Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
1 Einführung 1
2 Prüfungspflicht der Kapitalflussrechnung 3
2.1. Konzernabschluss nach nationalen Vorschriften 3
2.2. Konzernabschluss nach internationalen Vorschriften 4
2.3. Prüfungsnormen für die Kapitalflussrechnung 4
3 Prüfung der Kapitalflussrechnung 6
3.1. Inhalt und Erstellung einer Kapitalflussrechnung 6
3.1.1. Prüfungsansatz bei originärer Ermittlung der Zahlungsströme 8
3.1.2. Prüfungsansatz bei derivativer Ermittlung der Zahlungsströme 10
3.2. Prüfungsziele und Prüfungsunterlagen 12
3.3. Prüfungsergebnis und Berichterstattung über die Prüfung 13
4 Ausgewählte Probleme bei der Prüfung der Kapitalflussrechnung 15
4.1. Abgrenzung der Finanzmittelfonds 15
4.2. Auswirkungen von Währungsumrechnungen 17
4.3. Änderungen des Konsolidierungskreises 18
5 Zusammenfassung und Ausblick 19
Literaturverzeichnis 23
I
Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz AG Aktiengesellschaft AktG. Aktiengesetz BMJ Bundesministerium der Justiz BRD Bundesrepublik Deutschland BörsO Börsenordnung bzw. beziehungsweise ca. cirka CD Compact Disk Dipl. Diplom DPO Diplom - Prüfungsordnung Dr. Doktor DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. DSR Deutscher Standardisierungsrat EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union etc. et cetera e. V. eingetragener Verein f. folgende FASB Financial Accounting Standards Board ff. fortfolgende FWB Frankfurter Wertpapierbörse GAAP Generaly Accepted Accounting Principles ggf. gegebenenfalls ggü. gegenüber GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GuV Gewinn - und Verlustrechnung HFA Hauptfachausschuss HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber http hypertext transfer protocol IAS International Acccounting Standards
II
IASC International Accounting Standards Committee IDW Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. IFRS International Financing Reporting Standards inkl. inklusive KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KFR Kapitalflussrechnung KonTrag Kontroll - und Transparenzgesetz im Unternehmensbereich Nr. Nummer No. Number Ök. Ökonom Prof. Professor PS Prüfungsstandard PublG. Publizitätsgesetz S. Seite SFAS Statement of Financial Accounting Standards SEC Securities and Exchange Commission Str. Strasse TransPuG Transparenz - und Publizitätsgesetz u.a. unter anderem Univ. Universitäts URL uniform ressource locator US United States USA United States of America Vgl. Vergleiche WP Wirtschaftsprüfer WpHG Wertpapierhandelsgesetz www world wide web z.B. zum Beispiel zzgl. zuzüglich
III
1 Einführung
Im Rahmen der deutschen Rechnungslegung sind Unternehmen verpflichtet, einen Konzernabschluss aufzustellen. Dieser besteht aus den primären Rechenwerken der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung und dem Anhang. Während die Bilanz Auskunft über die Vermögenslage, und die Gewinn - und Verlustrechnung Auskunft über die Ertragsla-ge gibt, so stellt die Kapitalflussrechnung als eigenständiger Teil des Anhangs die dyna-mische Finanzlage eines Unternehmens dar. Sie ist eine unternehmensexternorientierte, retrospektive Finanzierungsrechnung. 1 International haben sich dafür die Begriffe Cash Flow Statement (IAS / IFRS) und Statement of Cash Flow (US - GAAP) etabliert. Somit ist die Kapitalflussrechnung eine Ergänzung der Bilanz und der GuV, indem sie die Ur-sachen der Veränderung der Liquidität eines Unternehmens detailliert darstellt. 2 Aufgrund der in der aktuellen Berichterstattung auftretenden gehäuften Insolvenzanträge von Großunternehmungen wie beispielsweise im Jahre 2002 der Untergang des bis dato größten deutschen Baukonzerns, Phillip Holzmann AG, Frankfurt am Main, wird die Problematik und Wichtigkeit der Kapitalflussrechnung deutlich. Sie kann als ein Instrument hinsicht-lich der Früherkennung finanzieller Fehlentwicklungen und einer Insolvenzgefährdung herangezogen werden. 3
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Erstellung und Offenlegung einer Kapitalflussrechnung nur für börsennotierte Unternehmen (Unternehmen mit Inanspruchnahme des Kapitalmarktes) Pflicht. Dies sind Unternehmen, die unter Berücksichtigung des § 2 Ab-satz 5 WpHG am organisierten Markt tätig sind. Es trägt keine Entscheidungsrelevanz, ob das Mutterunternehmen oder deren Tochterunternehmen die Wertpapiere ausgegeben ha-ben. Der Antrag zur Zulassung zum Handel mit Wertpapieren ist ausreichend, um als bör-sennotiertes Unternehmen klassifiziert zu werden. Nach § 297 Absatz 1 Satz 2 HGB müs-sen die gesetzlichen Vertreter von Mutterunternehmen für die Geschäftsjahre seit dem 31.12.2002 ihren Konzernanhang um eine Kapitalflussrechnung als eigenständigen Teil erweitern. 4
1 Siehe Amen, M. (1994), S.2ff. sowie Coenenberg, A. G. (2003), S.705ff.
2 Vergleiche dazu Selchert, F. (2000), S.173f. und Auer, K. V. (2000), S.290f. sowie weiterführend Auer, K.
V. (2002), S.1292f.
3 In Anlehnung an Auer, K. V. (2002), S.1293f. und Coenenberg, A. G. (2003), S.706f. und so auch KPMG
(2003), S.143.
4 Siehe Marten, K. - U. / Quick, R. / Ruhnke, K. (2003), S.506f. und auch Coenenberg, A. G. (2003), S.760f.
1
Eine weitere Differenzierung kommt hier zur Anwendung. Eine Erstellung und Offenle-gung einer Kapitalflussrechnung ist auch für diejenigen Unternehmen vorgeschrieben, die zum Teilbereich des amtlichen oder geregelten Marktes mit weiteren Zulassungsfolge-pflichten gehören. Damit sind in erster Linie die Unternehmen des so genannten Prime Standard gemeint, wodurch die internationalen bzw. US - amerikanischen Normen in den Vordergrund treten (§§ 62 Absatz 1, 77 BörsO FWB). Auch den Personengesellschaften ist gemäß § 13 PublG vereinzelt vorgeschrieben, einen Konzernabschluss und damit ein-hergehend eine Kapitalflussrechnung zu erstellen. 5
Wichtig ist hierbei der Sachverhalt, dass durch die Erstellung einer Kapitalflussrechnung Unternehmen verglichen werden können. Das Rendite - Risiko - Profil des Engagements wird hierdurch fokussiert. Aufgrund der zunehmenden Internationalität von Börsenplätzen und Emittenten sind die Anleger darauf angewiesen, Vergleichsdaten zu erhalten, um somit eine bestmögliche Amortisation ihres eingesetzten Kapitals erreichen zu können. Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung könne die Emittenten nun verbessert entscheiden, wel-che Anlagealternative für sie am günstigsten erscheint. 6
Im Rahmen dieser Seminararbeit gehe ich zunächst auf die Prüfungspflicht der Kapitalflussrechnung (für die Bundesrepublik Deutschland resultierend aus dem § 316 Absatz 2 HGB) ein und stelle die nationalen den internationalen Vorschriften für den Konzernabschluss gegenüber. Daraufhin wird auf die relevanten Prüfungsnormen für die Kapitalflussrechnung eingegangen. Im Hauptteil der Arbeit werden der Inhalt und die Erstellung einer Kapitalflussrechnung dargestellt. Große Bedeutung kommt hierbei der Ermittlung der Zahlungsströme der drei Finanzmittelfonds zu, sowie den Zielen der Prüfung, deren konkreter Durchführung und dem Ergebnis einhergehend mit den Auswirkungen des Er-gebnisses der Prüfung auf den Prüfungsbericht und den Bestätigungsvermerk. Im letzten Abschnitt werden drei wesentliche Probleme bei der Prüfung der Kapitalflussrechnung herausgegriffen. Dies sind an erster Stelle die Abgrenzung der Finanzmittelfonds, die Auswirkungen von Währungsumrechnungen und die Auswirkungen von Änderungen des Konsolidierungskreises.
5 So unter anderem auch Auer, K. V. (2002), S.1292f. und Marten, K. - U. / Quick, R. / Ruhnke, K. (2003),
S.507f.
6 In Anlehnung an Amen, M. (1994), S.8f. und Schirmeister, R. (2000), S.641f. sowie Pellens, B. / Fül-bier, R.
- U. /Gassen, J. (2004), S.162ff. und vergleichend dazu Kühnberger, M. (2005), S.677.
2
2 Prüfungspflicht der Kapitalflussrechnung
Durch die immer weiter voranschreitende Internationalität von Kapitalmärkten ist es notwendig geworden, die nationalen Vorschriften im Bezug auf den handelsrechtlichen Konzernabschluss den internationalen Vorschriften (IAS / IFRS / US - GAAP) anzupassen. Daher wird zunächst ein kurzer Überblick über diese Entwicklungen und die Veränder-ungen der Gesetze aufgeführt.
2.1. Konzernabschluss nach nationalen Vorschriften
In der Bundesrepublik Deutschland müssen Kapitalgesellschaften gemäß §§ 290 bis 315 HGB einen Konzernabschluss und Lagebericht erstellen. Aus § 316 Absatz 2 HGB ergibt sich die Pflicht zur Prüfung des Konzernabschlusses und Lageberichtes. Der Konzernab-schluss besteht aus der Bilanz, der Gewinn - und Verlustrechnung und dem Anhang. War die Kapitalflussrechnung durch das Inkrafttreten des KonTraG (1998) zuerst nur ein Be-standteil des Anhangs innerhalb des Konzernabschlusses so ist durch das TransPuG da-tiert aus dem Jahre 2002 vom Gesetzgeber (Bundesministerium der Justiz) die Erstellung einer Kapitalflussrechnung als eigenständigem Berichtsinstrument des Konzernab-schlusses börsennotierter Mutterunternehmen kodifiziert worden. 7
Nach neuester Rechtslage muss der Anhang des Konzernabschlusses laut § 297 Absatz 1 Satz 2 HGB um eine eigenständige Kapitalflussrechnung erweitert werden. Dies gilt je-doch nur für diejenigen Unternehmen, die ihre Anteile gemäß § 3 Absatz 2 des AktG an einer inländischen oder ausländischen Börse zum Handel freigegeben haben. Ausge-schlossen ist hierbei der Freiverkehr. Da der Konzernabschluss einem AUDIT unterzogen wird, so muss auch die eigenständige Kapitalflussrechnung vom Abschlussprüfer geprüft werden. Erfolgt durch Unternehmungen eine freiwillige Publikation und Offenlegung ei-ner Kapitalflussrechnung, so muss eine kritische Durchsicht derselben durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. 8
7 Siehe unter anderem Wysocki, K. v. (1999), S.2373f. sowie Schirmeister, R. (2000), S.641ff. und Coe-
nenberg, A. G. (2003), S.703ff.
8 Vgl. Lenz, H. / Focken, E. (2000), S.499f. und Kütting, K. / Weber, C. - P. (2000), S.90 sowie Schir-meister,
B. (2000), S.643f.
3
2.2. Konzernabschluss nach internationalen Vorschriften
Innerhalb der handelsrechtlichen Rechnungslegung war es den börsennotierten Unterneh-men bis zum Ende des Jahres 2004 überlassen, nach welchen Rechnungslegungsnormen sie ihren Konzernabschluss aufstellen. Zu der bereits oben erwähnten Möglichkeit zur Er-stellung und Offenlegung eines Konzernabschlusses nach nationalen Vorschriften (han-delsrechtlicher Konzernabschluss) bestand darüber hinaus gemäß § 292a HGB die Mög-lichkeit, einen Konzernabschluss nach internationalen Vorschriften zu erstellen und offen zu legen. Damit ist ein Konzernabschluss nach IAS / IFRS und US - GAAP gemeint, wo-bei sich einige Prüfungsbesonderheiten aufgrund der Tatsache ergeben, dass der Kon-zernabschluss nach IAS / IFRS oder US - GAAP aufgestellt wurde. Dies berührt jedoch nicht die Tatsache, dass die KFR trotzdem gemäß § 316 Absatz 2 HGB einer Abschluss-prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen ist. 9
Die Geltungsdauer des befreienden Konzernabschlusses nach § 292a HGB ist vom Gesetzgeber (Bundesministerium der Justiz) durch den Artikel 5 des KapAEG zeitlich beschränkt worden. Demnach war es den Unternehmen übergangsweise nur bis zum 31.12.2004 möglich, von dem im § 292a HBG eingeräumten Wahlrecht zur Aufstellung des Konzernabschlusses nach handelsrechtlichen Vorschriften oder nach internationalen Vorschriften Gebrauch zu machen. Für die Geschäftsjahre ab dem 01.01.2005 müssen die Konzernabschlüsse zusätzlich zum Konzernabschluss nach handelsrechtlichen Vorschrif-ten um eine Konzernabschluss nach den Vorschriften der IAS / IFRS ergänzt werden. 10
2.3. Prüfungsnormen für die Kapitalflussrechnung
In der Bundesrepublik Deutschland hat der Gesetzgeber in Form des Bundesministeriums der Justiz als oberstem Gesetzgebungsorgan zunächst davon abgesehen, eine Rechnungs-legung zur Finanzlage und damit die verbindliche Aufstellung einer Kapitalflussrechnung im Gesetz zu verankern. Daher gab es innerhalb der Landesgrenzen die unterschiedlich-sten Formen von Kapitalflussrechnungen, wie beispielsweise Bewegungs - oder Verän-derungsbilanzen. Im Vergleich dazu ist es in den angelsächsischen Ländern (bei-spielsweise den USA) seit
9 So auch Kütting, K. / Weber, C. - P. (2000), S.90f. und Marten, K. - U. / Quick, R. / Ruhnke, K. (2003),
S.507f.
10 Vergleiche dazu Kütting, K. / Weber, C. - P. (2000), S.92f.
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Arbeit zitieren:
Marko Beranic, 2005, Die Prüfung der Kapitalflussrechnung, München, GRIN Verlag GmbH
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