Inhalt
1. Einleitung 3
2. Technologien verändern den Musikmarkt 4
2.1. Die Entwicklung der MP3 4
2.2. Napster macht Karriere 4
2.3. Die Plattenkäufe gehen zurück 5
2.4. Erste Fragen nach dem Copyright 5
2.5. Das vorläufige Ende von Napster 6
2.6. Napsters Erben 6
3. Die Musikindustrie entdeckt das Internet 7
3.1. MusicNet: BMG Entertainment, EMI Recorded Music
und AOL Time Warner 7
3.2. PressPlay: Vivendi Universal und Sony Music 8
3.3. Die Plattformen fahren Verluste ein 8
3.4. Minus-Folgen 9
4. Ein Kampf entbrennt 10
4.1. Die Musikindustrie holt zum Gegenschlag aus 10
4.2. P2 P-Börsen setzen sich zur Wehr 12
4.3. Technische Schutzsysteme 12
4.3.1. Der Kopierschutzstandard CDS 200 12
4.3.2. Digital Rights Management Systems (DRM) 13
4.3.3. Audio-Wasserzeichen 14
4.3.4. Zugangsberechtigungssysteme 14
4.3.5. Right Protection Systems (RPS) 15
4.4. Rechtliche Schutzmaßnahmen 15
1
5. Die EU-Urheberrechtsrichtlinie 16
5.1. Das harmonisierte Vervielfältigungsrecht 16
5.2. Das harmonisierte Recht der öffentlichen Wiedergabe 16
5.3. Ausnahmen und Beschränkungen 17
5.4. Schutz von technischen Maßnahmen 17
5.5. Schutz der Rechtewahrnehmung 18
6. Das vorläufige Endergebnis 18
6.1. Neue Plattformen 18
6.2. Handelsübliche CDs 20
6.3. Tauziehen um die Privatsphäre 21
6.4. Alternative Konzepte 22
7. Schlusswort 23
8. Literatur 25
2
1. Einleitung
Diese Hausarbeit soll einen Überblick über die Entwicklung des digitalen Musikmarkts im Internet liefern. Neue Technologien, die den kostenlosen Tausch von Musikstücken über das Internet ermöglichten, haben in der Musikindustrie in den vergangenen Jahren zu erheblichen Umsatzverlusten geführt. Um weiteren Verlusten entgegenzuwirken war die Plattenindustrie gezwungen, sich der wachsende Bedeutung des Vertriebes von Musik über digitale Distributionskanäle zu stellen. Dies geschah jedoch unverhältnismäßig spät und teils auch dilettantisch. So befindet sich die Musikbranche noch immer in einer Art Umbruchphase, deren aktueller Stand kritisch beleuchtet werden soll.
Im Wesentlichen beinhaltet die Arbeit sechs chronologisch gegliederte Teile. Der erste Teil befasst sich mit dem Thema MP3 und der Napster-Technologie. Dies ist wichtig, weil erst durch den Erfolg von Napster das Potential des Internets für den Musikmarkt offensichtlich wurde. Im zweiten Teil geht es um die „Big Five“, die fünf größten Plattenlabels und die Schaffung ihrer Online-Präsenz. Eine Anzahl von Fusionen zwischen Unternehmen der Musik- und der Internetbranche sollte den Majors geeignete Internet-Plattformen liefern, was zunächst komplett fehlschlug. Der dritte Teil der Arbeit analysiert die Schlacht um den bisher kostenlosen und rechtsfreien Raum, wobei nicht nur auf beide Seiten - Angreifer und Verteidiger - eingegangen wird, sondern auch die nebenher laufenden technischen Fortschritte genau dargelegt und die ersten Ansätze auf Rechtsebende aufgezeigt werden. Der vierte Teil widmet sich dann ganz der ersten Novellierung des europäischen Urheberrechts. Im fünften Teil dieser Arbeit geht es um das vorläufige Endergebnis - den Status Quo des Online-Marktes und dem CD-Verkauf im Laden. Zudem wird auf die aktuelle Diskussion um eine zweite Novellierung des Urheberrechts und deren inhaltliche Problematik hingewiesen. Hierauf folgen einige vorerst nur in den USA umgesetzte marktstrategische Platzierungsbeispiele und alternative Konzepte, die einen Einblick in die Distributionsmöglichkeiten geben sollen, die sich der Musikindustrie durch das Internet bieten. Der fünfte und letzte Teil besteht aus Ausblick und Schlusswort.
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2. Technologien verändern den Musikmarkt
Diese beiden Entwicklungen haben und werden auch in Zukunft den Musikmarkt nachhaltig beeinflussen. Wie sie funktionieren und warum sie für die Musikbranche von so großer Bedeutung sind soll im Folgenden kurz vorgestellt werden.
2.1. Die Entwicklung der MP3
MP3, eigentlich MPEG (Moving Pictures Expert Group) 1 Layer 3, wird Mitte der Neunziger Jahre im Erlanger Fraunhof-Institut für integrierte Schaltungen entwickelt. Dabei handelt es sich um einen Kompressionsalgorythmus, mit dessen Hilfe die Größe einer Audiodatei bis auf 1/12 verkleinert werden kann, ohne dass dabei ein allzu deutlich hörbarer Qualitätsverlust eintritt. Damit ist es erstmals möglich, bis zu 10 Stunden Audiomaterial auf einer einzigen Daten-CD zu speichern. Und nicht nur das: Die geringe Größe der Dateien machen sie internettauglich. Sie lassen sich nun als kleine TCP/IP Päckchen schnell und problemlos rund um den Globus schicken. Um eine MP3-File herzustellen, ist lediglich ein Ripper und ein Encoder erforderlich. Der Ripper entkoppelt die Musik von ihrem Medium CD und kopiert sie auf den Rechner - der Encoder kodiert die Musik nach MP3. 1 Die so erhaltenen MP3-Files sind mit einem CD-Brenner leicht auf bespielbare CD-Recordables, (CD-Rs) zu speichern.
2.2. Napster macht Karriere
Im Sommer 1999 entsteht das kalifornische Unternehmen Napster. Hierbei handelt es sich um eine virtuelle Tauschbasis von Audio-Files im digitalen MP3-Format. Die Technik, auf der das von Shawn Fanning erfundene System beruht, nennt sich Peer-to-Peer (P2P). Napster baut darauf auf, dass Festplatten zu einem aktiven Bestandteil des Internets werden und Daten untereinander austauschen. Voraussetzung ist, dass sich die Teilnehmer eines P2P-Netzes eine bestimmte Software auf ihrem PC installieren, die Napster gratis zur Verfügung stellt. Das Programm errichtet auf der Festplatte ein Verzeichnis, in dem jeder Nutzer Daten ablegt, auf die andere Mitglieder zugreifen können. Somit kann die Nutzergemeinde (Community) Musiktitel im digitalen Format MP3 beliebig miteinander tauschen. Innerhalb kurzer Zeit findet dieses System bei Benutzern des Internets großen Anklang; in seiner Blütezeit zählt Napster bis zu 70 Millionen registrierte User. 2
1 Wolfgang von Keitz: MP3 - Eine deutsche Entwicklung revolutioniert den Musikmarkt.
2 Andreas Becker: Wanted: Ein Überlebensmodell für den Musikmarkt - Napster und die Folgen.
4
2.3. Die Plattenkäufe gehen zurück
Die Musikindustrie ist über diese Entwicklung nicht glücklich. Was sich im Jahr 2000 mit einem Rückgang des Tonträgerkaufs um 3,8% bereits ankündigt, wird im ersten Halbjahr 2001 bestätigt: Die Plattenriesen verzeichnen im Vergleich zum Vorjahr einen Umsatzeinbruch von 12,6 %. Der Grund wird in der kostenlosen Verfügbarkeit von Musik im
Internet geortet. Laut einer GfK-Studie wurden zwischen April 2000 und März 2001 nicht weniger als 133 Millionen CD-Recordables mit Musik bespielt, die damit die fertigen Produkte der Musikindustrie, die im gleichen Zeitraum nur 108 Millionen Tonträger verkaufen kann, deutlich überholen. 3 In seinem „Content out of Control“-Bericht
prognostiziert das Marktforschungsinstitut Forrester Research der Musikbranche einen Verlust von 4,6 Milliarden Dollar innerhalb der nächsten fünf Jahre. 4
2.4. Erste Fragen nach dem Copyright
Dank Napster schwirren hunderttausende kostenlose Musikfiles im kleinen Datenkompressionsformat MP3 durch das Internet. Die stagnierende Einnahmen machen der Musikindustrie diesen Umstand schmerzlich bewusst: Bertelsmann, Universal, Warner, Sony und EMI (die „Big Five“), die Band Metallica und der Rapper Dr. Dre verklagen Napster wegen Urheberrechtsverletzung. 5 Diese Klage zieht sich jahrelang hin. Die amerikanischen Gesetze zum Thema Copyright sind auf den Online Markt nicht eins zu eins anwendbarzum Glück für Napster (Firmensitz in Kalifornien). In Deutschland ist der Fall ähnlich gelagert. Wie in den USA dürfen gekaufte Musikstücke, sofern das Copyright nicht miterworben wird, wegen § 53 Abs. 6 UrhG nicht öffentlich wiedergeben werden. Aber handelt es sich bei einer Tauschbörsen um Öffentlichkeit? Dies ist der Streitpunkt des Gerichtsverfahrens in den USA. In Deutschland kann man zusätzlich auf den Schutzzweck von § 96 Abs. 1 UrhG zurückgreifen: dieser verbietet auch die Vervielfältigung. Eine Kopie vom Original für private Zwecke ist zwar legal, nicht aber die Kopie von der Kopie. Die Napster-Community tauscht nun natürlich sehr wohl auch dritte und vierte Kopien und die Online-Lieferung des Herunterladens fiele dadurch unter „unerlaubte Kopiervorgänge“. 6 Nur: jedes der kleinen Digi-Päckchen ist vom Tag seiner Geburt an ein „Original“, da anders als
3 Hartmut Spiesecke: CD-Brennerei sorgt für Umsatzeinbruch im Tonträgermarkt. Pressemitteilung der IFPI.
4 Florian Rötzer: Schwere Verluste für die Buchverlage und die Musikindustrie prophezeit. Telepolis.
5 Musikmarkt, 13.7.2001. http://www.musikmarkt.de/news/artikel/4086.html
6 Martin Schaefer: Hindernisse auf dem Weg zu einem legalen Online-Musikmarkt.
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bei der analoge Kopie kein Qualitätsverlust durch den Kopiervorgang eintritt und selbiger somit auch nicht nachweisbar ist. Musik ist in dieser Zeit der Rechtsstreitigkeiten weiter kostenlos im Netz verfügbar und wirkt sich spürbar auf die Absatzpotentiale vor allem der Spitzenveröffentlichungen aus.
2.5. Das vorläufige Ende von Napster
Das Berufungsgericht in San Francisco stellt schließlich fest, dass es sich bei Napster tatsächlich um eine Form von Öffentlichkeit handelt: Die Files werden nämlich alle über einen zentralen Server getauscht. Diesen Server kann man sich als virtuelles Ausgabegerät vorstellen, dass die User in einem virtuellen Raum mit den von ihnen gewünschten Songs versorgt. Per einstweiliger Verfügung wird Napster dazu gezwungen, zuerst nur Dr. Dre- und Metallica-Stücke, 7 später alle urheberrechtlich geschützten Songs aus dem Angebot herauszufiltern. Binnen kurzer Zeit ist klar, dass der Filter wirkungslos ist: Er basiert auf dem System der Titelerkennung und kann kinderleicht durch geringfügige Änderungen im File-Name umgangen werden. Hintergrund: Die Plattenfirmen hatten Napster nur eine „Schwarze Liste“ mit rund 5600 Musikstücken zur Verfügung gestellt, nicht aber die dazugehörigen Files um die Musikstücke elektronisch abzutasten. Ein neuer Filter wird installiert, der das Napster-Service auf ein unerträgliches Maß verlangsamt. 8
2.6. Napsters Erben
Im Oktober 2000 geben Bertelsmann und Napster Inc. die Gründung eines Abo-Musikservices (monatliche Beitrag zwischen 3 und 10 Euro) bekannt. 9 Musiktitel sollen im Dateiformat NAP, das einen Kopierschutz enthält, übertragen werden. 10 Doch der Dienst floppt - niemand ist mehr an Napster interessiert. Neue P2P-Tauschbörsen schießen wie Pilze aus dem Boden und laufen Napster innerhalb kürzester Zeit den Rang ab. Sie bieten ihren Nutzern mehr als Napster es je konnte (neben Musik kann man auch Videos, Bilder, Dokumente und Software laden) und sind juristisch kaum mehr angreifbar: die meisten (u.a. Morpheus-Anbieter MusicCity und das Gnutella-Netzwerk) benutzen für ihren Musikaustauschdienst die Software FastTrack. Über 20 Millionen mal wird die Software aus dem Netz geladen und die Zahlen steigen. Im Gegensatz zu Napster benötigt FastTrack
7 Musikmarkt, 13.07.2001. http://www.musikmarkt.de/news/artikel/4086.html
8 Musikmarkt, 05.03.2001. http://www.musikmarkt.de/news/artikel/3822.html
9 Pressemitteilung der BMG vom 31.10.2000. http://www.bmg-company.de/pdftemp/PDF-97aGvw.pdf
10 tecCHANNEL. 13.04.2001. http://www.tecchannel.de/news/allgemein/5315/
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Quote paper:
Christiane Rohr, 2005, Musik aus dem Netz: Digitale Verwertung und Urheberrecht, Munich, GRIN Publishing GmbH
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