Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Theaterförderung in Deutschland
3. Argumente für eine Theaterförderung
3.1. Ökonomische Argumente
3.2. Juristische Argumente
3.3. Soziologische Argumente
3. Kritische Betrachtung der Legitimationsargumente
5. Schlussbemerkung
Literaturverzeichnis :
2
1. Einleitung
Überall dort, wo öffentliche Mittel eingesetzt werden, bedarf es einer Legitimation für dieses Tun. Und da es sich bei öffentlichen Mitteln, in Anbetracht schwieriger Haushaltslagen bei Bund, Länder und Kommunen, um eine immer knapper werdende Ressource handelt, ist die Frage der Verteilung ebenso wichitg wie die Frage nach dem Warum.
In dieser Arbeit sollen Argumente für eine Legitimation der Theaterförderung in Deutschland gesammelt werden. Dazu sollen ökonomische, soziologische und juristische Argumente aus der Literatur und der aktuellen Diskussion im Hauptteil der Arbeit beschrieben und anschließend kritisch diskutiert werden. Dieses auch unter dem Gesichtspunkt einer zusammenfassenden Bewertung.
Bevor nun auf die Argumente für eine Theaterförderung eingegangen wird, wird in einem ersten Abschnitt dieser Arbeit auf das eigentliche Ausmaß der Theaterförderung in Deutschland eingegangen. Dieses besonders in Hinblick auf ein besseres Verständnis über den Stellenwert und Größenordnung der Theaterförderung in Deutschland.
2. Theaterförderung in Deutschland
Deutschland besitzt mit seinen rund 150 öffentlichen Theatern, seinen rund 280 Privattheatern, seinen etwa 130 Opern-, Sinfonie- und Kammerkonzerten sowie 40 Festspielen, 150 Theaterstätten ohne festes Ensemble, 100 Tournee- und Gastspielbühnen und etlichen kleinen Gruppen eine vergleichbar hohe Anzahl an Theaterkulturstätten. 1 Die Tatsache, dass Deutschland ein föderaler Staat ist, hat zudem bewirkt, dass sich eine äußerst flächendeckende, hochqualitative Theaterlandschaft mit Stadttheatern, Landesbühnen und Staatstheatern herausbilden konnte. Diese Vielfältigkeit und Dezentralisierung macht die deutsche Theaterlandschaft zu einem einzigartigen kulturellen Gebilde, welches sogar von der UNESCO als besonders schützenswert betrachtet wird. 2
1 Quelle: Bundesverband Deutscher Theater (http://www.buehneverein.de)
2 Vgl. UNESCO (http://www.unesco.de/ )
3
Aufgrund des bereits angesprochenen föderalen Charakters der deutschen Theaterlandschaft ist die Theaterfinanzierung vorrangig eine Aufgabe der jeweiligen Bundesländer. Somit ist jedes Bundesland -bis auf Berlin, welches als Hauptstadt eine Sonderstellung besitzt und vom Bund unterstützt wird- für die Finanzierung und Förderung ihrer Theater selber zuständig. Dabei kann man ungefähr davon sprechen, dass die Kommunen zu 50 Prozent an der Finanzierung beteiligt sind. 3 Jedoch gibt es in jedem Bundesland unterschiedlichste Finanzierungsmodelle. Grundsätzlich werden Staatstheater mehr als Landestheater vom Land gefördert. Danach kommen Stadttheater (kommunale Theater). Selbst private Theater bekommen Teilfördergelder. Für das Jahr 2003 zahlten Kommunen und Länder zusammen ca. 2,1 Mrd. Euro für die Finanzierung und Förderung von öffentlichen Theatern und Orchestern.
Betrachtet man die jeweiligen Landeshaushalte steht die jeweilige Theater- und Orchesterfinanzierung mit 0,1-0,9 Prozent je Bundesland in den Haushaltsausgaben. 4
Obwohl der Bundesverband für Theater (Bühnenverein) in den letzten Jahren einen Anstieg der Besucherzahlen und der Eigeneinnahmen bei Theatern und Orchestern verzeichnen konnte, kann das Theater (inkl. Orchester) ihre Ausgaben nur zu 16,4 Prozent selber einspielen. Sponsoren oder andere private Geldgeber steuern noch einen weiteren Prozentpunkt hinzu, so dass die verbleibenden 82,6 Prozent weiterhin durch öffentliche Mittel gedeckt werden muss. 5 Eine betriebswirtschaftliche Besonderheit liegt bei den Theatern in der Kostenstruktur, da ca. 80 Prozent der Gesamtkosten durch Personalkosten verursacht wird, wobei es sich überwiegend um künstlerisches Personal handelt. 6
3 Quelle: Bundesverband Deutscher Theater (http://www.buehneverein.de)
4 ZDF-Theaterkanal (http://www.theaterkanal.de/theater/deutschland/) und Bundesverband Deutscher Theater
(http://www.buehnenverein.de/presse/pdfs/thstat/ausgaben.pdf)
5 Bundesverband Deutscher Theater (http://www.buehnenverein.de/presse/statistik_thstatistik.php)
6 Quelle: Bundesverband Deutscher Theater (http://www.buehneverein.de)
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3. Argumente für eine Theaterförderung
In diesem Abschnitt sollen nun Argumente für eine Theaterförderung mit öffentlichen Mitteln besprochen werden. Diese sollen in drei verschiedene Bereiche unterteilt werden.
Der erste Teil stellt ökonomischen Argumenten vor, wo hingegen der zweite Teil sich mit den juristischen Argumenten für eine Theaterförderung beschäftigt. Im dritten Teil werden soziologische Argumente aufgeführt.
Auch wenn diese Argumente, der besseren Übersicht wegen, einzeln beschrieben wurden, sollte man alle Argumente als großes Ganzes betrachten. Teilweise werden erste kritische Anmerkungen zu den jeweiligen Argumenten deutlich, jedoch sollen diese erst im Kapitell 4 einer abschließenden kritischen Betrachtung gegenüber gestellt werden.
3.1. Ökonomische Argumente
Bei den ökonomischen Argumenten spielen vier Argumente eine Hauptrolle. Dieses sind zum einen das Marktversagen des Theater als Gut und zum anderen die Bedeutung als meritorisches Gut, welches positive Effekte für eine Gesellschaft ziehen will. Hierzu zählen auf ökonomischer Sicht hauptsächlich Wirtschafts- und Standortvorteile.
Weitere Hauptargumente sind eine Umwegrentabilität bei Theaterförderung sowie eine stetige Verteuerung der Produktion, welche als Baumol’sche Kostenkrankheit bekannt geworden ist. Marktversagen und meritorisches Gut
Als eines der Argumente für eine Förderung mit öffentlichen Mitteln wird häufig erwähnt, dass es sich bei einem Theater um ein öffentliches Gut handle und aufgrund des charakteristischen Marktversagens bei öffentlichen Gütern besitze der Staat die Aufgabe ausreichende Mittel bereitzustellen. 7 Doch in wie weit ist das Theater überhaupt ein öffentliches Gut?
7 Vgl. Musgrave et al. 1990
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Da öffentliche Güter nach Definition weder ausschließbar noch rivalisierend sind 8 , kann anhand dieser zwei Prinzipien untersucht werden, ob es sich beim Theater um ein öffentliches Gut handelt.
Damit keine Rivalität vorliegt, darf das Gut bei einer Nutzung von mehreren Personen keine höheren Kosten aufweisen, wie bei einer Nutzung von nur einer Person. Sprich, die Grenzkosten sind gleich Null und weitere Personen können das Gut ohne Zusatzkosten nutzen. 9
Dieses ist bei einem Theater aber nicht der Fall, da es nur eine gewisse Anzahl an Plätzen gibt und außerdem ist der Nutzen für Personen, die in der ersten Reihe sitzen höher als der Nutzen für jemanden, der in der letzen Reihe stehen muss und aus diesem Grund nur schwerlich die Handlungen auf der Bühne mitbekommt. Gleichfalls kommt es vor, dass eine Vorstellung ausverkauft ist und man von der Nutzung ganz ausgeschlossen werden kann.
Zusammen mit der Tatsache, dass es Rivalität gibt und die Möglichkeit jemanden auszuschließen, sei es durch Platzmangel oder durch die Erhebung von Eintrittsgebühren, was Gang und Gebe ist, scheint das Theater nach Olsons Definition kein öffentliches Gut sondern ein Individualgut zu sein. Jedoch kommt es zu einem für Individualgüter untypischen Marktversagen, welches damit zusammenhängt, dass die Marktteilnehmer nicht bereit sind dieses Gut in ausreichender Menge bereitzustellen oder aber auf der anderen Seite die Nachfrage nach diesem Gut geringer ist als sie für ein gesellschaftliches Optimum sein sollte. Möglicherweise aber erkennen die Marktteilnehmer den Wert des angebotenen Gutes nicht richtig oder er offenbart sich ihnen erst zu einem späteren Zeitpunkt. 10 Sollte dieser letzte Aspekt von Bedeutung sein, würde es bedeuten, dass es für eine Gesellschaft unter Wohlfahrtsgesichtspunkten von Vorteil ist das Marktversagen durch öffentliche Mittel zu beseitigen und eine Nachfrage zu generieren.
8 Vgl. Olson 1965
9 Vgl. Olson 1965
10 Vgl Ebker 2000: 79f
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Arbeit zitieren:
Dipl.Verw.Wiss. Tim Ellmers, 2005, Legitimation und Analyse der öffentlichen Theaterförderung, München, GRIN Verlag GmbH
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