Am 3. Oktober 2005 wurden mit der Türkei erstmalig Beitrittsverhandlungen aufgenommen und noch nie zuvor in der Geschichte der EU wurde ein voraussichtlicher Beitritt beziehungsweise die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eines Landes so heftig und kontrovers diskutiert, wie es bei der Türkei der Fall ist. Innerhalb der EU ist die überwiegende Mehrheit der Mitgliedsstaaten für einen Beitritt. Großbritannien, Polen und Italien befürworten auch auf Grund ihrer engen Verbindung zu den USA einen Beitritt der Türkei. Aber auch Deutschland und Frankreich stehen der Türkei positiv gegenüber. Österreich ist als einziger Mitgliedsstaat Gegner einer Vollmitgliedschaft. Die Parteien in Deutschland sind sich indes einig, dass die Reformen in der Türkei weitergehen müssen. Welches Ziel sich am Ende daraus ergeben wird, stellt sich für die Parteien unterschiedlich dar. Dies zeigt sich an Hand der beiden deutschen Volksparteien. Die SPD unter Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder ist für einen Beitritt. Auf der anderen Seite sieht die CDU/CSU unter der Kanzlerin Angela Merkel eine privilegierte Partnerschaft, anstatt einer Vollmitgliedschaft, für ausreichend an. Anzumerken ist, dass in einigen Ländern die Meinungen der Bevölkerung von den Regierungen regelrecht missachtet werden. Wie sonst, kann man es sich erklären, dass sich der ehemalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder oder auch der französische Staatspräsident Jacques Chirac für einen Beitritt der Türkei eingesetzt haben bzw. einsetzen, obwohl 60 % der Deutschen beziehungsweise 59 % der französischen Bevölkerung sich gegen einen Beitritt der Türkei ausgesprochen haben. Dieser Situation soll zu mindestens in Frankreich Rechnung getragen werden, dass neben Österreich eine Volksabstimmung zu einem möglichen EU-Beitritt der Türkei durchführen möchte. Die Türkei unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen europäischen Ländern und hebt sich dadurch stark von den bisherigen EU-Mitgliedsstaaten ab, so die Ansicht der Türkei Gegner. Dabei werden vor allem die geographische Lage, die muslimische Bevölkerung, die Kultur, die wirtschaftliche Situation und das Verständnis von Recht und Demokratie als Hinderungsgründe angeführt. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Der lange Weg der Türkei zu Beitrittsverhandlungen
3 Die Kopenhagener Kriterien als Beitrittsbedingungen
4 Der Fortschrittsbericht der Türkei 2005
4.1 Politische Ebene
4.2 Wirtschaftliche Ebene
4.3 Acquis-Kriterium
5 Gegenüberstellung der Argumente für und gegen einen Beitritt der Türkei
5.1 Argumente, die für einen Beitritt sprechen
5.1.1 Politische Zusagen an die Türkei
5.1.2 Geopolitische Erwägungen
5.1.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
5.2 Argumente, die gegen einen Beitritt sprechen
5.2.1 Geographische Lage und die Sicherheit
5.2.2 Kosten eines möglichen Beitritts
5.2.3 Menschrechte
5.2.4 Kurden- und Zypernkonflikt
5.2.5 Migration und Integration
5.2.6 Europäische Identität
6 Zusammenfassung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Am 3. Oktober 2005 wurden mit der Türkei erstmalig Beitrittsverhandlungen aufgenommen und noch nie zuvor in der Geschichte der EU wurde ein voraussichtlicher Beitritt beziehungsweise die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eines Landes so heftig und kontrovers diskutiert, wie es bei der Türkei der Fall ist. Innerhalb der EU ist die überwiegende Mehrheit der Mitgliedsstaaten für einen Beitritt. Großbritannien, Polen und Italien befürworten auch auf Grund ihrer engen Verbindung zu den USA einen Beitritt der Türkei. Aber auch Deutschland und Frankreich stehen der Türkei positiv gegenüber. Österreich ist als einziger Mitgliedsstaat Gegner einer Vollmitgliedschaft.[1] Die Parteien in Deutschland sind sich indes einig, dass die Reformen in der Türkei weitergehen müssen. Welches Ziel sich am Ende daraus ergeben wird, stellt sich für die Parteien unterschiedlich dar. Dies zeigt sich an Hand der beiden deutschen Volksparteien. Die SPD unter Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder ist für einen Beitritt. Auf der anderen Seite sieht die CDU/CSU unter der Kanzlerin Angela Merkel eine privilegierte Partnerschaft, anstatt einer Vollmitgliedschaft, für ausreichend an.[2]
Anzumerken ist, dass in einigen Ländern die Meinungen der Bevölkerung von den Regierungen regelrecht missachtet werden. Wie sonst, kann man es sich erklären, dass sich der ehemalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder oder auch der französische Staatspräsident Jacques Chirac für einen Beitritt der Türkei eingesetzt haben bzw. einsetzen[3], obwohl 60 % der Deutschen beziehungsweise 59 % der französischen Bevölkerung sich gegen einen Beitritt der Türkei ausgesprochen haben.[4] Dieser Situation soll zu mindestens in Frankreich Rechnung getragen werden, dass neben Österreich eine Volksabstimmung zu einem möglichen EU-Beitritt der Türkei durchführen möchte.[5]
Die Türkei unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen europäischen Ländern und hebt sich dadurch stark von den bisherigen EU-Mitgliedsstaaten ab, so die Ansicht der Türkei Gegner. Dabei werden vor allem die geographische Lage, die muslimische Bevölkerung, die Kultur, die wirtschaftliche Situation und das Verständnis von Recht und Demokratie als Hinderungsgründe angeführt.
Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Beziehungen und den Weg der Türkei zur EU darzustellen, die Voraussetzungen, die für einen EU-Beitritt erforderlich sind darzulegen und darauf aufbauend zu analysieren, in welcher Situation sich die Türkei momentan befindet. Des Weiteren sollen Argumente für und gegen eine Vollmitgliedschaft der Türkei aufgezeigt werden, um abschließend eine Bewertung hinsichtlich eines Beitritts abgeben zu können.
2 Der lange Weg der Türkei zu Beitrittsverhandlungen
Die Türkei kann man als das Land bezeichnen, welches den längsten Weg und die schwierigsten Hürden für die Aufnahme zu Beitrittsverhandlungen mit der EU nehmen musste. Seit der Ausrufung der Republik 1923 durch Mustafa Kemal (Atatürk) näherte sich die Türkei zunehmend den westlichen Werten. So fand unter anderem der Laizismus[6] in der Türkei seinen Einzug. Weitergehend wurde das arabische Alphabet und internationale Maße eingeführt sowie einige Gesetzesreformen durchgeführt.[7]
Kurz nach der Gründung der EWG[8] bewarb sich die Türkei für eine Mitgliedschaft. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt und im Gegenzug eine Assoziierung[9] vorgeschlagen. Im Jahre 1963 unterzeichneten die Türkei und die EWG das Assoziierungsabkommen, welches zum 1. Dezember 1964 in Kraft trat. Dieses Abkommen sah die Errichtung einer Zollunion vor, die ein Integrationselement und eine Funktion der Annäherung zwischen der Türkei und der EU darstellte. Dementsprechend wurde in Artikel 28 des Vertrages festgehalten, dass, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, die Prüfung auf eine Mitgliedschaft erfolgen würde.[10] Von 1980 bis 1986 wurde das Assoziierungsabkommen auf Eis gelegt nach dem es in der Türkei zu einem Militärputsch gekommen war. Als die Verträge wieder aufgenommen wurden, beantragte die Türkei wiederum eine Mitgliedschaft in der EG.[11] Die EG-Kommission lehnte diesen Beitrittsgesuch auf Grund von politischen und wirtschaftlichen Problemen in der Türkei ab. Im Jahre 1996 wurde erstmalig und in Bezug auf das Assoziierungsabkommen die Zollunion in einem Nichtmitgliedsstaat der EU[12] eingeführt. Ab diesem Tag gilt in der Türkei das europäische Wirtschaftsrecht, das heißt, dass die Türkei ihre Handelsbeziehungen im Hinblick auf Drittländer, die nicht EU-Mitglied sind, anpassen musste. Für die Türkei bedeutete das einen weiteren wichtigen Schritt für die Aufnahme in die EU. 1997 wurde der Dialog zwischen der Türkei und der EU seitens der Türkei abgebrochen. Der Grund war, dass der Europäische Rat die Erweiterung der EU beschloss, jedoch neben zehn Beitrittsländern die Türkei nicht als Beitrittskandidat vorsah. Erst 1999 wurde der Türkei auf dem EU-Gipfel in Helsinki der offizielle Status eines Beitrittskandidaten verliehen, so dass wenn die Kopenhagener Kriterien erfüllt würden, die Beitrittsgespräche beginnen können. Am 17.12.2004 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen für Oktober 2005.[13] Diese Entscheidung beruht auf der Grundlage des jährlichen Fortschrittsberichts der EU-Kommission für das Jahr 2004, in dem der Türkei bescheinigt wird, die Kopenhagener Kriterien hinreichend zu erfüllen.[14]
3 Die Kopenhagener Kriterien als Beitrittsbedingungen
Bevor ein Land der EU beitreten kann, muss es die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Diese Beitrittsbedingungen wurden 1993 vom Europäischen Rat auf dem Gipfel in Kopenhagen, im Hinblick auf eine EU-Erweiterung festgelegt und in drei grundlegende Gruppen gegliedert. Die Bedingungen sind im Einzelnen das politische, das wirtschaftliche und das Acquis-Kriterium.
Die institutionelle Stabilität, die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung sowie die Wahrung der Menschenrechte und weitergehend die Achtung und der Schutz von Minderheiten ist unter das politische Kriterium zu fassen. Bei den wirtschaftlichen Kriterien wird eine funktionsfähige Marktwirtschaft vorausgesetzt. Ferner muss diese in der Lage sein dem Druck des Wettbewerbs und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten. Das Aquis-Kriterium oder in der offiziellen deutschen Bezeichnung der gemeinschaftliche Besitzstand des EU-Rechts fordert, dass das beitrittswillige Land fähig ist, Verpflichtungen, die sich aus einer EU-Mitgliedschaft ergeben zu übernehmen als auch die Ziele der EU anzueignen und gemeinschaftlich zu verfolgen.[15] Dazu gehören das Primärrecht, also die Verträge der EU, und das Sekundärrecht in Form von Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
Als Neuerung in Bezug für den Beitritt weiterer Mitgliedsstaaten wurde auf der Sitzung des Europäischen Rates am 17. Dezember 2004 ein zusätzliches Kriterium festgelegt, welches die Prüfung der „Aufnahmefähigkeit“ der EU vorsieht.[16] Allerdings ist der Begriff der Aufnahmefähigkeit noch nicht definiert wurden, so dass das EU-Parlament die EU-Kommission beauftragte, diesen Begriff bis zum Ende des Jahres 2006 entsprechend auszugestalten.[17]
Folglich ist die Integration von Beitrittsländern, in diesem Fall der Türkei, in die EU nicht mehr allein von der inhaltlichen und zeitlichen Umsetzung der Kriterien abhängig. Sollten die Beitrittsverhandlungen zum Ergebnis kommen, dass die Kopenhagener Kriterien erfüllt sind, kann der Beitritt eines Landes letztendlich noch an der fehlenden Aufnahmefähigkeit der EU scheitern.
4 Fortschrittsbericht der Türkei 2005
Für jedes Beitrittsland wird jährlich ein Fortschrittsbericht angefertigt, dass die Entwicklungen eines Landes im Hinblick auf die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien dokumentiert.
4.1 Politische Ebene
Wie es der Fortschrittsbericht der Türkei 2005 ausdrückt, setzt sich der politische Wandel fort, jedoch hat sich das Tempo für die Umsetzung der Reformen bemerkbar verlangsamt. Darüber hinaus werden die politischen Kriterien von Kopenhagen in ausreichendem Maße erfüllt. Aus dieser Formulierung wird ersichtlich, dass die Verwirklichung der Kopenhagener – genauer der politischen Kriterien zwar angemessen sind, jedoch der angestrebte und erforderliche Zustand längst noch nicht erreicht wird. Verstöße gegen Menschenrechte und gegen Minderheiten sind seltener zu beobachten, allerdings treten diese immer noch auf. Die meisten Verstöße wurden gegen Freiheits- und Menschenrechte, bei der Meinungs- und Religionsfreiheit, den Frauen-, Gewerkschafts-, und kulturellen Rechten festgestellt. Hier fordert die EU-Kommission, dass weitere Gesetze eingeführt und weiterhin die bestehenden Rechtsgrundlagen stärker angewandt werden müssen.[18]
Bei der Thematik der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden vor allem im Bereich der Justiz Reformen vollzogen. Problematisch stellt sich dabei die Anwendung des Rechts durch die Gerichte dar. So lassen Urteile erkennen, dass sie sich an der Rechtssprechung des EGMR orientieren. Andererseits kommt es zu Urteilen, die nicht mit dem Grundsatz der Demokratie und des Rechts der EU vereinbar sind.[19]
4.2 Wirtschaftliche Ebene
Die Diskrepanz der wirtschaftlichen Daten zwischen der Türkei und der EU wurden in den letzten Jahren weiter vermindert. In der Türkei hat sich eine funktionierende Marktwirtschaft entwickelt. Diese kann sich aber nur etablieren, wenn begonnene Reformen und Stabilisierungsmaßnahmen beibehalten und weitere Schritte in Angriff genommen werden. So kann die türkische Marktwirtschaft in der Lage sein sich gegenüber Wettbewerbsdruck und Märkten innerhalb der EU zu behaupten. Die derzeitige marktwirtschaftliche Situation wurde dadurch erreicht, dass man neben der Konsolidierung der Finanzen, also der Verringerung der Inflation und der Schulden auch das Wirtschaftswachstum auf einem stabilen und positiv zu beurteilenden Wert halten konnte.[20] So wird der Schuldenstand 2005, gemessen am Bruttonationaleinkommen voraussichtlich 67,5 % erreichen. Zum Vergleich: Im Krisenjahr 2001 betrug der Schuldenstand noch 99,88 %. Des Weiteren erreichte die Türkei bei der Inflation erstmalig einen Wert unter 10 %. In den Jahren 2000 bis 2003 lag diese noch zwischen 20 % und 50 %. Das Wirtschaftswachstum wird sich nach Jahren von Steigerungen in Höhe von 6 bis 10 % auf einem stabilen Wert von voraussichtlich 5 % belaufen.[21]
4.3 Acquis-Kriterium
Bei diesem Kriterium wird von Seiten der EU gefordert, dass das beitrittswillige Land fähig ist das europäische Primär – und Sekundärrecht, welches aus ca. 80.000 Seiten Rechtstexten besteht, zu übernehmen und die daraus entstehenden Verpflichtungen zu erfüllen.[22]
Für die Umsetzung dieses Kriteriums hat die türkische Regierung mehrere Reformen in ihrer Gesetzgebung durchgeführt. Im Oktober 2001 wurde mit einer Verfassungsänderung, welche im Mai 2004 ihre letzte Änderung erfuhr, der erste Schritt der Reform eingeleitet.[23] Weitergehend wurden seit Februar 2002 bis Juli 2004 insgesamt acht Harmonisierungspakete verabschiedet, welche Änderungen unter anderem in den Bereichen des Strafgesetzes, des Pressegesetzes, des Parteiengesetzes, des Versammlungs- und Vereinsgesetzes zur Folge hatte.[24] Das neue Zivilgesetzbuch stärkt die Stellung der Frau und soll somit die Gleichberechtigung der Geschlechter gewährleisten.[25]
Am 20. Dezember 2005 begann in Brüssel das so genannte „Screening“. Dabei wird das europäische Recht mit dem Recht des jeweiligen Beitrittslandes verglichen. Dies soll dazu dienen, dass Unterschiede oder Umsetzungsprobleme des europäischen Rechts, also des „acquis“, aufgedeckt werden, so dass das mögliche Beitrittsland eventuelle Änderungen vornehmen kann. Vorbehaltlich werden in diesem Verfahren Übergangslösungen für die Umsetzung des „acquis“ getroffen, denn in manchen Bereichen, wie beispielsweise dem Umweltschutz, kann es für bestimmte Länder auf Grund ihrer bisherigen Situation schwer möglich sein europäische Standards sofort anzuwenden.[26]
5 Gegenüberstellung der Argumente für und gegen einen Beitritt der Türkei
5.1 Argumente, die für einen Beitritt sprechen
5.1.1 Politische Zusagen
Wie unter Punkt 2 ausgeführt, wurde der Türkei im Rahmen des Assoziierungsabkommens von 1963 die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen in Aussicht gestellt. Jedoch wurden im Laufe der Zeit auch Anträge auf eine Mitgliedschaft von der EU zurückgewiesen. Die Zusagen eines möglichen Beitritts beziehungsweise das Angebot der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wurden ab 1997 auch auf Drängen der USA immer wieder erneuert, so dass es folgerichtig 2005 zu Beitrittsverhandlungen kommen musste. Wenn die EU es in Erwägung ziehen würde die Gespräche zu beenden und auf einmal einen Beitritt kategorisch ausschließt, so würde dies gleichzeitig einen immensen Verlust an Glaubwürdigkeit der EU gegenüber anderen Staaten und Vertragspartnern bedeuten. Dies könnte sich eine EU, auch in der jetzigen Stärke von 25 Mitgliedsstaaten, nicht leisten.
5.1.2 Geopolitische Erwägungen
Geostrategische Erwägungen als Diskussionsgegenstand und als Argument für einen Beitritt der Türkei in die EU werden meist von außerhalb, allen voran den USA, vorgetragen. Dadurch könnte die USA als befreundeter Partner der EU einen größeren Einfluss auf die Entwicklungen im Nahen und Mittleren Osten und der dort befindlichen Krisenregionen nehmen. Aber auch die EU würde zu einem „Global Player“ aufsteigen und könnte aus dieser Situation heraus einen größeren politischen Einfluss auf die angrenzenden Staaten ausüben. Nicht wenige erhoffen sich dadurch eine Stabilisierung, also eine friedliche Entwicklung in den Krisengebieten. Ansonsten könnte die Ablehnung eines Beitritts die Abkehr von europäischen Werten in der Türkei die Folge sein und eine Destabilisierung in der Region hervorrufen.[27] Jedoch muss die Frage gestellt werden, ob dieser genannte Vorteil eine gewichtige Priorität in der Entscheidung für einen Beitritt darstellt. Die EU konnte bisher noch keine gemeinsame Außenpolitik verwirklichen, wie es beim Konflikt mit dem Irak wieder ersichtlich wurde. So vertraten die Mitgliedsstaaten unterschiedliche Positionen. Daher sollten zusätzliche außenpolitische und konfliktträchtige Herausforderungen vermieden werden.
5.1.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft
Durch einen Beitritt der Türkei würde sich der europäische Binnenmarkt nicht nur auf das Gebiet betrachtet vergrößern, sondern auch einen Bevölkerungsanstieg um ca. 70 Millionen zur Folge haben. Der Absatzmarkt europäischer Unternehmen würde sich dadurch beträchtlich ausdehnen und es würden sich die Türen, also die Expansionsmöglichkeiten Richtung Asien öffnen. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn Wirtschaftsvertreter für die Aufnahme der Türkei plädieren.[28]
Zu hinterfragen ist in diesem Zusammenhang, ob nicht schon durch die Realisierung der Zollunion, bei der die Zölle in der Türkei für Importe aus den EU-Mitgliedsstaaten komplett abgeschafft und die Zölle gegenüber Drittländern denen der EU entsprechend angepasst wurden, sich der Zugriff auf den türkischen Markt ergeben hat und ob sich durch den EU-Beitritt der Türkei noch große wirtschaftliche Veränderungen ergeben könnten. Außerdem macht die Türkei auf Grund der geringen Kaufkraft nur einen sehr minimalen Anteil der Exporte der EU aus und ist somit kein entscheidender Absatzmarkt.[29] Erst im Hinblick auf einen längeren Zeitraum und bei einem stabil steigenden Wirtschaftswachstum sowie durch die Erhöhung der Kaufkraft kann sich ein wichtiger Absatzmarkt für die Wirtschaft der EU-Mitgliedsstaaten ergeben. Weiterhin bestünde die Gefahr, dass Unternehmen sich aus den bisherigen EU-Mitgliedsstaaten ausgliedern und sich in der Türkei ansiedeln, um die dort vorherrschenden günstigeren Bedingungen auszunutzen. Demzufolge würde in den ersten Jahren der Mitgliedschaft die türkische Wirtschaft mehr als die EU-Mitgliedsstaaten von einem Beitritt profitieren.
5.2 Argumente, die gegen einen Beitritt sprechen
5.2.1 Geographische Lage und Sicherheit
Lediglich 3 % des türkischen Staatsgebietes gehört zu Europa. Der weit überwiegende Teil, 97 % östlich des Bosporus, liegt auf dem asiatischen Kontinent.[30] Und da es sich um eine Europäische Union handelt und nicht um eine Eurasische Gemeinschaft, würde aus diesem Grund keine Möglichkeit eines Beitritts der Türkei gegeben sein. Entgegenzuhalten wäre, dass die Grenzen Europas nicht einheitlich definiert sind. Sollte jedoch die Vollmitgliedschaft der Türkei verwirklicht werden, so kann die EU ihre Türen Ländern wie Russland oder der Ukraine nicht verschließen. Würde die EU ein Beitrittsgesuch beispielsweise von Russland, welches ebenfalls zum europäischen und asiatischen Kontinent gehört, mit dem Argument der geographischen Lage, ablehnen, so würde sie mit zweierlei Maß messen und auch hier ihre Glaubwürdigkeit in Frage stellen.
Weiterhin grenzt die Türkei unter anderem unmittelbar an die so genannten „Schurkenstaaten“ Iran, Irak und Syrien, also gerade an jene Gebiete, die in der heutigen Zeit zu Krisengebieten des Nahen und Mittleren Ostens zählen. Würde die Türkei Mitglied in der EU werden, so würde sich die EU einen „Krisenherd“ einhandeln und müsste demzufolge größere sicherheitspolitische Maßnahmen vornehmen und auch mit einer erhöhten Gefahr eines Konfliktes mit eben diesen Staaten rechnen. Außerdem ist die Türkei seit 1952 im NATO Bündnis, so dass sie hier schon geostrategisch einen Bündnispartner an ihrer Seite hat.
5.2.2 Kosten eines möglichen Beitritts
Die tatsächlich entstehenden Kosten eines möglichen Beitritts der Türkei lassen sich nur schwer abschätzen. Dies zeigt sich auch an Hand eines Gutachtens der EU-Kommission aus dem Jahre 2004. So würden sich die Kosten allein für einen Beitritt der Türkei und bezogen auf die ersten drei Jahre der Integration auf ca. 45 Milliarden Euro beziffern. Zum Vergleich: Die Kosten für die EU-Osterweiterung zum 1. Mai 2005 für die zehn neuen Mitgliedsstaaten beliefen sich schätzungsweise auf ca. 41 Milliarden Euro. Die jährlichen Subventionen würden sich wie folgt verteilen. 11,3 Milliarden Euro erhielte die Türkei aus dem Strukturfonds, 4,5 Milliarden Euro für den Agrarsektor und 1,6 Milliarden Euro zur Unterstützung der öffentlichen Verwaltung.[31] Hier wird ersichtlich, dass die Aufnahme der Türkei nur mit einem großen finanziellen Kraftakt zu bewältigen ist. Zumal die Türkei bei einem möglichen Beitritt im Jahre 2014 eine Bevölkerungszahl von ca. 80 Millionen aufweisen wird, also in der Größenordung von Deutschland und dabei kann die Türkei gerade einmal ein Sechstel der deutschen Wirtschaftskraft nachweisen.[32]
5.2.3 Menschenrechte
Die Türkei hat wie unter Punkt 4.3 Acquis-Kriterium ausgeführt mehrere Reformen unternommen, um die Einhaltung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten zu gewährleisten. Diese Gesetzesreformen bilden aber nur den formalen Rahmen. In ihrem jährlichen Bericht bestätigte amnesty international Deutschland für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2004 der Türkei Fortschritte und demzufolge die zunehmende Anpassung an einen internationalen Rechtsstand. Allerdings wird weiterhin die unzureichende Umsetzung dieser Vorschriften bemängelt. Darüber hinaus gibt es immer noch eine große Anzahl an Vorschriften, die die Ausübung und die Gewährleistung der Grundrechte einschränken. So sind immer noch Folterungen und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte zu beobachten. Bei der Verfolgung dieser Grundrechtsverletzungen kam es häufig dazu, dass Strafverfahren nicht eröffnet, Verfahren unnötig in die Länge gezogen wurden, so dass Verfahren auf Grund von Verjährung eingestellt wurden. Zwar bekräftigten türkische Gerichte das Recht auf freie Meinungsäußerung, jedoch erfolgt auch hier weiterhin die strafrechtliche Verfolgung auf Grund von einschränkenden Gesetzen. Ferner ist die Gleichberechtigung im Hinblick auf die Menschenrechte gegenüber Frauen nicht gegeben. So werden immer noch und in nicht zu unterschätzenden Größe Frauen Opfer familiärer Gewalt und auch die Behörden würden geeignete Maßnahmen unterlassen, Frauen vor solchen Übergriffen zu schützen.[33] So dass sich die Ansicht von Kritikern verstärkt, dass sich die Menschenrechte lediglich auf dem Papier wieder finden und nicht im Handeln und Denken der türkischen Bevölkerung und der staatlichen Organe.[34] Durch einen Beitritt könnten weitere Reformen vorangetrieben werden, allerdings könnte auch die Gefahr bestehen, dass sich die Türkei auf den bisher Erreichten ausruht und es zu keinen nennenswerten Reformen mehr kommt.
5.2.4 Kurden- und Zypernkonflikt
Die Türkei grenzt nicht nur an konfliktträchtige Nachbarstaaten, sondern die Türkei hat selbst eigene und ungelöste Konflikte. Innenpolitisch stehen sie weiterhin der Kurdenproblematik gegenüber und außenpolitisch konnte der Zypernkonflikt immer noch nicht beigelegt werden.
Die Kurden sind ein Volk, die keinen eigenen Staat haben. Daher verteilen sie sich auf dem Staatsgebiet anderer Länder und unter anderem auch auf das der Türkei. Dort bilden sie eine Minderheit von ca. 20 %. Nach dem Krieg und dem Ende des Osmanischen Reiches sicherte man den Kurden einen eigenen Staat zu. Durch die Ausrufung der türkischen Republik verloren diese Zusagen jedoch ihre Gültigkeit.[35] Fortschreitend wurden die Kurden durch den türkischen Nationalismus, der Bestandteil der sechs Prinzipien des Kemalismus war, zur Aufgabe ihrer Identität gezwungen. Dadurch stellte man beispielsweise die kurdische Sprache und die kurdische Kultur unter Verbot.[36] Die Arbeiterpartei PKK unter der Führung von Abdullah Öcalan kämpfte von 1984 bis 1999 gegen den türkischen Staat für ein unabhängiges Kurdistan sowie für die kurdische Identität.[37] Im Prozess der Annäherung zwischen der Türkei und der EU wurden Gesetzesänderungen getroffen, die die Rechte der Kurden stärkte, so dass ferner auch die Sprache und die Kultur nicht mehr verboten waren. Allerdings erscheinen weiterhin Berichte über Menschenrechtsverletzungen gegenüber der kurdischen Bevölkerung in der Türkei.[38]
Zypern ist nach einer türkischen Invasion seit 1974 in den nördlichen türkischen und im Süden in den griechischen Teil getrennt. Der türkische Teil bildet die 1983 ausgerufene „Türkische Republik Zypern“, die aber lediglich von der Türkei anerkannt wird. Anders sieht dies für den südlichen, also den griechischen Teil aus. Die „Republik Zypern“ wird international, außer von der Türkei, als Staat anerkannt. Im April 2004 scheiterte ein Referendum zur Wiedervereinigung der Insel, so dass am 1. Mai 2004 nur der griechische Teil EU-Mitglied wurde.[39] Eine weitere Voraussetzung für die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen war es, dass die Türkei die Republik Zypern als Staat anerkennt. Dies sollte dadurch erfolgen, dass die Türkei die Zollunion uneingeschränkt auf die zehn neuen Mitgliedsstaaten, und daher auch auf Zypern ausdehnt. Das Zusatzprotokoll wurde von der Türkei am 29. Juli 2005 unterzeichnet, jedoch fügte sie dem Protokoll eine Erklärung bei, dass die Anerkennung Zyperns trotz der Zollunion verweigert wird.[40] So hat die Türkei die Voraussetzung nur formell vollzogen, so dass dieser Konflikt weiterhin besteht.
5.2.5 Migration und Integration
In der EU leben derzeit ca. 3,5 Millionen Türken davon 2,5 Millionen allein in Deutschland.[41] Nach Schätzungen der EU-Kommission und einer Studie des staatlichen Statistikamtes der Türkei würden langfristig ca. 2,7 Millionen türkische Staatsbürger in andere EU-Staaten auswandern. Diese Vorhersagen unterliegen aber großen Unsicherheiten, so die EU-Kommission.[42] Vieles hängt daher auch von der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes ab. Würde sich die Lage der türkischen Wirtschaft weiterhin positiv entwickeln, dass heißt die Steigerung des Pro-Kopf-Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen, so würde sich eine Auswanderungswelle eventuell vermindern. Die Türkei hat das Problem, dass es eine große wirtschaftliche Diskrepanz innerhalb, dass heißt zwischen dem reichen Westen und dem armen Südosten, der hauptsächlich landwirtschaftlich geprägt ist, der Türkei gibt.[43] So dass eine gleichmäßige wirtschaftliche Entwicklung schwer zu verwirklichen ist. Anzumerken ist, dass auch bei einem Beitritt Portugals 1986 mit einer Zuwanderungswelle gerechnet wurde, die aber letztlich ausblieb. Andere sehen in der Zuwanderung einen Vorteil. Die Bevölkerungszahl in der Türkei nimmt im Gegensatz zu den EU-Mitgliedsstaaten zu. Dadurch könnte ein auftretender Arbeitskräftemangel in den EU-Mitgliedsstaaten ausgeglichen werden.
In der zunehmenden Bevölkerungszahl wird aber auch eine Gefahr gesehen. Die Türkei könnte der bevölkerungsreichste EU-Staat werden, so dass sie eine große Vertretung in europäischen Organen darstellen würde. Eine Islamisierung und die Verschiebung der EU-Politik könnten die Folge sein.[44] Diesem ist aber entgegenzuhalten, dass die Türkei ohne Koalitionspartner auf Grund der benötigten Mehrheiten nicht allein die Politik der EU bestimmen könnte.
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, ob eine Integration der türkischen Bevölkerung in die EU möglich ist. Angesichts der aktuellen Diskussion, dass die Integrationspolitik in Deutschland nicht gerade erfolgreich verläuft. So sind beispielsweise viele ausländische Mitbürger der deutschen Sprache nicht mächtig, sie leben in einer „Parallelgesellschaft“, das heißt man lebt nebeneinander statt miteinander. Dies äußert sich darin, dass ausländische Mitbürger ihre eigenen Sportvereine gründen, Stadtviertel entstehen, in denen hauptsächlich Ausländer wohnen oder ganze Schulen nur von Ausländern besucht werden. Dies bestätigt Kritiker in ihrer Position.
5.2.6 Europäische Identität
Vermehrt wird auch im Hinblick eines Türkeibeitritts das Wort der „Europäischen Identität“ ins Spiel gebracht. Man verbindet damit ein „Gefühl der Zugehörigkeit und des Stolzes auf Europa“[45] Die EU ist dahingehend noch sehr jung, um eine starke europäische Identität hervorzurufen, so dass sich viele EU-Bürger an erster Stelle als Bürger ihrer Nation sehen.[46] Durch eine Identität möchte man sich von anderen abgrenzen. Eine europäische Identität könnte man in drei unterschiedliche Aspekte unterteilen. Zum einem kann man sie als Wertegemeinschaft ansehen, die die gleichen Normen und Werte verfolgen. Zum anderen kann eine Identität aus kulturellen und religiösen Gründen entstehen.[47] Aber auch die geographische Lage eines Landes kann ein Grund für eine Identitätsabgrenzung sein. Jeder EU-Bürger setzt seine Prioritäten hinsichtlich seiner Identität anders, so dass die einzelnen Punkte in Bezug auf eine europäische Identität nicht gänzlich selbstständig betrachtet werden können, sondern als Gesamtheit anzusehen sind.
In Bezug auf die Türkei kann man folgendes anführen: Die Türkei befindet sich in einem Reformprozess mit dem Ziel, den europäischen Werten zu entsprechen. Dieser Prozess ist aber noch lange nicht abgeschlossen. Dabei stellt sich die Umsetzung und die Anwendung des neuen Rechts als problematisch dar, da die staatlichen Organe diese nicht konsequent anwenden, wie es die Berichte der EU Kommission oder von amnesty international bestätigen. So dass die Türkei noch weit von europäischen Werten entfernt ist. Des Weiteren sind die Mitgliedsstaaten in der EU christlich geprägt, so dass die Türkei das einzige Land mit muslimischem Glauben wäre. Letztlich gehört die Türkei, wie unter dem Punkt der geographischen Lage bereits erwähnt, nur zu einem kleinen Teil zu Europa, auch wenn keine einheitlichen Grenzen von Europa definiert sind, besteht in den Köpfen der EU-Bürger die Grenze des Bosporus.
[...]
[1] vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/tuerkei/standpunkte.shtml.
[2] vgl. http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,1725034,00.html, http://www.bpb.de/publikationen/9N9B5P,0,0,Europa_gestalten_Ausz%FCge_aus_den_Wahlprogrammen_der_Parteien.html.
[3] vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/tuerkei/standpunkte.shtml.
[4] vgl. http://www.welt.de/data/2005/03/24/615500.html.
[5] vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/tuerkei/standpunkte.shtml.
[6] strikte Trennung von Staat und Religion.
[7] vgl. http://www.anatalya.de/geschichte.htm.
[8] 1958 mit den Gründungsstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg.
[9] In Bezug auf die EU wird dies als völkerrechtlicher Vertrag angesehen, wobei der Staat eng an ein Bündnis angeschlossen wird, ohne Vollmitglied zu werden, vgl. http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union-,9011/Europa-Lexikon.htm?link.hit=447543&link.upperCase=A.
[10] vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=176&type_id=15#4.
[11] 1967 wurde die EGKS, EWG und Euratom durch einen Fusionsvertrag zur EG zusammengeschlossen.
[12] 1993 erweitert der Vertrag von Maastricht die EG um zwei weitere Säulen (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Zusammenarbeit bei Inneren und Justiz), die die Gründung der EU zur Folge hatte.
[13] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkischer_EU-Beitritt#Geschichte_und_j.C3.BCngere_Entwicklungen.
[14] vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=176&type_id=15.
[15] vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/europa/erweiterung/kopenhagener_kriterien_html.
[16] a.a.O.
[17] vgl. http://www.elmarbrok.de/presse/pm/2006/0316erweiterung.shtml.
[18] vgl. http://europa.eu.int/comm/enlargement/report_2005/pdf/package/sec_1426_final_de_progress_report_tr.pdf, S. 50 ff.
[19] a.a.O.
[20] vgl. http://europa.eu.int/comm/enlargement/report_2005/pdf/package/sec_1426_final_de_progress_report_tr.pdf, S. 66 ff.
[21] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaft_der_T%C3%BCrkei#Wirtschaftsdaten.
[22] vgl. http://www.europa-reden.de/info/acquis.htm.
[23] vgl. http://www.tcberlinbe.de/de/eu/verfassungsaenderungen.htm.
[24] vgl. http://www.tcberlinbe.de/de/eu/03_01_04_Thematische_%DCbersicht.pdf.
[25] vgl. http://www.tcberlinbe.de/de/eu/neuenturkischenzivilgesetzbuches.htm.
[26] vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/europa/erweiterung/TuerkeiKroatien_html.
[27] vgl. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3680190_TYP6_THE3673084_NAV_REF1_BAB,00.html.
[28] vgl. http://www.bga.de/article/articleview/333/1/34/.
[29] vgl. http://www.bdi-online.de/download/EUKandidatTuerkei(1).PDF, S. 20.
[30] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkei#Lage.
[31] vgl. http://www.welt.de/data/2004/08/20/321423.html?search=Friends+of+Europe&searchHILI=1.
[32] vgl. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3680190_REF1_NAVSPM3~3678812,00.html.
[33] vgl. http://www2.amnesty.de/internet/deall.nsf/0/6c5e9710acbddda5c125702600509b23?OpenDocument.
[34] vgl. http://www.bundestag.de/blickpunkt/101_Debatte/0403044.html.
[35] vgl. http://krisen-und-konflikte.de/tuerkei/LAND.HTM.
[36] vgl. http://www.wcurrlin.de/links/basiswissen/basiswissen_tuerkei.htm#kemalismus.
[37] vgl. http://www.verfassungsschutz-bw.de/ausl/ausl_kurden.htm.
[38] vgl. http://www.dw-world.de/dw/article/0,1564,1483437,00.html.
[39] vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?type_id=15&land_id=193.
[40] vgl. http://www.welt.de/data/2005/08/01/753687.html.
[41] vgl. http://www.dbresearch.com/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000178640.PDF, S. 5.
[42] vgl. http://www.tusiad-de.org/vod/vodd20050105.pdf, S. 4.
[43] vgl. http://wiwi.uni-goettingen.de/vwlseminar/sakowsky/t%C3%BCrkei.pdf, S. 17.
[44] vgl. http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID3680190_TYP6_THE3673084_NAV_REF1_BAB,00.html.
[45] http://www.fgje.de/szenarien/themen/01/allgemein.htm.
[46] vgl. http://d-a-s-h.org/dossier/12/05_ident.html.
[47] vgl. http://d-a-s-h.org/dossier/12/05_ident.html.
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