Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis 2
1. Einleitung 3
2. Definition Kultur und Kulturpolitik 4
3. Kulturförderung und Kulturpolitik in Deutschland 5
3.1 Historische Entwicklung der Kulturförderung in Deutschland 5
3.2 Kulturpolitik in der Gegenwart 7
4. Die juristische Basis der Theaterförderung 8
4.1 Deutschland und der Einigungsvertrag der deutsche Kulturstaat 8
4.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen 9
5. Kulturpolitik als Gesellschaftspolitik 10
5.1 Theater als moralische Anstalt 10
5.2 Theater als Mittel der Integration und Kommunikation 11
5.3 Theater und die modernen Medien 12
6. Theaterförderung aus wirtschaftlicher Sichtweise 14
6.1 Theater als öffentliches Gut 14
6.2 Positive externe Effekte des Theaters 15
6.3 Theater als meritorisches Gut 17
7. Schlussbetrachtung 18
8. Literaturverzeichnis: 20
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1. Einleitung
Die deutsche Geschichte hat in ihrer Laufzeit eine einzigartige Kulturlandschaft hervorgebracht. Auf eine über 300-jährige Tradition zurückblickend konnte sich in Deutschland eine in Europa fast unvergleichbare Vielfalt und Dichte an Stadttheatern, Landesbühnen und Orchestern etablieren. Für viele stellt diese Einzigartigkeit eine „schützenswerte Kulturlandschaft“ und „ein unverzichtbarer Bestandteil des kulturellen Lebens der Bundesrepublik“ dar (Deutscher Bundestag, 2003). Gleichzeitig jedoch wird das Theater in der Gesellschaft vermehrt als ein Unterhaltungsprogramm neben vielen weiteren Medien angesehen. Ökonomisch hat es sich gegen ein stetig wachsendes Angebot an marktschnittigen Kulturwaren zu behaupten und den unterschiedlichen Erwartungen sowohl von Seiten des Publikums, als auch seitens des kulturpolitischen Bildungsauftrags und dem künstlerischen Selbstzweck gerecht zu werden. In diesem Spannungsfeld wird bei immer knapperen Kassen der Länder und Kommunen und nur halbvollen Theatersälen immer häufiger die Frage nach der Rechtfertigung der Finanzierung der Theater mit öffentlichen Mitteln gestellt.
Ziel dieser Arbeit soll es nun sein, aufzuzeigen, warum in Deutschland das Theatersystem aus öffentlicher Hand finanziert wird und wie dies aus kulturpolitischer Sicht zu rechtfertigen ist. Vorab werden zum begrifflichen Verständnis die Definitionen von Kultur und Kulturpolitik eingeführt. Nach einem historischen Überblick über die Entwicklung des Theatersystems in Deutschland folgt die Darstellung der Ziele der Theaterförderung aus verschiedenen Blickwinkeln der Kulturpolitik. Zunächst wird dabei auf die juristische Verankerung eingegangen und anschließend die gesellschaftliche und ökonomische Funktion des Theaters erläutert, die eine staatliche Subvention rechtfertigen könnte.
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2. Definition Kultur und Kulturpolitik
Die Begriffe Kultur und Kulturpolitik legen die Basis der Legitimation der öffentlichen Theaterförderung in Deutschland und sollen daher vorab genauer definiert werden.
Da die Literatur jedoch keine einheitliche Definition über den Begriff Kultur und damit auch nicht über Kulturpolitik bietet, werden im weiteren Verlauf lediglich die gebräuchlichsten Begrifflichkeiten dargestellt. In dieser Arbeit wird die Definition nach Fabel (M. Fabel, 1998) dafür als Grundlage verwendet
Folgt man der etymologischen Bedeutung des Wortes „Kultur“, findet man seinen Ursprung in dem lateinischen Verb „colere“, das mit bebauen, pflegen, ehren übersetzt wird (Roma BI Grammatik und Wortschatz, 1995). Da dies eine sehr breite Sinnvergabe darstellt, unterteilt Fabel „Kultur“ in einen normativen und einen deskriptiven Sinn. Unter einer normativen Auffassung versteht er Kultur als eine „kreative, künstlerische Arbeit und das daraus resultierende Werk, mit dem kein originär praktischer Zweck verfolgt wird (...).“. Die deskriptive Auslegung hingegen bezieht Fabel auf soziologischen Aspekte, wie Wertorientierung, Meinungsbildung und Umgangsformen. Für die vorliegende Arbeit ist die normative Bedeutung gewichtiger, da sie die künstlerische Bedeutung des Theaters weitgehender erfasst. Daher wird auf den deskriptiven Inhalt von „Kultur“ nicht weiter eingegangen.
Der Begriff „Kulturpolitik“ ist in seinem Sprachgebrauch auf das 19. Jahrhundert zurückzuführen. Bei genauerer Analyse der Wortzusammensetzung „Kultur“ und „Politik“ ist ihre Gegensätzlichkeit auffällig. Wird Kultur wie oben dargestellt normativ aufgefasst, dann wird ihre Bedeutung von kreativer Arbeit durch Politik – „Maßnahmen zur Führung, Erhaltung und Verwaltung eines Gemeinwesens“ (Der kleine Duden, Fremdwörterbuch, 1991) – scheinbar umgehend eingeschränkt. Dass dieser Antagonismus jedoch nicht die künstlerische Freiheit begrenzen muss, zeigt die folgende Definition wie sie für die Bundesrepublik Deutschland gilt:
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„Kulturpolitik ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Planung und Koordinierung der Bereiche Kunst, Forschung und Wissenschaft, Erziehung und Bildung. [...]. In der Bundesrepublik (Deutschland) wird die Bildungspolitik als Hauptaufgabe der staatlichen Kulturpolitik angesehen. Grundsätzlich obliegt die Kulturpolitik den einzelnen Bundesländern (Kulurhoheit).“ (C. Lenz, N. Ruchlak, 2001).
Die Länder als Träger der Kulturpolitik stehen dabei als Garant der pluralistischen Kultur in Deutschland (Vgl. M. Fabel, 1998). Somit drückt die bundesrepublikanische Definition von Kulturpolitik kein Staatsziel sondern alle Vorgehensweisen und Mittel zu ihrer freien Entfaltung aus.
3. Kulturförderung und Kulturpolitik in Deutschland
3.1 Historische Entwicklung der Kulturförderung in Deutschland
Um die heutigen Strukturen der kulturellen Förderung in Deutschland erklären zu können sollte man die gesamt-politische Entwicklung Deutschlands aus historischer Sicht betrachten. Bereits im Zeitalter des Absolutismus wurden von den Fürsten und Monarchen kulturelle Veranstaltungen fest in das Leben am Hofe etabliert. So galten beispielsweise Oper und Ballett als die wesentliche Repräsentationsform des Adels. Des weiteren wurde die Selbstdarstellung der Feudalstaaten und Staatenrepubliken ein wesentliches Motiv für die Errichtung und Ausschmückung von Residenzbauten. Die meisten Theater wurden von Fürstenhäusern oder von Bürgschaften aufstrebender Städte gegründet und betrieben. Mit der Förderung von Kunst, Kultur und Wissenschaft glaubte man sich weltoffen zu zeigen und gleichzeitig seinen Machtanspruch zu legitimieren. Mit Beginn der aufkläririschen Phase bildete sich daher zusätzlich ein utilitaristisches Kulturverständnis heraus. Nicht nur die Sicherung des Staates oder Stadtstaates vor Feinden von außen und die Wahrung der inneren Ordnung wurde als Aufgabe der Herrscher gesehen, sondern sie selbst erkannten, dass solch Förderung positiver Maßnahmen wie Kunst und Kultur ihre Position im eigenen Gebiet stärken konnte. Die Wohlfahrt der eigenen Bürger begann eine immer wichtigere Rolle zu spielen (Vgl. M. Fabel, S. 63). Kulturelle Institutionen erfüllten daher zwei wesentliche Funktionen gleichzeitig: Das Bedürfnis nach Selbstrepräsentation der Kleinstaaten und Städte einerseits, und die Bildung, Selbstreflexion und Unterhaltung des Publikums andererseits.
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Da es in der Zeit der Kleinstaaten und Städte keine freien Parlamente zur politischen Meinungsäußerung gab, gewann das Theater besonders für das aufstrebende Bürgertum gleichzeitig vermehrt an politischer Bedeutung. So formulierte Schiller in seinen Briefen „Über die ästhetische Erziehung des Menschen“, dass durch die ästhetische Erfahrungen in der Welt des Scheins der Mensch lernen sollte sich über seine unmittelbaren Interessen zu erheben und sich zur moralischen Welt zu entwickeln. Erst auf diese Weise entstehe nach Schiller aus Privatmenschen Bürgern (Vgl. W. Maier, 2000). Dem Theater wurde damit eine Politisierungs- und Bildungsfunktion zugeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt wurde bereits erkannt, dass der Nutzen des Theaters nicht nur auf der monetären Ebene zu suchen ist, sondern den Geist der Bürger fordert und fördert. Daher werden diese Briefe auch heutzutage noch oftmals für die Legitimation der öffentlichen Förderung der Theater zitiert. Neben den Hoftheatern der Fürstenhäuser entstanden in den Städten bereits Theater in Frühformen von Kapitalgesellschaften und legten die Basis für die bis heute heterogen organisiert und finanziert gebliebene Theaterlandschaft in Deutschland.
Mit den Preußischen Reformen begann die allmähliche Distanzierung des utilitaristischen Kulturverständnisses und die Entstehung der Nationalkultur in Sturm und Drang, Klassik und Romantik konnte sich frei entfalten. Gleichzeitig entstand durch die Besatzungszeit Napoleons in den deutschen Staaten einen alle Territorien verbindenden Patriotismus, der hauptsächlich von bedeutenden Personen wie Goethe, Schiller oder Kant getragen wurde. Es entwickelte sich eine Nation, die sich über eine gemeinsame Kultur und ein gemeinsames Schicksal der deutschen Kleinstaaten verbunden fühlte. Durch den Leiter für Kultur und Unterricht im preußischen Innenministerium Wilhelm von Humboldt sollte die Kultur sogar um ihrer selbst willen in den Staatszweck aufgenommen werden und nicht mehr durch den Staat verfälscht werden (M. Fabel, S. 65). Allerdings wurde erst in der Weimarer Republik Kulturpolitik als Auftrag des Staates und die Freiheit der Kunst vom Staat in der Verfassung verankert. So besagte Art. 142: „Die Kunst, Wissenschaft und ihre Lehre sind frei. Der Staat gewährt ihren Schutz und nimmt an ihrer Pflege teil.“ Nach 1918 wurden damit die Theater weitgehend von den Ländern als Rechtsnachfolger der Landesherren übernommen. Das Theatersystem befand sich von nun an in öffentlich-rechtlicher Hand und entwickelte sich gleichzeitig als ein Forum des öffentlichen Diskurses und Verständigung.
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Carolin Kinder, 2004, Die kulturpolitische Legitimation der öffentlichen Theaterförderung in Deutschland, Munich, GRIN Publishing GmbH
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