Inhaltsverzeichnis I
§ 15 b EStG - Alternativen in der politischen Diskussion
Inhaltsverzeichnis I
Vorwort II
Abkürzungsverzeichnis III
Abbildungsverzeichnis/ Tabellenverzeichnis IV
1. Grundideen der Agenda 2010 1
1.1. Die Ausgangslage 1
1.2. Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen
Standortbedingungen 2
2. Der neue § 15 b EStG 5
2.1. Nicht betroffene Steuersparmodelle 6
2.2. Modellhaftigkeit: Die gesetzliche Definition 7
2.3. Beurteilungseinheit Fonds und Realeigentum 7
2.4. Die Übergangsregelung für Fonds und Realeigentum 8
Inhaltsverzeichnis I
3. Stimmen aus Wirtschaft und Politik 9
3.1. Reaktionen der Steuerberater 9
3.1.1. Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer 9
3.1.2. Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler e V. 10
3.2. Reaktionen aus der Fondsbranche 11
3.2.1. Stellungnahme des Verbands Geschlossene Fonds e V. 11
3.2.2. Stellungnahme des Verbandes Deutscher Medienfonds e V. 14
3.2.3. Gemeinsame Stellungnahme des Bundesverbandes WindEnergie
e V. und der Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e V. 16
3.3. Reaktionen sonstiger Institutionen 17
3.3.1. Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes 17
3.3.2. Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses 18
4. Aktuelle Entwicklung und Auswirkungen der Neuregelung 20
4.1. Einführung des § 15 b EStG im Zeitablauf 20
4.2. Auswirkungen auf geschlossene Fonds 22
5. Fazit 24
Quellenverzeichnis V
Vorwort II
Vorwort
Das in den vergangenen Jahrzehnten gewachsene und derzeitige gültige progressive Steuersystem in der Bundesrepublik Deutschland bietet für die Steuerpflichtigen unzählige Möglichkeiten auf zulässige Weise die Einkommensteuerzahllast zu senken. Aufgrund der vor-handenen Möglichkeiten ist bei vielen Steuerpflichtigen häufig eine Mentalität des exzessiven Steuersparens verbreitet.
Im Laufe der vergangenen Jahre sind Unternehmen entstanden, die Anlageformen (vielfach Fondsmodelle) entwickelt haben, welche hauptsächlich auf die Optimierung der Einkommensteuerzahllast ausgerichtet sind. Mit diversen Steuersparmodellen in verschiedenen Branchen wie z.B. Immobilien, Medien, Windkraft etc. wird Geld von den Anlegern eingeworben. Meistens steht die Rendite der Geldanlagen dabei offenkundig nicht an erster Stelle. Durch Verlustzuweisungen aus diesen Einkommensarten können positive Einkünfte aus anderen Einkommensarten stark gemindert werden.
Nicht nur für die politischen Entscheidungsträger stellt sich hierbei die Frage, ob diese Entwicklung gut und vor allen Dingen so gewollt ist. Die Bundesregierung, gezeichnet durch die schwierige Haushaltssituation, die schwache Binnenkonjunktur und die hohe Arbeitslosigkeit, strebt durch Korrekturen der „Fehlentwicklungen“ im Steuersystem eine Vereinfachung des Steuerrechts an, die zu mehr Steuergerechtigkeit und insbesondere zur Verbesserung der Haushaltslage führt.
Eine Maßnahme dabei ist die Einführung des § 15 b EStG und den damit verbundenen Konsequenzen für die obigen Anlageformen.
Der Titel dieser Hauptseminararbeit „§ 15b EStG - Alternativen in der politischen Diskussion“ ist aufgrund der zwischenzeitlich geschaffenen steuergesetzlichen Fakten nicht mehr zeitgemäß. Diese Hauptseminararbeit wird vor diesem Hintergrund den Verlauf der politischen Diskussion vor der Gesetzgebung aufgreifen und insbesondere die Standpunkte der verschiedenen Interessengruppen darstellen. Dabei wird auch auf die unterschiedlichen Alterna-tivvorschläge der Beteiligten in der Phase vor der Gesetzgebung eingegangen. Darüber hinaus werden die nunmehr gültigen gesetzlichen Rahmenbedingungen erläutert und die dar- aus resultierenden Konsequenzen für die verschiedenen Branchen aufgezeigt.
Abkürzungsverzeichnis III
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz ALG II Arbeitslosengeld II BdSt Bund der Steuerzahler e.V. BStBK Bundessteuerberaterkammer BWE Bundesverband WindEnergie e.V. CDU Christlich Demokratische Union CSU Christlich Soziale Union DGB Deutscher Gewerkschaftsbund EStG Einkommensteuergesetz Mio. Millionen Mrd. Milliarden SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands UVS Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. VDM Verband Deutscher Medienfonds e.V. VGF Verband Geschlossene Fonds e.V. ZKA Zentraler Kreditausschuss
Abbildungsverzeichnis/ Tabellenverzeichnis IV
Abbildungsverzeichnis/ Tabellenverzeichnis
Tabellen
Tabelle 1: Finanzielle Auswirkungen des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen……………………………..4 Tabelle 2: Auswirkungen des § 15 b EStG auf die Renditeentwicklung geschlossener Fonds…………………………………………………………………..23
Abbildungen
Abbildung 1: Einführung des § 15 b EStG im Zeitablauf…………………………………….…21
1. Grundideen der Agenda 2010 1
1. Grundideen der Agenda 2010
1.1. Die Ausgangslage
Ausgangspunkt für die Überlegungen zur "Agenda 2010" war die Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder am 14. März 2003 vor dem Deutschen Bundestag. Zu diesem Zeitpunkt stagnierte die Wirtschaft in Deutschland bereits seit drei Jahren. Deutschland stand und steht auch heute immer noch vor drei wesentlichen großen Problemen: schwaches Wirtschaftswachstum, hohe Arbeitslosigkeit und eine wachsende Staatsverschuldung. Die Gründe hierfür sind nicht nur konjunktureller Art. Zu hohe Lohnnebenkosten machen die Arbeit in Deutschland zu teuer. Folglich werden Arbeitsplätze in Billiglohnländer verlagert. Die Menschen in Deutschland bleiben ohne Arbeit zurück. Der deutsche Arbeitsmarkt ist insgesamt zu unflexibel und die Vermittlung der Arbeitslosen zurück in die Arbeit geht zu langsam voran. 1
Weiterhin wirken sich die schwache Binnennachfrage sowie die geringen Investitionen negativ auf die deutsche Wirtschaft aus. Die Menschen sind zurückhaltend beim Konsum, die Unternehmen warten auf bessere Umsätze und halten sich mit Investitionen in Arbeitsplätze zurück oder bauen sogar Arbeitsplätze ab. Dadurch werden wiederum die Verbraucher verunsichert. Der negative Trend verstärkt sich somit noch mehr.
Hinzu kommt, dass Deutschland als Sozialstaat nicht ausreichend auf die demographischen Veränderungen der Gesellschaft eingerichtet ist. Außerdem ist das Gesundheitssystem zu teuer und nicht effizient genug. Seine Kosten belasten zudem die Wirtschaft und zusätzlich den Staatshaushalt.
Ausgehend von dieser Lage reagierte die Bundesregierung mit den umfassenden Reformen der Agenda 2010. Die meisten davon sind inzwischen verwirklicht und einige zeigen bereits Erfolge.
Das Wort „Agenda“ kommt aus dem Lateinischen. Wörtlich bedeutet es: Was zu tun ist. Agenda heißt also: Das Programm, die Aufgaben, die jetzt angepackt werden müssen. 2
Die Agenda 2010 beinhaltet verschiedene Maßnahmen wie die Steuerreform, die Praxisgebühr und die Förderung der Ganztagsschulen, aber auch Minijobs und Hartz IV. Die Ziele der
1 Vgl. http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/41/710041/multi.htm (Zugriff: 20.10.2005)
2 Vgl. http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/07/693207/multi.htm (Zugriff: 20.10.2005)
1. Grundideen der Agenda 2010 2
Agenda 2010 sind: Soziale Sicherheit für alle, mehr Arbeitsplätze, Wirtschaftswachstum und solide Staatsfinanzen.
Ein wichtiger Ausgangspunkt der Agenda 2010 ist, dass die Bürger und Bürgerinnen in Deutschland zu mehr Eigenverantwortung herangezogen werden und der Sozialstaat auf diese Weise entlastet wird. Dies geschieht zum Beispiel dadurch, dass die Menschen in Notlagen mehr Verantwortung für ihre Partner und Familien übernehmen.
Um diese Ideen in praktische Politik umzusetzen, wurde in den letzen 2 Jahren eine Vielzahl einzelner Reformen auf den Weg gebracht. Diese Reformen lassen sich im Wesentlichen in drei Schwerpunkte gliedern: 3 ⇒ Reformen der sozialen Sicherung ⇒ Reformen des Arbeitsmarktes ⇒ Reformen zur Zukunftsfähigkeit Deutschlands
1.2. Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen
Zwei Jahre nach Beginn der Reformprozesse sind die ersten Wirkungen der Agenda 2010 sichtbar: die Steuern sind gesunken, die Sozialsysteme weitestgehend stabilisiert und es herrscht mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt. Um diesen Prozess schneller voranzubringen, stellte Bundeskanzler Schröder in seiner Regierungserklärung vom 17. März 2005 ein 20-Punkte-Programm zur Stärkung von Konjunktur und Wachstum vor. 4
Zu den wichtigen Programmpunkten zählen unter anderem ein Investitionsprogramm für den Mittelstand, Bürokratieabbau bei den Statistikpflichten für kleine und mittlere Unternehmen, zusätzliche Hinzuverdienstmöglichkeiten für ALG II-Empfänger sowie die Senkung der Körperschaftssteuer und die Sicherung der Unternehmensnachfolge.
Als Teil des 20-Punkte-Programms wurde am 04. Mai 2005 vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen beschlossen. Gegenstand dieses Gesetzentwurfes ist eine Umgestaltung der Unternehmensbesteuerung in Deutsch-land. Unternehmen sollen steuerlich entlastet werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Umfeld erhöht wird und die Investitionsbereitschaft am Standort Deutschland steigt. Dabei soll die Tarifentlastung für Unternehmen aufkommensneutral gestaltet werden.
3 Vgl. http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/41/710041/multi.htm (Zugriff: 20.10.2005)
4 Vgl. http://archiv.bundesregierung.de/bpaexport/artikel/12/815312/multi.htm (Zugriff: 20.10.2005)
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Stefanie Jonas, 2006, § 15b EStG - Alternativen in der politischen Diskussion, Munich, GRIN Publishing GmbH
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