Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung 3-4
2. Die Verleugnung der Fiktionalität 4-9
3. Die Materialität des Erzählten 9-12
4. Jenseits der Fiktionalität 12-13
5. Bibliografie S.13-14
2
1. Einleitung
Die Fiktionalität der Literatur ist keine selbstverständliche Tatsache, wie der heutige Leser zu glauben geneigt ist. Vom Altertum bis zum frühen Mittelalter blieben viele Erzählungen an eine wie auch immer geartete Wirklichkeit, an eine für den Rezipienten nachvollziehbare, jedoch teilweise scheinbare Faktizität gebunden. Das bedeutet nicht, dass die Literaturgeschichte in die Kategorien faktisch und fiktional eingeteilt werden kann. Im Hochmittelalter allerdings tritt eine Tendenz zur verstärkten Fiktionalisierung der Literatur ein und damit werden die Texte ein Stück weit von der objektiven, historisch belegten Lebenswelt entfernt. Für diesen Übergang lässt sich selbstverständlich keine eindeutige Zäsur ausmachen, vielmehr existieren Fiktionalität und Faktizität oftmals nebeneinander in den Texten aus dieser Zeit. Diese Parallelität zweier scheinbar getrennter Seinsbereiche liegt auch im Herzog Ernst B 1 vor. Bereits die strukturale Zweiteilung des Textes in einen potenziell historischtatsächlichen Reichsteil und einen unwahrscheinlich-phantastischen Orientteil und deren enge Beziehung zueinander 2 deutet auf diese Koexistenz hin. Ohne Zweifel muss man den Herzog Ernst B allein durch die Einarbeitung des phantastischen Orientteils als extrem fiktionalisierten Text charakterisieren. Sobald der Leser oder der damalige Zuhörer jedoch in die Versuchung gerät, dem Erzähler der Geschichte nur ein wenig Glauben zu schenken, wird die Fiktionalität sofort in Frage gestellt, ja sogar aufs Äußerste negiert. Der Erzähler, und somit auch aus heutiger Sicht die den Text vermittelnde Instanz, versucht mit verschiedenen narrativen sowie argumentativen Strategien eben jene unbezweifelbare Fiktionalität zu verleugnen. Die folgenden Ausführungen sollen zeigen, wie der Text seinen eigenen Wahrheitsgehalt zu beweisen versucht und dabei an exponierten Stellen der Handlung eine faktische Legitimation des Erzählten ausstellt.
Dass auch der performative Vortrag der Erzählung zur Steigerung der Glaubwürdigkeit beiträgt, kann hier nicht untersucht werden, zumal sich dadurch das obligatori-
1 HerzogErnst. Ein mittelalterliches Abenteuerbuch. In der mittelhochdeutschen Fassung B nach der
Ausgabe von Karl Bartsch mit den Bruchstücken der Fassung A, herausgegeben, übersetzt, mit An-merkungen und einem Nachwort versehen von Bernhard Sowinski, Stuttgart 2003. Im Folgenden sind
alle Zitate aus dem Herzog Ernst dieser Ausgabe entnommen.
2 Vgl. Markus Stock: Kombinationssinn. Narrative Strukturexperimente im ‚Straßburger Alexander’,
im ‚Herzog Ernst B’ und im ‚König Rother’, Tübingen 2002, S. 151-166.
3
sche methodische Problem jeder mündlich verbreiteten Literatur stellen würde: die Vortragsituation mit allen ihren Komponenten kann unmöglich rekonstruiert werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, „aus einem schriftlich überlieferten Text des 13. Jahrhunderts […] Rückschlüsse auf Bedingungen und kommunikativ-performative Aspekte eines realen Vortrags des Werkes im 13. Jahrhundert“ 3 zu ziehen. Dennoch scheint es abgesicherter und hinreichend, ausschließlich die textimmanenten Spuren aufzuzeigen, welche den Wahrheitsgehalt dokumentieren sollen, denn „truth, in oral or literate settings, operates as a fundamental conceptual tool, as a guide to action within the world“ 4 .Trotz der Vehemenz, mit der der Text seinen angeblich auf Tatsachen beruhenden Inhalt verteidigt, kann natürlich nicht erwartet werden, dass der Erzählung weder heute noch zu seiner Entstehungszeit ein faktischer Realitätsbezug zugesprochen wird bzw. wurde. 2. Wie verleugnet der Text seine Fiktionalität?
Bevor der eigentliche Teil der Erzählung beginnt, manifestieren sich bereits im Prolog zahlreiche Verweise auf den angeblichen Wahrheitsgehalt des Textes, die direkt das zu Erzählende untermauern. Der Erzähler setzt bei seinen Rezipienten nicht nur voraus, dass seine Ausführungen als wahr erachten werden, sondern er unterteilt gleichzeitig den Rezipientenkreis in „goute […] knehte“ (V. 21) und in weniger vorbildliche Rezipienten, über die resümiert wird: „den wonet niht gouter tugende bî“ (V. 20). Wie der Prolog struktural in einen allgemeinen und ab Vers 31 in einen speziellen Teil gegliedert ist 5 , so teilt sich auch die Zuhörer- bzw. Leserschaft in zwei Gruppen ein. An die Einteilung in moralische Kategorien schließt sich, und das ist das Entscheidende, eine Beurteilung der Rezeptionshaltung an. Nur die „guote[n] knehte“ würden demzufolge an den wahren Kern der Erzählung glauben, während die ethisch defizitären Rezipienten den Wahrheitsgehalt verleugneten. Diese Operation übertrifft jedoch „die Erzeugung von attentio und damit die Sicherung des über
3 Robert Luff: nu vernemet alle besunder:/ ich sage iu michel wunder. Dichter, Publikum, und Kontu-
ren der Vortragssituation im ‚Herzog Ernst’ B, in: Euphorion. Zeitschrift für Literaturgeschichte,
Heidelberg 2001, 95. Band, S. 307.
4 Jeremy Downes: Or(e)ality: The Nature of Truth in Oral Settings, in: W.F.H. Nicolaisen: Oral tradi-
tion in the Middle Ages, Binghamton 1995, S. 130.
5 Vgl. Robert Luff: nu vernemet alle besunder:/ ich sage iu michel wunder. Dichter, Publikum, und
Konturen der Vortragssituation im ‚Herzog Ernst’ B, a. a. O., S. 311. Luff bringt den Aufbau des
Prologs mit der Rhetoriktheorie Quintilians in Verbindung.
4
das gewohnte Maß hinausgehenden Zuhörens“ 6 , denn die unabdingbare Aufmerksamkeit erhält ihre Relevanz nur in der Vortragssituation. Beim Leser der Erzählung hingegen stellt die Aufmerksamkeit eine Grundbedingung der Rezeption dar, so dass bei ihm nicht erst um die Aufmerksamkeit geworben werden muss. Dennoch verfehlt die geschickte Operation des Erzählers ihre Wirkung nicht, da sich wie beim Zuhörer auch beim Leser eine Entscheidung einstellt, mit welcher Seite er sich identifiziert. Die Anziehungskraft der idealen Rezipienten scheint dabei unzweifelhaft größer, so dass auch dem damaligen Leser der Wahrheitsgehalt verstärkt nahe gelegt wird. Im Gegensatz zum heutigen Leser konnte dieser die sozialen Implikationen aus der ethischen Zweiteilung verstehen und dementsprechend seine Rezeptionshaltung positionieren. Zu Beginn des speziellen Teils des Prologs begründet der Erzähler schließlich auch, warum er diese Zweiteilung vornimmt: „Diz spriche ich allez umbe daz / daz ir merket deste baz / ditze liet daz ich wil sagen“(V. 31-33). Da sich im Anschluss an diese Verse ein narrativer Vorgriff findet, in dem zum ersten Mal im Text „die nôt und starke arbeit“(V. 35) des Herzog Ernsts auftaucht, wird der Publikumsunterteilung rückwirkend ihre Funktion zugeschrieben: Jegliche Zweifel am Wahrheitsgehalt der in diesem Moment einsetzenden Erzählung sollen im Voraus eliminiert werden. Dass diese Strategie zum Scheitern verurteilt ist, braucht nicht weiter betont zu werden, denn „in der mittelalterlichen Praxis der Repräsentation selbst sind […] bereits die Voraussetzungen für ein Fiktionsbewußtsein festzumachen“ 7 . Deswegen kann sowohl hier als auch bei allen folgenden Strategien nicht davon ausgegangen werden, dass die Erzählung als wahrhaftig verstanden wurde.
Ungeachtet dessen fährt der Text in Vers 38 mit seinen Legitimationsstrategien fort, die von nun an eine andere Qualität besitzen, sich aber in dieser Form durch die ganze Erzählung ziehen werden. Der kurze, unscheinbare Vers „in den buochen stêt geschriben“ (V. 38) ist das erste Indiz im Text für eine bereits bestehende schriftliche Fixierung des Herzog Ernst , auf dessen Materialität im Folgenden immer wieder verwiesen werden wird. Wie auch für Otto Neudeck stellt die Verschriftlichung für
6 Ebd. S. 313.
7 Otto Neudeck: Das Spiel mit den Spielregeln. Zur literarischen Emanzipation von Formen kör-
perhaft-ritualisierter Kommunikation im Mittelalter, in: Euphorion. Zeitschrift für Literaturgeschich-
te, Heidelberg 2001, 95. Band, S. 302. Neudeck postuliert darin, dass durch die symbolischen Kom-
munikationsformen im Mittelalter die Grundlage für ein Verstehen von Fiktionalem liege, allerdings
stelle erst der Übergang zur Verschriftlichung die Bedingung für „literarische Fiktionalität“ dar.
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Arbeit zitieren:
Frank Dersch, 2006, Herzog Ernst B zwischen Fiktionalität und Faktizität, München, GRIN Verlag GmbH
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