I
Inhaltsverzeichnis:
Inhaltsverzeichnis I
Abk ürzungsverzeichnis II
Verzeichnis der Tabellen IV
Verzeichnis der Abbildungen V
1 Einleitung 1
2 Die Nahrungsmittelhilfe der Europäischen Union 4
2.1 Definitionen 4
2.2 Entstehung und heutige Rechtsgrundlage 7
2.3 Mittelherkunft und -verwendung 10
2.3.1 Direkte Nahrungsmittelhilfe 11
2.3.2 Indirekte Vergabe 12
2.4 Zwischenfazit 14
3 Forderungen an eine kohärente EU-Politik 16
3.1 Definitionen 16
3.2 Rechtliche Verankerung des Kohärenzgebotes
und Gründe für den Kohärenzanspruch 18
3.3 Gründe für Inkohärenz 20
3.4 Bisherige Reformbemühungen und Zwischenfazit 24
4 Analyse der Nahrungsmittelhilfe der EU 28
4.1 Wirksamkeitsanalyse 28
4.1.1 Die Wirkungen der Nahrungsmittelhilfe im
Empf ängerland 28
4.1.1.1 Der Disincentive-Effekt des Preismechanismus 30
4.1.1.2 Der Output-Effekt der Nahrungsmittelhilfe 33
4.1.1.3 Zwischenfazit 34
4.1.2 Vergleich der Bereitstellungskosten nach
Ursprungsmarkt 35
4.1.3 Zwischenfazit 40
4.2 Analyse auf Kohärenz 41
4.2.1 Gemeinsame Fischereipolitik 41
4.2.2 Gemeinsame Agrarpolitik 47
4.2.3 Gemeinsame Handelspolitik 54
4.3 Reformvorschläge 58
5 Zusammenfassung 63
Anhang 66
Literaturverzeichnis 68
II
Abkürzungsverzeichnis
ACT Alternative Commercial Transaktion/ Kosten eines alternativen kommerziellen Transportes AKP Länder des afrikanischen, des karibischen und des pazifischen Raumes APS Allgemeines Präferenzsystem BIP Bruttoinlandsprodukt BRT Bruttoregistertonnen CGIAR Consultative Group on International Agriculture Research/ Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung EBA Everything But Arms/ Alles außer Waffen ECHO Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Union EG Europäische Gemeinschaft EL Entwicklungsländer EP Entwicklungspolitik EU Europäische Union
EuropeAid Amt für Zusammenarbeit der Europäischen Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft FAC Food Aid Convention/ Internationales Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen FAO Food and Agriculture Organisation/ Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen FFW Food for Work/ Projekte, bei denen Nahrungsmittel als Entlohnung dienen FOC Flag of Convenience/ Billigflagge GAP Gemeinsame Agrarpolitik GD Generaldirektion GFP Gemeinsame Fischereipolitik ICRC International Committee of the Red Cross/ Internationales Komitee des Roten Kreuzes IUU Illegal, Unreported and Unregulated Fishing/ Illegale, Ungemeldete und Unregulierte Fischerei
III
LDC Least Developed Countries/ Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder LIFDC Low Income Food Deficit Countries/ Gruppe von Ländern mit niedrigem Einkommen und Nahrungsmitteldefizit MCH Mother and Child Health/ Programme zur Förderung der Gesundheit von Müttern und Kindern MDG Millennium Development Goals/ Millenniums Entwicklungsziele MS Mitgliedstaaten NGO Non Governmental Organisation/ Nichtregierungs-organisationen NMH Nahrungsmittelhilfe OECD Organisation for Economic Co-operation and Development/ Organisation für Wirtschaftliche Ent-wicklung und Zusammenarbeit PCD Informal Network on Policy Coherence for Development/ Netzwerk für entwicklungspolitische Kohärenz PRRO Protracted Relief and Recovery Operations/ Langfristige Übergangs- und Wiederaufbaumaßnahmen RTE Resource Transfer Efficiency/ Bereitstellungseffizienz SFP School Feeding Programmes/ Schulspeisungsprogramme UN United Nations/ Vereinte Nationen UNCLOS United Nations Convention on Law of the Sea/ Internationales Seerechtübereinkommen UNRWA United Nations Relief and Works Agency for Palestine Refugees in the Near East/ Flüchtlingsprogramm der Vereinten Nationen im Nahen Osten WFP World Food Programme/ Welternährungsprogramm WPA Wirtschaftspartnerschaftsabkommen WTO World Trade Organisation/ Welthandelsorganisation WWF World Wildlife Fund For Nature
IV
Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1: Kanäle der EU-NMH 2004-2006 10
Tabelle 2: Verteilung der Ausgaben für indirekte Vergabe 13
Tabelle 3: Interne, Externe und Intereuropäische Kohärenz 17
Tabelle 4: Beschaffungsmärkte der Geberländer 35
Tabelle 5: RTE der Geberländer 37
Tabelle 6: RTE der Empfängerländer 38
Tabelle 7: RTE nach Vergabekanal 39
Tabelle 8: LIFDC mit hohem Verwundbarkeitsgrad 53
V
Verzeichnis der Abbildungen
Abbildung 1: Projektkreis Entwicklungspolitik
Abbildung 2: Die Kohärenzverpflichtungen der EU
Abbildung 3: Ursachen für Inkohärenzen
Abbildung 4: Angebotsausweitung mit "normaler" Preisreaktion
Abbildung 5: Das Stützpreissystem der GAP
1
1 Einleitung
Zu den obersten Ziele der Entwicklungspolitik der Europäischen Union (EU) gehören die Erreichung der Millennium Entwicklungsziele (MDG) der Vereinten Nationen (UN) 1 , insbesondere die Halbierung der Armut und der Unterernährung bis zum Jahre 2015, und die Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung in den Entwicklungsländern 2 . Trotz dieser Anerkennung leiden derzeit weltweit etwa 850 Millionen Menschen an Unterernährung, davon 815 Millionen in Entwicklungsländern 3 . Diese Ungerechtigkeit wiegt vor allem deshalb so schwer, weil sie sich nahezu vollständig verhindern ließe 4 : Rechnerisch stehen genügend Lebensmittel zur Verfügung, um alle 6,5 Milliarden Menschen auf der Welt mit einer angemessenen Menge an Nahrungsmitteln zu versorgen.
Dabei spielt die Beseitigung der Unterernährung eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der Armut und der Erreichung der anderen MDG: Unterernährung (MDG 1) führt zu einer Verringerung der (schulischen) Leistungsfähigkeit (MDG 2), zu einer Verringerung der Bildungs- und Beschäftigungschancen von Frauen und Mädchen (MDG 3), zu einer Schwächung des Immunsystems und infolgedessen zu einer Erhöhung der Kindersterblichkeit (MDG 4), zu einer Verschlechterung der Gesundheit von Müttern und Kindern (MDG 5), zu einer Beschleunigung des Ausbreitens von HIV/Aids und zu einer sinkenden Überlebenswahrscheinlichkeit bei schweren Erkrankungen wie zum Beispiel Malaria (MDG 6). Des weiteren verstärkt sie die Gefahr der nicht-nachhaltigen Nutzung der Umweltressourcen (MDG 7) und verschlechtert die Chancen der betroffenen Menschen auf einen gerechten Markt- und Ressourcenzugang (MDG 8) 5 .
1 Vgl. UN (2006), Goal 8, Target 12-18, und Anhang I.
2 Vgl. EU-Kommission, -Rat, -Parlament (2006), S.2.
3 Vgl. Deutsche Welthungerhilfe e.V. (2005), S.2.
4 Vgl. Deutsche Welthungerhilfe e.V. (2005), S.10.
5 Vgl. FAO (2005), S.5.
2
Als pragmatische Lösung zur Linderung der Unterernährung bietet sich die Versorgung der bedürftigen Bevölkerung mit Nahrungsmitteln aus Überschussbeständen anderer Länder an. Die Notwendigkeit der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in Katastrophenfällen oder zur Überwindung von Krisen, also der sogenannten Nothilfe, ist auch weitgehend unumstritten. Die über die Nothilfe hinausgehende Nahrungsmittelhilfe (NMH) steht jedoch regelmäßig in der Kritik, da ihr verschiedene negative Effekte 6 nachgesagt werden, die der Erreichung der Ziele der Entwicklungspolitik entgegenstehen.
Gleichzeitig hat sich, trotz der Verankerung des Kohärenzgebotes in den Verträgen der Gemeinschaft und der mehrfachen Bekräftigung seitens der EU, im Rahmen eines kohärenten Einsatzes aller Politikfelder die Ziele der Entwicklungspolitik zu unterstützen 7 , die Situation der Entwicklungsländer nicht wesentlich beziehungsweise zu langsam gebessert.
Diese Arbeit geht der Frage nach, ob die NMH der EU ein wirksames Instrument zur Beseitigung der Unterernährung und des Hungers ist. Die Untersuchung erörtert zudem die Frage, ob es mögliche Ansätze zur Verbesserung der NMH der EU gibt. Darüber hinaus werden die anderen Politikbereiche der EU daraufhin untersucht, ob sie die Erreichung der Ziele der Entwicklungspolitik und der NMH unterstützen oder ob sie der Erreichung gar im Wege stehen.
Dazu wird die NMH der EU im zweiten Kapitel dieser Arbeit zunächst dargestellt. Ausgehend von einer allgemeinen Definition von NMH und der historischen Entwicklung, wird ihre heutige Ausgestaltung im Rahmen der EU erläutert. Es wird der Frage nachgegangen, wer die Mittel für die NMH zur Verfügung stellt, für was die Mittel ausgegeben werden, über welche Kanäle die NMH der EU vergeben wird und woher die gelieferten Nahrungsmittel stammen.
6 Vgl. Kapitel 4.1.1.
7 Vgl. EU-Kommission, -Rat, -Parlament (2006), S.6f.
3
Im dritten Kapitel dieser Arbeit wird der Begriff der Kohärenz definiert und seine Relevanz für die Erreichung der Ziele der Entwicklungspolitik der EU herausgearbeitet. Außerdem wird dargestellt, aus welchen Gründen Inkohärenz entstehen kann und welche Anstrengungen die EU bisher unternommen hat, um Verbesserungen in diesem Bereich zu erreichen.
Anschließend erfolgt im vierten Kapitel der Arbeit eine Darstellung der unterschiedlichen Effekte, die NMH im Empfängerland erzeugen kann, und es wird überprüft, inwieweit sich diese Effekte nachweisen lassen. Das Kapitel wird zudem der Frage nachgehen, ob sich durch einen Vergleich der Bereitstellungskosten unter Berücksichtigung
verschiedener Beschaffungsmärkte eine Handlungsempfehlung für die NMH der EU ableiten lässt. Im weiteren Verlauf werden die Wechselwirkungen anderer Politikbereiche und ihr Einfluss auf die Erreichung der entwicklungspolitischen Ziele der EU aufgezeigt werden. Zum Abschluss des Kapitels werden mögliche Reformvorschläge für die NMH und die konkurrierenden Politikfelder der EU formuliert.
Im abschließenden fünften Kapitel werden die zentralen Ergebnisse der Arbeit zusammengefasst.
4
2 Die Nahrungsmittelhilfe der Europäischen Union
Dieses Kapitel stellt die NMH der EU dar. Bis zu ihrer Osterweiterung hatte die EU 16 Programme zur NMH; eines für die EU-Kommission und jeweils ein weiteres in jedem der 15 damaligen Mitgliedstaaten 8 . Dabei handeln die Mitgliedstaaten heterogen: Während Schweden und die Niederlande ausschließlich humanitäre Hilfe leisten und Deutschland den größten Teil seiner Hilfe über Nichtregierungsorganisationen (NGO) kanalisiert, leistet Frankreich schwerpunktmäßig bilaterale
Programmhilfe 9 . Aufgrund dieser Komplexität wird sich diese Arbeit, insbesondere nach der erfolgten Erweiterung der EU auf nunmehr 25 Mitgliedstaaten, auf die Darstellung der NMH auf Ebene der EU-Kommission beschränken. An geeigneter Stelle wird gegebenenfalls auf Unterschiede zwischen der NMH der EU-Kommission und der NMH der Mitgliedsländer hingewiesen.
Zunächst wird eine allgemeine Definition von NMH geboten. Im Anschluss daran erfolgt ein kurzer Einblick in die Entstehung der NMH der EU, bevor die heutige Form dargestellt wird.
2.1 Definition
NMH ist nach einer Definition der Food and Agriculture Organization (FAO), der Sonderorganisation der UN für Ernährung und Landwirtschaft mit Sitz in Rom, der Transfer von Nahrungsmitteln aus einem Geber- in ein Nehmerland auf kostenloser Basis beziehungsweise zu stark vergünstigten Konditionen 10 . Diese recht knappe Definition lässt sich wie folgt erweitern, um die verschiedenen Formen und Zwecke von NMH zum Ausdruck zu bringen 11 : Unter NMH versteht man ausschließlich internationale Transaktionen; nationale
Ernährungsprogramme werden nicht berücksichtigt. NMH wird zu
8 Vgl. Clay (2004), S.234.
9 Vgl. OECD (2005B), S.22 und INTERFAIS (2005), Summary of global food aid
deliveries in 2004 by donor.
10 Vgl. FAO im Internet (A).
11 Vgl. Bread for the World Institute (2006), S.3f.
5
vergünstigten Konditionen gewährt, sie kann aus Nahrungsmitteln und aus für den Nahrungsmittelerwerb vorgesehenen Geldern bestehen, NMH kann mit den unterschiedlichsten Lebensmitteln durchgeführt werden, sie kann auf bilaterale oder auf multinationale Weise vergeben werden und den unterschiedlichsten Zwecken dienen.
Man kann bei NMH hinsichtlich des Ursprungsortes und der Kategorie jeweils drei verschiedene Arten unterscheiden: Mögliche Ursprungsorte sind der Markt des Gebers der NMH, der Markt des Empfängers und der Markt eines dritten Landes, auf dem die Nahrungsmittel für das Empfängerland beschafft werden. Weltweit entstammen 74% der gelieferten NMH dem Markt des Geberlandes und 12% beziehungsweise 14% den Märkten des Empfängerlandes und dem Markt von Drittländern 12 . Die EU-Kommission beschaffte im Jahre 2004 die von ihr bereitgestellte NMH zum größten Teil im Empfängerland (47%) und in Drittländern (42%), lediglich 11% der NMH der Kommission entstammen dem europäischen Markt 13 . Unterscheidet man hinsichtlich der Kategorie, dann ergeben sich diese verschiedenen Typen: Nothilfe, Programmhilfe und Projekthilfe. Deren Anteile an der weltweit insgesamt geleisteten NMH lagen im Jahr 2004 bei jeweils etwa 58% (Nothilfe), 28% (Projekthilfe) und 14% (Programmhilfe) 14 .
Bei der Nothilfe handelt es sich um Hilfsmaßnahmen, die im Idealfall ohne zeitlichen Verzug als humanitäre Überlebenshilfe für die Überlebenden von Katastrophen oder an Flüchtlinge ergriffen werden. Der Anteil der Nothilfe an den Gesamtausgaben der EU für NMH belief sich für das Jahr 2004 auf über 95% 15 .
Die Programmhilfe wird vielfach auch "bulk supply", also Massenverschiffung, genannt. Empfänger dieser Hilfslieferungen sind
12 Vgl. INTERFAIS (2005), Food Aid Delivery Modes.
13 Eigene Berechnung nach INTERFAIS (2005), Summary of global food aid deliveries
in 2004 by donor.
14 Vgl. INTERFAIS (2005), Food Aid Categories.
15 Eigene Berechnung nach INTERFAIS (2005), Food aid deliveries in 2004 by donor
and category.
6
die Regierungen der Empfängerländer oder von diesen beauftragte Agenturen, welche die empfangenen Nahrungsmittel auf den lokalen Märkten an dortige Konsumenten verkaufen 16 . Die dabei erzielten Erlöse dürfen bei der Vergabe durch die EU-Kommission nicht dem allgemeinen Staatshaushalt zufließen, sondern müssen in einen Gegenwertfonds eingezahlt werden, dessen Verwendung für zwischen Geber und Empfänger vereinbarte Projekte festgelegt ist, deren Ziele die Strukturverbesserung oder die Produktionsförderung im Empfängerland sind 17 . Programmhilfe kann auch als Budget- oder Zahlungsbilanzhilfe bezeichnet werden, wenn die gelieferten Nahrungsmittel dem Empfängerland kommerzielle Nahrungsmittelimporte ersparen oder es der Regierung durch die NMH gelingt, Importe durchzuführen, die ohne die Hilfe, aufgrund der Devisenknappheit, nicht möglich gewesen wären 18 . Im Jahre 2004 wurde auf EU-Ebene keine Programmhilfe vergeben 19 .
Im Rahmen der Projekthilfe, deren Anteil an der EU-NMH im Jahre 2004 bei etwa 5% lag 20 , werden ausgewählte Projekte zur Ernährungssicherung unterstützt. Die wichtigste Rolle spielen dabei "Food-for-work"-Programme (FFW), bei denen die Arbeiter an gemeinnützigen Projekten mit Lebensmittelrationen entlohnt werden, "School-feeding"-Programme (SFP), bei denen die Ausgabe von Lebensmitteln an Schülerinnen und Schüler erfolgt und "Mother-andchild-health"-Programme (MCH), deren Ziel die Verbesserung der Versorgungssituation der besonders bedürftigen Zielgruppe von Schwangeren und Müttern ist 21 .
16 Vgl. OECD (2005B), S.17.
17 Vgl. Bender (1998), S.546.
18 Vgl. OECD (2005B), S.17.
19 Vgl. INTERFAIS (2005), Food aid deliveries in 2004 by donor and category.
20 Vgl. INTERFAIS (2005), Food aid deliveries in 2004 by donor and category.
21 Vgl. OECD (2005B), S.17.
7
2.2 Entstehung und heutige Rechtsgrundlage
Als Geburtsstunde der EU-NMH gilt das Jahr 1967, als die damalige Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) im Rahmen des International Grains Arrangement die Food Aid Convention unterzeichnete, die im Jahre 1968 in Kraft treten konnte, und sich somit verpflichtete, einen festgelegten Teil seiner Überschussbestände als NMH zur Verfügung zu stellen 22 . Zunächst als willkommener Kanal zur "Entsorgung" der sich anhäufenden Überschüsse der Landwirtschaft der EU 23 angesehen, erfolgte in den nachfolgenden Jahrzehnten eine Umorientierung, in deren Folge die NMH als ein Beitrag unter weiteren zur Erhöhung der Ernährungssicherheit in den Empfängerländern angesehen wurde 24 . Dies wurde auf institutioneller Ebene durch verschiedene Reformen, wie die Trennung der Verantwortung für die NMH von der Generaldirektion (GD) Landwirtschaft (1986) oder der ausdrücklichen Förderung von lokalen Käufen und Dreiecksgeschäften 25 (1978 und 1986) in den Durchführungsbestimmungen zur NMH manifestiert 26 , da auch das Verständnis vom Zustand der Ernährungssicherheit einem fortlaufendem Wandel unterlegen war 27 und die NMH den veränderten Anforderungen Rechnung tragen sollte.
Im Jahre 2004 war die EU-Kommission zusammen mit ihren Mitgliedstaaten mit einem Anteil von 20% der zweitgrößte Geber von NMH hinter den USA, durch die 57% der NMH vergeben wurde 28 . Der mit Abstand größte Anteil innerhalb der EU - 7,6% der weltweit vergebenen NMH - wird direkt von der EU-Kommission vergeben 29 . Aktuelle Rechtsgrundlage für die Vergabe von NMH der EU ist die Verordnung (EG) Nr. 1292/96 des Rates vom 27.06.1996 30 , die "Ziele
22 Vgl. EU-Kommission im Internet.
23 Vgl. Kapitel 4.2.2.
24 Vgl. EU-Kommission im Internet.
25 Dreiecksgeschäft bedeutet die Bereitstellung von Geldern aus Land A, um damit in
einem Überschussmarkt in Land B Nahrungsmittel für das Land C zu kaufen.
26 Vgl. EU-Kommission im Internet.
27 Vgl. Andrews (2005), S.3.
28 Vgl. INTERFAIS (2005), 2004 Global Food Aid in figures.
29 Vgl. INTERFAIS (2005), Summary of global food aid deliveries in 2004 by donor.
30 Amtsblatt L 166 vom 05.07.1996, S.1-11.
8
und allgemeine Leitlinien für die NMH und die Maßnahmen zur Erhöhung der Ernährungssicherheit" formuliert (Kapitel I), und die Durchführungsbestimmungen und Verfahren zur Erreichung dieser Ziele enthält (Kapitel II und III). Ernährungssicherheit wird dabei als ein Zustand verstanden, in dem auf Haushaltsebene, auf regionaler Ebene und auf nationaler Ebene für alle Menschen ein dauerhafter Zugang zu einer Ernährung gewährleistet ist, die ein aktives und gesundes Leben ermöglicht. Die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU haben sich im Rahmen eines Verhaltenskodex für die NMH zur Einhaltung einer Reihe von Grundsätzen verpflichtet, die auch als Bestandteil der internationalen Nahrungsmittelhilfe-Übereinkunft (s.u.) übernommen wurde 31 : Demnach muss die NMH einen Zuschussanteil von mindestens 80% aufweisen, schädigende Eingriffe in die Produktionsstruktur und den internationalen Handel sind zu vermeiden und die Nahrungsmittelhilfepolitik muss im Einklang mit anderen Politikfeldern wie der Agrar- und der Handelspolitik stehen. Der Verhaltenskodex legt zudem fest, dass die Beschaffung der Nahrungsmittel über lokale Käufe beziehungsweise über Dreiecksgeschäfte nach Möglichkeit der Lieferung aus eigenen Beständen vorzuziehen ist, wobei von der EU über Dreiecksgeschäfte beschaffte Lebensmittel dem Markt eines Entwicklungslandes entstammen müssen. Hauptziel der Verordnung ist neben der Verbesserung der Ernährungssicherheit auch die Verringerung der Abhängigkeit der Empfängerländer von NMH und die Absicht, einen Beitrag zu einer ausgeglichenen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Empfängerländer zu leisten 32 . Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 1292/96 ist untergliedert in die Titel I-III, die sich jeweils einem Instrument zur Steigerung der Ernährungssicherheit widmen 33 und somit die endgültige Einbindung der NMH in einen Maßnahmenrahmen zur Steigerung der Ernährungssicherheit und in den
Zuständigkeitsbereich der Entwicklungspolitik darstellt. Unter dem Titel I der Verordnung werden die genauen Vergabemodalitäten von NMH der EU dargestellt, während die Titel II und III technische und finanzielle
31 Vgl. EU-Kommission (2001), S.27.
32 Vgl. Particip GmbH (2004B), S.18.
33 Vgl. Particip GmbH (2004B), S.18.
9
Unterstützung der Empfängerländer zur Erhöhung der
Ernährungssicherheit und den Aufbau von Frühwarnsystemen und vorsorgender Lagerhaltung ermöglichen 34 . Wichtigste Neuerung im Vergleich zu früheren Verordnungen ist die Vorgabe, dass NMH aufgrund der relativ hohen Kosten nur in Ausnahmefällen - wie Notsituationen oder des Vorliegens von Kostenvorteilen im Vergleich zu anderen Instrumenten - zur Ernährungssicherheit eingesetzt werden sollte 35 .
Da die EU auch Unterzeichner der Food Aid Convention (FAC) ist, die 1999 ratifiziert und am 13.06.2000 durch Beschluss des Rates 36 im Namen der EU genehmigt wurde, muss die von ihr vergebene NMH die in der Konvention fixierten Regeln und Anforderungen erfüllen. Neben der EU-Kommission sind auch die EU- Mitgliedstaaten sowie die Länder Argentinien, Australien, Kanada, Japan, Norwegen, die USA sowie die Schweiz Vertragspartner der Konvention. Durch Übernahme des Verhaltenskodex zur NMH wird die NMH auch hier stärker in den Rahmen der Ernährungssicherheit eingebettet 37 . Die FAC schreibt neben den Mindestmengen an NMH, die von den Unterzeichnerstaaten jedes Jahr zur Verfügung gestellt werden müssen, vor, dass sich die Hilfeleistung am Bedarf der Empfängerländer orientieren muss und die Hilfe dahin fließen soll, wo sie tatsächlich benötigt wird. Darüber hinaus schreibt sie vor, dass die Hilfe den Agrarmarkt der Empfängerregion nicht negativ beeinflussen und zu einer langfristigen
Ernährungssicherung beitragen soll 38 . Wichtige Neuerung dieses Vertragswerkes im Vergleich zu den Vorgängerverträgen war das Einvernehmen darüber, dass die verschiedenen negativen Effekte der NMH auf Ernährungsgewohnheiten und lokale Märkte minimiert und die geringe ökonomische Effizienz der NMH verbessert werden muss 39 . Schwerpunkt bei der Vergabe sind, wie in der Verordnung der EU, die
34 Vgl. Particip GmbH (2004B), S.28.
35 Vgl. Particip GmbH (2004B), S.21.
36 Amtsblatt L 163 vom 04.07.2000, (2000/421/EG).
37 Vgl. EU-Kommission im Internet.
38 Vgl. Elliesen (2005B), S.84.
39 Vgl. Particip GmbH (2004B), S.17.
10
am wenigsten entwickelten Länder. Außerdem wurde der enthaltene Katalog der für NMH in Frage kommenden Güter erweitert und die Möglichkeiten, die Hilfe über äquivalente Zahlungen zu leisten, stärker in den Vordergrund gestellt 40 . Ausdruck findet dies in der erstmaligen Angabe der von den Unterzeichnerstaaten zu entrichtenden Beiträge in Tonnen und im Wert beziehungsweise in einer Kombination dieser beiden Angaben. Die tatsächlich entrichtete Menge wird jedoch in Tonnen angegeben, um bei Preissteigerungen die Bereitstellung der benötigten Mindestmengen zu gewährleisten 41 . Erstmals werden auch verschiedene Kostenpositionen, zum Beispiel Transportkosten, berücksichtigt und mit der Hälfte des Wertes der gelieferten Nahrungsmittel gedeckelt 42 .
2.3 Mittelherkunft und -verwendung
Die Mittel für die NMH der EU-Kommission entstammen dem allgemeinen EU-Haushalt 43 . Hinsichtlich der Vergabe der NMH lässt sich zwischen direkter und indirekter Vergabe unterscheiden. Bei der direkten Vergabe wird die Hilfe direkt an die Regierung des Empfängerlandes vergeben 44 , bei der indirekten Vergabeform werden NGO oder Internationale Organisationen zwischengeschaltet 45 . Die Tabelle 1 verdeutlicht, dass lediglich zwischen 40% und 50% der gesamten NMH direkt von der EU-Kommission vergeben werden:
Tabelle 1: Kanäle der EU-NMH 2004-2006
Quelle: EU-Kommission - GD Entwicklung (2005), Annex 1, S.1f.
40 Vgl. EU-Kommission im Internet.
41 Vgl. Particip GmbH (2004B), S.17.
42 Vgl. Particip GmbH (2004B), S.17.
43 Vgl. BMZ im Internet (A).
44 Vgl. EU-Kommission - GD Entwicklung (2005), S.18f.
45 Vgl. EU-Kommission - GD Entwicklung (2005), S.19f.
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Dirk-Jan Aschoff, 2006, Nahrungsmittelhilfe als Teil einer kohärenten EU-Entwicklungspolitik - Strategie, Kritik und Reformvorschläge, München, GRIN Verlag GmbH
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