)DFKKRFKVFKXOH
,QWHUQDWLRQDOHV:LUWVFKDIWVUHFKW
Referat zum Thema
'LH%HGHXWXQJ
GHV$UW$EV,XQG,D**
hEHUWUDJXQJYRQ+RKHLWVUHFKWHQ
Autor: René Eickers
Duisburg, 15. April 2002
QKDOWVYHU HLFKQLV
Abkürzungsverzeichnis III
1. Einleitung 1
2. Rückblende 2
3. Bedeutung des Art 24 GG für die europäische Integration 3
4. Wirkungsbereich des Art 24 I GG 5
5. Merkmale des Art 24 I GG 6
6. Begriff der zwischenstaatlichen Einrichtung 7
6.1 Notwendigkeit der Durchgriffsbefugnis 8
6.2 Anwendungsfälle 9
7. Grenzen des Art 24 I GG 11
8. Schlussbetrachtung 11
Literaturverzeichnis 13
-III-
$ENU]XQJVYHU]HLFKQLV
Art. Artikel
bspw. beispielsweise
bzw. beziehungsweise
BverfG Bundesverfassungsgericht
d.h. das heißt
ECV Eurocontrol-Vertrag
EG Europäische Gemeinschaft
EGKS Europäische Gemeinschaft für Kohle und
Stahl
EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
GG Grundgesetz
f. folgende
ff. fortfolgende
i.d.R. in der Regel
i.S.d. im Sinne des
i.V.m. in Verbindung mit
i.w.S. im weiteren Sinne
NATO North Atlantik Treaty Organization
sog. sogenannte
u.a. unter anderem
vgl. vergleiche
z.B. zum Beispiel
-1-
(LQOHLWXQJ
In Art. 24 bekennt sich das GG zu einer friedlichen und dauerhaften Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt. Um dieses Ziel erreichen zu können, wird der Bund ausdrücklich ermächtigt, Hoheits- rechte auf zwischenstaatliche Einrichtungen zu übertragen und einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit beizutreten.
Unter Hoheitsrechten ist die Ausübung öffentlicher Gewalt im inner- staatlichen Bereich zu verstehen, unabhängig, ob es sich um Gesetz- gebung, Vollziehung oder Rechtssprechung handelt. 1
Ziel dieser Arbeit ist es, den heutigen Anwendungsbereich des Art. 24 Grundgesetz anhand seiner Entwicklung und seiner dadurch bedingten Veränderung darzustellen.
Zum besseren Verständnis der heutigen Aufgaben wird daher zunächst kurz, am Beispiel der „Montanunion“, auf den ursprünglichen Zweck und auf die geschichtliche Entwicklung eingegangen, die den Anwen- dungsbereich des Art. 24 entscheidend einschränkt.
Daran anschließend wird der aktuelle Anwendungsbereich in mehreren Teilen, auch anhand einiger Beispiele, vorgestellt, bevor im darauf fol- gendem Teil auf die Grenzen und die kritikwürdigen Punkte des Art. 24 eingegangen wird.
Im letzten Abschnitt wird eine kurze Zusammenfassung der wesentli- chen Ergebnisse dargelegt, die anhand der Beispiele entwickelt wur- den, worauf das Schlusswort mit dem Ausblick auf eine mögliche zu- künftige Bedeutung des Art. 24 die Arbeit beendet.
Quote paper:
René Eickers, 2002, Die Bedeutung des Art. 24 Abs. I und Ia GG (Übertragung von Hoheitsrechten), Munich, GRIN Publishing GmbH
This text can be quoted and accessed from this url:
Embed
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 25 Pages
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 35 Pages
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 15 Pages
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 25 Pages
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 20 Pages
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Termpaper, 14 Pages
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Script, 46 Pages
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Presentations, Models, Tutorials, Instructions
Elaboration, 39 Pages
René Eickers has published the text Die Bedeutung des Art. 24 Abs. I und Ia GG (Übertragung von Hoheitsrechten)
René Eickers has uploaded a new text
Aktuelle Entwicklungen des Europäischen und Internationalen Wirtschaft...
Carl Baudenbacher
Die Zustimmung des Bundesrates nach Art. 84 Abs. 1 GG
Wider die sog. Einheitsthese
Katrin Haghgu
Die Verrechnung von Vor- und Nachteilen im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG
Eine Untersuchung zur Kompensa...
Heiko Alexander Haller
0 comments