Sunset legislation - Ein Königsweg zur besseren Regulierung? M.Müller
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis III
I) Einführung 1
II) Zielsetzung der Befristung von Rechtsvorschriften 2
a) Sunset legislation - Chance zur Deregulierung? 3
b) Qualitätssteigerung durch Sunset legislation? 5
c) Sonstige Vorteile durch Sunset legislation? 6
d) Zusammenfassung 7
III) Negative Aspekte einer Sunset legislation 8
a) Verfassungsmäßigkeit von Sunset legislation 8
1) Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip. 8
2) Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip 9
3) Vereinbarkeit mit Europarecht 10
4) Zusammenfassung 11
b) Praktische Probleme bei der Umsetzbarkeit. 11
1) Befristetes Recht als „minderwertiges“ Recht? 11
2) Probleme bei der Durchführung der Evaluation 13
IV) Abschließende Bewertung 14
I
Sunset legislation - Ein Königsweg zur besseren Regulierung? M.Müller
Literaturverzeichnis
Benda, Ernst Gesetze mit Verfallsdatum ? NJW 1996, S. 2282 - 2284
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Böhret, Carl Reform der Staatstätigkeit durch experimentelle Rechtsetzung
In: Speyer Jahrbuch, DHV Speyer, Mai 2005 S. 39 - 52
CDU/CSU Fraktion Arbeitsbericht Arbeitsgruppe Bürokratieabbau Vom 15.08.2005 http://www.wenigerbuerokratie.de/pdf/ buerokratieabbau080515.pdf
Chanos, Antonis Möglichkeiten und Grenzen der Befristung parlamentarischer Gesetzgebung Duncker & Humblot, Berlin 1999
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Grüttner, Stefan Hessens Landesverwaltung konsequent auf Reformkurs
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Heitmann, Steffen „Recht muss doch Recht bleiben“ - Zur Befristung von Gesetzen NJW 1997, S.1488 - 1489
Horn, Hans-Detlef Experimentelle Gesetzgebung unter dem Grundgesetz Duncker & Humblot, Berlin 1989
II
Sunset legislation - Ein Königsweg zur besseren Regulierung? M.Müller
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Koalitionsvertrag von CDU Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und CSU und SPD Menschlichkeit. Vom 11.11.2005
Langner, Peter Zero-base budgeting und sunset legislation: Instrumente zur Rückgewinnung öffentlicher Handlungsspielräume? Nomos, Baden-Baden, 1983
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Staat Modern Kehraus im Normenbestand: Mehr als 200 Regelungen werden aufgehoben Vom 07.07.2004 http//www.staat-modern.de/dokumente/ sm_artikel_staat_modern/,-682814/dok.htm
III
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Staat Modern Impulse für Bund, Länder und Kommunen - Eröffnungsrede von Staatssekretär Göttrik Wewer zur Messe „Moderner Staat“ - Vom29.11.2005
http://www.staat-modern.de/Presse/Reden-,10037.925906/Eroeffnungsrede-des-Herrn-Staa.htm
Schulze-Fielitz, Helmut Zeitoffene Gesetzgebung In: Hoffmann-Riem/Schmidt-Aßmann, Innovation und Flexibilität des Verwaltungshandelns Nomos, Baden-Baden, 1994
Zimmermann, Peter Reform der Staatstätigkeit durch generelle Befristung von Gesetzen - Aspekte einer Problembewältigung mit verfassungswidrigen Mitteln DÖV 2003, S. 940 - 946
IV
Sunset legislation - Ein Königsweg zur besseren Regulierung? M.Müller
I) Einführung
„Normenflut“, „Paragraphendschungel“, „Bürokratiemonstrum“: Nur wenige Themen spielen in der aktuellen politischen Diskussion eine so große Rolle wie die verstärkt als Problem wahrgenommene ausgeprägte Bürokratisierung sowohl der Verwaltung als auch des täglichen privaten und unternehmerischen Lebens. Doch Forderungen nach Entbürokratisierung sind keineswegs neue Erscheinungen, sondern haben bereits in den vergangenen Jahren zu Reformanstrengungen insbesondere auf der Ebene der Bundesländer geführt. Unter dem Stichwort „Moderne Verwaltung“ verfolgen viele Länder verschieden stark gewichtete Programme zum Abbau ihres Regelungsbestandes. Auf Bundesebene hat die damalige rot-grüne Regierung u. a. im Jahr 2003 durch Kabinettbeschluss vom 26.2.2003 1 das Programm „Initiative Bürokratieabbau“ gegründet, in dem verschiedene ressortübergreifende Projekte zur Entbürokratisierung und zur Rechtsbereinigung durchgeführt werden sollen. Auch im aktuellen Koalitionsvertrag der regierenden großen Koalition von CDU, CSU und SPD ist dem Bürokratieabbau ein eigenes Kapitel 2 gewidmet, so dass zu erwarten ist, dass die Bestrebungen auf Bundesebene zukünftig weiter vorangetrieben werden.
Als ein Mittel eines wirksamen Bürokratie-Abbaus wird die Befristung von neuen Rechtsvorschriften betrachtet, so genannte Sunset legislation. Während einige Bundesländer zuletzt dazu übergegangen sind, jeglicher neu zu erlassenden Norm nur eine befristete Geltung zu verleihen, hat der Bund von dieser Möglichkeit, abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen 3 , bisher keinen umfassenderen Gebrauch gemacht. Angesichts einer insofern nur vereinzelten und in ihrer Intensität stark differierenden Aufnahme der „Sunset legislation“ - Idee in Entbürokratisierungsprogramme, stellt sich die Frage, ob eine Ausweitung oder Intensivierung der Gesetzesbefristung insbesondere auf der Ebene des Bundes einen Beitrag zum Bürokratisierungsabbau liefern kann.
In einem ersten Schritt ist daher die Zielsetzung einer befristeten Geltung von Normen unter Berücksichtigung der bisher insbesondere auf Länderebene bereits
1 Erhältlich z.B. über: http://www.staat-modern.de/Buerokratieabbau/Dokumente-,10188.557249/Kabinettsbeschluss.htm
2 Koalitionsvertrag von CDU, CSU, und SPD: Kapitel 9
3 Befristet wurden z.B. zuletzt auf der Bundesebene Regelungen zum Kronzeugenschutz und der Telefonüberwachung
1
Sunset legislation - Ein Königsweg zur besseren Regulierung? M.Müller
getroffenen Regelungen näher zu bestimmen. Anschließend sind mögliche negative Folgen einer Befristung zu erarbeiten, wobei auch eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Befristungsklauseln durchgeführt werden soll. In einem letzten Schritt sind schließlich die erarbeiteten Ziele und potentiellen Nachteile zu einem Ausgleich zu bringen und Vorschläge zum wirksamen Einsatz der Sunset Gesetzgebung in Bund und Ländern zu erarbeiten.
II) Zielsetzung der Befristung von Rechtsvorschriften
Etwas weniger als die Hälfte aller deutschen Bundesländer nutzen das Instrument der Vorschriftenbefristung (vgl. Abb. 1).
Eine Vorreiterrolle nimmt derzeit das Land Hessen ein - dort werden alle neu zu erlassenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften seit dem Jahr 2001 für 5 Jahre befristet. Mit Ablauf der Frist treten die Vorschriften grundsätzlich außer Kraft, wenn es nicht im Rahmen einer Evaluierung zu einer positiven Beurteilung der Vorschrift kommt. Durch diesen Mechanismus soll laut eigener Aussage der hessischen Staatskanzlei in den letzten 5 Jahren in Hessen der
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Arbeit zitieren:
Maximilian Müller, 2005, Sunset Legislation - Ein Königsweg zur besseren Regulierung?, München, GRIN Verlag GmbH
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Absprachen im Strafprozess - Neuere Entwicklungen in der Rechtsprechun...
Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug
Seminararbeit, 49 Seiten
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