Inhaltsverzeichnis:
1. Einleitung
2. Das „Rüstzeug“ der Notengebung im Sportunterricht - Die Voraussetzungen
3. Die unterschiedlichen Formen des Bewertens von Schülerleistungen
3.1 Die Ermittlung der sportmotorischen Leistung
3.2 Die pädagogische Bewertung von Schülerleistungen
3.3 Alternative pädagogische Bewertung
3.4 Soll aus pädagogischer Sicht die Sportnote „gestrichen“ werden?
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
5.1 Internet
5.2 Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
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1. Einleitung
Das Fach Sport besitzt im Fächerkanon der Schule eine gewisse Eigenstellung, die sich auch auf die Leistungsbewertung im Unterricht auswirkt. Dabei hat der Sportlehrer, klar wie in jedem anderen Fach die Aufgabe, den Schülern Zensuren zu erteilen, damit diese über ihren momentanen Leistungsstand informiert werden. Die Zensurengebung ist hierbei durch Schulgesetze festgelegt, wobei der Sportlehrer, im Gegensatz zu den anderen Fächern, hauptsächlich motorische Leistungen und weniger die kognitiven Fortschritte seiner Schüler zu bewerten hat. Die Rahmenrichtlinien geben ihm dabei gewisse Ziele vor, die im Sportunterricht zu bewerkstelligen sind, wobei der Lehrer letztendlich selbst entscheidet, auf welchem didaktischen Weg er diese Ziele verwirklicht.
Auf dem ersten Blick scheint es eine leichte Aufgabe zu sein, Schüler auf der Basis von Leistungskontrollen am Ende einer Lehreinheit, zu bewerten. Dafür stehen dem Sportlehrer in den klassischen Schulsportarten meist Tabellen und Bewertungsmaßstäbe zur Verfügung, die eine Zensierung in Metern und Zeit ermöglichen. Dieses „Bild“ lässt sich auch in der Praxis der Schulen bestätigen, wo in jeder Unterrichtseinheit eines Lehrers darauf hinarbeitet wird, dass am Ende eine Leistungsüberprüfung- und Benotung machbar ist. Daher stellen sich viele Sportpädagogen und andere Schuldidaktiker, vielleicht auch zu Recht die Frage, ob eine Benotung im Sportunterricht tatsächlich notwendig ist? Die „Frage nach der Notwendigkeit von Benotung“ soll am Ende dieser Arbeit in groben Auszügen behandelt werden, da es mir bei dem Thema der „Leistungsbewertung im Sportunterricht“ eher darum geht, wie man als Sportlehrer zensieren kann. Daher wird die Frage verfolgt, auf welche Weise und mit welchen Alternativen der Sportlehrer bei der Benotung im Unterricht weiterhin agieren kann. Dabei soll vorerst die bekannte und allseits angewandte Methode der Leistungsüberprüfung kritisch reflektiert werden, sodass im Anschluss Verfahren der pädagogischen Beurteilung eines Schülers vorgestellt werden können.
In der Schule bietet das Nutzen beider Verfahren in Kombination, dem Lehrer die Möglichkeit relativ offen und objektiv die Leistungen eines Schülers einzuschätzen und auch dessen soziales Verhalten zu zensieren, was in kaum einem anderen Fach derart Gestalt
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annimmt, jedoch in der Schulpraxis leider in dieser Form kaum Anwendung findet. Natürlich wissen die Sportlehrer unserer Schulen über die so genannte Sozialnote im Fach Sport Bescheid, doch es entzieht sich ihrer genauen Kenntnis, wie man eine solche nicht nur aus einem subjektiven Gefühl heraus erteilen kann. In dieser Arbeit soll daher auch versucht werden, diesen Gegenstand näher zu untersuchen, so dass am Ende Ergebnisse zum Themenbereich gesichert werden können.
2. Das „Rüstzeug“ der Notengebung im Sportunterricht - Die Voraussetzungen
Wie in jedem anderen Fach der Schule muss auch, laut Schulgesetz, im Sportunterricht eine Bewertung der Schüler in Form einer Zensur vorgenommen werden. Doch in diesem Punkt beginnt bereits die Diskussion, die die Sportpädagogen führen, denn ihrer Meinung nach ist es nicht von Nöten im Sportunterricht zu zensieren. Sie schlagen viele alternative Ideen vor, die im nachhinein noch vorgestellt und in Bezug auf ihren Charakter und ihre Sinnhaftigkeit diskutiert werden sollen. Die Ansicht der Sportpädagogik lautet daher wie gefolgt: „Der Sinn des Sportunterrichts erschöpft sich nicht in der Notengebung - es gibt auch keinen Königsweg, auf dem man den Problemen mit dem (gerechten) Zensieren entgehen könnte. Notenrituale können aber durch die Einführung anderer Bewertungsformen abgebaut werden (Miethling 1997, S. 20).“
Der Autor charakterisiert die Notengebung als ein Problem des Sportlehrers. Doch was ist genau damit gemeint? Miethling „prangert hier den Konflikt an“, mit dem sich jeder Sportlehrer auseinander zu setzen hat, denn im Schulsport soll auf der einen Seite so objektiv wie möglich die Leistung der Schüler auf einer Zensurenskala festgelegt werden und auf der anderen Seite soll der Lehrer die Bewertung der Schüler so weit es geht pädagogisch handhaben. Diese beiden Forderungen lassen sich nur schwer vereinbaren und daher wird es noch in absehbarer Zeit keinen „Königsweg“ geben, sondern lediglich Annäherungen an die geforderte Norm.
Dabei steht zum einen der Begriff der Leistung im Mittelpunkt, aus der der Großteil der Notengebung resultiert und zum anderen das soziale Verhalten des Schülers, welches mit der „Strebensnote“, wie sie Lenz und Zeuner (1994) bezeichnen, ermittelt werden muss (S. 133).
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Die Rahmenrichtlinien Sachsen-Anhalts (2003) geben dazu folgenden Hinweis für die Unterrichtspraxis: „Es ist darauf zu achten, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen objektiv messbaren und subjektiv zu bewertenden Leistungen gewahrt wird (S. 17).“ Wie dies zu bewerkstelligen ist, wird leider offen gehalten und nicht näher erläutert. Außerdem wird in den Rahmenrichtlinien zwar geschildert, dass man die individuellen Leistungsvoraussetzungen, den Leistungsfortschritt und das sozial-affektive Verhalten der Schüler bewerten soll, doch genaue Lösungsansätze werden nicht geboten. „Im Gegensatz zu den sportmotorischen Leistungen sind Verhaltensweisen wie Mitarbeit, Leistungswille, soziales Verhalten etc. kaum operationalisierbar, ja nicht einmal genau definierbar. Was verstehen wir unter sozialem Verhalten (Volkamer, 1978, S. 28)?“ Diese Frage muss vorerst offen gehalten werden und wird später noch grundlegender diskutiert. Interessanter wirkt jedoch erst einmal die Anbindung des Sportunterrichts an den Leistungsbegriff, woraus sich die Legitimation des Schulsports ergibt, Leistungen abprüfen zu dürfen oder zu können.
„Unter einer Leistung versteht man sowohl den Vorgang als auch das Ergebnis einer Handlung; in der sich eine Person in besonderer Weise gefordert fühlt.“ Grupe und Krüger setzen diesen psychologisch-soziologischen Leistungsbegriff auf das Bewerten im Schulsport um: "Der Sport ist (...) als ein System anzusehen, in dem einerseits (...) Leistungen erbracht werden können, Bewegungskönnen somit als Leistung erlebt, empfunden und bewertet werden kann, und in dem andererseits insgesamt recht verständliche Gütemaßstäbe und einsichtige Bewertungskriterien vorhanden sind, die es erlauben ein bestimmtes Können, als relativ eindeutige Leistung zu bestimmen (Grupe/ Krüger, 2002, S. 33).“ Die Autoren legen hier fest, dass Leistung nur anhand von Gütemaßstäben und Bewertungskriterien gemessen werden kann. Diese Normen lassen sich für jeden Sportlehrer ganz einfach in Übersichten nachschlagen, wobei das Kultusministerium Sachsen-Anhalts hierfür sehr vorbildlich ein Arbeitsheft herausgegeben hat, welches relativ genau verdeutlicht, worauf es bei der Zensierung, also der Leistungsmessung und Leistungsbewertung im Sportunterricht ankommt. Eine solche Leistungsbewertung ist gekennzeichnet als: „der Versuch einer Synthese von unmittelbarer pädagogischer Verantwortung des Sportlehrers in seinem Unterricht zur Benotung unter Berücksichtigung festgeschriebener Verordnungen und Erlasse (Land Sachsen Anhalt Kulturministerium 1994, S. 4).“
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Hier wird auch noch einmal erklärt, dass sich die zu erbringende Leistung eines Schülers nicht nur aus dessen motorischem Können zusammensetzt, sondern dass die Komponente des sozialen Umgangs ebenfalls einen bedeutenden Anteil bei der Notengebung einnimmt. Wie groß ein solcher Anteil zu sein hat, wird nicht näher erläutert, so dass dem Sportlehrer hierdurch ein hohes Maß an Eigenverantwortung zukommt. Der Sportlehrer entscheidet daher, zu je welchen Anteilen er sportmotorische Leistungen und soziales Verhalten in die Gesamtnote mit einfließen lässt.
Die Zensur, die dem Schüler im Unterricht und am Ende eines Halb- oder Schuljahres erteilt wird, besitzt sowohl eine Auslese- und Vergleichsfunktion, als auch eine pädagogische Funktion, wie bspw. die Motivationssteigerung oder aber auch die Möglichkeit der Sanktionierung (vgl. Volkamer, 1997, S. 17). Auch Miethling (1997) spricht bei der Funktion der Zensur von einer Selektion der Schüler hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, damit sie für spätere Bildungsaufgaben differenziert werden können (vgl. S. 21). Beide Autoren verurteilen diese Funktion der Zensur sehr drastisch und es wird die Frage gestellt, ob die Zensur nicht besser andere pädagogische Perspektiven bedienen sollte. Eine Abschaffung der Zensur wird dabei jedoch keinesfalls gefordert, denn dies würde nicht nur die Wertigkeit des Sportunterrichts gegenüber den weiteren Fächern in der Schule deutlich verringern, da mit dem Wegfall der Sportzensur, die Eltern, Lehrer und vor allem die Schüler in diesem Fall nicht mehr über den Leistungsstand und die motorische Entwicklung der Schulkinder informiert werden würden. Außerdem stellte Lenz fest: „Der Lehrer ist verpflichtet zu zensieren“, wonach man entweder in keinem Schulfach mehr Noten erteilen sollte oder die Situation so belassen muss, wie es der momentane Stand widerspiegelt (vgl. 1994, S.129). Dabei informiert „die Zensur die Adressaten nicht über die objektive Leistung des Schülers, sondern über seine relative Leistung im Vergleich zu anderen“ (Miethling, 1997, S. 23) und sie „lokalisiert damit die konkret individuelle Leistung des Schülers in einem sozialen Raum (vgl. Volkamer, 1978, S. 15).“ Gerade in diesem Punkt der Benotung von sportlicher Leistung spiegelt sich ein soziales Problem wider, denn besonders den unsportlichen Schüler wird es nicht leicht gemacht sich in den Klassenverband zu integrieren, wenn sie durch Zensuren im Sport mit anderen besseren Schülern verglichen werden. Daher wäre es durchaus gerecht, wenn die körperlichen Voraussetzungen, wie das Alter, Geschlecht, die Größe und natürlich auch das Gewicht, in die Bewertung mit einfließen würden (vgl. Volkamer, 1978, S. 15-16). Dies ist besonders ein Problem der heutigen Moderne, das bei dem Bewerten der Leistungen,
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- die dann natürlich in Zensuren münden - berücksichtigt werden muss, da immer mehr Kinder den Anforderungen des Sportunterrichts mit seiner Fülle an Sportarten, nicht mehr gerecht werden können. Jedoch ist dies schwer in die Tat umzusetzen, da Gütemaßstäbe in Bezug auf Alter, Geschlecht, Größe und Gewicht zuerst entwickelt und alle Schüler zu Beginn eines Halbjahres auf diese Merkmale hin untersucht werden müssten. Eine schier unmögliche und zeitraubende Aufgabe.
Dem Sportlehrer bleibt jedoch dafür die Möglichkeit, Bewertungen in seinem Unterricht vorzunehmen, die sich nicht nur auf das Zählen von messbaren Leistungen beschränken, sondern die Zensur mittels der Bewertung von sozialem Verhalten des Schülers zu regulieren. Insofern bleibt hier ein gewisser „Spielraum“ und der Schüler braucht nicht gleich völlig demotiviert zu sein, wenn eine sportliche Leistung nicht nach seinen Vorstellungen ablief und dementsprechend schlecht benotet wurde. Denn: „Bewertungen nehmen wir - bewusst oder unbewusst - permanent vor (Miethling, 1997, S. 20)“, so dass der Schüler immer die Möglichkeit besitzt seine Note entweder durch andere Leistungskontrollen zu verbessern oder sich durch ein hervorragendes soziales Verhalten auszeichnet. Zensieren stellt daher immer nur einen Sonderfall von Bewerten dar, so dass jeder Lehrer noch viele Möglichkeiten besitzt, um Schülerleistungen zu beurteilen. Welche das sind und wie man sie objektiv im Unterricht einsetzen kann, soll weiterhin untersucht werden.
3. Die unterschiedlichen Formen des Bewertens von Schülerleistungen
3.1 Die Ermittlung der sportmotorischen Leistung
Die sportmotorische Leistung ist das, was der Sportlehrer zu größten Anteilen in seinem Sportunterricht bewertet und zensiert. Obwohl in dieser Arbeit mehr die pädagogischen Aspekte der Schülerbewertung im Sportunterricht erörtert werden sollen, kann man die Betrachtung der Bewertung von rein sportlichen Leistungen des Schülers nicht außer Acht lassen, da sie das „Alpha und Omega“ des Sportunterrichts bilden.
Erdmann kennzeichnet Leistung im Sport als das Resultat eines Prozesses einer absichtsvollen Handlung (vgl. 1993, S. 13). Der Lehrer bewertet demnach das Endprodukt der erbrachten abgeschlossenen Handlung - er nimmt eine Fremdevaluation vor.
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Arbeit zitieren:
Oliver Zachert, 2006, Leistungsbewertung im Sportunterricht, München, GRIN Verlag GmbH
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