geben sie bei weitem keine Anleitung für tagtägliches sittliches Handeln, da sie durch ihre eingeschränkte Formulierung nicht einen Bruchteil der alltäglichen Situationen abdecken, in denen man sich die Frage nach dem moralischen Wert seiner Handlungen stellt.

Immanuel Kant begnügte sich nicht mit vagen Formulierungen und machte sich auf die Suche, nach einer allgemeingültigen und notwendigen Lösung für das Problem der scheinbar nicht zu begründenden Moral. Seine Formel ist bis heute in aller Munde: der Kategorische Imperativ, dessen Grundform besagt: „[...]: handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde.“[1]

In dieser Arbeit möchte ich nun untersuchen, auf welche Weise Kant die Formel des Kategorischen Imperativs in seinem Werk „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ (das Werk wird zukünftig im Text als „GMS“ abgekürzt) herleitet, welche verschiedenen Formen er entwickelt und inwieweit diese Gemeinsamkeiten aufweisen. Des weiteren werde ich versuchen, die Anwendbarkeit anhand Kants eigener Beispiele zu überprüfen.

2. Die Entwicklung des Kategorischen Imperativs

Bevor ich in dieser Arbeit die Entwicklung des Kategorischen Imperativs anhand Kants „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“ nachvollziehen werde, halte ich es für sinnvoll und nötig zunächst einige, häufig von Kant verwendete, Begriffe genauer zu erklären. Um Kants Gedankengang nachvollziehen zu können, werde ich die zentralen Begriffe „Maxime“, „Pflicht“ und „Wille“ im Folgenden etwas näher erläutern.

2.1 Maxime

Der Maximenbegriff spielt in der GMS eine große Rolle, da er nicht nur in mehreren Formulierungen des Kategorischen Imperativs auftaucht, sondern den gesamten Text durchzieht. Daher wird die Maxime an dieser Stelle explizit hervorgehoben und kurz definiert werden.

Kant bezeichnet eine Maxime als „das subjektive Prinzip des Wollens; das objektive Prinzip [...] ist das praktische Gesetz.“ (402). Er betrachtet also die Maxime als eine subjektive Regel die sich jemand selbst aufstellen kann. Daher sind Maximen von Mensch zu Mensch unterschiedlich und somit individuell. Ob man nach diesen Regeln handelt oder nicht, liegt dabei im eigenen Ermessen des Anwenders. Objektiv ist dieses – von Kant als subjektiv bezeichnete – Prinzip nur dann, wenn es mit dem objektiven Gesetz zusammenfällt, man sich also ein objektives Gesetz zu seiner eigenen Maxime macht und nach ihr handeln will.

Auch bei der Bewertung von Moralität kommt man um den Maximenbegriff nicht herum, denn der Wert einer moralischen Handlung liegt nicht in ihrer Erzielung, „sondern in der Maxime, nach der sie beschlossen wird“ (399). Um nach einer sich auferlegten Maxime zu handeln, muss man sich dieser noch nicht einmal bewusst sein. Kant meint, man handle automatisch nach diesen Regeln.

2.2 Pflichtbegriff & guter Wille

Ausgangspunkt von Kants Untersuchung der Moral ist der gute Wille, von dem Kant behauptet, „Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein guter Wille.“ (393).

Bevor dieser jedoch erläutert wird, „wollen wir den Begriff der Pflicht vor uns nehmen, der den eines guten Willens, obzwar unter gewissen subjektiven Einschränkungen und Hindernissen, enthält, [...]“ (397). Mit den „gewissen Einschränkungen und Hindernissen“, die bei jedem Menschen unterschiedlich und somit subjektiv ausfallen, verweist der Autor auf die Neigungen, Begierden und Interessen, die die Menschen ständig – jedoch keineswegs immer erfolgreich – beeinflussen und moralisches Handeln häufig erschweren können. Der gute Wille ist laut Kant gleich „praktische Vernunft“ (412). Was nun der Begriff des Willens und der der Pflicht miteinander zu tun haben, erklärt Kant anhand der Beispiele der vollkommenen und unvollkommenen Wesen:

Bestimmt die Vernunft gänzlich die Handlungen eines Wesens, so werden die als „objektiv notwendig“ (412) erkannten Handlungen auch „subjektiv notwendig“ (412). Es handelt also vollkommen vernünftig und damit moralisch. Bei Wesen, die von Kant als vollkommen vernünftige Wesen bezeichnet werden, ist dieses Verhalten immer der Fall. Wirken jedoch auf Wesen Neigungen und Interessen ein, so nennt man sie „sinnlich-vernünftig“. Diese Wesen besitzen zwar auch Vernunft, werden allerdings auch ständig von ihren Trieben und Neigungen beeinflusst und handeln daher nicht immer moralisch. Deshalb bedarf der Wille sinnlich-vernünftiger Wesen oftmals der „Nötigung“ (413), welche „die Bestimmung eines [... ] Willens, objektiven Gesetzen gemäß“ (413) ist. Eine Handlung kann also nur – wenn sie nicht von vornherein mit dem objektiven Gesetz übereinstimmt – moralisch werden, wenn aus Verbindlichkeit die objektive Notwendigkeit einer Handlung erkannt und somit aus Pflicht gehandelt wird.[2]

Pflichtgemäße Handlungen dagegen, zeugen für Kant von keiner Moralität, da sie nur objektiv und nicht subjektiv gut sind. Von außen betrachtet, können sie jedoch genauso erscheinen, wie Handlungen aus Pflicht. Der Unterschied liegt allerdings in der verfolgten Absicht: handelt der Betreffende aus mittelbarer, oder unmittelbarer Neigung, so kann seine Handlung zwar pflichtgemäß, aber niemals aus Pflicht geschehen. Dies ist nur der Fall, wenn der Handelnde ausschließlich aus Achtung vor dem moralischen Gesetz handelt und keinerlei Neigung ihn zu der Tat verleitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Ziel der Handlung auch tatsächlich erreicht wird. Der moralische Wert kann also nicht an den tatsächlichen, aus der Handlung resultierenden Konsequenzen gemessen werden, sondern muss sich einer unabhängigen Bewertung unterziehen. Wichtig ist nur die Maxime, die – wenn sie dem guten Willen entspricht – schon allein „[...] wie ein Juwel doch für sich selbst glänzen [würde] , als etwas, das seinen vollen Wert in sich selbst hat.“ (394) Wer also eine pflichtgemäße Handlung allein aufgrund der Gesetzesachtung will (und nicht nur wünscht), hat einen guten Willen, der moralische Hochachtung verdient.

2.3 Hypothetischer Imperativ

Wer von Kants Imperativ hört, dem kommt mit ziemlicher Sicherheit zuerst der berühmte Kategorische in den Sinn. Dabei geht der Autor vor dessen Ableitung zunächst auf den Hypothetischen Imperativ ein, um das Verständnis des Kategorischen im Anschluss zu erleichtern. An dieser Stelle wird nur eine kurze Erklärung des hypothetischen Imperativs eingeschoben.

Der Imperativ als solcher dient nach Kants Definition als richtungsweisende Instanz. Beim Hypothetischen Imperativ ist es so, dass der Imperativ eine Handlung gebietet, um etwas zu erreichen. Hier geht es nicht um Moral, sondern um einen genauen Zweck. Dies drückt der Autor prägnant an folgender Stelle aus: „Der hypothetische Imperativ sagt also nur, daß die Handlung zu irgend einer möglichen oder wirklichen Absicht gut sei.“ (414).

Hypothetisch heißt das Gebot, weil es immer mit einer „Wenn“-Formulierung einher geht (Wenn ich p will, dann muss ich auch die dazu notwendigen Handlungen wollen) und somit eine Zweck-Mittel-Relation ausdrückt. Will ich also beispielsweise unbedingt einen bestimmten Beruf erlernen, so muss ich eine dazugehörige Ausbildung absolvieren. Der Hypothetische Imperativ würde gebieten, dies nach besten Kräften und vollem Einsatz zu tun – auch, wenn es mit Anstrengungen verbunden ist. Habe ich dazu keine Lust, oder keinen Ehrgeiz, so hatte ich, nach Kant, lediglich den Wunsch, diesen Beruf zu erlangen und keinen wirklichen Willen.

Hypothetische Imperative werden auch als Imperative der Geschicklichkeit bezeichnet, welche in die Kategorien „assertorisch“(415) und „problematisch“ (415) unterteilt werden können:

1.) Die assertorischen Imperative (die Beschreibung erfolgt anhand Kants Erklärung in den Absätzen der Seiten 415f.) werden auch „wirkliche“ Prinzipien genannt. Hier geht es darum, dass bei allen vernünftigen Wesen ein gemeinsamer Zweck vorausgesetzt wird (alle Menschen streben nach Glückseeligkeit).
2.) Die problematischen Imperative nennt Kant auch „möglich“. Möglich heißen sie deshalb, weil sie nur für individuelle und somit für ganz unterschiedliche Zwecke gebraucht werden. Nicht jeder Mensch hat beispielsweise den Willen, Klavierspielen zu lernen, weshalb der Imperativ „Du musst üben, wenn du gut Klavierspielen willst.“ nur für einige Menschen gilt.

[...]


[1] Kant, Immanuel: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten. 1999, Hamburg, Felix Meiner Verlag,

S. 421 der Akademie-Ausgabe (im Folgenden werden die Kennzeichnungen der Zitate dieses Werkes direkt im Text in Klammern hinter die Auszüge gesetzt, damit die Fußnotenzahl überschaubar bleibt)

[2] Schönecker, S. 57

Ende der Leseprobe aus 21 Seiten

Details

Titel
Zwischenprüfungsarbeit im Anschluss an das Seminar: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen
Note
2,0
Jahr
2005
Seiten
21
Katalognummer
V56461
ISBN (eBook)
9783638511261
ISBN (Buch)
9783656780960
Dateigröße
538 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Zwischenprüfungsarbeit, Anschluss, Seminar, Immanuel, Kant, Grundlegung, Metaphysik, Sitten
Arbeit zitieren
Anonym, 2005, Zwischenprüfungsarbeit im Anschluss an das Seminar: Immanuel Kant, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/56461

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