Inhalt
Vorwort Einleitung 3
Hauptteil
Inwiefern spielt die Gesellschaftstheorie Immanuel Kants eine Rolle
bei der EU-Erweiterung
1. Grundzüge der kantschen Gesellschaftstheorie 4/5
1.1 Grundzüge der EU-Erweiterung 6/7
1.2 Der Nutzen der kantschen Theorie für die EU- 7/8
Erweiterung
Schlussteil
2. Fazit 8/9
2
Vorwort/ Einleitung
Immanuel Kant spricht zu seiner Zeit Thematiken an, die bis heute immer wieder diskutiert werden und für die Gestaltung der internationalen Beziehungen zentrale Bedeutungen haben: Wieweit sollen Zusammenschlüsse auf internationaler Ebene geschlossen werden? Welche Institutionen sollen geschaffen werden mit welchen Kompetenzen? Wieweit sollen supra- und internationale Institutionen die Souveränität der einzelnen Staaten beeinflussen?
Eine mögliche Antwort auf diese Fragen stellt bereits die Europäische Union dar, denn durch die föderalistischen Zusammenschlüsse der souveränen Mitgliedsländer, den damit verbundenen Pflichten und Aufgaben sowie Erfahrungswerten der EU-Historie wird dem Leser ein Anfang für das Erschließen seiner Antwort gegeben. Berücksichtigt man hierbei die EU-Erweiterung, wird deutlich, dass sie ein weiterer Schritt zur Erläuterung der Fragestellung ist, da laut Immanuel Kant die Friedenssicherung von zentraler Bedeutung ist und diese durch die EU-Erweiterung vorangetrieben und vereinfacht wird. Jedoch stellt man sich hierbei die Frage, ob die EU eine Erweiterung der Mitgliedsstaaten verkraften kann oder ob sie sich dadurch überfordert? Was wird z.B. aus der Türkei, die ihren Antrag auf assoziierte Mitgliedschaft bereits 1959 in der EWG stellte, und inwiefern wird die Türkei als Spielball der EU degradiert? Am Beispiel der Europäischen Union und der von ihr durchgeführten Erweiterung der Mitgliedsstaaten werde ich daher in meinem Essay zunächst die Gesellschaftstheorie Kants vorstellen, sie in Bezug auf EU-Erweiterung formulieren, und schließlich den Nutzen der Theorie für die Gegenwart aufzeigen.
1. Grundzüge der kantschen Gesellschaftstheorie
Das besondere an Immanuel Kants Werk „Zum ewigen Frieden“ von 1795 ist, dass es nicht nur für seine Zeit galt, sondern bis heute eine gewisse, aktuelle Bedeutung innehat. Denn der Inhalt ist „konzipiert für eine internationale Friedensgemeinschaft“ 1 . Würde man die kantschen Bedingungen des völkerrechtlichen Vertrags eingehen, so wäre laut Kant der Frieden gewährleistet. So gesehen ist der Vertragsabschluss ein 1 Frank R. Pfetsch: Theoretiker der Politik. Wilhelm Fink Verlag. Paderborn 2003. S. 373.
3
Mittel zur „Fortsetzung aller internationaler Beziehungen“ 2 . Immanuel Kants Friedenstheorie „Zum ewigen Frieden“ besteht aus (a) sechs „Präliminarartikeln“, (b) drei „Definitivartikeln“, zwei Zusätzen und einem Anhang über Moral und Politik 3 . Der erste der Präliminarartikel setzt Ehrlichkeit bei Friedensschlüssen voraus, so dass Vorbehalte und Gründe für einen künftigen Krieg vermieden werden. Der zweite Artikel beinhaltet, dass kein bestehender Staat von einem anderen Staat durch Schenkung, Erbung, Kauf oder Tausch erworben werden darf, während der dritte Artikel besagt, dass das Bestehen stehender Heere abgeschafft werden solle. Im vierten Artikel geht es wiederum darum, dass ein Staat keinen Schatz oder Geldbetrag bilden soll, mit dem Söldner oder Soldaten im Kriegsfall bezahlt werden können. Zudem spricht Kant im fünften Artikel davon, dass sich kein Staat durch Gewalt in Verfassung und Regierung eines anderen Staates einzumischen hat uns somit das staatliche Selbstbestimmungsrecht existiert. Der sechste Artikel besagt, dass im Kriegsfall keine unüberbrückbaren Differenzen aufgebaut werden sollen durch schlechte Behandlung von Gefangenen oder Spionage etc., um eine Friedenssicherung und den damit verbundenen späteren Dialog untereinander nicht zu gefährden.
Jedoch werden die Präliminarartikel durch die Definitivartikel erst vervollständigt, und sofern nur einer der Artikel nicht wahrgenommen bzw. berücksichtigt und eingehalten wird, so kann der „ewige Frieden“ nicht gewährleistet und umgesetzt werden. Im ersten Definitivartikel schreibt Kant, dass „die bürgerliche Verfassung in jedem Staate republikanische sein soll“ 4 . Republikanisch ist eine Verfassung nach Kant dann, „wenn sie den Prinzipien der Mitgesetzgeberschaft aller als möglicher Staatsbürger, der Freiheit aller als Menschen und der Gleichheit aller als Untertanen, d.h. der Gleichheit aller vor dem Gesetz entspricht“ 5 . Jedoch trennt Kant hier zwischen republikanischer und demokratischer Verfassung, weil die Demokratie eine ausführende Gewalt bildet, die alle über einen und notfalls auch gegen ihn beschließen ließ. Dies empfindet Kant als Widerspruch des allgemeinen Willens mit sich selbst und mit der Freiheit, so dass er die Demokratie als Despotismus empfindet, da der Staat Gesetze, die er selbst gegeben hat, eigenmächtig vollzieht 6 Der Republikanismus trennt hingegen die ausführende von
2
Frank R. Pfetsch: Theoretiker der Politik. Wilhelm Fink Verlag. Paderborn 2003. S. 375.
3
Peter Massing/ Gotthard Breit: Demokratie-Theorien (Hrsg.). Von der Antike bis zur Gegenwart. Bundeszentrale für politische Bildung. Bonn 2003. S. 130.
4 Otfried Höffe: Kant, Immanuel: Zum ewigen Frieden. Akademie Verlag GmbH. 1995.
5 W.Kersting: „Die bürgerliche Verfassung in jedem Staate soll republikanisch sein“. In: Otfried Höffe: 1995. S. 95 6 Fischer Information & Wissen: Geschichte der politischen Ideen. Fischer Verlag, 2.Auflage 2004. S.387
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Udo Wichmann, 2005, Inwiefern spielt die Gesellschaftstheorie Immanuel Kants eine Rolle bei der EU-Erweiterung?, Munich, GRIN Publishing GmbH
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