2
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Die Verfassungswidrigkeit des Strafrechtsreformgesetztes 4
3. Schwangerschaftsabbruch - 1. Urteil 5
3.1 Schwangerschaftsabbruchverbot 8
4. Schutzbestimmungen durch das 1. Urteil 9
5. Schwangerschaftsabbruch - 2. Urteil 10
5.1 Wie kam es zu diesem zweitem Urteil? 10
5.2 Die Neuregelung der Strafbarkeit 11
5.3 Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 12
5.4 Die Folgen der Entscheidung 13
6. Schlussbemerkung 16
7. Literaturverzeichnis S 17
3
1. Einleitung
Einige Entscheidungen, die durch das Bundesverfassungsgericht getroffen wurden, haben das Handeln in der Bundesrepublik Deutschland in politischer Hinsicht beeinflusst. Die Wirkungsmöglichkeiten des Bundesverfassungsgesetzes spiegeln sich ferner in den Gedankengängen und den Entscheidungen wider. Das Bundesverfassungsgericht soll dem Bürger seine in der Verfassung verbürgten Grundrechte sichern. 1
Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts besteht darin: „in strittigen Fragen des Freiheits- und Gemeinwohlverständnisses nach einer verfassungsrechtlichen Lösung zu suchen, die in einer breiten Öffentlichkeit, über die verschiedenen Gruppierungen hinweg, allgemein als plausibel und gerecht verstanden wird.“ 2 Als eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gilt der
Schwangerschaftsabbruch, den das Gericht seit seiner Konstituierung 1951, als eine von 2250 Senatsentscheidungen getroffen hat. Seit mehreren Jahren wird die rechtliche Frage des Schwangerschaftsabbruchs in der Gesellschaft
diskutiert. Natürlich wirft diese Frage des Soziallebens eine Reihe Probleme auf, die die Grundfragen der menschlichen Existenz berühren. Die Probleme sind:
• biologischer Art
• anthropologischer Art
• medizinischer Art
• gesellschaftspolitischer Art
• ethischer/ moraltheologischer Art etc.
1 Vgl. Säcker, Horst. Das Bundesverfassungsgericht. S. 7. Bundeszentrale für politische Bildung.
6.Auflage. Bonn 2003
2 Säcker, Horst. Das Bundesverfassungsgericht. S. 5. Bundeszentrale für politische Bildung.
6.Auflage. Bonn 2003
4
Der Gesetzgeber hat die Aufgabe, alle Argumente zu würdigen und zu berücksichtigen und durch spezielle rechtspolitische Überlegungen eine Grundlage zu gewinnen bzw. eine Entscheidung zu treffen, wie die Rechtsordnung darauf reagieren soll.
2. Die Verfassungswidrigkeit des Strafrechtsreformgesetztes
Das Gesetz bezüglich des Schwangerschaftsabbruchs wurde einmal geändert. Das erste Urteil wurde aufgrund des zweiten Urteils für nichtig erklärt. Das erste Urteil vom 25. Februar 1975 besagt, dass das 5. Strafrechtsreformgesetz mit der daraus folgenden Fristenregelung vom 18. Juni 1974 verfassungswidrig ist. Bis zu diesem Zeitpunkt, war die Tötung der „Leibesfrucht“ 3 einer Schwangeren eine Strafhandlung. Das 5. Strafrechtsreformgesetz brachte unter anderem die Änderung, dass derjenige bestraft wird, der eine Schwangerschaft später als am dreizehnten Tag nach der Empfängnis abbrach. Wenn der Abbruch durch einen Arzt vorgenommen wurde, mit der Einwilligung der Schwangeren war dies nicht strafbar, wenn seit der Empfängnis nicht mehr als 3 Monate verstrichen waren. Des weiteren war der Abbruch nicht strafbar, trotz abgelaufener Dreimonatsfrist, wenn sowohl ein Arzt diesen Abbruch vornahm, der Eingriff innerhalb von 22 Wochen nach der Empfängnis stattfand, die Einwilligung der Schwangeren vorlag und durch die medizinische Wissenschaft indiziert war, dass die Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben der Schwangeren darstellte. Dies galt aber nur, wenn die Gefahr nicht durch eine zumutbare Weise abgewendet werden konnte. Jeder Mensch, der eine Schwangerschaft abgebrochen hatte, ohne eine Beratungsstelle oder einen Arzt aufgesucht zu haben, wurde bestraft. Man musste sich sozial und ärztlich beraten lassen.
Des weiteren wurde der/diejenige bestraft, der nach Ablauf der zwölf Wochen die Schwangerschaft abgebrochen hatte, ohne eine Bestätigung einer dafür
3 Grimm, Dieterr, Kirchhof, Paul: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Studienauswahl
1. 1993. J.C.B. Mohr: S. 381
5
zuständigen Stelle zu haben, dass die „Voraussetzungen der medizinischen oder eugenischen Indikationen vorlagen.“ 4 Nicht bestraft wurde die Schwangere selbst. Von 193 Mitgliedern des Bundestages, hinzukommend noch einigen Landesregierungen, wurde eine abstrakte Normenkontrolle gegen die Fristenlösung eingeführt. Dies führte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht den § 218a StGB für nichtig erklärte und spezielle Formen einer Indikationslösung anordnete bis eine gesetzliche Neuregelung angeordnet wurde.
3. Schwangerschaftsabbruch - 1.Urteil
Das erste Urteil des Bundesverfassungsgesetzes besagt, dass das Leben welches sich im Mutterleib entwickelt unter dem Schutz der Verfassung steht. Es wird als selbstständiges Rechtsgut gesehen. Der Staat soll sich schützend vor dieses Leben stellen und verbietet unmittelbare staatliche Eingriffe in die Schwangerschaft. Das heißt der Staat soll das Ungeborene vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer schützen.
An diesem aufgestellten Gebot haben sich die differenzierten Bereiche der Rechtsordnung je nach ihrer Aufgabenstellung auszurichten. Die Schutzpflicht des Staates wird an den Rang des in Frage stehenden Rechtsgutes innerhalb der Wertordnung des Grundgesetz angepasst. Je höher der Rang in der Werteordnung ist, desto höher ist auch die Schutzpflicht des Staates. Da das menschliche Leben einen Höchstwert in der grundgesetzlichen Ordnung hat, ist auch die Werteordnung eine der Höchsten. „Es ist die vitale Basis der Menschenwürde und die Vorraussetzung aller anderen Grundrechte.“ 5 Die Verpflichtung, die der Staat gegenüber dem Ungeborenen hat, gilt auch gegenüber der Mutter. Als eine besonders geartete Beziehung stellt die Verbindung des Ungeborenen mit der Mutter dar. Es existieren keinerlei Parallelen
4 Ebd. S. 382
5 Ebd. S. 389
Arbeit zitieren:
Christina Zimmermann, 2005, Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Kommunale Selbstverwaltung in Deutschland - Organisation und Aufbau de...
Mit exemplarischem Vergleich d...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Studienarbeit, 32 Seiten
Wird die US-amerikanische Abtreibungspolitik von den Kirchen diktiert?
Die Abtreibungsdebatte in den ...
Hausarbeit (Hauptseminar), 17 Seiten
Der Drogenkrieg - Der Einsatz der US-Streitkräfte in Mittelamerika
Politik - Internationale Politik - Region: USA
Hausarbeit, 20 Seiten
Papstschisma und Synode von Pavia 1160
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 25 Seiten
Prozessanalysen - Analysemethoden und organisatorische Implikationen z...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Hausarbeit (Hauptseminar), 31 Seiten
'Soldaten sind Mörder' - zum Verhältnis von Meinungsfreiheit u...
Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands
Seminararbeit, 24 Seiten
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Artikel 5 GG in der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes am ...
Seminararbeit, 26 Seiten
Vergleich des deutschen und amerikanischen Bundesstaats
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Hausarbeit (Hauptseminar), 34 Seiten
Triumph des Papstes - der Friede von Venedig 1177
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 16 Seiten
Christina Zimmermann hat den Text Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Schwangerschaftsabbruch veröffentlicht
Christina Zimmermann hat einen neuen Text hochgeladen
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrag von Lissabon vom ...
ZEuS, 12. Jahrgang, Heft 4/200...
Der Konflikt zwischen Bundesverfassungsgericht und politischer Führung
Ein Beitrag zur Geschichte und...
Richard Häußler
Das Bundesverfassungsgericht im politischen System
Robert Chr. van Ooyen, Martin H. W. Möllers
Die Anerkennung und Vollstreckung bundesdeutscher Urteile in den Verei...
Unter den 'Foreign Country Mon...
Fritz Weinschenk
Das Lüth-Urteil aus (rechts-)historischer Sicht
Die Konflikte um Veit Harlan u...
Thomas Henne, Arne Riedlinger
United States Supreme Court und Bundesverfassungsgericht
Die Bedeutung des United State...
Marcel Kau
0 Kommentare