Die zugrundeliegende Arbeit versucht zum einen, eine Definition des Rechten und des Guten im politischen Liberalismus von John Rawls zu geben und darüber hinaus auch das Verhältnis des Rechten und des Guten herauszustellen. Zunächst zur Person: John Borden Rawls wurde am 21. Februar 1921 als Sohn von William Lee Rawls und Anna Abell (geb. Stump) in Baltimore, in den USA geboren. 1939 macht er seinen Abschluss an der berühmten episkopalischen Privatschule in Kent. Vier Jahre später absolvierte er den B. A. an der Princeton University (Princeton, NJ, USA). Weitere sieben Jahre später, 1950, wurde er ebenfalls in Princeton Doktor für Philosophie. Daraufhin lehrte er zwei Jahre lang in Princeton. 1952 bis 1953 erarbeitet er sich die "Fulbright Fellowship" für die Universität Oxford in England. Die restlichen 50’er Jahre arbeitet Rawls als "assistant" und "associate"- Professor an der Cornell Universität (Ithaca, NY, USA). 1962 wird er Professor der Philosophie an der Cornell University. Von 1970 bis 1972 ist Rawls Präsident der "American Association of Political and Social Philosophers". In dieser Zeit erscheint auch sein berühmtes Hauptwerk A Theory of Justice(1971). Ab 1974 arbeitet er als Präsident der "Eastern Division of the American Philosophical Association". Und 1979 wird er noch Professor der Philosophie an der Harvard Universität (Cambridge, MA, USA). In den 80’er und 90’er Jahren nimmt er zahlreiche philosophische Aktivitäten in intellektuellen Kreisen wahr, während er weiterhin Philosophie in Harvard lehrt. 1993, nach dem Zusammenbruch des Sowjetischen Sozialismus erscheint sein bis jetzt letztes großes Werk, der Political Liberalism, welches auch diesem Aufsatz zugrunde liegt. Otfried Höffe, der Inhaber des Lehrstuhls für Philosophie in Tübingen hat über Rawls bisheriges Lebenswerk einmal geäußert: "Der englische Sprachraum verdankt ihm das wichtigste Werk zur politischen Ethik des zwanzigsten Jahrhunderts". Im Folgenden wird wie bereits erwähnt versucht, das Rechte und
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das Gute aus Rawls Politischem Liberalismus zu erläutern. Versucht wird auch, die Unterschiede dieser politischen Konzeption im Gegensatz zu der Theorie der Gerechtigkeit darzustellen. Zu Rawls Werk sei gesagt, dass es ähnlich einer Beschreibung der gegenwärtigen Zustände in den westlichen Demokratien wirkt, und darauf aufbauend, reformatorische Wege darzustellen versucht, um die Gesellschaften noch gerechter und damit effizienter zu gestalten. Es sind somit zu großen Teilen rein hypothetische Gesichtspunkte ohne historischen Bezug, wie der Autor auch selbst oft erwähnt. Es beschreibt aber ein theoretisches, in sich geschlossenes, logisches Gesellschaftssystem, das in seinen An-forderungen sehr nah an der Realität gebaut ist. Rawls setzt den Begriff der Gerechtigkeit als Fairness aufgrund seines 1971 erschienenen Hauptwerks „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ im zugrundeliegenden Werk als bekannt voraus, er ist zwar etwas anders definiert, aber im Grunde genommen der Gleiche. Er greift in seiner Argumentation auch immer wieder auf seine früheren Schriften zurück, aber auch auf die Kritiken dieser Schriften durch Personen wie Charles Taylor und Anderer. Auch auf seine Diskussionen mit Erin Kelly, einer damaligen Assistentin in Princeton legt er bei der Definition des Guten großen Wert.
Zunächst möchte ich an dieser Stelle den sich bei Rawls ergebenden Unterschied zwischen einer politischen und einer allumfassenden Konzeption, wie beispielsweise einer Religionsgemeinschaft oder einer anderen Gruppierung, aufzeigen.
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Rawls stellt fest, dass es sich beim politischen Liberalismus um eine politische Konzeption handelt, die Teil einer umfassenden Lehre werden könnte, in sich aber nicht umfassend ist. Umfassende Lehren definieren nämlich nicht nur das Rechte und das Gute, sondern auch das Schlechte. Das bedeutet, dass verschiedene umfassen-
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JohnRawls, Politischer Liberalismus, Suhrkamp 1998; S. 244f 3
de Lehren sich einander vehement widersprechen können. Solch ein Widerspruch ist bei einer politischen Konzeption nach Rawls nicht erwünscht: Sie beruht ausschließlich auf Tatsachen und Annahmen, mit denen sich jede Person als Bürger konform erklären kann, egal welcher umfassenden Lehre sie anhängt. Deswegen bezieht sich die politische Konzeption nur auf politische, soziale oder wirtschaftliche Institutionen, die von Rawls als Grundstruktur der Gesellschaft bezeichnet werden. Die politische Konzeption ist somit die Basis für eine plurale Gesellschaft, die in der Lage ist Interessenskonflikte zwischen umfassenden Lehren gerecht zu schlichten.
Beim Begriff der Konzeption der Gerechtigkeit als Fairness, den Rawls zum ersten Mal in seiner Theorie der Gerechtigkeit (1971) verwendet, wird, wie im folgenden dargestellt wird, eine umfassend liberale Gesellschaft vorausgesetzt. Andernfalls, also ohne diese Konzeption gibt es keine Gesellschaft, welche ein faires System der Kooperation darstellt, sondern nur einzelne Individuen, die keinerlei Verantwortungsbewusstsein haben. Da die Realität aber zeigt, dass der Mensch ein „Herdentier“ ist, bei dem die Starken auf die Schwachen und umgekehrt die Schwachen auf die Starken angewiesen sind, ist die Annahme einer - wie auch immer gearteten - Gesellschaft sinnvoll. Rawls geht in seinem Buch des Politischen Liberalismus auf die Voraussetzungen und Bedingungen ein, welche die Konzeptionen des Rechten und des Guten überhaupt erst nötig machen, nämlich die Ideen der Gesellschaft und der Person: eine Gesellschaft, in der Gerechtigkeit als Fairness der Hauptbestandteil ist, setzt zunächst argumenta-torisch die Existenz von Individuen voraus, die gewissen Bedingungen unterliegen. 2
Die Idee von Individuen oder Personen ist, wie bereits dargestellt, eine normative Sichtweise. Sie geht von Freiheit, Gleichheit und Rationalität der Personen aus, und nicht zuletzt davon, dass
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John Rawls, Politischer Liberalismus, Suhrkamp 1998; S. 84
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Menschen befähigt sind, praktische Überlegungen anzustellen. Freiheit gesteht Rawls den Personen zu, weil bzw. wenn sie zwei moralische Vermögen besitzen: die Anlage zu einem Gerechtigkeitssinn und die Befähigung zu einer Konzeption des Guten. Diese Talente können Personen aufgrund ihres Vernunftvermögens, das ein Urteilen, Denken und Schließen ermöglicht, erreichen. Da Personen über diese Vermögen zumindest grundsätzlich verfügen, was sich dadurch zeigt, dass sie kooperative Gesellschaftsmitglieder sein können, werden sie zu gleichen Personen. Der eben beschriebene Gerechtigkeitssinn drückt sich dadurch aus, dass eine Bereitschaft, wenn nicht gar der explizite Wunsch danach existiert, den Kant’schen kategorischen Imperativ zu befolgen und ihn für seine Person auch ungehemmt öffentlich darstellen zu können, d.h. sich anderen Personen gegenüber so zu verhalten, dass man diesem auch öffentlich zustimmen könnte. 3 Die Befähigung zu einer Konzeption des Guten ist das Vermögen, sich einerseits eine Vorstellung vom eigenen rationalen Vorteil oder Wohl machen zu können, diese Vorstellung dann aber auch rational, also zielgerichtet verfolgen zu können. Die individuell persönliche Konzeption des Guten ist aber nicht unveränderlich. Eine solche Konzeption ist ein breit angelegtes Wertegerüst einer Person, das sie aufgrund ihrer Bindungen und Loyalitäten gegenüber bestimmten Vereinigungen entwickelt hat. Im Reifungsprozess des Menschen kann daher auch eine Gewichtsverlagerung der Sympathien zu diesen Gruppierungen stattfinden, welche wiederum zu einer Veränderung des individuellen Wertegerüstes führt. 4
Die Idee der Gesellschaft geht nun davon aus, dass die oben beschriebenen Personen zu Bürgern werden, wenn sie alle Fähigkeiten haben, um während ihres gesamten Lebens normale und uneingeschränkt kooperative Gesellschaftsmitglieder sein zu kön-
4 JohnRawls, Politischer Liberalismus, Suhrkamp 1998; S. 86
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Arbeit zitieren:
Peter Becker, 2002, Das Rechte und das Gute im politischen Liberalismus bei Rawls, München, GRIN Verlag GmbH
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