Inhaltverzeichnis:
1. Einleitung: 1
2.1. Die Problematik der Unio Regni ad Imperium: 3
2.2. Friedrichs Vorbereitungen zur Wahl seines Sohnes zum Rex Romanorum: 5
2.3. Die Wahl Heinrichs (VII) : 9
3. Schlussbetrachtung: 14
4. Bibliographie: 15
II
1. Einleitung:
Unio Regni ad Imperium - die Vereinigung des Königreiches Sizilien mit dem Reich. Staufische Herrschaft - wider kirchliche Interessen. Der Konflikt zwischen weltlicher und kirchlicher Macht begann bereits 1059 mit dem Investiturstreit 1 , dem der „Gang nach Canossa“ von König Heinrich IV. 1077 2 folgte, und der letztlich im „Wormser Konkordat“ von 1122 3 einen Kompromiss fand. Die Stauferzeit bildete den Höhepunkt der Auseinandersetzung zwischen geistlicher und weltlicher Macht. Es ging nunmehr allerdings nicht mehr um geistliche Fragen, sondern um Herrschaftsrechte in Italien und die Zurückdrängung des päpstlichen Machtanspruchs.
Nach einem anfänglichen Bündnis Kaiser Friedrich Barbarossas mit Papst Eugen III., das dem Papst Schutz gegen Normannen und den römischen Adel gewähren sollte, kam es zu einem Bruch zwischen dem Kaiser und Eugens Nachfolger Hadrian IV. 4
Es begann ein langer politischer und militärischer Kampf, der von wechselnden Bündnissen, Waffenstillständen und Kompromissen geprägt war. Schließlich verlobte Friedrich seinen Sohn Heinrich VI. mit Konstanze, einer Tochter des normannischen Königs Roger II. 5 Nachdem Kaiser Friedrich Barbarossa am 10. April 1190, während des 3. Kreuzzuges, im Fluss Saleph ertrank, trat sein Sohn in die Nachfolge. 6 Heinrich VI. wurde 1191 zum Kaiser gekrönt und trat 1194 zum Feldzug gegen das sizilianische Normannenreich an. Er zog im November in Palermo ein und ließ sich am Weihnachtstag 1194 zum König von Sizilien krönen.
Der Kaiser, der nunmehr also sowohl das Reich als auch das Königreich Sizilien regierte, starb am 28. September 1197 in Messina. 7 Durch seinen frühen Tod und die dadurch nicht gefestigte Nachfolge seines Sohnes Friedrich II., entbrannte ein Kampf um die Thronfolge zwischen Welfen und Staufern, der sein Ende erst auf dem Laterankonzil von 1215 finden sollte - zugunsten des Staufers Friedrich II..
Seine gesamte Regierungszeit ist durch den „staufertypischen“ Konflikt mit der römischen Kirche geprägt.
1 Schieder (hrsg.), T.: Handbuch der europäischen Geschichte. Band II, Stuttgart 1987. S.280- 286.
2 Jakobs, H.: Oldenbourg, Grundriß der Geschichte. Band VII, München 1988. S. 27.
3 Jakobs, H.: München 1988. S. 34.
4 Engels, O.: Die Staufer. Stuttgart - Berlin - Köln 1998. S. 62.
5 Schieder (hrsg.), T.: Stuttgart 1987. S. 358.
6 Jakobs, H.: München 1988. S. 68.
7 Schieder (hrsg.), T.: Stuttgart 1987. S. 365.
1
Meine Arbeit befasst sich mit der Untersuchung von zwei Kernfragen: Hat Friedrich II. die Wahl seines Sohnes Heinrich (VII). zum Rex Romanorum betrieben, oder ist die Wahl für ihn überraschend erfolgt? Wenn er die Königserhebung seines Sohnes geplant hatte, ergibt sich daraus eine zweite Frage: War es sein konkretes Ziel, die Vereinigung des Königreiches Sizilien mit dem Imperium zu erreichen?
Den Hauptteil meiner Arbeit habe ich in drei Teile gegliedert, wobei der erste Teil einen Eindruck über die Problematik der Unio Regni ad Imperium und das erste Regierungsjahr Friedrichs vermitteln soll. Im zweiten Teil möchte ich die Vorbereitungen, die Friedrich für die Wahl seines Sohnes getroffen hat, näher beleuchten. Im letzten Abschnitt des Hauptteils liegt meine Betrachtung auf dem Hoftag zu Frankfurt 1220. Auf diesem Hoftag ist Heinrich (VII). zum Rex Romanorum gewählt worden.
Sowohl die Briefe und Urkunden Friedrichs in den Jahren 1215- 1220, als auch die Briefe, die Papst Honorius ihm geschrieben hat, dienen mir als wichtigste Quellen. Sie sind geprägt von päpstlichem Misstrauen und der Fähigkeit Friedrichs, den Papst mit einer ausgesucht diplomatischen Verzögerungstaktik und mehrdeutigen Zugeständnissen zu beruhigen. Der Inhalt dieser Briefe betrifft den lange geplanten Kreuzzug und die Königswahl Heinrichs. Ich stütze mich in meinen Ausführungen im wesentlichen auf die Monographien von Gerhard Baaken, Peter Thorau, Wolfgang Stürner und Eduard Winkelmann.
Aus Friedrichs Brief vom 12. Januar 1219 resultiert eine Forschungsdiskussion, die die Frage aufwirft, ob er für die Zeit des Kreuzzuges lediglich einen Statthalter für das Imperium wählen lassen wollte und ob dieser Statthalter zwangsläufig Heinrich sein sollte. Während Winkelmann davon ausgeht, dass dieser Stellvertreter nur Heinrich sein konnte, gehen Baaken und früher auch Fricke davon aus, dass der Vertreter, während Friedrichs Abwesenheit, noch nicht näher bestimmt war. Nach Thorau hatte Friedrich seinen Sohn nur aus taktischen Gründen nicht namentlich genannt. Da er aber später unumwunden zugegeben hat, die Wahl seines Sohnes nach Kräften betrieben zu haben, wird wohl klar, dass es ihm durchaus um Heinrich ging. 8
8 Thorau, P.: Heinrich (VII).. Berlin 1998. S. 64- 66.
2
2. 1. Die Problematik der Unio Regni ad Imperium:
Friedrich II. wurde im Juli 1215 in Aachen zum „Kaiser der Römer 9 “ gewählt. Diese Wahl beendete den langen Thronstreit mit dem Welfen Otto IV. und wurde im November dieses Jahres auf dem IV. Laterankonzil durch Papst Innozenz III. bestätigt. Tatsächlich erreichte Friedrich damit allerdings noch nicht die Kaiserwürde, die ihm fünf Jahre später zuteil werden sollte, sondern erst einmal die Bestätigung seines Königtums im Reich. Er gab dem Papst das Versprechen am Kreuzzug teilzunehmen und sollte vor seinem Aufbruch, den er selbst für den Johannistag 1219 vorgesehen hatte 10 , vom Papst zum Kaiser gekrönt werden. Eben dieser, wie auch sein Nachfolger Papst Honorius III., brauchten Friedrich für die Verwirklichung ihrer Keuzzugspläne, wollten aber gleichsam die Vereinigung des Reiches mit dem Königreich Sizilien in der Hand des Staufers verhindern.
Nach Stürner war „Friedrichs langfristiges Ziel, die dauerhafte Sicherung, der ihm nach seiner Auffassung gebührenden, von Gott zugedachten Regentschaft über das Imperium und das sizilianische Regnum.“ 11
Zu diesem Zweck lässt er zwei enge Vertraute, den Erzbischof Bernard von Palermo und den Grafen Albert von Eberstein, kurze Zeit nach dem Laterankonzil nach Sizilien aufbrechen, um seine Frau Konstanze und seinen Sohn Heinrich (VII). an seinen Hof zu holen. Die beiden stellten dann im Juni 1216 Urkunden in Messina aus 12 , und die Reisegruppe, zu der nach Baaken auch noch der Admiral des Königreiches Wilhelm Porcus gehörte 13 , erreichte im November dieses Jahres den Hof in Nürnberg.
Aus diesem schnellen und scheinbar recht entschlossenen Vorgehen lässt sich schließen, dass Friedrich ein konkretes Ziel verfolgte, wobei Baaken vordergründig den Aspekt der patria potestas, also der Vatermund 14 sieht, mit deren Hilfe Friedrich sowohl die Geschicke des Reiches, als auch des Regnums zu leiten gedenke, obwohl Heinrich König von Sizilien ist. Auf der anderen Seite ist Stürner der Meinung, dass „ihm offensichtlich sehr daran gelegen war seinen Sohn Heinrich (VII). als Erben für die traditionelle staufische Position in Deutschland einzuführen und bekannt zu machen 15 “. Schon kurz nach seiner Ankunft im Reich wurde Heinrich zum Herzog von Schwaben gemacht, und bereits im Februar 1217
9 Vgl. Engels, O.: Die Staufer. Stuttgart - Berlin - Köln 1997. S.156.
10 Vgl. Engels, 1997. S. 156.
11 Vgl. Stürner, W.: Friedrich II. Darmstadt Band I 1992. S. 226.
12 Vgl. Brüsch, T./ Van Eickels, K.: Friedrich II. Darmstadt 2000. S. 90.
13 Vgl. Baaken, G.: Imperium und Papsttum. Köln - Weimar - Wien 1997. S. 291.
14 Vgl. Baaken, G.: Ius Imperii ad Regnum. Köln - Weimar - Wien 1993. S. 220
15 Vgl. Stürner, 1992. S. 226.
3
Arbeit zitieren:
Tillman Wormuth, 2003, Die Wahl Heinrichs (VII). zum König des Reiches, München, GRIN Verlag GmbH
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