Inhaltsverzeichnis:
ZUR GESCHICHTE DES EHRENSCHUTZES IN EUROPA:
RELIGION UND EHRE 1
EINLEITUNG 1
ALLGEMEINES ZUR EINFÜHRUNG 1
ZUR ETYMOLOGIE DES WORTES EHRE 2
GESCHICHTLICHE ENTWICKLUNG DES BEGRIFFSVERSTÄNDNISSES 3
DIE GROßEN RELIGIONEN 4
RELIGIONSWISSENSCHAFTLICHER ÜBERBLICK 4
DAS CHRISTENTUM 6
Entwicklung des Ehrbegriffes in der Geschichte des Christentums 6
- Einordnung 7
Die Anerkennung der sittlichen Bewährung durch Gott und die christliche
Gemeinschaft 9
Die Beurteilung durch Gott 9
Die Beurteilung durch die Mitmenschen 10
Grenzen des Christlichen Ehrstrebens 10
Die Ehre im katholischen Kirchenrecht 10
Straftaten und kirchliche Infamie 10
Anforderungen an die Würdenträger 11
Folgen der Ehrminderung 12
Kirchengerichtlicher Ehrenschutz 12
Wandel im Verständnis bei Martin Luther 13
Ehre coram hominibus und coram Deo 13
Coram hominibus 14
Coram Deo 14
DER ISLAM 15
Ehre in der vorislamischen arabischen Gesellschaft 16
Begriff und Bedeutung des Wortes Ehre im Islam 17
Ehre in Koran und Hadith 17
Rezeption von Ird durch Mohammed 18
Parallelen zwischen Soziologie und Rechtssetzung 19
Religiöses Flankierung der Ehre durch den Islam 20
DAS JUDENTUM 21
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu christlichen Grundpositionen 21
Begriff und Bedeutung des Wortes Ehre 22
Ehre in der Thora 23
Ehre im Talmud 24
SCHLUßBETRACHTUNG 25
Zur Geschichte des Ehrenschutzes in Europa
Religion und Ehre
Einleitung
Die vorliegende Seminararbeit will vorwiegend die Ehrvorstellungen in der den mitteleuropäisch-deutschen Rechts- und Kulturkreis maßgeblich prägenden Religion, dem Christentum, darstellen. Darüber hinaus werden der wohl in Zukunft immer wichtiger werdende Islam und das in unserer Geschichte bedeutsame Judentum beleuchtet. Die östlichen 1 Religionen können auf Grund des beschränkten quantitativen Umfangs einer Seminararbeit nur kurz in der Einführung angesprochen werden.
Allgemeines zur Einführung
Der Ehrbegriff ist in den westlichen Religionen viel ausgeprägter als in den östlichen. Der Grund liegt vor allem darin, daß es sich dabei um Religionen der geschichtlichen Gottesoffenbarung handelt. 2 Der Glaube an den einen persönlichen Gott, der jeden einzelnen Gläubigen kennt und liebt, 3 korreliert mit einer persönlichen Einstellung des Gläubigen zu sich selbst, zu seinem Ich, was die Grundlage für ein so ausgeprägtes Ehrverständnis ist. 4 Die religiösen Bekenntnisse des Fernen Ostens werden auch Religionen des ewigen Weltgesetzes genannt. 5 Dort findet sich weder in jenseitiger noch in diesseitiger Hinsicht ein derart ausgeprägter Individualismus, 6 d.h. es gibt keinen persönlichen einzigen Gott und es gibt auch keine unzerstörbare, einzigartige, diesem Gott in einer Bezüglichkeit gegenüberstehende Persönlichkeit, die nach dem irdischen Leben zu ihrem Schöpfer zurückkehrt. Vielmehr ist jedes Lebewesen Teil des Universums, des ewigen Werdens und Vergehens. Ähnlichkeiten zum Ehrverständnis westlicher
1 Religionswissenschaftlich werden die großen Religionen in zwei Gruppen unterschieden, nämlich in solche, die östlich, und solche, die westlich des Hindukuschgebirges entstanden sind; vgl. dazu Glasenapp, Die fünf Weltreligionen, S. 9. Zu den westlichen Religionen zählen demnach Judentum, Christentum und Islam.
2 Glasenapp, Die fünf Weltreligionen, S. 217 ff.
3 Für das jüdische und das christliche Bekenntnis sei exemplarisch Jesaja, 43, 1 genannt: „Fürchte dich nicht, denn ich habe dich erlöst; ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein!“; vgl. dazu auch Trepp, Die Juden, S. 20 f.
4 vgl. Der kleine Katechismus Dr. Martin Luthers, Erläuterungen zur siebenten Bitte des Vaterunsers: „Wir bitten [...], daß uns der Vater [...] vom Bösen und allem Übel an Leib und Seele, Gut (weltliche Güter) und Ehre erlöse [...].“ 5 Glasenapp, Die fünf Weltreligionen, S. 13 ff., 209 ff.
6 Schweer, Buddhismus, S. 19 f.; Was andere glauben, S. 90 f.
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Denkungsart finden sich im Hinduismus; hier ist die Zuweisung gesellschaftlicher Anerkennung abhängig von der Kastenzugehörigkeit, die sich aus edler oder weniger edler Geburt ergibt. 7 Im Buddhismus hingegen ist es das Ziel aller religiösen Praxis, das Selbst aufzulösen, um den Erlösten aus dem Ewigen Kreislauf der Wiedergeburten heraustreten zu lassen ins Nirwana, ins Erlöstsein, in eine Leerheit; 8 alle Seinsformen sind flüchtig, veränderlich, vergänglich. 9 Einen Ehrbegriff, wie er im Denken der Religionen der historischen Gottesoffenbarung entwickelt wurde, existiert dort nicht.
Zur Etymologie des Wortes Ehre
Die Etymologie und geschichtliche Entwicklung des Wortes Ehre ist für das religiöse Begriffsverständnis von großer Bedeutung. Das althochdeutsche 10 Wort era stammt aus der Sozialsphäre, scheint aber auch auf das Verhältnis des Menschen zu Gott bezogen worden zu sein. Es hatte eine doppelte Bedeutung: 11 zum einen als Ehrerbietung oder Ehrung, verdinglicht auch als Gabe, die der Mensch einem anderen oder Gott darbringt, zum anderen als Ansehen, Anerkennung, Würde, Glanz, die Gott bzw. der Mensch besitzen. 12 Dem althochdeutschen era entsprach im Lateinischen nach den frühen Glossen 13 gloria, decus, reverentia, vor allem aber der Begriff honos. 14 Era, das mittelhochdeutsche 15 Wort ere (Ehrerbietung, Ansehen, Ruhm, Sieg, Herrschaft, Ehrgefühl, ehrenhaftes Benehmen), das altenglische Wort ar (Ehre, Würde, Ruhm, Achtung, Verehrung, Besitz, Einkommen, aber auch Gnade, Mitleid) 16 , das altisländische Wort eir (Gnade, Milde, Hilfe) gehören mit verwandten Wörtern anderer indogermanischer Sprachen zur indogermanischen Wurzel *ais- (ehrfürchtig sein, verehren). Zu der mit -d- erweiterten Wurzel gehören die griechischen Wörter aídesthai (scheuen,
7 RGG, Bd. 2, S. 1103.
8 Schumann, Buddhismus, S. 189 f.
9 RGG, Bd. 1, 1831; Was andere glauben, S. 89.
10 ca. 750 bis 1050 n. Chr.
11 Vogt, Logik der Ehre, S. 53.
12 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 1.
13 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 1, Fn. 3 a. E. weist auf Glossen in der N.E. des Aristoteles sowie auf solche in der Summa Theologica des Thomas von Aquin hin. 14 Korff, Ehre, Prestige, Gewissen, S. 14 ff.
15 ca. 1050 bis 1350 n. Chr.
16 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 1.
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verehren), aídos (Scheu, Ehrfurcht) 17 , aus dem Altindischen idé (verehre, preise, flehe an) und aus dem germanischen Sprachbereich das gotische Wort aistan (sich vor jemandem scheuen, ihn achten). 18 Die Ehre ist zumeist äußeres Ansehen, d.h. Ruhm, Freisein von Schande. Dies drückt auch der früher im Deutschen häufigere Plural aus, der sich noch rudimentär in den Wendungen „ihm zu Ehren“, „ehrenhalber“ oder „mit Ehren bestehen“. Die Konnotation des Wortes als „innere Ehre“ findet sich schon vereinzelt im Althochdeutschen. 19
Geschichtliche Entwicklung des Begriffsverständnisses
Im germanischen Altertum wurde die Ehre, die für das freie Individuum als lebensnotwendig galt, grundsätzlich vorausgesetzt. 20 Sie war zwar an traditionell bestimmte Verhaltensnormen gebunden, beruhte jedoch weniger auf vornehmer Geburt oder Besitz als auf persönlicher Fähigkeit und Tüchtigkeit, 21 auf kriegerische Tapferkeit und Treue, 22 war also an die Erfüllung gewisser ethischer Mindestvoraussetzungen gebunden. Vor dem absoluten Ehrgebot - als wêwurt (Wehschicksal) bezeichnet – zerbrachen alle menschlichen Bande, wie der tragische Konflikt des Hildebrandsliedes zeigt, in dem der Vater mit dem Sohn kämpfen und ihn töten muß, um seine Ehre gegen den Vorwurf der Feigheit zu verteidigen. 23 Die Verletzung der Ehre forderte ihre Wiederherstellung. Aus der Rachesitte und der Bereitschaft, für die Ehre auch das Leben einzusetzen, erwuchs schon bei den Germanen als außergerichtlich erlaubte Selbsthilfe der private Zweikampf. 24 Die Islandsaga kannte den sogenannten Holmgang 25 , durch den Streitigkeiten aller Art ausgetragen wurden. Für ihn gab es bestimmte
17 Duden, Bd. 7, Etymologie, S. 145.
18 . Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 1.
19 Duden, Bd. 7, Etymologie, S. 145.
20 Schneider, Altertumskunde, S. 215: „Der höchste Besitz des Germanen und der entscheidende Maßstab für alles, was er tat und ließ, war seine Ehre[...].“;vgl. auch Reiner, Die Ehre, S. 10.
21 Tacitus, Germania, Buch 7, Kap. 1: „Duces ex virtute sumunt; [...] duces exemplo potius quam imperio [...] admiratione praesunt.“; Vogt, Logik der Ehre, S. 54.
22 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 3.
23 Hildebrandslied, in: Althochdeutsches Lesebuch, S. 84 ff.
24 Reiner, Die Ehre, S. 50 ff.
25 holm bedeutet isländisch (und mit dem selben Wortstamm holm* im Norwegischen und Schwedischen) kleine (der Küste unmittelbar vorgelagerte) Insel, Inselchen, auf der Zweikämpfe gewöhnlich ausgetragen wurden.
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Regeln, die zugleich die rechtlichen Folgen des Ausgangs festlegten. 26 Er erhielt dadurch über den Nachweis der Tapferkeit und der Ehrenhaftigkeit hinaus den Charakter einer Rechtsentscheidung, die mit dem Sieg der einen Partei den Rechtsstreit endgültig entschied. 27 Demgegenüber wurde die Ehre in der griechischen Antike grundsätzlich durch die Arete (griech.: Tugend, Tüchtigkeit, Tauglichkeit der Seele zu Weisheit und Gerechtigkeit) 28 in einem auf die Polis bezogenen Handeln 29 erworben. Aristoteles erkannte in der Ehre, die nur zur Versicherung der eigenen Gutheit gesucht wird, nicht das höchste Gut, sondern sah in der ihr übergeordneten Arete das höhere Ziel. In der Stoa galt die Ehre als guter Ruf (lat.: fama) in Bezug auf das erstrebte Glück als zweitrangig. 30 Kant maß der Ehre, ohne ihr im Rahmen seiner Ethik eine besondere Funktion zuzuweisen, nur insoweit einen Wert zu, als sie mit gemeinnützigen und pflichtgemäßem Handeln in Einklang stand. Sofern sie mit Verzicht auf allen Eigennutz verbunden ist, zeige sie sogar eine gewisse Erhabenheit seiner (des Menschen) Anlage. 31 Nach Schopenhauer kommt der Ehre, die objektiv die Meinung anderer von unserem Wert, subjektiv unsere Furcht vor dieser Meinung sei, 32 mit ihren verschiedenen Arten der bürgerlichen Ehre, der Sexualehre, der Mannesehre nur ein mittelbarer Wert in Hinsicht auf Fortkommen und Bestehen des Menschen zu. 33
Die großen Religionen
Religionswissenschaftlicher Überblick
Ehre ist eine alle Menschen zugesprochene Würde und hat eine tiefgreifende soziokulturelle und religiöse Bedeutung. Ehre bildet die Zuerkennung von persönlicher oder Gruppenintegrität und drückt sich nicht in quantitativer Form, sondern qualitativ aus. 34 Ehrgeiz, Eitelkeit und Hochmut sind Haltungen, die das Verhältnis des Individuums zu seiner Ehre störend
26 Conrad, Rechtsgeschichte, Bd. 1, S. 29 f.
27 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 4 28 Reiner, Ehre, S. 45 und S. 123, Anmerkung 5 und 6.
29 Korff, Ehre, Prestige, Gewissen, S. 81, der auf Nikomachische Ethik I, 1, 1094 b verweist. 30 Meyers Enzyklopädisches Lexikon, Bd. 7, S. 456; Reiner, Ehre, S. 29.
31 Kant, Metaphysik der Sitten, Tugendlehre, §§ 37 ff.
32 Schopenhauer, Aphorismen zur Lebensweisheit, S. 70.
33 Meyers a.a.O.
34 Lexikon für Theologie und Kirche, Bd. 3, S. 505.
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bestimmen können. 35 In sozialen und religiösen Gruppen spielt der Ehrenkodex eine wesentliche Rolle bei der Integration, Kontrolle und Abgrenzung ihrer Mitglieder. Ehre schuldet man sowohl einem Andersgläubigen als auch einem Fremden, da sie Bestandteil eines Vorvertrauens ist, das allen Menschen zukommt. Die eigene Ehre sollte aber nur bei Gott allein gesucht werden. 36 Ehre hängt in den verschiedenen Religionen in besonderer Weise von Merkmalen wie Alter, Berufsstand, edler Geburt (z.B. Brahmanen im Hinduismus) und Macht ab. 37 Ehre hat man besonders im religiösen Kontext den Trägern religiöser Ämter zu erweisen: Auf Erden ist Ehre zu geben, wem Ehre gebührt. 38 Als Restitutionsmöglichkeit für verletzte Ehre gilt die Entschuldigung und Wiedergutmachung.
In den unterschiedlichen Religionen gibt es die Möglichkeit, die Ehre nach einer Verletzung zu retten, z.B. durch Tötung des anderen, Duell, Selbsttötung oder Harakiri, die früher in Japan vorhandene Form der Ehrenrettung eines Samurais, die eine tiefe religiöse Bedeutung besaß. 39 Im frühen Christentum töteten sich Frauen, um ihre Ehre zu bewahren, etwa in Fällen von Vergewaltigung. Im Judentum kann Suizid wegen Verlust der religiösen Ehre geschehen. Eine wesentliche Verankerung der Ehre findet sich bereits im Elterngebot des Dekalogs. 40 In der Heiligen Schrift finden sich zahlreiche Stellen, die belegen, daß die Ehre von Gott gegeben wird. 41 Diese Ehre zeigt sich durch die Erhebung des Menschen durch Gott zu seinem Ebenbild (Gottebenbildlichkeit) 42 und dadurch, daß Gott ihn in der Du-Anrede zum Partner macht. Gottes Ehre ist seine Herrlichkeit (Herrlichkeit Gottes) 43 , und nur er kann gelegentlich den Anspruch auf Ehre erheben 44 . In Jesus Christus wurde schließlich die Ehre Gottes sichtbar. 45
35 RGG, Bd. 2, S. 1103.
36 Johannes 5, 44.
37 RGG a.a.O.
38 Römer 13, 7.
39 RGG a.a.O.
40 Exodus (2. Buch Mose) 20, 12.
41 Psalmen 84, 12; 85, 10.
42 Söhngen, Die biblische Lehre von der Gottebenbildlichkeit, S. 177 ff; vgl. auch Genesis 5, 1-3.
43 Exodus 24, 16.
44 Hebräer 5, 4.
45 Lukas 2, 14; RGG, Bd. 2, S. 1103.
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Das Christentum
Entwicklung des Ehrbegriffes in der Geschichte des Christentums Dem Christentum lag der Ehrgedanke einer im menschlichen Dasein wurzelnden persönlichen Würde, deren Wahrung in der Gemeinschaft eine sittliche Forderung ist, ursprünglich eher fern. Die auf Römer 2, 14-16 46 fußende Lehre vom natürlichen Sittengesetz, erstmalig von Justinus Martyr im 2. Jahrhundert formuliert, 47 erlaubte es jedoch, im Laufe der Zeit Elemente der antiken und dann der germanischen Sittenlehre aufzunehmen. 48 Ursprünglich kannte das Christentum den Begriff der Ehre aber nur in dem Verhältnis des Menschen zu Gott.
Er galt einmal im Sinne der gloria in altissimo deo, also der Gott durch den Gläubigen darzubringende Ehrerweisung. 49 Dieser erlegte dem Christen auch auf, Gott im Mitmenschen als „imago dei“ – und zwar unabhängig von Geburt, Besitz, Tugend usw. – zu ehren, wofür die Bibel im Lateinischen den Begriff honor verwendete. 50 Omnes honorate, ehrt jedermann, heißt es im 1. Petrusbrief 2, 17. Dieses Gebot hat auch in der für das Mönchtum so wichtigen Benediktiner-Regel Aufnahme gefunden. 51 Zum anderen aber brachte die Erfüllung des göttlichen Gebots dem Gläubigen auch Ehre bei Gott. Während jedes selbstsüchtige Streben nach Ansehen und Ehre in der Welt seitens des Christentums als eine Gefahr für das Seelenheil des Menschen angesehen und darum bekämpft wurde, 52 verhieß Paulus, daß diejenigen das ewige Leben gewönnen, die in aller Geduld und mit guten Werken nach der Herrlichkeit, Ehre und Reinheit kämpften. 53 Der Gedanke einer von äußerlicher Ehre völlig oder weitgehend abgelösten, im tugendhaften Leben des Individuums sich verwirklichende Sittlichkeit zeigt sich bereits bei Platon, in der stoischen Schule bei Epiktet
46 Römer 2, 14: „Denn wenn Heiden, die das Gesetz nicht haben, doch von Natur tun, was das Gesetz fordert, so sind sie, obwohl sie das Gesetz nicht haben, sich selbst Gesetz.“ 47 Reiner, Pflicht und Neigung, S. 299.
48 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 4.
49 a.a.O; vgl. Lukas 2, 14: Mit gloria Dei ist die Ehre Gottes im Sinne seiner Herrlichkeit gemeint.
50 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 4.
51 Regula St. Benedikti 4, S. 110.
52 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 4; vgl. Lukas 14, 7 ff.; Johannes 5, 44; Philipper 2, 3: „Tut nichts aus Eigennutz oder um eitler Ehre Willen, sondern in Demut achte einer den anderen höher als sich selbst“.
53 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 5; vgl. Römer 2, 7 und Johannes 12, 26.
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und bei Aristoteles. 54 Der Ehrbegriff des Aristoteles wurde in seiner römischen Ausprägung als magnitudo animi, also als Weite des Herzens, und als magnanimitas (Hochherzigkeit, edle Gesinnung) von der christlichen Moraltheologie übernommen, ebenso wie das honestum (Anstand, Würde, Sittlichkeit) bei Cicero. 55 In der philosophischen Theorie als die absolute moralische Norm, als das sittlich Gute verstanden, gewann es im römischen Alltag jedoch keine von honos, d.h. vom sozialen Bereich der Ehre losgelöste Bedeutung. 56 Die Verknüpfung beider Begriffe lösten erst christliche Autoren wie Augustinus, die zugleich den Gegensatz zwischen der persönlichen, allein Gott verantwortlichen Sittlichkeit des Menschen und dem bedeutungslos gewordenen Reflex der Welt herstellten. 57 Der christliche Ehrbegriff stand damit in scharfem Gegensatz zur germanischen Tradition, mit der die christliche Mission des frühen und des Hochmittelalters erst langsam eine Verschmelzung herbeizuführen vermochte. 58
Systematisch-theologische Einordnung
Ehre bezeichnet eine spezifische Eigenschaft einer Person, die dieser in Bezug zu anderen Personen bzw. einer politischen Gemeinschaft zukommt. Ehre ist ein relationaler Begriff. So formuliert Aristoteles: „Ehre ist eher in den Ehrenden als in den Geehrten.“ 59 Die griechischen Begriffe für Ehre sind timé und eudoxía bzw. dóxa; das lateinische Äquivalent lautet honor bzw. bona fama. Ehre wird ferner einer Person oder einem Amt erwiesen. Sie gebührt als Wertschätzung dem Geehrten. 60 Ehre besteht auch unabhängig von hervorgehobenen Leistungen, von Ehrungen oder etwa von Ruhm. Ehre ist Ausdruck persönlicher Integrität und der Vertrauenswürdigkeit; sie kennt daher keinen Komparativ und unterliegt der Alternative, entweder vorhanden oder verloren zu sein. 61
54
Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 5; Platon, Politeia 2, 9; Epiktet, Enchiridion 23, 28; Aristoteles, Nikomachische Ethik 4, 7.
55 Korff, Ehre, Prestige, Gewissen, S. 16 ff.; vgl. Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 5. 56 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 5; Klose, Honos und honestum, S. 104 ff. Den Übergang zwischen honos (Ehrung, Auszeichnung; Ansehen, Ruhm) und honestum vermittelte das Wort honestas (Ehre, Ansehen; Würde, Anstand).
57 Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 2, S. 5.
58 a.a.O.
59 Aristoteles, Nikomachische Ethik I 5, 1095 b 25.
60 Römer 13, 7.
61 RGG, Bd. 2, 1103 f.
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Jochen Müller, 2005, Religion und Ehre, München, GRIN Verlag GmbH
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