Internationale Erbschaftsteuer, SS 04
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„Die Besteuerung deutsch-spanischer Vermögensübergänge“
Inhaltsverzeichnis
Abk ürzungsverzeichnis 3
1. Einleitung 5
2. Steuerpflicht 5
2.1 Persönliche Steuerpflicht 6
2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht 6
2.1.2 Erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht 7
2.1.3 Beschränkte Steuerpflicht 7
2.1.4 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht. 8
2.2 Sachliche Steuerpflicht. 9
2.2.1 Erwerbe von Todes wegen 10
2.2.2 Schenkungen unter Lebenden 10
3. Erbschaftsteuerliche Wertermittlung. 11
3.1 Steuerpflichtiger Erwerb. 11
3.2 Bewertung nach deutschem bzw. spanischem Recht 12
3.3 Sachliche Freibeträge. 13
3.4 Persönliche Freibeträge 14
3.5 Nachlassverbindlichkeiten. 16
4. Steuerermittlung 17
4.1 Steuerklassen 17
4.2 Steuertarif 18
5. Steueranrechnung 20
Quellenverzeichnis 22
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„Die Besteuerung deutsch-spanischer Vermögensübergänge“
Abkürzungsverzeichnis
€ Euro
§ Paragraph §§ Paragraphen % Prozent Abb. Abbildung Abs. Absatz AO Abgabenordnung in der Fassung vom 01.10.2002 (BGBl. I S. 3866, ber. I 2003 S.61) zuletzt geändert am 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) Art. Artikel AStG Außensteuergesetz in der Fassung vom 08.09.1972 (BGBl. I S. 1713) zuletzt geändert am 22.12. 2003 (BGBl. I S. 2840) BewG Bewertungsgesetz in der Fassung vom 01.02.1991 (BGBl. I S. 230) bzw. beziehungsweise DBA Doppelbesteuerungsabkommen d.h. das heißt
ErbStG-D Erbschaftsteuergesetz in der Fassung vom 27.02.1997 (BGBl. I S. 378) zuletzt geändert am 29.12.2003 (BGBl. I S. 3076) ErbStR Erbschaftsteuerrichtlinien
ErbStG-E spanisches Erbschaftsteuergesetz in der Fassung vom 01.01.1997 zuletzt geändert am 01.01.1999 EStG-E spanisches Einkommensteuergesetz evtl. eventuell f. folgende FB Freibetrag ff. fortfolgende gem. gemäß i.d.R. in der Regel
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„Die Besteuerung deutsch-spanischer Vermögensübergänge“ i.H.v. in Höhe von i.S.d. im Sinne des, der i.S.v. im Sinne von i.V.m in Verbindung mit Nr. Nummer RIW Recht der internationalen Wirtschaft (Zeitschrift) S. Satz s.o. siehe oben sog. so genannte
SteuStud Steuer und Studium (Zeitschrift) Tz. Textziffer v.H. vom Hundert u.U. unter Umständen usw. und so weiter vgl. vergleiche VVK Vorvermögen-Koeffizient z.B. zum Beispiel ZEV Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge z.Z. zur Zeit
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„Die Besteuerung deutsch-spanischer Vermögensübergänge“
1. Einleitung
Mit der zunehmenden internationalen Verflechtung hat auch die Zahl der Bundesbürger mit Vermögen im Ausland zugenommen. Insbesondere Spanien sei hier zu nennen, da es attraktiv ist in einem beliebten Urlaubsland Vermögen (z.B. Immobilien) zu besitzen. Im Erbfall kann es jedoch zu Problemen kommen, da der Erblasser meist auch Vermögen im Inland sein Eigen nennt und auch bei einer Übersiedlung häufig als Steuerinländer anzusehen ist. Dadurch kann sich eine Doppelbelastung ergeben, da die Finanzbehörden beider Staaten bestrebt sind, den steuerlichen Zugriff sicherzustellen.
Der spanische Gesetzgeber geht dabei ähnlich wie der deutsche Fiskus vor. So ist die spanische Erbschaftsteuer so wie die deutsche als Erbanfallsteuer ausgestaltet und nicht als Nachlasssteuer, was z.B. Auswirkungen auf die Höhe der Steuerzahlung hat, da die persönlichen Verhältnisse zum Erblasser bzw. Schenker berücksichtigt werden. Unterschiede ergeben sich freilich auch. Hier sind im Besonderen die sehr hohen spanischen Steuersätze zu nennen. 1 Die folgende Darstellung soll einen Vergleich zwischen beiden Steuersystemen bieten und einen Teil der Probleme erörtern, die sich bei deutsch-spanischen Vermögensübergängen ergeben. Dabei wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei in erster Linie um Bundesbürger mit Vermögen in Spanien handelt. Aufgrund inhaltlicher Beschränkungen sollen im Weiteren zivilrechtliche Aspekte außer Acht gelassen werden.
2. Steuerpflicht
Sowohl das deutsche als auch das spanische Erbschaftsteuerrecht unterscheiden die persönliche und die sachliche Steuerpflicht. Die
1 Spanien hat mit 81 v.H. den höchsten Spitzensteuersatz in der EU
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„Die Besteuerung deutsch-spanischer Vermögensübergänge“ persönliche Steuerpflicht beschäftigt sich mit der Frage: „Wer ist steuerpflichtig?“. Im Gegensatz dazu stellt die sachliche Steuerpflicht die Frage: „Was ist steuerpflichtig?“, d.h. welche Tatbestände lösen Erbschaftsteuer aus.
2.1 Persönliche Steuerpflicht
Nach § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG-D ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker Steuerschuldner. Im Gegensatz dazu ist nach spanischem Recht generell nur der Erwerber Steuerschuldner, gem. Art. 5 ErbStG-E.
Bei Erbfällen mit Inlands und Auslandsvermögen unterscheiden das deutsche und das spanische Steuerrecht zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht.
2.1.1 Unbeschränkte Steuerpflicht
Ist der Erblasser bzw. Schenker oder der Erwerber ein Inländer i.S.d. § 2 Abs.1 Nr. 1a ErbStG-D, so liegt unbeschränkte Steuerpflicht vor. Diese kann sich also nach der Person des Erblassers bzw. Schenkers oder nach der Person des Erwerbers richten. 2 Ist der Erblasser/Schenker Inländer erstreckt sich die unbeschränkte Steuerpflicht auf den gesamten Nachlass; ist lediglich der Erwerber Inländer, so unterliegt nur der auf ihn fallende Teil der unbeschränkten Steuerpflicht. 3 Als Inländer gelten natürliche Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben. Was als Wohnsitz bzw. als gewöhnlicher Aufenthaltsort anzusehen ist regeln §§ 8 und 9 AO. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf das gesamte Vermögen, inländisches und ausländisches, das zu dem Erwerbsvorgang gehört (Weltvermögensprinzip), R 3 Abs. 1 ErbStR.
2 Vgl. Ramb in SteuStud 10/2003 S. 543
3 Vgl. Jüglicher in Troll/Gebel/Jüglicher, ErbStG, § 2 Abs. 1 Nr.1 Tz. 6 ff.
Arbeit zitieren:
Sebastian Koch, 2003, Die Besteuerung deutsch-spanischer Vermögensübergänge, München, GRIN Verlag GmbH
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