Inhaltsverzeichnis
II
Darstellungsverzeichnis III
Abk ürzungsverzeichnis. III
1 Einleitung 4
2 Die betriebliche Altersversorgung als Bestandteil des „Gesamtsystems“ der
Altersversorgung in Deutschland 5
2.1 Das Drei-Säulenkonzept als alterspolitische Zielkonzeption. 5
2.1.1 Die gesetzliche Altersversorgung. 6
2.1.2 Die betriebliche Altersversorgung 6
2.1.3 Die private Eigenversorgung 7
2.2 Zusammenwirken von gesetzlicher, betrieblicher und privater
Altersversorgung im Rahmen des Drei-Säulen-Konzeptes i.e.S. 7
3 Juristische Grundlagen und organisatorische Grundstrukturen der
betrieblichen Altersversorgung. 8
3.1 Zielsetzung und Bedeutung des Betriebsrentengesetzes 8
3.2 Konkretisierung des Begriffs „Betriebliche Altersversorgung“ durch das
Betriebsrentengesetz und nachfolgende Rechtsprechung. 9
3.3 Gesetzliche Rahmenbedingungen 10
3.3.1 Unverfallbarkeit dem Grunde (§1 BetrAVG) und der Höhe
nach (§ 2 BetrAVG) 10
3.3.2 Flexible Altersgrenze (§ 6 BetrAVG) 11
3.3.3 Die Insolvenzsicherung (§§ 7-15 BetrAVG) 11
3.3.4 Anpassungspflicht (§ 16 BetrAVG) 11
3.4 Eckpunkte der Novellierung des Betriebsrentengesetzes
zum 1. Januar 1999 12
3 4.1 Durchführungsweg. 12
3.4.2 Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. 12
3.4.3 Verkürzung oder Wegfall der Unverfallbarkeitsfristen 13
3.5 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 13
3.5.1 Wahl des Durchführungsweges als unternehmerische Aufgabe 13
3.5.2 Pensionsverpflichtung 14
3.5.3 Unterstützungskasse. 16
3.5.4 Direktversicherung 20
3.5.5 Pensionskasse 23
3.5.6 Pensionsfonds. 26
4 Resümee und Kritik 28
Literaturverzeichnis. V
II
1 Einführung
Die betriebliche Altersversorgung nimmt heute als eigenständiges System mit ihrer mehr als 150-jährigen Tradition einen festen Platz im bundesdeutschen System der Alterssicherung ein. 1
Mit einem Resümee und kritischen Argumenten der Praxis schließt die Arbeit.
Die betriebliche Altersversorgung bildet einen wichtigen Bestandteil des bundesdeutschen „Gesamtsystems“ der Alterssicherung. Hiermit befasst sich das folgende Kapitel.
2 Die betriebliche Altersversorgung als Bestandteil des „Gesamtsystems“ der Alterssicherung in Deutschland
2.1 Das Drei-Säulenkonzept als alterspolitische Zielkonzeption
In der Bundesrepublik ist die Alterssicherung, als Kernelement der sozialen Sicherung, durch eine Vielzahl von historisch gewachsenen Teilsystemen gewährleistet. 3 In der vorliegenden Literatur wird dieser Sachverhalt deskriptiv auf ein dreistufiges „Gesamtsystem“ (Drei-Säulen-Konzept) reduziert, wobei die private Eigenversorgung (3.Säule) zusammen mit der betrieblichen Altersversorgung (2.Säule) vor allem als Elemente mit Ergänzungsfunktion zur öffentlich - rechtlichen „Regelsicherung“ (1.Säule) verstanden werden. 4
Unter dem Gesichtspunkt einer systematischen Risikodiversifikation erzielt ein Leistungsempfänger, unter Würdigung seiner Erwerbsbiografie und dem Eintreten
Über die Absicherung des Risikos „Alter“ hinaus beschreibt der Begriff Alterssicherung, zudem auch die Invaliditäts- und die Hinterbliebenensicherung.
2.1.1 Die gesetzliche Altersversorgung
Der gesetzlichen Rentenversicherung wird in Deutschland die Aufgabe eines Regelsicherungssystems zugewiesen, ihre Leistungen sollen somit den größten Teil der Versorgungsleistungen eines Rentners abdecken. Sie bildet i.e.S. die Pflichtversicherung für alle abhängig beschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie für eine kleinere Gruppe von Personen, die nicht abhängig beschäftigt sind und hat für diesen Personenkreis den Charakter einer Lohnersatzleistung. 6 Die Höhe der Rentenzahlung ist von der Versicherungszeit und vom durchschnittlichen beitragspflichtigen Einkommen abhängig. Im Normalfall gewährleistet die gesetzliche Rentenversicherung einen ehemaligen Arbeitnehmer, der 45 Versicherungsjahre nachweist, eine Versorgungsleistung von derzeit ca. 70 % des jeweiligen durchschnittlichen Lebenseinkommens. 7 Die staatliche Rente beruht auf dem so genannten Generationenvertrag, ihre
Zahlung erfolgt im Umlageverfahren 8 . Die abhängig beschäftigten Erwerbstätigen und der Arbeitgeber sind verpflichtet, jeweils zu Hälfte die Beiträge (aktueller Beitragssatz 19,3% vom Bruttolohn) zur gesetzlichen Rentenversicherung bis zu einer definierten Beitragsbemessungsgrenze 9 zu erbringen.
2.1.2 Die betriebliche Altersversorgung
Bei der im Rahmen dieser Arbeit im Mittelpunkt stehenden betrieblichen Altersversorgung handelt es sich um eine prinzipiell fakultative betriebliche Sozialleistung, die ein Arbeitgeber bei Eintritt eines biologisch unsicheren Ereignisses gewährt. Beispielsweise beim Erreichen einer definierten Altersgrenze, bei Invalidität oder im Todesfall zur Hinterbliebenenversorgung 10 .
6 Vgl. zum folgenden Klingebiel, O. (1994), S.16ff.
7 Vgl. Furmanek, Angelika (2001): DWV - Wintertur Versicherung, Rentenreform - Betriebliche
Altersversorgung nach dem Altersvermögensgesetz, -, 2001, S.3.
8 In der vorliegenden Literatur wird von einem Umlageverfahren i.e.S. dann gesprochen, wenn die
Beiträge der heute rentenversicherungspflichtigen Erwerbstätigen zu jeder Zeit an die heutigen
Rentner oder Pensionäre ausgeschüttet werden. Es wird folglich kein Kapitalstock gebildet. Die
Beitragszahler erhalten im Ausgleich eine Anwartschaften auf die Zahlung ihrer Rente durch die
Beitragszahlung der kommenden Arbeitnehmergenerationen.
9 Beitragsbemessungsgrenze: Höchstgrenze, bis zu der Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden
müssen (im Jahr 2003, 61.200 Euro in den alten und 51.000 Euro in den neuen Ländern).
10 Die Funktion der betrieblichen Altersversorgung im gegliederten Gesamtsystem der Alterssicherung
vgl. Mydell,B. (1987): Die Funktion der betrieblichen Altersversorgung im gegliederten
Gesamtsystem der Alterssicherung in: Die wirtschafts- und sozialpolitische Bedeutung der privaten
Altersversorgung, Ludwig v. Wartenberg (Mitverfasser) u. a., Stuttgart u.a.O. 1987, S.23 ff. .
3
In den vergangenen Jahrzehnten zeichnet sich eine staknative Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland ab. 1999 verfügten ca. 64 % der Beschäftigten in der Industrie und 28 % der Beschäftigten im Handel der alten Bundesländer, in den neuen Bundesländern 16%, beziehungsweise 20% 11 , über eine betriebliche Altersversorgung. Überwiegend verfügen meist männlichen Personen mit Leitungsfunktionen oder langjährige Angestellte von Großunternehmen über diese Zusatzversorgung.
2.1.3 Die private Eigenversorgung
Eine private Eigenversorgung (3. Säule) kann durch den individuellen Erwerb von Lebensversicherungen 12 , Sparguthaben sowie Instrumenten des Immobilien, Kapitalmarktes realisiert werden.
Restriktive Faktoren bilden dabei sowohl steuerliche Rahmenbedingungen, wie auch Risiken in Hinblick auf erreichbare Verzinsung und Werthaltigkeit des Vermögens.
11 Müller-Peters, Horst (2003): Betriebliche Altersvorsorge 2003 Ergebnisse aus der Marktforschung,
Bonn, 2003, S.2.
12 Der Zweck der Lebensversicherung besteht in erster Linie darin, zur Versorgungsleistung im Alter
beizutragen und die Hinterbliebenen vor wirtschaftlichen Nachteilen bei vorzeitigem Tod der
versicherten Person abzusichern.
13 Vgl. Schmitter, M. (2001), S.17.
14 Vgl. dazu Esser, Klaus/Sieben, Günter (Hrsg.) (1997), Betriebliche Altersversorgung - eine
betriebswirtschaftliche Analyse, Stuttgart 1997, S.26..
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Arbeit zitieren:
Dipl.-Kaufmann Marco Matzke, 2003, Betriebliche Altersversorgung - ein Überblick, München, GRIN Verlag GmbH
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