Inhaltsverzeichnis
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1 Einleitung 4
2 Der lange Weg der Türkei zu Beitrittsverhandlungen 5
3 Die Kopenhagener Kriterien als Beitrittsbedingungen 6
4 Der Fortschrittsbericht der Türkei 2005 7
4.1 Politische Ebene 7
4.2 Wirtschaftliche Ebene 7
4.3 Acquis-Kriterium 8
5 Gegenüberstellung der Argumente für und gegen einen Beitritt der Türkei 9
5.1 Argumente, die für einen Beitritt sprechen 9
5.1.1 Politische Zusagen an die Türkei 9
5.1.2 Geopolitische Erwägungen 9
5.1.3 Auswirkungen auf die Wirtschaft 10
5.2 Argumente, die gegen einen Beitritt sprechen 10
5.2.1 Geographische Lage und die Sicherheit 10
5.2.2 Kosten eines möglichen Beitritts 11
5.2.3 Menschrechte 11
5.2.4 Kurden- und Zypernkonflikt 12
5.2.5 Migration und Integration 13
5.2.6 Europäische Identität 14
6 Zusammenfassung 16
2
Abkürzungsverzeichnis
CDU Christlich-Demokratische Union CSU Christlich-Soziale Union EG Europäische Gemeinschaft EGMR Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte EU Europäische Union EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft NATO
1 Einleitung
Am 3. Oktober 2005 wurden mit der Türkei erstmalig Beitrittsverhandlungen aufgenommen und noch nie zuvor in der Geschichte der EU wurde ein voraussichtlicher Beitritt beziehungsweise die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eines Landes so heftig und kontrovers diskutiert, wie es bei der Türkei der Fall ist. Innerhalb der EU ist die überwiegende Mehrheit der Mitgliedsstaaten für einen Beitritt. Großbritannien, Polen und Italien befürworten auch auf Grund ihrer engen Verbindung zu den USA einen Beitritt der Türkei. Aber auch Deutschland und Frankreich stehen der Türkei positiv gegenüber. Österreich ist als einziger Mitgliedsstaat Gegner einer Vollmitgliedschaft. 1 Die Parteien in Deutschland sind sich indes einig, dass die Reformen in der Türkei weitergehen müssen. Welches Ziel sich am Ende daraus ergeben wird, stellt sich für die Parteien unterschiedlich dar. Dies zeigt sich an Hand der beiden deutschen Volksparteien. Die SPD unter Vorsitz des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder ist für einen Beitritt. Auf der anderen Seite sieht die CDU/CSU unter der Kanzlerin Angela Merkel eine privilegierte Partnerschaft, anstatt einer Vollmitgliedschaft, für ausreichend an. 2
Anzumerken ist, dass in einigen Ländern die Meinungen der Bevölkerung von den Regierungen regelrecht missachtet werden. Wie sonst, kann man es sich erklären, dass sich der ehemalige deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder oder auch der französische Staatspräsident Jacques Chirac für einen Beitritt der Türkei eingesetzt haben bzw. einsetzen 3 , obwohl 60 % der Deutschen beziehungsweise 59 % der französischen Bevölkerung sich gegen einen Beitritt der Türkei ausgesprochen haben. 4 Dieser Situation soll zu mindestens in Frankreich Rechnung getragen werden, dass neben Österreich eine Volksabstimmung zu einem möglichen EU-Beitritt der Türkei durchführen möchte. 5
Die Türkei unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von anderen europäischen Ländern und hebt sich dadurch stark von den bisherigen EU-Mitgliedsstaaten ab, so die Ansicht der Türkei Gegner. Dabei werden vor allem die geographische Lage, die muslimische Bevölkerung, die Kultur, die wirtschaftliche Situation und das Verständnis von Recht und Demokratie als Hinderungsgründe angeführt.
1 vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/tuerkei/standpunkte.shtml.
2 vgl. http://www.dw-world.de/dw/article/0,2144,1725034,00.html,
http://www.bpb.de/publikationen/9N9B5P,0,0,Europa_gestalten_Ausz%FCge_aus_den_Wahlprogrammen_der_P arteien.html.
3 vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/tuerkei/standpunkte.shtml.
4 vgl. http://www.welt.de/data/2005/03/24/615500.html.
5 vgl. http://www.europa-digital.de/aktuell/dossier/tuerkei/standpunkte.shtml.
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Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Beziehungen und den Weg der Türkei zur EU darzustellen, die Voraussetzungen, die für einen EU-Beitritt erforderlich sind darzulegen und darauf aufbauend zu analysieren, in welcher Situation sich die Türkei momentan befindet. Des Weiteren sollen Argumente für und gegen eine Vollmitgliedschaft der Türkei aufgezeigt werden, um abschließend eine Bewertung hinsichtlich eines Beitritts abgeben zu können.
2 Der lange Weg der Türkei zu Beitrittsverhandlungen
Die Türkei kann man als das Land bezeichnen, welches den längsten Weg und die schwierigsten Hürden für die Aufnahme zu Beitrittsverhandlungen mit der EU nehmen musste. Seit der Ausrufung der Republik 1923 durch Mustafa Kemal (Atatürk) näherte sich die Türkei zunehmend den westlichen Werten. So fand unter anderem der Laizismus 6 in der Türkei seinen Einzug. Weitergehend wurde das arabische Alphabet und internationale Maße eingeführt sowie einige Gesetzesreformen durchgeführt. 7
Kurz nach der Gründung der EWG 8 bewarb sich die Türkei für eine Mitgliedschaft. Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt und im Gegenzug eine Assoziierung 9 vorgeschlagen. Im Jahre 1963 unterzeichneten die Türkei und die EWG das Assoziierungsabkommen, welches zum 1. Dezember 1964 in Kraft trat. Dieses Abkommen sah die Errichtung einer Zollunion vor, die ein Integrationselement und eine Funktion der Annäherung zwischen der Türkei und der EU darstellte. Dementsprechend wurde in Artikel 28 des Vertrages festgehalten, dass, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden, die Prüfung auf eine Mitgliedschaft erfolgen würde. 10 Von 1980 bis 1986 wurde das Assoziierungsabkommen auf Eis gelegt nach dem es in der Türkei zu einem Militärputsch gekommen war. Als die Verträge wieder aufgenommen wurden, beantragte die Türkei wiederum eine Mitgliedschaft in der EG. 11 Die EG-Kommission lehnte diesen Beitrittsgesuch auf Grund von politischen und wirtschaftlichen Problemen in der Türkei ab. Im Jahre 1996 wurde erstmalig und in Bezug auf das Assoziierungsabkommen die Zollunion in einem Nichtmitgliedsstaat der EU 12 eingeführt. Ab diesem Tag gilt in der Türkei das europäische Wirtschaftsrecht, das heißt, dass die Türkei ihre Handelsbeziehungen im Hinblick auf Drittländer, die nicht EU-Mitglied sind, anpassen musste. Für die Türkei bedeutete das einen weiteren wichtigen Schritt für die Aufnahme in die EU. 1997 wurde der Dialog zwischen der Türkei und der EU seitens der Türkei abgebrochen. Der Grund war, dass der Europäische Rat die Erweiterung der EU beschloss,
6 strikte Trennung von Staat und Religion.
7 vgl. http://www.anatalya.de/geschichte.htm.
8 1958 mit den Gründungsstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg.
9 In Bezug auf die EU wird dies als völkerrechtlicher Vertrag angesehen, wobei der Staat eng an ein Bündnis angeschlossen wird, ohne Vollmitglied zu werden, vgl. http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Europaeische-Union-,9011/Europa-
Lexikon.htm?link.hit=447543&link.upperCase=A.
10 vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=176&type_id=15#4.
11 1967 wurde die EGKS, EWG und Euratom durch einen Fusionsvertrag zur EG zusammengeschlossen.
12 1993 erweitert der Vertrag von Maastricht die EG um zwei weitere Säulen (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie Zusammenarbeit bei Inneren und Justiz), die die Gründung der EU zur Folge hatte.
5
jedoch neben zehn Beitrittsländern die Türkei nicht als Beitrittskandidat vorsah. Erst 1999 wurde der Türkei auf dem EU-Gipfel in Helsinki der offizielle Status eines Beitrittskandidaten verliehen, so dass wenn die Kopenhagener Kriterien erfüllt würden, die Beitrittsgespräche beginnen können. Am 17.12.2004 beschloss der Europäische Rat die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen für Oktober 2005. 13 Diese Entscheidung beruht auf der Grundlage des jährlichen Fortschrittsberichts der EU-Kommission für das Jahr 2004, in dem der Türkei bescheinigt wird, die Kopenhagener Kriterien hinreichend zu erfüllen. 14
3 Die Kopenhagener Kriterien als Beitrittsbedingungen
Bevor ein Land der EU beitreten kann, muss es die Kopenhagener Kriterien erfüllen. Diese Beitrittsbedingungen wurden 1993 vom Europäischen Rat auf dem Gipfel in Kopenhagen, im Hinblick auf eine EU-Erweiterung festgelegt und in drei grundlegende Gruppen gegliedert. Die Bedingungen sind im Einzelnen das politische, das wirtschaftliche und das Acquis-Kriterium.
Die institutionelle Stabilität, die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung sowie die Wahrung der Menschenrechte und weitergehend die Achtung und der Schutz von Minderheiten ist unter das politische Kriterium zu fassen. Bei den wirtschaftlichen Kriterien wird eine funktionsfähige Marktwirtschaft vorausgesetzt. Ferner muss diese in der Lage sein dem Druck des Wettbewerbs und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten. Das Aquis-Kriterium oder in der offiziellen deutschen Bezeichnung der gemeinschaftliche Besitzstand des EU-Rechts fordert, dass das beitrittswillige Land fähig ist, Verpflichtungen, die sich aus einer EU-Mitgliedschaft ergeben zu übernehmen als auch die Ziele der EU anzueignen und gemeinschaftlich zu verfolgen. 15 Dazu gehören das Primärrecht, also die Verträge der EU, und das Sekundärrecht in Form von Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen.
Als Neuerung in Bezug für den Beitritt weiterer Mitgliedsstaaten wurde auf der Sitzung des Europäischen Rates am 17. Dezember 2004 ein zusätzliches Kriterium festgelegt, welches die Prüfung der „Aufnahmefähigkeit“ der EU vorsieht. 16 Allerdings ist der Begriff der Aufnahmefähigkeit noch nicht definiert wurden, so dass das EU-Parlament die EU-Kommission beauftragte, diesen Begriff bis zum Ende des Jahres 2006 entsprechend auszugestalten. 17
13 vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkischer_EU-Beitritt#Geschichte_und_j.C3.BCngere_Entwicklungen.
14 vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos/laender/laender_ausgabe_html?land_id=176&type_id=15.
15 vgl. http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/europa/erweiterung/kopenhagener_kriterien_html.
16 a.a.O.
17 vgl. http://www.elmarbrok.de/presse/pm/2006/0316erweiterung.shtml.
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Arbeit zitieren:
Tino Linz, 2006, Die Türkei als Mitglied der Europäischen Union - Aufnahme der Beitrittsverhandlungen - der richtige Weg?, München, GRIN Verlag GmbH
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