Vorwort
Die Idee zu dieser Diplomarbeit entstand auf Grund vieler Diskussionsprozesse im Zuge meiner Ausbildung an dem FH-Campus Wien, Studiengang Sozialarbeit im städtischen Raum.
Die Betrachtung der Frau als Täterin und Aggressorin von Gewalt, soll in keiner Weise Opfererfahrungen von Frauen bagatellisieren.
Ich möchte diese Diplomarbeit als Beitrag zur Gleichbehandlung verstanden wissen, als Beitrag (meiner Idealvorstellung einer Gesellschaft) eines Prozesses einer Gesellschaft, in der in erster Priorität der Mensch gesehen wird und erst in zweiter Linie das Geschlecht.
Dem gesellschaftlichen Konsens der Gewaltfreiheit, untermauert durch die Strafgesetzgebung soll Rechnung getragen werden. Gewaltopfer sind unabhängig ihres Geschlechts als solche wahrzunehmen, ebenso wie Täterin und Täter.
Die soziale Gleichstellung der Frau wird nicht durch ein Aufwiegen von Ungleichheiten erreicht. Es ist an den Frauen sich ihres Handlungspotentials abseits von Klischees bewusst zu werden. Nur wenn Frau kompromisslos weibliches Fehlverhalten wahrnimmt, kann sie diesem entgegnen und so ihren Beitrag zu einer friedvolleren Gesellschaft leisten.
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Inhaltsverzeichnis
Vorwort 2
I. Theoretischer Teil. 7
1. Einleitung 7
2. Definitionen von Gewalt. 10
2.1. Allgemeine Definition 10
2.2. Psychologischer Gewaltbegriff. 11
2.3. Soziologischer Gewaltbegriff 12
2.4. Pädagogischer Gewaltbegriff. 14
2.5. Der dieser Diplomarbeit zugrunde liegende Gewaltbegriff 15
3. Gewalttätige Frauen - ein Tabu. 16
3.1. Das Tabu. 16
3.2. Die weibliche Geschlechterrolle und ihre soziologische Bedeutung 17
3.3. Gewalttätige Frau im Zusammenhang von sozialer Rolle und Hierarchie 23
3.4. Faktoren zur Aufrechterhaltung des Tabus. 26
3.5. Über die Sinnhaftigkeit des Tabubruchs. 31
4. Historischer Abriss des Gewaltverständnisses. 34
5. Theorien zur Ursache von Gewalt. 36
5.1. Aggressionstriebmodelle 36
5.2. Frustrations-Aggressions-Hypothese. 36
5.3. Katharsishypothese 37
5.4. Die Lerntheorien und ihre familiensoziologischen Erweiterungen. 37
5.5. Stresstheoretischer Ansatz 38
5.6. Konflikttheorie. 39
5.7. Theorie der Subkultur von Gewalt. 39
5.8. Ressourcentheoretischer Ansätze 39
5.9. Austausch und Kontrolltheorie 40
5.10. Symbolisch-interaktionistische Ansätze 40
5.11. Soziostrukturelle Ansätze 40
6. Formen personaler Gewalt 42
6.1. Physische Gewalt. 42
6.2. Psychische Gewalt 42
6.3. Sexuelle Gewalt. 42
7. Forschungen zum Thema Gewalt in der Familie betrachtet unter dem Aspekt der
Frau als Täterin 43
7.1. Gewalt von Frauen gegen Minderjährig 43
7.1.1. Physische Gewalt von Frauen gegen Minderjährige. 43
7.1.2. Psychische Gewalt von Frauen gegen Minderjährige. 44
7.1.3. Sexuelle Gewalt von Frauen gegen Minderjährige. 44
7.1.4. Zusammenfassung 46
7.2. Gewalt von Frauen gegen Intimpartner 46
7.2.1. Physische Gewalt von Frauen gegen Männer 46
7.2.2. Psychische Gewalt von Frauen gegen Männer 48
7.2.3. Sexuelle Gewalt von Frauen gegen Männer 50
7.3. Gewalt gegen alte Menschen im sozialen Nahraum 51
7.4. Gewalt von Frauen im öffentlichen Raum. 52
7.4.1. Frauenkriminalität. 53
7.4.2. Gewaltausübung am Arbeitsplatz 53
7.4.2.2. Mobbing. 54
7.4.3. Menschenhandel 54
7.4.4. Gewalttätige Mädchen und junger Erwachsene 55
8. Gewaltverhalten von Frauen 56
8.1. Erkenntnisse zu frauenspezifischen Gewaltverhalten. 56
8.2. Eigener Ansatz zur weiblichen Gewalt. 58
9. Gewalttätige Frauen, eine Aufgabe für die Sozialarbeit? 60
9.2. Sozialarbeiterische Hilfsangebot 63
9.3. Mögliche Interventionsangebote. 63
10. Zusammenfassung 64
II. Empirischer Teil. 65
1. Die Methode des Fragebogens 65
2. Thesen und Hypothesen 66
2.1. Hypothesen zum allgemeinen Fragebogen 68
2.1.1. Hypothesen zum Zusatzfragebogen für Frauen 69
2.2. Hypothesen zum Expertenfragebogen 69
3. Auswertung 70
3.1. Allgemeiner Fragebogen 70
3.1.1. Konstruktion 70
3.1.2. Kritik des Fragebogens 71
3.1.3. Stichprobe. 72
3.1.4. Befragung zu Gewaltverhalten 73
3.1.5. Gewalthandlungen gegen Minderjährige 74
3.1.7. Gewalthandlungen gegen Erwachsene 79
3.1.8. Interpretation des Unterschiedes der Erfahrungen von Gewalthandlungen als Minderjährige(r)
und Erwachsne(r) 83
3.1.9. Häufigkeiten von Gewalterfahrungen als Minderjährige. 84
3.1.10. Häufigkeiten von Gewalterfahrungen als Erwachsener. 87
3.1.11. Intensität der Auswirkung von Gewalthandlungen als Minderjährige(r) 90
3.1.12. Intensität der Auswirkung als Erwachsene(r) 95
3.1.13.Vergleich der Beurteilung der Intensität der Auswirkung von Gewalthandlungen als
Minderj ähriger und im Erwachsenenalter 99
3.1.14. Gewaltverhalten von Frauen. 100
3.1.15. Gewalthandlungen von Frauen 101
3.1.16. Häufigkeit von Gewalthandlungen von Frauen 103
3.1.17. Opfer von Gewalthandlungen von Frauen 104
3.1.18. Ursachen der Gewaltausübung von Frauen 105
3.1.19. Hypothesenprüfung und Zusammenfassung. 106
Hypothesenpr üfung des Zusatzfragebogens für Frauen. 109
3.2. Expertenfragebogen 110
3.2.1. Konstruktion 110
3.2.2. Kritik des Fragebogens 110
3.2.3. Schwierigkeiten bei der Fragebogenerhebung. 111
3.2.4. Stichprobe. 112
3.2.5. Befragung zur Ausübung von Gewalt. 113
3.2.6. Einschätzung der Häufigkeit der Ausübung von physischer Gewalt 118
3.2.7. Einschätzung der Häufigkeit der Ausübung von psychischer Gewalt 119
3.2.8. Einschätzung der Häufigkeit der Ausübung von sexueller Gewalt. 120
3.2.9. Konfrontation. 121
3.2.10. Einstellungen 122
3.2.11. Ursachen der Gewaltausübung 124
3.3. Gegenüberstellung der Auswertungen. 127
3.3.2. Hypothesenprüfung und Zusammenfassung. 129
III. Resümee 130
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IV. Anhang 132
Fragebogen zum Thema Gewaltverhalten von Frauen 133
Fragebogen zum Thema Gewalt von Frauen 146
Empirische Daten: Expertenfragebogen 159
Korrespondenz. 162
Abstract -deutsch 164
Abstract -english. 165
Literaturverzeichnis 166
5
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Häufigkeit einzelner Gewaltformen unter Intimpartnern nach der Untersuchung vo 47
Tabelle 2 Häufigkeit von Gewalt in kanadischen Partnerschaften Brinkerhoff/ Lupri 1988 47
Tabelle 3: Häufigkeit von Gewalt in Partnerschaften nach LUPRI ( 1990) 48
Tabelle 4: Verwandtschaftsverhältnis von TäterInnen und Opfern 51
Tabelle 5: Daten der Stichprobe 72
Tabelle 6: Gewaltausübung 73
Tabelle 7:Gewaltverhalten. 73
Tabelle 8: Gewalthandlungen gegen Minderjährige. 74
Tabelle 9: Geschlechtervergleich von Gewalthandlungen gegen Minderjährige 75
Tabelle 10: Täterinnen bei Minderjährigen 77
Tabelle 11: Geschlechtervergleich Täterinnen Mj. 77
Tabelle 12: Gewalthandlungen gegen Erwachsene 79
Tabelle 13 Geschlechtervergleich Gewalthandlungen Erwachsene 80
Tabelle 14 Täterinnen Erwachsene. 82
Tabelle 15: Geschlechtervergleich Täterinnen Ew 82
Tabelle 16: Häufigkeiten von Gewalterfahrungen als Minderjährige(r) 84
Tabelle 17: Geschlechtervergleich Häufigkeiten Minderjährige 85
Tabelle 18: Häufigkeiten von Gewalterfahrungen als Erwachsener. 87
Tabelle 19: Geschlechtervergleich Häufigkeiten Erwachsener 88
Tabelle 20: Intensität der Auswirkung Minderjährige 90
Tabelle 21: Geschlechtervergleich Intensität der Auswirkung Minderjährige 93
Tabelle 22: Intensität der Auswirkung Erwachsenen. 95
Tabelle 23 Geschlechtervergleich Intensität Erwachsene. 96
Tabelle 24 Stichprobe Frauen. 100
Tabelle 25: Gewalthandlungen von Frauen. 101
Tabelle 26: Häufigkeiten der Gewalthandlungen von Frauen 103
Tabelle 27: Opfer von Frauengewalt 104
Tabelle 28: Stichprobe Experten. 112
Tabelle 29: Einschätzung Prozentsatz von Frauen - physische Gewaltausüben. 113
Tabelle 30: Einschätzung Prozentsatz von Frauen - psychische Gewaltausüben. 115
Tabelle 31: Einschätzung Prozentsatz von Frauen - sexuelle Gewaltausüben 116
Tabelle 32: Einschätzung - Häufigkeiten von physischen Gewalthandlungen 118
Tabelle 33: Einschätzung - Häufigkeiten von psychischen Gewalthandlungen 119
Tabelle 34: Einschätzung - Häufigkeiten von sexuelle Gewalthandlungen. 120
Tabelle 35: Einstellung - Aufmerksamkeit 122
Tabelle 36: Einstellung - Forschung. 122
Tabelle 37: Einstellung - Wissen. 123
Tabelle 38: Einstellung - Interventionsprogramme. 123
Tabelle 39: Gründe der Gewaltausübung 124
Tabelle 40: Vergleich Allgemein - ExpertInnen. 127
Tabelle 41: Vergleich Frauen - ExpertInnen 128
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gewaltverhalten und Gewaltausübung 73
Abbildung 2: Intensität Minderjährige 93
Abbildung 3: Intensität Erwachsene 97
Abbildung 4:Ursachen für Gewalthundlungen 105
Abbildung 5: Prozentsatz physische Gewalt - Experten 114
Abbildung 6: Prozentsatz psychische Gewalt - Experten 115
Abbildung 7: Prozentsatz sexuelle Gewalt - Experten 117
6
I. Theoretischer Teil
1. Einleitung
Die Worte Gewalt und Frauen lösen in erster Linie die Assoziation der Frau als Gewaltopfer aus. Die Frau als Täterin ist meist nur im Zusammenhang mit Tötungsdelikten in den Chronikteilen der Zeitungen zu finden, und auch hier neigt die Berichterstattung tendenziell dazu, diese Taten als außerordentliche Einzelphänomene darzustellen oder diese dem Bereich der Pathologie zu zuordnen. Gewalt von Frauen ist auch noch im 21. Jahrhundert ein Tabu, es scheint als wolle die Gesellschaft am Bild der Frau als fürsorgendes und sanftes Wesen festhalten, selbst feministische Gruppierungen verweigern den Blick auf Aggressionsverhalten von Frauen und ziehen es vor die Frau in ihrer Rolle als Opfer patriarchaler Gewalt und Systeme zu determinieren. Gewalt wird vorwiegend vom männlichen Aspekt betrachtet. Dies wird dahingehend argumentiert, dass Männer häufiger gewalttätig sind und durch ihren höheren Status in der Gesellschaft über mehr Macht verfügen. Durch die Kombination von Gewalt und Machtungleichgewicht ist der männliche Bedrohungsaspekt ein höherer und daher Gewalt von Frauen mit Gewalt von Männern nicht zu vergleichen. Dieser Ansatz verknüpft Gewalt mit Gesellschaftsstrukturen und setzt durch diese Verknüpfung, meines Erachtens, auf einer zu hohen Ebene des Gewaltphänomens an. In dieser Diplomarbeit soll Gewalt, auf der Grundlage des Gewaltverbots betrachtet werden. Gewalt als ein Verhalten, das den gesellschaftlichen Regeln widerstrebt. Das Gewaltverbot besteht in seiner Gültigkeit für beide Geschlechter im gleichen Maße und muss für seinen Bestand von beiden Geschlechtern als gesellschaftlicher Wert getragen werden. Um die Einhaltung dieses Verbots zu gewährleisten oder dahingehend zu intervenieren, müssen beide Geschlechter in gleicher Weise beobachtet und ihr Gewaltverhalten erhoben werden. Daher werden am Beginn die unterschiedlichen Definitionen aus allgemeiner, psychologischer, soziologischer und pädagogischer Sicht vorgestellt, sowie eine Klärung des Gewaltbegriffs, der dieser Arbeit zu Grunde liegt, vorgenommen. Anschließend soll geklärt werden, warum von Frauen verübte Gewalt nicht bis kaum wahrgenommen wird. Dafür wird der Begriff des Tabus herangezogen
und erläutert wie es zum Bestehen dieses Tabus kommt. Der Bestand des Tabus wird von den soziologischen Geschlechterrollen abgeleitet. Es wird der Frage nachgegangen, wie es zur Bewertung von Gewaltverhalten kommt. In diesem Zusammenhang wurde die Theorie des stärkenden Motivs aufgestellt. Ob bzw. warum es als erachtenswert erscheint dieses Tabu zu brechen, wird im Abschnitt 3.5., über die Sinnhaftigkeit des Tabubruchs, geklärt. Das Kapitel 4 beschreibt den Wandel des Gewaltbegriffes, vom legitimen Machtmittel zur gesetzlich strafbaren Handlung, ausgehend vom Ende des 18. Jahrhunderts. Wie es zu Gewalt kommt, wird durch die vorliegenden Theorien und Erklärungsansätze zur Ursache von Gewalt erläutert. Anschließend werden Ergebnisse von Gewaltforschungen vorgestellt und diese unter dem Aspekt der Frau als Täterin betrachtet. Die vorliegenden Untersuchungen und Forschungen zum Thema häusliche Gewalt, werden in Opfergruppen unterteilt, erläutert. Die Unterteilung erfolgt in Gewalt von Frauen gegen Minderjährige, gegen den Intimpartner und gegen alte Menschen im sozialen Nahraum. Darauf folgt die Darstellung der spärlichen Informationen, die über Gewalt von Frauen im öffentlichen Raum, existieren. Im Kapitel 8 wird auf frauenspezifisches Gewaltverhalten eingegangen und ein eigener Ansatz zu weiblicher Gewalt formuliert. Am Ende des theoretischen Teils wird anhand der Definition und Ziele der Sozialarbeit eruiert, ob gewalttätige Frauen eine Aufgabe für die soziale Arbeit darstellen. Zum Abschluss folgt eine Zusammenfassung des theoretischen Teils.
Der empirische Teil dieser Arbeit soll Aufschlüsse, über das Bewusstsein von weiblichen Gewaltverhalten in Gesellschaft und Institution liefern. Es wird davon ausgegangen, dass die Gewalteinschätzung und Gewalterfahrung von Gewalt von Frauen in der Bevölkerung höher ist als diese von MitarbeiterInnen von sozialen Einrichtungen eingeschätzt wird. Der empirische Teil dieser Arbeit soll einen Einblick über Gewalteinschätzung und Gewalterfahrung geben. Als Erhebungsinstrument wurde der Fragebogen gewählt, da er einen größeren Stichprobenumfang zulässt und die quantitativen Daten einen Datenvergleich ermöglichen. Die Fragebogenerhebung erfolgte mittels zweier Fragebögen, die sich dem Thema Gewalt von Frauen widmen. Einem allgemeinen Fragebogen, der sich an eine zufällig aus der Bevölkerung gezogene Stichprobe richtet und einem Expertenfragebogen, der sich an MitarbeiterInnen von sozialen Einrichtungen wendet. Der allgemeine Fragebogen fragt nach der Einschätzung
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des Prozentsatzes von Frauen die Gewalt ausüben und nach dem Gewaltverhalten. Anschließend wird die Gewalterfahrung der Befragten als Minderjährige im Erziehungskontext und als Erwachsene erhoben. Zur Erhebung der Gewalterfahrung wurden physische, psychische und sexuelle Gewalthandlungen angeführt, erfragt ob diese erlebt wurden und wenn ja, die Häufigkeit und Intensität der Auswirkung erhoben. Der allgemeine Fragebogen enthielt einen Zusatzfragebogen für Frauen. Dieser fragte nach der Einschätzung des eigenen Gewaltverhaltens und nach der Ausübung der verschiedenen Gewalthandlungen und deren Opfer, wie auch nach der Ursache der Gewalthandlungen.
Der Expertenfragebogen erhebt die Einschätzung des Prozentsatzes von Frauen die Gewalt ausüben. Die Einschätzung wurde in Gewaltformen getrennt und nach den jeweiligen Opfern erhoben. Es wurde nach physischer, psychischer und sexueller Gewalt gegen IntimpartnerInnen, Minderjährige, Frauen und Männer gefragt. Anschließend wurde nach der Einschätzung der Häufigkeit der Gewalthandlungen gefragt, dazu stand zur jeweiligen Gewalthandlung eine Skala von 0 bis 100 zur Verfügung. Der Expertenfragbogen enthielt Items zur Konfrontation mit Gewalttäterinnen und zur Einstellung zum Thema Gewalt von Frauen. Die Fragen zur Einstellung widmeten sich der Aufmerksamkeit, dem Bedarf an Forschung und Untersuchung, dem Wissensstand und dem Bedarf an Interventionsprogrammen. Der Expertenfragebogen erhob auch die Meinung der ExpertInnen über die Gründe der Gewaltausübung.
Die Auswertung des Fragebogens stellt die Ergebnisse im Einzelnen dar und interpretiert diese. Es folgt eine Zusammenfassung der Auswertung des allgemeinen Fragebogens und des Expertenfragebogens, anschließend werden die Ergebnisse im Vergleich dargestellt.
Der dritte Teil dieser Diplomarbeit ist das Resümee. In diesem werden die wichtigsten Erkenntnisse nochmals hervorgehoben und im Bezug zur sozialen Arbeit gesetzt.
9
2. Definitionen von Gewalt
Gewalt ist ein weit umfassender Begriff, geteilt in Potestas, das Durchsetzungsvermögen in Macht- und Herrschaftsbeziehungen und violentia, die rohe gegen Sitten und Rechte verstoßende Einwirkung auf Menschen. Im folgenden Abschnitt wird auf verschiedene Gewaltdefinitionen eingegangen und diese aus allgemeiner, psychologischer, soziologischer und pädagogischer Sicht erklärt.
2.1. Allgemeine Definition
Personale Gewalt stellt ein von sichtbaren Akteuren durchgeführtes aktives, zielgerichtetes Verhalten dar, dass sich gegen Lebewesen und Dinge richtet. Gewalt ist
1 Wikipedia, die freie Enzyklopädie. URL http://de.wikipedia.org/wiki/Strukturelle_Gewalt 11.02.2006
10
in diesem Sinne definiert als Einwirkung auf einen anderen, der dadurch geschädigt wird. Mit personaler Gewalt werden vor allem Termini, wie Aggression, Machtmissbrauch, Körperkraft oder Zwang assoziiert. Als Gewaltformen werden psychische oder physische, personale oder strukturelle, statische oder dynamische sowie direkte oder indirekte unterschieden. Ein enger, auch als "materialistisch" bezeichneter Gewaltbegriff beschränkt sich auf die zielgerichtete, direkte physische Schädigung einer Person, der weiter gefasste Gewaltbegriff bezeichnet zusätzlich die psychische bzw. verbale Gewalt.
Die umfassende Bedeutung des Gewaltbegriffs erschwert die Erhebung von Gewaltphänomenen und die Gewaltforschung. Die Begrifflichkeit muss nach ihrem Erkenntnisinteresse im Vorfeld spezifisch eingegrenzt werden.
2.2. Psychologischer Gewaltbegriff
Beide Definitionen beschreiben Aggression als destruktive, zielgerichtete Verhaltensweisen, mit dem Ziel Verletzungen zu verursachen. Diese Verhaltensweisen
2 Dorsch Psychologisches Wörterbuch. Hrsg. F. Dorsch et al. Verlag Hans Huber, Bern, 11. Aufl. 1987,S13
3 Gewaltbericht_neu, Gewalt in der Familie 1998,S 16 nach Bierhoff 1998, S 5
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sind primär gegen andere Personen gerichtet und können in physischer, verbaler und emotionaler Form auftreten. Aggression kann nach ihrer Art in offene, direkte, indirekte und konstruktive Aggression unterschieden werden. Offene Aggression ist körperliche und verbale Aggression, direkte Aggression ist ein Aggressionsverhalten das sich unmittelbar gegen das Aggressionsobjekt richtet im Gegensatz zur indirekten, die über einen Umweg das Aggressionsobjekt trifft. Unter konstruktiver Aggression versteht man Verhaltensweisen, die dazu dienen sich zu behaupten und Grenzen zu ziehen. Aggressionen haben das Ziel, eigene Wünsche und Interessen, die mit dem Interesse anderer in Konflikt stehen durchzusetzen, Machtgewinn zu erreichen oder drohenden Machtverlust abzuwehren.
Über den Ursprung der Aggression verfügt die Psychologie über drei Theorien. Dies sind die Trieb- oder Instinkttheorie im engeren Sinne der Psychoanalyse und Ethologie, die Frustrations-Aggressions-Hypothese und die Aggressionstheorie des sozialen Lernens. Diese Theorien werden neben anderen im Kapitel 5, Theorien zur Ursache von Gewalt, detailliert vorgestellt.
2.3. Soziologischer Gewaltbegriff
Gewalt sind beabsichtigte, zerstörende Handlungen. Sie werden als letztes und stärkstes Mittel zur Machtausübung eingesetzt. Diese Machtausübung erfolgt bei ungleichen,
4 Endruweit, G. & Trommsdorff, G. (1989): Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart, S 252
12
einseitigen Machtverhältnissen, das heißt dass das Unterordnungsverhältnis vom Unterlegenen nicht akzeptiert wird. Der Überlegene übt Gewalt gegen den Unterlegen aus. Im Vergleich zum psychologischen Begriff der Aggression, der die Zielgerichtetheit und zerstörerische Absicht hervor streicht, wird in der Soziologie die Korrelation von Macht und Gewalt betont und der Aspekt des Willens hinzugefügt. Gewaltausübung ist immer mit einer Missachtung des Willens des Gewaltopfers verbunden.
Die Soziologie begreift Gewalt als ein fundamentales Moment einer Gesellschaft und sieht sie in der Verletzungsmächtigkeit und Verletzungsoffenheit ihrer Mitglieder begründet. Verletzungsmächtigkeit beschreibt die Fähigkeit des Menschen zu verletzen, Verletzungsoffenheit die Fähigkeit verletzt zu werden. Jeder Mensch und somit jedes Mitglied einer Gesellschaft verfügt über diese Fähigkeiten, sie sind dem Menschen immanent. Durch diese Immanenz ist Gewalt ein fixer Bestandteil der Gesellschaft.
Gewalt kann in der Soziologie nach ihrer Verwendung in rationale, instrumentelle Gewalt, in irrationale und kommunikative Gewalt unterschieden werden. Ihre Ausübung kann spontan und organisiert, individuell und kollektiv sein, eine psychische und physische, wie auch eine latente bzw. manifeste, direkte und indirekte Wirkung haben. Gewalt kann als legal oder illegal, als normal oder pathologisch gewertet werden. Nach ZIMMERMANN können Gewalttypologien nach Aspekten von Beteiligten, Zielen, Objekten, Mittel, Strukturen, Verbreitung und Intensität gebildet werden. (Vgl. WÖRTERBUCH DER SOZIOLOGIE 1989) 6
In der Soziologie bestehen ihrer Disziplin nach eine Vielzahl an Theorien und Kritiken die sich mit dem erweiterten strukturellen Gewaltbegriff befassen. Da dieser
5 Wikipedia, die freie Enzyklopädie URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewalt#Soziologie 12.2.2006
6 Endruweit, G. & Trommsdorff, G. (1989): Wörterbuch der Soziologie. Stuttgart, S 252
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Gewaltbegriff nicht Grundlage der Gewaltdefinition dieser Diplomarbeit ist, wird im Folgenden nur kurz auf die Existenz dieser Theorien verwiesen. Als Beispiel sei der Grundlagentext für moderne Gewaltkritiken von WALTER BENJAMIN, 1921 angeführt. In seiner Schrift „ Zur Kritik der Gewalt“ entsteht, nach seiner Auffassung, Gewalt, wenn eine wirksame Ursache in Verhältnisse eingreift, die als sittlich verstanden werden und durch Begriffe wie Recht und Gerechtigkeit markiert werden. Die Kritik der Gewalt liegt in Darstellung von Gewalt im Verhältnis zu den Begriffen Recht und Gerechtigkeit.
2.4. Pädagogischer Gewaltbegriff
Im Gewaltbericht des Bundesministeriums für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird Heinz Bach´s Definition und dessen Merkmale herangezogen.
Bach geht davon aus, Gewalt durch Merkmale der Durchsetzungsart zu beschreiben. Als Merkmale definiert er, das Fehlen rationaler Ordnungen, die Nichtzustimmung des Betroffenen, die Umgehung des Rechts, die Inkaufnahme der Beschädigung des Betroffenen, den unangemessenen Umgang mit den betreffenden Personen, Situationen, Sachen und die Feindseligkeit oder Blindheit gegenüber den Betroffenen. Das Merkmal, des Fehlens rationaler Ordnung, drückt Gewalt als Mittel aus, dass zum Sturz von bestehenden Ordnungen führt oder diese bedroht. Die Nicht-Zustimmung, der durch die Einflussnahme Betroffenen, bedeutet das Gewalt vorliegt, wenn wider dem Willen des Betroffenen gehandelt wird, sie kann auch durch den Terminus Zwang ausgedrückt werden. Umgehung von Recht, das heißt Handlungen die entgegen allgemeinen Verabredungen gesetzt werden, können als Gewalt bezeichnet werden. Ebenso, wenn der Akteur eine Beschädigung des Betroffenen durch seine Handlungen in Kauf nimmt. Gewalt äußert sich auch als unangemessener Umgang mit Personen, Situationen, Sachen, als ein nicht der Norm entsprechendes Verhalten und sie ist gegeben wenn
7 Gewaltbericht_neu, Gewalt in der Familie 1998,16 nach Bach 1993, S 16
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Handlungen durch die Komponenten der Feindseligkeit oder Blindheit gegenüber Betroffenen motiviert sind.
2.5. Der dieser Diplomarbeit zugrunde liegende Gewaltbegriff
Wie in den Abschnitten 2.1. bis 2.4. erläutert liegt weder eine allgemein anerkannte, noch eine spezifische Definition von Gewalt vor. Daher bedarf es einer Eingrenzung des Begriffes.
Gewalt kann in dieser Diplomarbeit als personale, illegale, legitime, wie auch illegitime Gewalt verstanden werden. Da sich diese Arbeit mit der Frau als Täterin auseinandersetzt, kann von einem personalen Gewaltbegriff ausgegangen werden. Das heißt, Gewalt als ein Verhalten das die physische und/oder psychische Schädigung einer Person beabsichtigt. Sie schließt legitime als auch illegitime Gewalt mit ein. Der Begriff der Legitimität ist weit reichender als der der Legalität. Der Legitimitätsbegriff orientiert sich am Begriff der Moral des Einzelnen und einer sozialer Gruppen. Durch die jeweilige Auslegung der Moral definieren Individuen und soziale Gruppen ihren eigenen Gewaltbegriff. Da die Konformität der illegitimen Definitionen mit dem illegalen Gewaltbegriff nicht gewährleistet ist, muss auch der legitime Gewaltbegriff mit einbezogen werden. Illegale Gewalt lässt sich durch das Gesetzbuch ziemlich klar abgrenzen und steht für Verhaltensweisen, die nicht durch das Gesetz legitimiert sind.
Im Weiteren muss darauf hingewiesen werden, dass der Ausdruck der „ gewalttätigen Frau oder Mutter“ über physische, das heißt körperliche Gewaltanwendung hinausgeht. Gewalttätigkeit schließt hier auch die Ausübung psychischer und sexueller Gewalt mit ein. Sexuelle Gewalt kann als Form physischer und psychischer Gewalt ausgelegt werden, ist aber meines Erachtens durch ihre sexuelle Komponente als eigene Gewaltform zu betrachten und wird daher auch explizit genannt.
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3. Gewalttätige Frauen - ein Tabu
Dieser Abschnitt definiert den Begriff Tabu und geht anschließend auf die soziale Rolle der Frau und die Geschlechterordnung ein. Die Begriffe Norm, Devianz und soziale Kontrolle werden erläutert. Es wird dargestellt, worin, die Verletzungen der sozialen Rolle der gewalttätigen Frauen bestehen und am Ende soll geklärt werden, welche soziologischen Mechanismen dazu beitragen, das Tabu aufrecht zu erhalten.
3.1. Das Tabu
Im Allgemeinen ist unter einem Tabu ein ungeschriebenes Gesetz zu verstehen, dass aufgrund bestimmter Anschauungen innerhalb einer Gesellschaft, verbietet, bestimmte Dinge zu tun. Man kann es auch als konventionelle, sittliche Schranke betrachten. (Vgl. DUDEN, DAS GROSSE FREMDWÖRTERBUCH, S 1317) 8
In der Soziologie wird der Begriff vom öffentlichen Focus ausgehend betrachtet und wie folgt definiert:
8 Vgl. Hrsg. Dudenredaktion, Duden, Das große Fremdwörterbuch, Dudenverlag 3. Aufl. 2003, S1317
9 Wikipedia, die freie Enzyklopädie URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Tabu 30.01.2006
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Das Thema Gewalt von Frauen ist ein Tabu. Es widerspricht den Geschlechterrollen. Das sind die Verhaltensweisen, die in einer Kultur für ein bestimmtes Geschlecht als typisch oder akzeptabel gelten. Eine Auseinandersetzung mit diesem Tabuthema führt zu einer kritischen Hinterfragung der Geschlechterrollen. Das Geschlecht ist eng mit der Geschlechterrolle verknüpft und eines von vielen sozialen Merkmalen, die wiederum den sozialen Status definieren. Der soziale Status ist Ausdruck der Sozialstruktur, das heißt der sozialen Ordnung. Ein Tabubruch bedeutet also, diese Ordnung in Frage zu stellen, die Geschlechterrollen neu zu überdenken und eventuell eine neue Positionierung der Geschlechter zueinander zuzulassen.
3.2. Die weibliche Geschlechterrolle und ihre soziologische Bedeutung
10 Dechmann, Ryffel; Soziologie im Alltag, Beltz Verlag, 6.Auflage,1983 S 96
17
Die soziale Rolle wird stark durch das Geschlecht bestimmt. Es bestehen Geschlechterrollen, die von einem kulturellen und einem individuellen Standpunkt aus betrachtet werden können. Die kulturelle Geschlechtsrolle bezeichnet die Verhaltensweisen, die in einer Kultur für ein bestimmtes Geschlecht als typisch oder akzeptabel gelten. Die individuelle Geschlechtsrolle wird überwiegend von der kulturellen Geschlechtsrolle determiniert. Sie bezeichnet die Verhaltensweisen, die ein Individuum mit seiner Geschlechtsidentität in Verbindung bringt und/oder mit der das Individuum seiner Geschlechtsidentität Ausdruck verleihen will. (Vgl. WIKIPEDIA) 11 Was als männliches und weibliches Verhalten gilt wird durch die Geschlechterrolle definiert. Die traditionelle Rollenzuschreibung, geht von der Existenz zweier Geschlechter aus, wobei jeder Mensch genau einem Geschlecht zuordenbar ist. Die kulturelle Geschlechtsrolle korreliert mit kulturellen, gesellschaftlichen Wandlungsprozessen. Im Folgenden werden gesellschaftlichen Entwicklungen aufgezeigt, die zur Bildung der weiblichen Geschlechterrollenstereotypen beitrugen.
Eine der größten Veränderung der Sozialstruktur in den letzten 200 Jahren war die Entstehung des heutigen Familienbegriffes. Durch die Herausbildung des Kapitalismus kam es zur Trennung von Haus und Arbeit und der Entstehung der bürgerlichen Kleinfamilie, die zu einer strikten Positionierung von Mann und Frau führte. Es entstand eine Teilung in öffentlichen und privaten Raum. Der Aufgabenbereich des Mannes verlagerte sich in die Öffentlichkeit, der der Frau in den privaten Bereich. Männer und Frauen werden als polarisierende Geschlechtscharaktere charakterisiert.
11 Wikipedia, die freie Enzyklopädie URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Geschlechterrolle 5.2.2006
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Die Position der Frau wurde als Mutter und Ehefrau determiniert. Diesen Positionen wurden Eigenschaften wie liebevoll, umsorgend, einfühlsam zu geschrieben. Es entwickelte sich ein Familien- und Mutterideologie, die besagt
zu verrichten hat. Diese Übertragung der alleinigen Verantwortung für Kinder und Familie führte zu einer starken Verinnerlichung des Mutterbildes bei den Frauen selbst und auch in der Gesellschaft allgemein. (Vgl. GEWALTBERICHT, 1998) 14 Durch den Arbeitskräftebedarf in den beiden Weltkriegen eröffnete sich für die Frauen der öffentliche Arbeitsbereich.
Die feministische Bewegung der 60’er und 70’er Jahre des vorigen Jahrhunderts zeigte die soziale Ungleichheit der Geschlechtsverhältnisse aus weiblicher Sicht auf. Frauen traten für mehr Rechte von Frauen und deren Gleichstellung ein. Dies führte zu einer Liberalisierung der Geschlechterrollen. Wobei die weibliche Geschlechtsrolle heute stärker liberalisiert ist als die männliche.
Heute wird in der Psychologie und Soziologie das Geschlecht in „sex“ und „gender“ unterschieden. Wobei „sex“ das körperliche, biologische Geschlecht beschreibt und „Gender“ das soziale Geschlecht bezeichnet. „Gender“ ist eine soziokulturelle Konstruktion, das Geschlecht ist abhängig von kulturellen und sozialen Umständen.
CAROL HAGEMANN-WHITE gilt als eine der führenden Vertreterinnen des Sozialkonstruktivismus. Ihre These zur Zweigeschlechtlichkeit besagt, dass Zweigeschlechtlichkeit zuallererst eine soziale Realität ist, die sich immer wieder fortschreibt.
12 Humboldt Universität URL: www2.rz.hu-berlin.de/nilus/ net-publications/ibaes2/Peinl/text.pdf 28.1.2006
13 Strasser,P; Kinder legen Zeugnis ab. Gespräche über familiäre Gewalt mit Kindern und Müttern in österreichischen Frauenhäusern. Salburg, 1998, S29
14 Gewaltbericht_neu, Gewalt in der Familie 1998,S21
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In ihrer „Theorie des symbolischen Systems der Zweigeschlechtlichkeit“ entwickelt sie die Null-Hypothese, die davon ausgeht; dass es eben diese naturhafte, vorgeschriebene Zweigeschlechtlichkeit nicht gibt, sondern nur kulturelle Konstruktionen. Auch die biologische Definition von Geschlecht stellt für sie eine kulturelle Konstruktion dar, das bedeutet, dass das biologische Geschlecht weder naturhaft noch unveränderbar oder eindeutig ist, sondern nur als solches konstruiert wurde. Die festgeschrieben bipolare Ordnung der Geschlechter wird in Frage gestellt.
Da in der westlichen Gesellschaft von der Zweigeschlechtlichkeit ausgegangen wird, kommt es zur Orientierung an den Geschlechterstereotypen. Die Geschlechterrollen dienen der Entwicklung der Ich- Identität, oder anders formuliert, da in der westlichen Kultur, die Identität des Individuums eng mit dem Geschlecht verbunden ist, muss sich das Individuum zur Identitätsfindung eindeutig einem der beiden Geschlechter zuordnen. Die Gesellschaft erzwingt die Entscheidung für ein Geschlecht und verlangt eine eindeutige Erkennbarkeit des gewählten Geschlechts. Zur Identitätsbildung erfolgt eine eindeutige Zuordnung zu diesem, und um dieses Geschlecht eindeutig erkennbar zu präsentieren, werden die Verhaltensweisen der Geschlechterrolle internalisiert. Auf diese Art reproduzieren sich Geschlechterzuweisungen und -stereotype immer wieder.
Die Entscheidung für ein Geschlecht bedingt somit die Internalisierung. Unter Internalisierung wird die Einverleibung fremder Normen und Werte, sowie die Übernahme der zugedachten Rolle im Zuge des Sozialisationsprozesses verstanden. (Vgl.WIKIPEDIA) Die Geschlechterrolle bezeichnet Verhaltensweisen, die im
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kulturellen Sinn zu Akzeptanz, im individuellen Sinn zur Präsentation der Geschlechtsidentität führen. Diese Akzeptanz und Präsentation erfolgt durch die Einhaltung bestehender sozialer Normen.
Soziale Normen bezeichnen den legitimen Verhaltensrahmen einer sozialen Einheit. Dieser legitime Verhaltensrahmen ist situationsgebunden. Vergleichbare Situationen erfordern vergleichbares Verhalten, dies kann als Verhaltensregelmäßigkeit bezeichnet werden. Die Legitimität des Verhaltens wird durch den kulturellen Kontext bestimmt, wobei es sich nicht um starre Vorschriften handelt, sondern um Legitimation, die dem kulturellen und gesellschaftlichen Wandlungsprozess unterliegt. Zur Verdeutlichung sei das Verhalten der Gewalttätigkeit herangezogen. Gewalttätigkeit hat sich in unserer Kultur von einem Normverhalten, einem legitimen Mittel zur Erhaltung von sozialer Ordnung, hin zu einem abweichenden Verhalten entwickelt. Dieser Verlauf der Entwicklung wird im Kapitel 4, Historischer Abriss des Gewaltverständnisses, skizziert. Normkonformes Verhalten löst Reaktionen von Belohung oder Nicht-Bestrafung aus. Normabweichendes Verhalten wird negativ sanktioniert.
15 Hagemann-White C., Wir werden nicht zweigeschlechtlich geboren…, in Hagemann-White, C. /Rettich, M. (Hrsg.) (1988): FrauenMännerBilder. Männer und Männlichkeit in der feministischen Diskussion. Bielefeld: AJZ Druck und Verlag.
16 Wikipedia, die freie Enzyklopädie. URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaftliche_Norm 28.1.2006
17 Socialinfo. URL: http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/show.cfm?id=1 12.02.2006
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Devianz oder abweichendes Verhalten bezeichnet somit Verhaltensweisen die gegen die geltenden sozialen Normen einer Gesellschaft oder Teilstruktur verstoßen. Diese Verstöße werden bei ihrer Entdeckung mit Maßnahmen von Bestrafung, Isolierung, Behandlung oder Besserung geahndet. Abweichendes Verhalten wird als gesellschaftlich problematisch gewertet.
Als Mittel zur Aufrechterhaltung der sozialen Normen und der Verhinderung der Devianz wird die soziale Kontrolle eingesetzt.
Soziale Kontrolle bezeichnet demnach Prozesse und Mechanismen, mit denen eine Gesellschaft versucht, ihre Mitglieder zu positivem, normkonformem Verhalten zu bewegen. Sie tritt nicht nur bei abweichendem Verhalten, sondern auch bei geringen Normverletzungen auf und ist somit ein zentraler Bestandteil des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Soziale Kontrolle kann in externe und interne, soziale Kontrolle unterteilt werden. Unter externer, sozialer Kontrolle versteht man negative Sanktionen, die von anderen gegen den Normverletzenden verhängt werden. Diese Sanktionen können informelle oder symbolische, wie beispielsweise Tadel, sein, oder rechtlich-formelle, wie Gefängnisstrafen. Interne soziale Kontrolle bezeichnet die Selbstkontrolle hin zu ein einem normkonformen Verhalten. Normen werden im Zuge des Sozialisationsprozesses verinnerlicht, bricht man eine internalisierte Norm so kommt es zu Scham, Angst oder Reue.
18 Wikipedia, die freie Enzyklopädie URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Soziale_Kontrolle
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3.3. Gewalttätige Frau im Zusammenhang von sozialer Rolle und Hierarchie
Dieser Abschnitt verbindet nun die in Kapitel 1 definierten Begriffe von Gewalt und gewalttätig mit der Geschlechterrolle Frau und betrachtet diese aus einem soziologischen Gesichtspunkt. Es wird die Theorie des stärkenden Motivs entwickelt. Das Motiv als Mittel zur Bewertung von weiblichen Gewalttaten und seine stabilisierende Funktion in der Aufrechterhaltung der Geschlechterordnung.
Gewalttätige Frauen verletzen die Geschlechterrolle. Die Geschlechterrolle Frau wird durch die, den weiblichen Bereich zugeordnete Verhaltensweisen präsentiert. Als dem Frauenbild entsprechendes Verhalten zählen unter anderem Freundlichkeit, Mitleid, Fügsamkeit und soziale Fähigkeiten. (Vgl. WIKIPEDIA). 19 Da die westliche Kultur zweigeschlechtlich orientiert ist, wird diesem Frauenbild bipolar das Männerbild gegenübergestellt. Dem in der westlichen Kultur bestehenden Männerbild werden Charakteristika wie Gewaltbereitschaft, Mut, Risikobereitschaft und Abenteuerlust, Kraft und Dominanz zugeordnet. (Vgl. WIKIPEDIA). 20 Männlich und weiblich werden dichotom dargestellt und ebenso wird die Zuordnung von Eigenschaften vorgenommen, Grobheit vs. Friedfertigkeit, Dominanz vs. Fügsamkeit, emotionale Kälte vs. Warmherzigkeit. Wendet eine Frau Gewalt an, so verwendet sie Verhaltensweisen die definitiv ihrer Geschlechterrolle entgegensetzt sind und dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden. Sie verstößt gegen ihre kulturelle Geschlechterrolle. Die Zweigeschlechtlichkeit der westlichen Gesellschaft, bedingt neben ihrer bipolaren Zuordnung auch eine hierarchische. Es besteht ein Geschlechterverhältnis oder eine Geschlechterordnung.
19 Vgl. Wikipedia, die freie Enzyklopädie URL: http// de.wikipedia.org/wiki/Weiblichkeit 11.12.2005
20 Vgl. Wikipedia, die freie Enzyklopädie URL: http://de.wikipedia.org/wiki/M%C3%A4nnlichkeit 13.02.2006
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Das Geschlechtsverhältnis drückt die hierarchische Ordnung der Geschlechter zueinander aus. Die Geschlechterordnung dient der Aufrechterhaltung des gesellschaftlichen Gleichgewichts. Das Geschlechtsverhältnis ist das Fundament gesellschaftlicher Ordnungen westlicher Kulturen. Sein Bestehen hat oberste Priorität in der Erhaltung der Stabilität der Gesellschaft. Die gewalttätige Frau erfüllt nicht ihre Geschlechterrolle. Die Nicht-Erfüllung würde das Geschlechtsverhältnis zum wanken bringen, da dem männlichen nicht mehr das weibliche gegenüber steht, dem Gewalttätigen das Friedfertige entzogen würde. Damit die Stabilität des Geschlechtsverhältnisses gewährleistet wird, bedient sich die Gesellschaft der Bewertung. Gewaltverhalten von Frauen unterliegt einer anderen Bewertung innerhalb der Gesellschaft, als Gewaltverhalten von Männern. Um die Geschlechterordnung nicht zu gefährden, werden beide Geschlechter danach trachten den Grad der Abweichung des Verhaltens, die Beurteilung des Gewaltverhaltens, so gering als möglich zu halten.
Personale Gewalt, sofern nicht aus Notwehr ausgeübt, verstößt gegen das Gewaltverbot. Das österreichische Zivil- und Strafrecht basiert auf diesem. Recht wird durch Gesetze festgesetzt und diese sind allgemeinverbindliche Rechtsnormen. Eine Vielzahl von Gewalthandlungen sind in Österreich, durch im Strafgesetzbuch festgeschriebene Strafandrohungen, geregelt. Insbesondere sei auf die Abschnitte 1; 3; 10 des StbG’s hingewiesen, in denen die strafbaren Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Freiheit und gegen die Sittlichkeit festsetzen sind. Da Gesetze per Definition für beide Geschlechter im selben Maße Gültigkeit haben, stellen Gewalthandlungen von Frauen per se den gleichen Verstoß gegen die Rechtsnormen, wie Gewalthandlungen von Männern, dar. Rechtsnorm und soziale Norm sind nicht immer Deckungsgleich, die
21 Rendtorff B.; Moser V. Glossar der Geschlechtertheorien aus Hrsg. Rendtorff B.; Moser V. Geschlecht und Geschlechtsverhältnisse in der Erziehungswissenschaft, Opladen 1999
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Rechtsnorm entspricht der Legalität, die soziale Norm der Legitimität. Ob ein Verhalten als legitim, das heißt als der sozialen Norm entsprechend, oder als illegitim angesehen wird, korreliert stark mit der Bewertung des Verhaltens. Ebenso wird der Grad des abweichenden Verhaltens durch die Bewertung beurteilt.
Die Theorie des stärkenden Motivs
Gewalttaten und Handlungen werfen immer die Frage nach dem „Warum“ auf, nach der Ursache, den Auslöser des Verhaltens auf. Dieser Auslöser kann auch als Motiv bezeichnet werden. Gewaltverhalten von Frauen wird nach Motiv, Art und Ausmaß der Gewalt und nach der Beziehung von Täterin und Opfer bewertet. Die Zuordnung des Motivs hängt mit der Täter-Opferbeziehung und der Gewalthandlung zusammen. Die Gewalthandlung gefährdet die Geschlechterordnung, das Motiv stärkt die weibliche Geschlechtsrolle und somit das Geschlechtsverhältnis.
Ermordet eine Mutter ihr Kind, so wird diese Tat dem pathologischen Bereich oder an diesem angrenzend zugeordnet, das Motiv liegt im krankhaften begründet. Es erfolgt eine Verknüpfung der Täterin mit der Eigenschaft krank, die mit hilfsbedürftig und schwach assoziiert wird. Diese Assoziationen bilden eine Konformität mit der weiblichen kulturellen Geschlechterrolle. Die Gewalttat ist nicht nur ein Verstoß gegen die Geschlechterrolle, sie ist auch der männlichen zugeordnet. Für das Geschlechtsverhältnis bedeutet dies, dass die Handlung, die Geschlechtsordnung massiv gefährdet, das Motiv hingegen den Geschlechterstereotypen entspricht und somit das Geschlechterverhältnis stärkt. Diese stärkende Macht des Motivs, wird über die Tat gestellt und das abweichende Verhalten milder bewertet.
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Als die weibliche Geschlechterrolle stärkende Motive von Gewalttaten können Krankheit, Überforderung und Notwehr genannt. Handelt es sich um eine schwere Gewalttat in einer Mutter-Kind-Beziehung wird das Motiv mit psychiatrischer Erkrankung oder Unzurechnungsfähigkeit assoziiert, Gewalttaten in einer Frau-Mann-Beziehung mit dem Motiv der Notwehr, leichte Gewalttaten gegen Kinder oder Gewalttaten im öffentlichen Raum mit Überforderung assoziiert. Diesen drei Motiven können die Begriffe Hilfsbedürftigkeit, Unterlegenheit und Schwäche zugeordnet werden, alle drei Begriffe werden definitiv der weiblichen Geschlechterrolle zugeordnet.
3.4. Faktoren zur Aufrechterhaltung des Tabus
Die Begrifflichkeit des Tabus wurde in Abschnitt 2.1. das Tabu detailliert erläutert. In diesem Abschnitt wurde auch auf die Geschlechterordnung stützende Funktion des Tabus und auf seine stabilisierende Wirkung von Bezugssystemen eingegangen. Welche Faktoren dazu beitragen diesem Tabu Bestand zu gewähren, sollen im Folgenden abgehandelt werden. Die Aufrechterhaltung von Tabus kann sowohl von der gesellschaftlichen, als auch von der individuellen Sicht betrachtet werden.
Gesellschaft kann als größtes soziales System betrachtet werden. Sie besteht aus Einzelindividuen, ist aber mehr als die Summe aus diesen. Das heißt Gesellschaft wird nicht nur durch die Interessen seiner Mitglieder geprägt, sie hat auch Eigeninteressen. Das gesellschaftliche Interesse Gewalt von Frauen zu tabuisieren kann in der Wahrung der Stabilität der Geschlechterverhältnisse begründet werden. Würde die Gesellschaft Gewaltverhalten beider Geschlechter gleich bewerten, würde das einerseits den Wegfall eines starken Geschlechteridentifikationsmerkmals bedeuten und weiterführend gedacht, muss die Zuschreibung von Eigenschaften zu einem Geschlecht, das heißt Geschlechterstereotypen- und rollen, in Frage gestellt werden. Das System der Zweigeschlechtlichkeit würde aufgeweicht und somit die gesellschaftliche Ordnung gestört. Da die Gesellschaft bestrebt ist ihr Sozialgefüge stabil zu halten, will sie Gewaltverhalten von Frauen nicht isoliert als Gewalttaten wahrnehmen.
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Das Tabu unterstützt die Verschleierung und trägt somit zur Stabilität der Geschlechterordnung bei.
Das Interesse von Männern und Frauen, Gewalt von Frauen zu tabuisieren, liegt in der Zugehörigkeit zur jeweiligen Geschlechtergruppe. Die Geschlechtergruppen werden in die Geschlechterrollen unterteilt. Da die individuelle Geschlechtsrolle, die einen identitätsstiftenden Charakter hat, stark durch die kulturelle Geschlechterrolle determiniert ist, wird Frau nicht bestrebt sein, negativ bewertetes Verhalten ihrer Geschlechtergruppe zuzuschreiben. Für die männliche Geschlechtergruppe, würde ein Tabubruch eine Degradierung in der sozialen Hierarchie bedeuten. Die der männlichen Geschlechterrolle zugeschrieben Überlegenheit, stützt sich auf die Zuschreibung des Kraftvollen, des Gewaltigen. Die öffentliche Anerkennung von Gewalt von Frauen, bedeutet, dass auch Frau kraftvoll und gewaltig ist, wodurch eine dichotome Zuordnung nicht mehr gegeben wäre.
Das soziale System, in dem Gewalt stattfindet, ist ein Tabu stärkender Faktor. Gewalt von Frauen findet, soweit bekannt, zum vorwiegenden Teil im sozialen Nahraum, großteils in der Familie statt. Die Familie kann soziologisch als Primärgruppe betrachtet werden.
22 Rendtorff B.; Moser V. Glossar der Geschlechtertheorien aus Hrsg. Rendtorff B.; Moser V. Geschlecht und Geschlechtsverhältnisse in der Erziehungswissenschaft, Opladen 1999
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Ihre Hauptaufgabe ist die Sozialisation ihrer Mitglieder. Die Mitglieder stehen in einer engen Beziehung und Abhängigkeit zueinander. Die Familie besitzt eine Gruppenidentität, die extern durch das Familienideal und intern durch ihre Funktion als Sozialisationssystem, durch Gruppennormen und Werte geprägt wird. Den Mitgliedern einer Gruppe sind spezifische Rollen, soziale Positionen zugeordnet. Wird eine Frau innerhalb der Familie gewalttätig, so wird sie dies zumeist aus der sozialen Position der Mutter, Ehefrau oder Tochter. Das Gewaltverhalten widerspricht ihrer Rollenzuschreibung. Erfüllt ein Mitglied einer Gruppe seine Rolle nicht in erwarteter Weise und wird dies außerhalb der Gruppe wahrgenommen, wird das Gruppencharisma negativ beeinflusst, im Fall der Familie würde diese dann als „ keine gute Familie oder schlechtes Haus“ bezeichnet werden. Da jedes Gruppenmitglied, Familienmitglied seine ICH-Identität auch über die Gruppen- bzw. Familienidentität bezieht, liegt es im Interesse des Einzelnen das Familienideal nach außen aufrecht zu erhalten. Die Aufrechterhaltung des Familienideals schützt das Familienmitglied vor negativen Sanktionen, negativen, individuellen Zuschreibungen. („ Das ist kein Umgang für dich. Der/die stammt aus schlechtem Haus“). Das Gewaltverhalten der Mutter, Ehefrau usw. wird demnach nicht öffentlich zur Sprache gebracht werden. Ein weiterer Faktor innerhalb der Familie ist die Norm der Loyalität, des Zusammenhalts. Bezichtigt ein Familienmitglied ein anderes außerhalb Familie des Fehlverhaltens, so handelt es wider der Norm der Loyalität. Der Normverletzer würde innerfamiliär sanktioniert.
23 Wikipedia, die freie Enzyklopädie URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Prim%C3%A4rgruppe
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Weiters gilt Familie als Privatsphäre, in welche nicht extern eingegriffen werden darf.
Gewaltverhalten einer Mutter oder Ehefrau öffentlich zu machen, bedeutet einen Eingriff in diese Norm und demnach würde der Aufdecker ein normverletzendes Verhalten zeigen.
Auch Einzelindividuen zeigen ein Interessen am bestehen des Tabus Gewalt von Frauen. Die Betrachtung wird zuerst aus der Perspektive der Frau vorgenommen.
Ein Faktor kann in der Sanktion der negativen Zuschreibung gesehen werden. Würden Gewalthandlungen von Frauen bekannt, hätte Frau Sanktionen des Umfelds zu befürchten. Sie würde in ihrer sozialen Rolle degradiert werden, als „ schlechte Mutter, schlechte Ehefrau“ oder „Rabenmutter“ etc. bezeichnet werden, was für sie wiederum einen Machtverlust bedeutet würde. Diese negativen Zuschreibungen erfolgt nicht generell bei Gewalt von Frauen. Frauen werden in ihrem Gewaltverhalten durch die kulturelle Geschlechterrolle geschützt. Das Geschlechtsstereotyp Unterlegenheit unterstreicht das Bild der Opferrolle der Frau. Die Opferrolle findet Bestätigung in dem physiognomischen Unterscheiden von Mann und Frau und wurde durch die feministische Bewegung, die Gewalt gegen Frauen aufzeigte, postuliert. Diese Opferrolle schützt die Frau vor schweren Sanktionen und verleiht ihr Macht. Die Opferrolle legitimiert Gewalt.
Als plakative Beispiele seien zwei Situationen beschrieben. In einer Folge von „ Tausche Familie 25 “ eine Realitiy Show auf ATV+, droht eine Frau ihrem Partner bedenkenlos vor laufender Kamera mehrmals eine Ohrfeige an, wenn er nicht nach
24 Gemünde J., Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften. Tectum, Marburg 1996, 36 nach Lupri 1990
25 Anm. Eine Bewertung dieses Sendeformats wird bewusst nicht vorgenommen, da eine Medienanalyse nicht Thema dieser Arbeit ist.
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ihren Wünschen handelt. Die anderen anwesenden Protagonisten zeigen entweder keine Reaktion oder es wird gelacht. Es werden keine negativen Sanktionen gegen die Frau gesetzt. Das zweite Beispiel beschreibt stammt aus einer Rechtsanwaltskanzlei. Das Verfahren war eine strittige Scheidung eines senegalesischen Mannes und einer Österreicherin. Die Scheidung wurde vom Mann betrieben und als Begründung gab er an von seiner Frau immer wieder geschlagen zu werden und obwohl eine Scheidung für ihn den Verlust des Aufenthaltsrechts in Österreich zu Folge hätte, schenkt der Richter seiner Begründung keine glauben.
Die Opferrolle wirkt in der Frau bewusst und unbewusst, sie gibt ihr Schutz und verleiht ihr Macht. Das Tabu schützt das bestehen bleiben der Opferrolle.
Wie auch die Frau agiert der Mann aus seiner Geschlechtsrolle heraus. Thematisiert ein Mann von seiner Frau Gewalt zu erfahren, hat er als Reaktion mit der Anzweiflung seiner Glaubwürdigkeit und den Zuschreibungen von Hilflosigkeit und Schwäche zu rechnen. Unglaubwürdigkeit hat ein negatives Fremdbild zur Folge. Hilflosigkeit und Schwäche sind der Geschlechterrolle entgegengesetzt, der Mann erfüllt nicht seine Rolle. Die Sanktion der Nichterfüllung ist die Degradierung seiner sozialen Position. Ihm würde die Männlichkeit abgesprochen werden und um das zu vermeiden, wird auch er keinen Tabubruch begehen.
26 Habermehl, A.; Gewalt in der Familie; Hamburg; S 52
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Zusammenfassend können als Faktoren zur Aufrechterhaltung des Tabus, die Stabilität der Geschlechtsordnung, die Zugehörigkeit zu einer Geschlechtsgruppe, die soziale Struktur Familie mit ihrem Status der Privatsphäre, die Opferrolle der Frau und die Vermeidung von Sanktionen. Das Tabu wird in aufsteigender Reihung gestützt. Durch die Interessen von Mann und Frau, durch die der Familie, durch die Geschlechtergruppen und durch das Gesellschaftliche System der Zweigeschlechtlichkeit.
3.5. Über die Sinnhaftigkeit des Tabubruchs
Die Faktoren zur Aufrechterhaltung des Tabus zeigen, dass sowohl das Individuum als auch die Gesellschaft Interesse hat, dieses bestehen zu lassen. Es stellt sich somit die Frage, wenn das Tabu von allen getragen wird, warum sollte man es dann brechen. Ist es legitim einen Tabubruch wider die Interessen der Gesellschaft anzustreben. Da es sich um ein Tabu handelt, dass sich auf Gewalt bezieht und das Gewaltverbot schwächt, halte ich es für angebracht und notwendig.
Im Sinne des Gewaltverbotes sollten Gewalttaten isoliert von der Geschlechterrolle wahrgenommen werden. Der Tabubruch dient dem öffentlich machen von sozialen Problemen und kann so einen Wandel in der Gesellschaft bewirken. Wie würde sich eine äquivalente Beurteilung von Gewalttaten und die Annerkennung von Gewalt als ein auch dem weiblichen Verhaltensrepertoire zuordenbares Verhalten auswirken? Ausgehend von der Annahme, Gewaltverhalten wird beiden Geschlechtern zugeschrieben, würde das eine Veränderung der Geschlechterrollen bedeuten. Die männliche Geschlechtsrolle wird im Aspekt der Überlegenheit geschwächt. Die Geschlechterordnung nähert sich einer egalitären, die Hierarchie wird abgebaut. Der Frau per se geht die Opferrolle verloren. Dieser Verlust kann als Ermächtigungsprozess gesehen werden. Frau ist nicht länger ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt Opfer und
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Unterlegene, sie besitzt Kraft und Macht. Diese Veränderung des Frauenbildes würde den Verhaltensspielraum von Frauen erweitern, eine Frau, die öffentlich offensiv handelt, würde nicht mehr mit dem Terminus der „starken Frau“ bedacht werden. Dieser Terminus drückt eine Besonderheit, ein von der Norm abweichen aus und ruft Reaktionen von Bewunderung und Furcht gleichermaßen hervor. Offensives Handeln würde als normales, individuelles Verhalten bewertet werden. Zur Verdeutlichung sei festgehalten, das Gewaltverbot ist einzuhalten, doch sollten sich Frauen ihres Gewaltpotentials und ihrer Macht bewusst sein.
Welche Auswirkungen hat die Schwächung des Attributes Überlegenheit für den Mann? Überlegenheit und Dominanz impliziert, neben der übergeordneten Position, die Verantwortung Ordnung zu wahren oder herzustellen. Dem Mann wird die Fähigkeit der Gewalttätigkeit zugeschrieben, die Anwendung ist ihm strikt verboten. Die Gewaltanwendung gegenüber Frauen und Kindern richtet sich im hohen Maße gegen die soziale Norm. Frauen und Kinder sind dem Mann hierarchisch untergeordnet, die soziale Norm sagt: „ Auf Schwächere schlägt man nicht hin!“ Gewalttaten des Mannes welcher Art auch immer, werden negativer bewertet, als die der Frauen. Durch diese Bewertung ist es einem Mann nicht erlaubt mit demselben Mittel der Gewalt auf Gewalt von Frauen zu reagieren. Durch die Zuschreibung der Dominanz ist er sowohl mit der Fremd- als auch der Eigenerwartung konfrontiert, die Situation zu ordnen, Herr der Lage zu sein. Der Mann befindet sich im Dilemma der Herrschaftserwartung mit unterlegenen Herrschaftsmittel. Fällt nun das Attribut der Überlegenheit des Mannes, würde sich sein Handlungsspielraum erweitern. Die Anforderung ohne Unterstützung das Problem zu lösen, wäre nicht länger gegeben, die Möglichkeit Hilfe in Anspruch zu
27 Zit. Gemünde J., Gewalt gegen Männer in heterosexuellen Intimpartnerschaften. Tectum, Marburg 1996, 46 nach Neidhardt 1986
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nehmen, wäre nicht mehr mit der Befürchtung der Degradierung der sozialen Position verbunden. Für den Mann wäre es legitim Opfer zu sein. 28
28 Anm. Geht man von der Gültigkeit des soziokulturellen Erklärungsansatzes von Straus aus, und verbindet diese mit der Erkenntnis von Erin Pizzey, dass von den ersten 100 Frauen die in ihr Frauenhaus kamen 62 mindestens so gewalttätig waren wie ihre Partner vor denen sie flohen, so könnte die Anerkennung des Mannes als Opfer mit den daraus resultierenden Handlungsmöglichkeiten, ein hohes Deeskalationspotential darstellen.
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Die Wahrnehmung der Frau als Gewalttäterin würde auch den Status ihrer Opfer verbessern. Gewaltopfer von Frauen müssten nicht zuerst glaubhaft machen, dass sie Gewaltopfer sind. Sie würden in ihren jeweiligen Opferstatus anerkannt und hätten Sanktionen aufgrund ihres Status zu befürchten.
Der Tabubruch ist Vorrausetzung für das Erkennen des sozialen Problems. Erst wenn ein soziales Problem als solcher erkannt wird, besteht die Möglichkeit seiner Analyse und die darauf basierende Entwicklung von Interventionsmethoden und Unterstützungsangeboten.
4. Historischer Abriss des Gewaltverständnisses
Dieser Abschnitt befasst sich mit dem Wandel des personalen Gewaltverständnisses vom legitimen Ordnungsmittel hin zu einer strafrechtlich verfolgten Tat.
Gewalt war Jahrhunderte lang ein akzeptiertes und toleriertes Mittel zur Herstellung und Erhaltung gesellschaftlicher Hierarchien. Frauen und Kinder waren keine Träger von Rechten und befanden sich auf der Ebene des Sachwertes, sowohl innerhalb als auch außerhalb familiärer Strukturen.
Gewalt als erzieherisches Mittel, auch bekannt als schwarze Pädagogik erreichte im 18. und 19. Jahrhundert ihren Höhepunkt.
Ende des 18. Jahrhunderts ist eine strukturelle Wende zu erkennen. Durch die Trennung von Arbeit und Haus kommt es zur Entwicklung der bürgerlichen Kleinfamilie und damit verbunden zu einer strikten geschlechtsspezifischen Rollenausbildung. Der Verantwortungsbereich der Frau für Haus, Mann und Kinder führt zu
29 Zit. Gewaltbericht_neu, Gewalt in der Familie 1998,20 nach Godenzi 1994
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Arbeit zitieren:
Tatjana Weiß, 2006, Täterin Frau - Gewaltverhalten von Frauen im gesellschaftlichen und institutionellen Bewusstsein, München, GRIN Verlag GmbH
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