1
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hauptteil
2.1 Rechtliche Probleme bei den „Spiegel“-Enthüllungen in der Kieler Affäre
2.1.1 Kritische Berichterstattung und ihre Grenzen
2.1.2 Das besondere Verhältnis zwischen Politikern und Presse
2.2 Rechtliche Probleme bei der Veröffentlichung des Fotos von Barschels Leiche
2.2.1 Öffentliches Informationsinteresse im Konflikt mit dem Privatsphärenschutz
2.2.2 Die Verbreitung rechtswidrig beschaffter Informationen
2.2.3 Postmortales Persönlichkeitsrecht
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
2
Einleitung 1.
Angesichts der Tatsache, dass im Medienbereich eine steigende Marktaggressivität sowie eine zunehmende Bereitschaft vieler Journalisten zur Anwendung fragwürdiger Recherchemethoden zu verzeichnen ist 1 , gewinnt die Frage nach den Grenzen der im Grundgesetz verankerten Pressefreiheit 2 , die immer wieder mit dem Persönlicheitsrecht von Einzelpersonen kollidiert, ständig an Bedeutung. Besonders bei Politikern, die in besonderem Maße im Blickpunkt des Medieninteresses stehen, kann es hier schnell zu Konfliktsituationen kommen, bei denen sich verschiedene Grundrechte gegenüberstehen.
Der Fall Barschel hat diese Problematik besonders deutlich zu Tage treten lassen und eine breite öffentliche Diskussion über journalistische Ethik angefacht. Die Kritik an der Presse konzentrierte sich hierbei vor allem auf den „Spiegel“, der im Vorfeld der schleswig-holsteinischen Landtagswahl im September 1987 schwere Anschuldigungen an den Ministerpräsidenten Uwe Barschel (CDU) gerichtet hatte, und auf einen „Stern“-Reporter, der am 11.Oktober 1987 in Barschels Hotelzimmer in Genf eingedrungen war und ein Foto von der Leiche des verstorbenen Politikers angefertigt hatte, welches daraufhin durch zahlreiche Veröffentlichungen für Furore sorgen sollte.
Meine erkenntnisleitende Fragestellung bei der Untersuchung dieses Problems lautet, ob in diesen beiden Fällen ein Missbrauch der Pressefreiheit vorliegt und ob Barschels Persönlichkeitsrechte hier auf unzulässige Art und Weise verletzt worden sind.
In der vorliegenden Arbeit werde ich mich mit dieser Frage befassen, indem ich zunächst die Rolle des „Spiegel“ und die damit verbundenen juristischen Problemfelder untersuche.
1 Vgl. Wolfgang Donsbach: Journalismus und journalistisches Berufsverständnis. In: Jürgen Wilke (Hg.): Mediengeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Bonn, 1999, S.489-517
2 Art. 5 I GG: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur fin- det nicht statt.“
3
Danach werde ich mich mit den rechtlichen Konflikten, die das Verhalten des „Stern“-Reporters hervorgerufen hat, befassen, um im Anschluss daran ein Fazit zu formulieren, in dem ich einen Rückbezug zu meiner Fragestellung herstellen werde.
Weitere Aspekte, die in diesem Zusammenhang von Bedeutung sind, wie die Rolle der Springer-Presse 3 oder die Bedeutung des Fernsehens 4 in der Barschel-Affäre werde ich vernachlässigen, da eine Auseinandersetzung mit diesen Themen den Rahmen dieser Arbeit übersteigen würde.
2. Hauptteil
2.1 Rechtliche Probleme bei den „Spiegel“-Enthüllungen in der Kieler Affäre
2.1.1 Kritische Berichterstattung und ihre Grenzen
Da die Pressefreiheit eine wesentliche Voraussetzung für den Schutz und die Förderung eines kritischen Bewusstseins der Bevölkerung gegenüber dem Staat ist, stellt sie ein unverzichtbares Wesensmerkmal eines freiheitlichen Staates und einer modernen Demokratie dar 5 . Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist dabei für die freiheitlich-demokratische Staatsordnung geradezu konstituierend, und damit dieses Grundrecht gewährleistet werden kann, ist die Veröffentlichung kritischer Werturteile in der Presse grundsätzlich frei. 6 Ausgenommen wird dabei allerdings die Schmähkritik, welche in der Regel mit böswilliger, gehässiger, beleidigender oder ehrkränkender Absicht geäußert wird 7 und somit gegen den Art.5 II GG 8 , der die Schranken der in Abs.1 festgelegten Rechte aufzeigt, verstößt.
3 Vgl. Cordt Schnibben/ Volker Skierka: Macht und Machenschaften. Die Wahrheitsfindung in der Barschel-Affäre. Ein Lehrstück. Hamburg, 1988, S.287-292
4 Vgl. Hans Janke: Barschel - Medienfall. In: Michael Schmid-Ospach: Tatort Staatskanzlei. Der Fall Barschel zwei Jahre danach. Wuppertal, 1989, S.68-75
5 Vgl. Dieter Schmalz: Grundrechte. 3.Aufl., Baden-Baden, 1997, S.232
6 Vgl. Bernd Rüthers: Persönlichkeitsrecht und Meinungskampf. Ungelöste Abwägungsprobleme zwischen Art.1 Abs.1 und Art.5 Abs.1 GG ? In: Studienkreis für Presserecht und Pressefreiheit (Hg.): Presserecht und Pressefreiheit. Festschrift für Martin Löffler zum 75.Geburtstag. München, 1980, S.303-317
7 Ebd., S.312
8 Art.5 II GG:„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
4
Es soll hierbei einerseits der Gefahr entgegengewirkt werden, dass der Staat oder einzelne Parteien entscheiden, welche Informationen an die Öffentlichkeit gelangen; und andererseits soll verhindert werden, dass ein Individuum zum Opfer einer gnadenlosen Berichterstattung wird. 9
Etwas schwieriger als bei der Veröffentlichung von Werturteilen ist die Rechtslage bei der Äußerung von Tatsachenbehauptungen in der Presse, da diese nur dann zulässig sind, wenn sie wahr sind, während es bei Werturteilen kein Wahrheitsgebot gibt. 10 Tatsachenbehauptungen, welche die Persönlichkeitsrechte von Personen beeinträchtigen, können nur bei journalistischer Professionalität und handwerklicher Qualität akzeptiert werden, und somit unterliegt jeder Journalist bei der Recherche stets einer Sorgfaltspflicht. 11 Die Berichterstattung über politische Skandale muss also an der Wahrheit und auch an der Menschenwürde orientiert sein, wobei ein Skandal durch den Journalisten nur aufgedeckt, nicht aber geschaffen werden darf. 12 Da die Pressevertreter sich nicht in jedem Fall einwandfrei vergewissern können, ob ein von ihnen gründlich recherchierter Vorgang wirklich den Tatsachen entspricht, kann eine Veröffentlichung auch beim Vorhandensein erheblicher Zweifel vertretbar sein - vorausgesetzt, es besteht ein angemessenes Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Dieses öffentliche Informationsinteresse steht dabei oft im Konflikt mit den Persönlichkeitsrechten der Personen, über die in der Presse berichtet wird, und so muss der berichtende Journalist immer abwägen, welchem Interesse hier der Vorzug zu gewähren ist.
Falls der Journalist trotz sorgfältiger Recherchearbeit bei einer Tatsachenbehauptung keine Gewissheit über ihren Wahrheitsgehalt erlangen konnte, so muss er, wenn er diese Behauptung trotzdem veröffentlicht, den Verdacht als solchen kennzeichnen. 13 Dabei kann die Sorgfaltspflicht bei der Veröffentlichung von Tatsachenbehauptungen in bestimmten Situationen auch leicht eingeschränkt werden: „Duldet die Verbreitung keinen Aufschub, z.B. wegen bevorstehender Wahlen [...], kann hinsichtlich der Sorgfaltsmaßnahmen großzügiger verfahren werden.
9 Vgl. Marek Schmidt: Selbstkontrolle und Persönlichkeitsschutz in den Medien - Diskussionsbericht zum Symposium. In: Ernst-Joachim Mestmäcker (Hg.): Selbstkontrolle und Persönlichkeitsschutz in den Medien. Ein Symposium der Bertelsmann Stiftung. Gütersloh, 1990, S.89-106
10 Vgl. Bernd Rüthers: a.a.O., S.309
11 Vgl. Marek Schmidt: a.a.O., S.103
12 Vgl. Herbert Schäfer: Pfeiffer contra Barschel. Zur Anatomie einer Beweisführung. Bremen, 1991, S.155
5
Selbst vage Verdachtsmomente können dann für eine Publikation des Verdachts ausreichen.“ 14 . Allerdings müssen auch hier eventuelle Zweifel gemeldet werden.
Der 1973 vom Deutschen Presserat erstellte Pressekodex, der u.a. die Sorgfaltspflicht, das Wahrheitsgebot und die Pflicht, „unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen [...] als solche erkennbar zu machen“ 15 als allgemeine Richtlinien für die publizistische Arbeit vorgegeben hat, soll diese Grundsätze, die nicht immer von den herrschenden Gesetzen abgedeckt werden, zu Handlungsmaximen für alle Journalisten machen, damit das Ansehen ihres Berufsstandes nicht durch die wiederholte Anwendung zweifelhafter journalistischer Methoden in Misskredit gebracht wird.
Diese Themen wurden in der Diskussion über die Berichterstattung des „Spiegel“ in der Kieler Affäre häufig in den Vordergrund gerückt, wobei den beteiligten Journalisten immer wieder eine Missachtung dieser Richtlinien attestiert wurde. Dem „Spiegel“, der im Vorfeld der Landtagswahlen in Schleswig-Holstein die Aussagen des ehemaligen Medienreferenten in der Staatskanzlei, Reiner Pfeiffer, veröffentlicht hatte, welcher behauptete, dass Ministerpräsident Barschel ihn damit beauftragt habe, den Oppositionsführer Björn Engholm mit verschiedenen Methoden zu bespitzeln und zu diskreditieren, wurde dabei vor allem die mangelnde Beweiskraft der angeblich unzureichend recherchierten Anschuldigungen, die Unglaubwürdigkeit des als zwielichtig verschrienen Informanten, der unangemessene Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie die fehlende Distanzierung von den zweifelhaften Aussagen Pfeiffers vorgeworfen. 16
Es handelte sich bei den vom „Spiegel“ verbreiteten Anschuldigungen um eine besondere Art der Tatsachenbehauptung, nämlich um die Verbreitung fremder Behauptungen.
13 Vgl. Karl Egbert Wenzel: Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung. Handbuch des Äußerungsrechts. 4.Aufl., Köln, 1994, S.323
14 Ebd., S.324
15 Zitiert nach: Cornelia Schwarz: Privatrechtlicher Schutz der Persönlichkeitsrechte gegenüber den Medien - Entwicklung von 1900 bis heute. Dissertation. Erlangen, 1995, S.182
16 Vgl. Herbert Wessels: Ein politischer Fall. Uwe Barschel - Die Hintergründe der Affäre. Weinheim, 1988, S.196f.
Arbeit zitieren:
Torsten Halling, 2000, Das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel der Presseberichterstattung zum Fall Barschel, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Zweitspracherwerb von Migrantenkindern
Sprachwissenschaft / Sprachforschung (fachübergreifend)
Hausarbeit (Hauptseminar), 13 Seiten
Postmortaler Schutz des Persönlichkeitsrechts in der Informations- un...
Medien / Kommunikation - Sonstiges
Seminararbeit, 20 Seiten
Der Darfur-Konflikt - Was waren seine Ursachen und warum sollte die Af...
Politik - Internationale Politik - Region: Afrika
Hausarbeit, 25 Seiten
Kleiderordnungen in den deutschen Städten der frühen Neuzeit
Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Seminararbeit, 19 Seiten
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika
Wie regiert der Präsident im V...
Politik - Internationale Politik - Region: USA
Seminararbeit, 35 Seiten
Medizin im Nationalsozialismus
Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg
Seminararbeit, 22 Seiten
Innere Pressefreiheit und Redaktionsstatuten in der Bundesrepublik
Medien / Kommunikation - Mediengeschichte
Hausarbeit (Hauptseminar), 15 Seiten
Splitscreen und Virtuelle Werbung - Rechtsprobleme neuer Werbeformen i...
Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht
Hausarbeit, 24 Seiten
Meinungsforschungsinstitute in der Wahlumfrageberichterstattung
Eine Analyse überregionaler Qu...
Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik
Diplomarbeit, 134 Seiten
Journalistische Recherche - Theoretische und praktische Aspekte
Medien / Kommunikation - Journalismus, Publizistik
Hausarbeit, 29 Seiten
Einfluss der Muttersprache auf Erwerb einer Fremdsprache
Deutsch - Deutsch als Fremdsprache / Zweitsprache
Hausarbeit (Hauptseminar), 19 Seiten
Berthold Auerbach: Schwarzwälder Dorfgeschichten - eine Einführung und...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Vergleichende Untersuchung der beiden Dorfgeschichten 'Der Tolpats...
Hausarbeit (Hauptseminar), 24 Seiten
Die Bedeutung gesellschaftlicher Normen und Werte und die Schuldfrage ...
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 22 Seiten
Das Geiseldrama von Gladbeck - wie die journalistische Ethik versagte....
Medien / Kommunikation - Medienethik
Seminararbeit, 21 Seiten
Die verlorene Ehre der Katharina Blum oder: Die Macht der Sensation
Germanistik - Neuere Deutsche Literatur
Hausarbeit (Hauptseminar), 21 Seiten
Torsten Halling's Text Das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel der Presseberichterstattung zum Fall Barschel ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Torsten Halling hat den Text Das Spannungsverhältnis zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel der Presseberichterstattung zum Fall Barschel veröffentlicht
Torsten Halling hat einen neuen Text hochgeladen
Haarmann und Grans. Der Fall, die Beteiligten und die Presseberichters...
Der Fall, die Beteiligten und ...
Matthias Blazek
Der Karikaturenstreit und die Pressefreiheit. Wert- und Normenkonflikt...
The Cartoon Debate and the Fre...
Bernhard Debatin
Ansätze zur Harmonisierung des Persönlichkeitsrechts in Europa
Eine rechtsvergleichende Unter...
Matthias Lehr
Einwirkungen der Grundrechte auf die Beweisverbote im Strafprozessrech...
Im Hinblick auf die Situation ...
Yen-Ching Chao
0 Kommentare