I
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis………………………………………………………………………………... I
Abbildungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis IV
1 Einleitung 1
2 Theoretische Grundlagen des kommunalen Finanzmanagements 4
2.1 Grundlagen der Kameralistik 4
2.1.1 Prinzipien der Kameralistik 4
2.1.2 Verwaltungskameralistik 6
2.1.3 Erweiterte Kameralistik 8
2.2 Doppik 10
2.2.1 Doppikbegriff 10
2.2.2 Aufgaben und Funktionen der Doppik 10
2.2.3 Anpassung der Doppik an kommunale Bedürfnisse 11
2.2.4 Buchungstechnische Ergänzungen 13
2.2.4.1 Variante von Lüder 13
2.2.4.2 Variante der KGSt 14
2.2.4.3 Vergleichende Bewertungen der Varianten 15
2.3 Neues Kommunales Finanzmanagement 18
2.3.1 Konzeptionelle Merkmale des Neuen Kommunalen Finanzmanagements 18
2.3.2 Komponenten des Neuen Kommunalen Finanzmanagements 19
2.3.2.1 Haushaltsplan 19
2.3.2.2 Bilanz 22
2.3.2.3 Ergebnisrechnung 23
2.3.2.4 Finanzrechnung 24
2.3.2.5 Jahresabschluss 25
3 Unternehmen der SAP AG 26
3.1 Unternehmensbeschreibung 26
3.2 Produkte der SAP AG 27
3.2.1 SAP R/3 und SAP R/3 Enterprise 27
3.2.2 mySAP Business Suite 29
3.2.3 Branchenlösungen 30
II
3.3 SAP for Public Sector……………………………………………………………………… 31
4 Realisierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements mit SAP for Public Sector 34
4.1 Strukturen der kommunalen Doppik mit SAP for Public Sector………………………. 34
4.1.1 Bestandteile des kommunalen Rechnungswesens……………………………….. 34
4.1.2 Integrative Grundstrukturen der kommunalen Doppik……………………………. 35
4.1.2.1 Doppische Basisfunktionalitäten……………………………………………… 35
4.1.2.2 Organisatorische Sichten……………………………………………………… 36
4.1.3 Zentrale Stammdaten………………………………………………………………… 39
4.1.3.1 Kommunaler Kontenrahmen………………………………………………….. 39
4.1.3.2 Kostenstellen…………………………………………………………………… 40
4.1.3.3 Produkte………………………………………………………………………… 42
4.1.3.4 Investitionsprogramm………………………………………………………….. 44
4.1.3.5 Anlagenbuchhaltung…………………………………………………………… 45
4.2 Planung des Haushalts……………………………………………………………………. 46
4.2.1 Planungsprozess……………………………………………………………………… 46
4.2.2 Budgetierung………………………………………………………………………….. 48
4.2.2.1 Outputorientierte Budgetierung………………………………………………. 48
4.2.2.2 Investitionsbudgetierung………………………………………………………. 49
4.3 Geschäftsvorfälle…………………………………………………………………………... 50
4.3.1 Buchungsgeschäft allgemein………………………………………………………... 50
4.3.2 Aufwandsbuchungen…………………………………………………………………. 52
4.3.3 Ertragsbuchungen…………………………………………………………………….. 54
4.3.4 Zahlungszuordnungsverfahren……………………………………………………… 56
4.3.5 Tagesabschluss………………………………………………………………………. 57
4.4 Offene Schnittstellen………………………………………………………………………. 58
5 Probleme bei der Umsetzung………………………………………………………………… 60
5.1 Probleme im personalen Bereich……………………………………………………….... 60
5.2 Probleme im strukturellen Bereich……………………………………………………….. 61
5.3 Probleme in den Bereichen Datensicherheit/Datenschutz…………………………….. 62
6 Schlussbemerkung und Ausblick…………………………………………………………….. 64
Literaturverzeichnis……………………………………………………………………………… 66
III
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Aktivitäten des Mittelbewirtschafters und der Kasse
Abbildung 2: Vergleich der Varianten von Lüder und der KGSt
Abbildung 3: Aufbau des Haushaltsplans nach NKF
Abbildung 4: Musterbilanz im NKF
Abbildung 5: Module von SAP
L ösungen und mySAP Komponenten der mySAP Busi-
Abbildung 6:
ness Suite
Abbildung 7: Integrative Grundstrukturen der kommunalen Doppik
Abbildung 8: Kostenstellen-Standardhierarchie
Abbildung 9: Produktstrukturplan
Abbildung 10: Geschäftsprozess eines Rechnungseingangs
1
1 Einleitung
Sowohl in der politischen Diskussion als auch in der Praxis besteht heute weitgehend Konsens darüber, dass das klassische kamerale Rechnungswesen öffentlicher Verwaltungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) nicht mehr den zukünftigen Anforderungen zur Dokumentation und Gestaltung von Verwal-tungshandeln Rechnung tragen kann. Ebenso besteht Konsens dahingehend, dass das so genannte Geldverbrauchskonzept ersetzt werden muss durch ein Ressourcenverbrauchskonzept. Es ist nicht mehr hinreichend, allein Einzahlungen und Auszahlungen systematisch zu dokumentieren und deren Verwendungen aufzuzeigen. Das kamerale Rechnungswesen und die damit verbundene Verhaltenssteuerung von Politik und Verwaltungen hat in der Vergangenheit ganz entscheidend zu der öffentlichen Finanzkrise beigetragen sowie zur Verschleierung der tatsächlichen finanziellen Gesamtsituation der Kommunen in NRW. 1
Des Weiteren haben in den letzten Jahren steigende Ausgaben für gesetzliche Leistungen an bedürftige Bürger/innen (z.B. Sozialhilfe) die Kommunen in eine tiefe Finanzkrise gestürzt. Es müssen kurzfristige Entscheidungen gefällt werden, wo bereits eingeplante Mittel eingespart werden können, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Kommunen und ihrer Einrichtungen nachhaltigen Schaden nimmt. Den meisten Kommunen steht als Steuerungsinstrument bisher, wie oben erwähnt, lediglich der kamerale Haushalt zur Verfügung. Die Konsequenzen unerwartet schlechter Entwicklungen äußern sich in Form von Haushaltssperren und verringerten Ansätzen für zukünftige Haushaltsjahre. 2
Das Bundesland NRW beabsichtigt, das kommunale Haushaltsrecht umfassend zu reformieren und ein doppisches Haushaltswesen auf der Basis des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) ab dem Haushaltsjahr 2009 verpflichtend für alle Kommunen des Landes einzuführen. 3 Rechtsgrundlage für diese Reform ist das vom 16.November 2004 im Landtag NRW verabschiedete Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Ge- 1 Vgl.Budäus, Dietrich in Budäus/Gronbach (Hrsg.), (1999), S. 324-325. 2 Vgl. Frederick (2002), Fachzeitschrift „Innovative Verwaltung“, September 2002, S. 36. 3 Vgl. Projektteam des doppischen Kommunalhaushalts in NRW in der Broschüre: Modell- projekt doppischer Kommunalhaushalt, Innenministerium NRW (Hrsg.), (2005), S. 3.
2
meinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW). Der daraus lautende Artikel 1, Gesetz zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW) gibt u.a. folgende verbindliche Anweisung für die Kommunen:
§1 NKF Einführungsgesetz NRW - NKFEG NRW „(1) Gemeinden und Gemeindeverbände haben spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen […] “ Diese Gesetzesvorlage verpflichtet zukünftig die Kommunen in NRW, dass ihre kommunalen Haushalte nicht mehr kameral, sondern auf der Grundlage der kaufmännischen doppelten Buchführung aufgestellt werden. Statt alter Kameralistik und Haushaltsposten wird in Zukunft die Kommune betriebswirtschaftlich wie ein Kaufmann rechnen. Das wird Transparenz schaffen und in eine echte Bilanz des „Konzerns Stadt“ münden. So ließe sich künftig etwa für eine Volkshochschule einer ausgewählten Stadt in NRW aus Erträgen und Aufwendungen offen legen lassen, mit welcher Summe die Stadt jede einzelne Unterrichtsstunde bezuschussen würde. Die SAP AG könnte die Kommunen in NRW beim Wechsel von der Kameralistik auf die doppelte Buchführung im Sinne des NKF mit Hilfe eines integrierten Einsatzes verschiedener SAP-Module und der Branchenlösung SAP for Public Sector unterstützen. Ob das NKF überhaupt mit integrierten betriebswirtschaftlichen Modulen und der genannten branchenspezifischen Softwarelösung von SAP abgebildet werden kann; diese Frage ist aus verschiedenen Gründen zu stellen. Einerseits wurde das Rechnungssystem gewissermaßen am „grünen Tisch“ entworfen, die Inhalte wurden zunächst softwareunabhängig entwickelt. Und andererseits sind doch einige Elemente des kameralen Rechnungsstils im NKF enthalten, die in der industriellen Buchführung nicht benötigt werden; Deckungsfähigkeiten, das öffentlichrechtliche Mahnwesen und Stundungen sind Beispiele hierfür. 4 Diese deskriptiv ausgerichtete wissenschaftliche Arbeit gibt Antworten darauf, was unter einer Umsetzung des NKF mit SAP for Public Sector über-
4 Vgl.Frederick (2002), Fachzeitschrift „Innovative Verwaltung“, September 2002, S. 37.
3
haupt zu verstehen ist, wie diese Umsetzung entwickelt und schließlich realisiert werden könnte. Die Besonderheit besteht darin, dass eine nähere Beleuchtung des Umsetzungsprozesses des NKF mit Hilfe von SAP for Public Sector anhand von ausgewählten typischen Geschäftsprozessen auf kommunaler Ebene stattfindet. Letztendlich soll im Rahmen dieser Arbeit die Kernfrage beantwortet werden, ob Kommunen in NRW überhaupt mit der Branchenlösung SAP for Public Sector und weiteren SAP-Anwendungen in die Lage versetzt werden, das NKF mit seinen Anforderungen abbilden zu können.
Zu Beginn der Arbeit erfolgt zunächst, ausgehend von der Notwendigkeit zur Veränderung der jetzigen Buchführung des öffentlichen Sektors, die Klärung der Begriffe „Kameralistik“ und „Doppik“. Danach werden die Möglichkeiten für eine Anpassung der doppelten Buchführung an kommunale Bedürfnisse im Sinne des NKF in NRW erörtert. Aufgrund dessen erscheint es sinnvoll, daraufhin die wesentlichen konzeptionellen Merkmale des NKF darzustellen. Hierbei werden insbesondere zum besseren Verständnis die Planungs- und Rechenwerke des NKF beschrieben.
Im dritten Hauptkapitel erfolgt eine kurze Darstellung des Unternehmens SAP sowie eine Beschreibung der für diese Arbeit relevanten betriebswirtschaftlichen SAP R/3 Anwendungen (Module) und der Branchenlösung SAP for Public Sector. Darauf aufbauend werden im vierten Hauptkapitel integrative Grundstrukturen der kommunalen Doppik mit Hilfe der SAP - Anwendungen dargestellt. Unter Berücksichtigung der vorangegangenen Erkenntnisse, werden ausgewählte kommunale Geschäftsprozesse bzw. Tätigkeiten auf doppischer Ebene durch den integrierten Einsatz der Komponenten FI, FI-AA, EC, IM, PS und CO mit den Zusatzfunktionen der Branchenlösung SAP for Public Sector im wesentlichen beleuchtet. Nach vorangegangener Darstellung, werden mögliche Probleme bei einer Umsetzung des NKF mit SAP Public Sector in der öffentlichen Verwaltung untersucht und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abschließend erfolgt in der Zusammenfassung eine kurz gefasste Rekapitulation der Kernaussagen dieser Arbeit, die einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen im Hinblick auf das neue kommunale Rechnungswesen unterstützt durch SAP for Public Sector für die Kommunen in NRW geben.
4
2 Theoretische Grundlagen des kommunalen Finanzmanagements
2.1 Grundlagen der Kameralistik
2.1.1 Prinzipien der Kameralistik
Die Haushaltswirtschaft der öffentlichen Verwaltungen sowohl in NRW als auch in anderen Bundesländern wird z.Zt. noch größtenteils auf der Grundlage des kameralistischen Rechnungswesens geführt. „Die Kameralistik bildet vor allem Einzahlungen und Auszahlungen ab.“ 5 Die Prinzipien dieses Rechnungswesens sind im Haushaltsgrundsätzegesetz, welches das Rahmengesetz für die Haushaltsordnungen von Bund, Ländern und Gemeinden ist, niedergelegt. Zu diesen Prinzipien gehören:
• die sachliche Spezialität,
• die zeitliche Spezialität,
• die Gesamtdeckung,
• die Kassenwirksamkeit. 6
„Der folgende Abschnitt geht zurück auf Budäus/Gronbach.“ 7 Das Prinzip der sachlichen Spezialität verlangt die detaillierte Auflistung aller Ausgaben (in Titeln), wobei von der Fiktion einer Identität von Ausgaben und Aufgaben ausgegangen wird. Mit der Veranschlagung der Mittel im Haushaltsplan wird im Grunde gleichzeitig die Aufgabe definiert, die es mit den genannten Mitteln zu realisieren gilt. Der kamerale Haushaltsplan enthält somit alle im Haushaltsjahr voraussichtlich „eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben“ 8 sowie die Verpflichtungsermächtigungen. Er ist Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Kommune. Durch die Deckungsfähigkeit von Titeln (einseitig oder gegenseitig) werden Möglichkeiten einer größeren Flexibilität eingeräumt, jedoch bedürfen solche Ausnahmen der ausdrücklichen Genehmigung. Aufgrund des Prinzips der zeitlichen Spezialität beinhalten die
5 Vgl. Fudalla/zur Mühlen/Wöste (2004), S.15. 6 Vgl. Harms, Jens C. in Budäus/Gronbach (Hrsg.), (1999), S. 25. 7 Vgl. Harms, Jens C. in Budäus/Gronbach (Hrsg.), (1999), S. 26. 8 Bis auf wenige Ausnahmen entsprechen Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben dem betriebs- wirtschaftlichen Begriff der Einzahlungen und Auszahlungen.
5
Mittelansätze eine Ausgabenermächtigung für einen bestimmten Zeitraum (Jährlichkeit). Dies führt zu dem bekannten Phänomen, dass die meisten Verwaltungseinheiten bestrebt sind, die ihnen gewährten Mittel voll auszuschöpfen, da nicht ausgeschöpfte Ansätze eine zukünftige Mittelkürzung befürchten lassen. Gleichzeitig ist damit das so genannte Dezember-Fieber verbunden, also eine Ausgabenhäufung zum Jahresende, da auf jeden Fall für eine Ausschöpfung der Ansätze gesorgt werden soll. Mit dem Prinzip der Gesamtdeckung ist verbunden, dass Einnahmen der öffentlichen Verwaltung im Grunde immer dem gesamten Haushalt zufließen. Dies führt bei den Dienststellen, die eigene Einnahmen erwirtschaften könnten, nicht zu einem Anreiz, dieses zu tun, da daraus für die eigene Dienststelle keine Vorteile erwachsen. Schließlich gilt für Haushaltsaufstellung und Jahresabschluss (Rechnung), dass nur kassenwirksame Ausgaben erfasst werden. So beinhaltet die Jahresrechnung lediglich die Dokumentation der jährlichen Liquidationsströme. Eine Erfassung des Vermögens, der Verbindlichkeiten oder der Kosten der Leistungserstellung ist somit ausgeschlossen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Rechengrößen des kameralistischen Rechnungswesens der Verwaltungen in NRW sich auf die Beschreibung von Veränderungen des Kassen- und von Teilen des Geld-vermögensbestandes beschränken. Dieses Merkmal des Rechnungswesens wird auch als „Geldverbrauchskonzept“ 9 bezeichnet. Eine Dokumentation des Rein- bzw. Gesamtvermögens oder des für eine bestimmte Aufgabe notwendigen Vermögens und seiner Veränderungen, auch als „Ressourcenverbrauchskonzept“ 10 bezeichnet, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im weiteren Verlauf dieses Kapitels, soll nun das kameralistische Rechnungswesen der Verwaltung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden, denn die kameralistische Buchführung unterteilt man weiterhin in die Verwaltungskameralistik, in die Erweiterte Kameralistik und in die Betriebskameralistik.
9 Vgl. hierzu weiterführend KGSt (1995), S. 8.
10 Vgl. hierzu weiterführend KGSt (1995), S. 9.
6
2.1.2 Verwaltungskameralistik
„Der folgende Abschnitt geht zurück auf Homann.“ 11 Die Verwaltungskameralistik ist ein Buchführungsverfahren, das auf die Erfassung finanzwirtschaftlicher Vorgänge ausgerichtet ist. [Als Verwaltungskameralistik wird somit die von den Gemeinden ursprünglich praktizierte Form der Kameralistik bezeichnet]. Mit Hilfe der Verwaltungskameralistik können Haushaltsansätze, tatsächliche Zahlungen und noch verfügbare Finanzmittel umfassend und genau dokumentiert werden. Die Verwaltungskameralistik dient in erster Linie der laufenden Kontrolle der Geldbewegungen und der Ermittlung des finanzwirtschaftlichen Ergebnisses. Da dieses Buchführungsverfahren ausschließlich finanzwirtschaftlich orientiert ist und die Leistungssphäre der Verwaltung somit außer Betracht bleibt, ist es nicht möglich, Kosten und Leistungen zu erfassen sowie den wirtschaftlichen Erfolg zu ermitteln. Im Rahmen der Verwaltungskameralistik werden die „finanzwirtschaftlichen Vorgänge“ 12 in verschiedenen Büchern gebucht. Im Zeitbuch werden alle Einzahlungen und Auszahlungen in zeitlicher Reihenfolge aufgezeichnet. Die Einzahlungen und Auszahlungen sind getrennt voneinander im Zeitbuch zu buchen. Außerdem werden die Zahlungsvorgänge in einem Sachbuch erfasst, das gemäß dem Haushaltsplan in einzelne Haushaltsstellen gegliedert ist. Entsprechend der Zweiteilung des gemeindlichen Haushalts wird jeweils ein Sachbuch für den Verwaltungshaushalt und ein Sachbuch für den Vermögenshaushalt geführt. Beide Sachbücher werden auch unter dem Oberbegriff Sachbuch für den Haushalt zusammengefasst. Im Gegensatz zum Zeitbuch, das lediglich dem Nachweis aller Einzahlungen und Auszahlungen dient, hat das Sachbuch die zusätzliche Aufgabe, die erteilten Zahlungsanordnungen an die Kasse auszuweisen. Im Hinblick auf den für den Haushaltsvollzug maßgeblichen Grundsatz der Trennung von Anordnung und Ausführung vollziehen sich die Buchungsvorgänge im Rahmen der Verwaltungskameralistik in zwei vonein-ander getrennten Bereichen. Zum einen erfassen die mittelbewirtschaftenden Verwaltungseinheiten (Wirtschafter), die selbst keine Zahlungen tätigen oder entgegennehmen dürfen und nur das Recht haben, Zahlungsanordnungen zu erteilen, die Vorgänge in Haushaltsüberwachungslisten. Diese Haushaltsüberwachungslisten für den Verwaltungshaushalt und für den Vermögens-
11 Vgl.Homann (2005), S. 70-72.
12 Die finanzwirtschaftlichen Vorgänge in den einzelnen Büchern bzw. laufenden Buchungen der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr, im Umfang der Verwaltungskameralistik, werden im Rahmen dieser Arbeit nicht explizit behandelt. Vgl. hierzu weiterfüh- rend Homann (2005), S. 72-83.
7
haushalt, die gleichfalls nach Haushaltsstellen gegliedert sind, ermöglichen eine ständige Kontrolle der Haushaltsplaneinhaltung. In den Listen werden mindestens die jeweils verfügbaren Ansätze des Haushaltsplans, die durch Auftragserteilung u.ä. gebundenen, aber noch nicht fälligen Beträge (Vormerkungen) und die zur Zahlung angeordneten Beträge (Anordnungen) erfasst. Zum anderen verbuchen die zur Zahlung berechtigten Verwaltungseinheiten (Kasse) die Vorgänge in den Zeit- und Sachbüchern. Außerdem nehmen die zur Zahlung berechtigten Verwaltungseinheiten die Jahresrechnung vor, die aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung besteht.
Die kameralistische Buchführung in den zwei getrennten Bereichen und die sich ergebenden Beziehungen zwischen den mittelbewirtschaftenden Verwaltungseinheiten und den zur Zahlung berechtigten Verwaltungseinheiten soll mit Hilfe der nachfolgenden Abbildung nochmals verdeutlicht werden:
Abbildung 1: Aktivitäten des Mittelbewirtschafters und der Kasse (Quelle: nach Homann (2005), S. 72.)
Eine vollständige Erfassung und periodengerechte Abgrenzung des Ressourcenverbrauchs und -ertrags ist in der Form nicht gewährleistet. So fehlt etwa eine Ergebnisrechnung, die insbesondere für die verbrauchsgerechte Periodisierung von Auszahlungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und des durch die Nutzung von Sachanlagen erfolgenden Ressourcenverbrauchs (Abschreibungen) benötigt wird.
8
Eine Möglichkeit der vollständigeren Erfassung, durch Änderungen der formellen Eigenschaften des Rechnungswesens, ist eine Ergänzung der Verwaltungskameralistik. Hiernach ist zwischen den beiden weniger bekannten Rechnungsstilen Erweiterte Kameralistik und Betriebskameralistik zu unterscheiden. 13
Die Betriebskameralistik gilt als kompliziert, unübersichtlich, umständlich und daher schwer verständlich; in der Verwaltungspraxis hat sie sich deshalb bisher kaum durchsetzen können. 14
2.1.3 Erweiterte Kameralistik
Mit Hilfe der erweiterten Kameralistik können sowohl Kosten als auch Leistungen zusätzlich ermittelt werden. Dadurch werden die notwendigen Informationen geliefert, um eine Kostenrechnung und eventuell auch eine Leistungsrechnung durchführen zu können. 15 Außerdem kann man durch die Gegenüberstellung der Kosten und Leistungen das betriebliche Ergebnis ermitteln. 16
Die Ausgangsbasis für die erweiterte Kameralistik ist das Konto der Haushaltsüberwachungsliste. Das aus der Verwaltungskameralistik bekannte Konto der Haushaltsüberwachungsliste wird jetzt um einige Spalten erweitert. Für die Erfolgsrechnung werden die Spalten Betriebsrechnung und Neutrale Rechnung eingerichtet. Weiterhin werden für die „Verbuchung von Ausgaben und Einnahmen“ 17 , die Vermögensveränderungen mit sich bringen, die Spalten Anlagenrechnung, Lagerrechnung und die zeitliche Rechnungsabgren-
13 Vgl.Zahradnik (1997), S. 161-162.
14 Vgl. Zahradnik (1997), S. 163. Die Betriebskameralistik ist für diese Arbeit nicht relevant und wird aus diesem Grund nicht weiter untersucht. Vgl. hierzu weiterführend Zahradnik (1997), S. 163. 15 Vgl. Homann (2005), S. 84. 16 Vgl. Homann (2005), S. 90.
17 Die Verbuchung von Einnahmen bzw. Ausgaben in den einzelnen Spalten, im Umfang der erweiterten Kameralistik, wird im Rahmen dieser Arbeit nicht explizit behandelt. Vgl. hierzu weiterführend Homann (2005), S. 85-89.
9
zung geschaffen. Mit Hilfe der dargestellten Abgrenzungsspalten der Erweiterten Kameralistik lassen sich nicht nur Kosten, sondern auch Leistungen ermitteln. Das Konto der Haushaltsüberwachungsliste für Einahmen weist die gleiche Struktur wie die Haushaltsüberwachungskonten für Ausgaben auf. In der Spalte Betriebsrechnung werden die Einnahmen aus dem Anordnungssoll verbucht, denen in der gleichen Periode Leistungen in gleicher Höhe gegenüberstehen. Sofern es sich bei den Solleinnahmen nicht um Leistungen im betriebswirtschaftlichen Sinn handelt, erfolgt eine Erfassung in der Spalte Neutrale Rechnung. In den Spalten Anlagenrechnung, Lagerrechnung und zeitliche Rechnungsabgrenzung werden schließlich alle Einnahmen aus dem Anordnungssoll verbucht, die in der jeweils relevanten Rechnungsperiode nicht erfolgswirksam werden bzw. Vermögensveränderungen mit sich bringen. Hinsichtlich der Erfassung der Vermögens- und Schuldenverhältnisse besteht allerdings kein Unterschied zur Verwaltungskameralistik. Die Erweiterte Kameralistik verfügt gleichfalls nicht über eine integrierte Vermögens- und Schuldenrechnung, so dass man wie bei der Verwaltungskameralistik Nebenrechnungen vornehmen muss, um die Vermögens- und Schuldenverhältnisse ermitteln zu können. 18
Die Erweiterte Kameralistik enthält somit viele neue Elemente gegenüber der Verwaltungskameralistik, dass sie von Ergebnis und vom Einführungsauf-wand der Doppik fast entspricht. Die Eleganz und Leistungsfähigkeit, die in der Integration der einzelnen Systemelemente liegt, wird mit dieser Form der Kameralistik nicht erreicht. 19
18 Vgl. Homann (2005), S. 90.
19 Vgl. Paul, Günter in der Bayerischen Verwaltungsschule (Hrsg.), (2004), S. 16.
10
2.2 Doppik
2.2.1 Doppikbegriff
Doppik ist die Abkürzung von „Doppelter Buchführung in Konten“ 20 und bildet das passende Gegenüber zu dem Begriff „Kameralistik“. Wer doppelt bucht verwendet ein kaufmännisches Rechnungswesen (doppelte Buchführung), wer kameral bzw. nur einfach bucht hat die Kameralistik (vor allem noch in der öffentlichen Verwaltung) im Einsatz. 21
2.2.2 Aufgaben und Funktionen der Doppik
„Der folgende Abschnitt geht auf Homann zurück.“ 22 Eine wesentliche Aufgabe der „Doppik“ 23 ist die Dokumentation der laufenden Geschäftsvorfälle. Zu diesem Zweck werden alle Geschäftsvorfälle einer Rechnungsperiode lückenlos erfasst sowie sachlich und zeitlich geordnet aufgezeichnet. Zum Zweck der Selbst- und Fremdinformation über die wirtschaftliche Lage eines Betriebes [einer Kommune] ist es weiterhin erforderlich, sich einen Überblick über die Vermögenslage sowie den Schuldenstand des Betriebes [der Kom-
mune] zu verschaffen. Durch die periodische Feststellung des Vermögens und der Schulden im Rahmen der Inventur und die Aufzeichnung dieser Positionen im Inventar und in der Schlussbilanz wird eine genaue Übersicht über die Vermögens- und Schuldenverhältnisse ermöglicht. Im Zusammenhang mit der Feststellung des Vermögens und der Schulden bzw. des Fremdkapitals eines Betriebes [einer Kommune] lässt sich auch das Reinvermögen bzw. Eigenkapital ermitteln. Außerdem werden im Rahmen der Doppik Aussagen über den durch die geschäftlichen Aktivitäten des Betriebes [der Kommune] entstandenen positiven oder negativen Erfolg gemacht.
20 Auf eine Darstellung der Doppik wird verzichtet, da sie beim Adressatenkreis dieser Arbeit als bekannt vorausgesetzt werden kann. 21 Vgl. http://www.doppik.de/doppik_wissen.htm 22 Vgl. Homann (2005), S. 30-31.
23 Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit, wird der Begriff „Doppik“ im Verlauf dieser Arbeit den Wörtern „doppelte Buchführung“ vorgezogen.
Arbeit zitieren:
Dipl.-Betriebswirt (FH) Michael Ohrem, 2006, Umsetzung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements in Nordrhein-Westfalen mit SAP for Public Sector, München, GRIN Verlag GmbH
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