Inhaltsverzeichnis
Aufgabe I
- Unterscheidung empirisch-deskriptiver und präskriptiv-normativer Aussagen
- Was mit der Unterscheidung gemeint ist
- Aussage-Formen Beispiele Aufgabe II
- Bedeutung der Unterscheidung für die wissenschaftliche Arbeit Aufgabe III
- Rolle der Unterscheidung von „Sein“ und „Sollen“ im Werturteilsstreit
- Position Max Webers im Werturteilsstreit
- Widerspruch seiner Thesen Aufgabe IV
- Bedeutung der Unterscheidung von „Sein“ und „Sollen“ für die juristische
Entscheidungsarbeit
- Rolle des Werturteilsstreits für die richterliche Urteilstätigkeit Aufgabe V
- Begriff der Klassenjustiz
- Zusammenhang der Klassenjustiz mit dem Werturteilsstreit
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Aufgabe I:
Um zwischen empirisch-deskriptiven und präskriptiv-normativen Aussagen zu unterscheiden, bedarf es zunächst einer Definition der Begrifflichkeiten. Eine deskriptive Aussage bezeichnet eine beschreibende bzw. abbildende Aussage, die den Anspruch einer wertfreien Betrachtung erhebt. Durch sie wird der Ist-Zustand dargestellt. Beim wissenschaftlichen Arbeiten wird besonders zwischen normativen und deskriptiven Betrachtungen unterschieden, um nachvollziehbare Grundlagen zu entwickeln. Deskriptionen sind auf Sachverhalte bezogen, wie z.B. Erhebungen, die dazu dienen, Aussagen über den gegenwärtigen Zustand zu machen aber auch Analysen im Rahmen der Soziologie, Psychologie oder Philosophie.
Empirie (griech.) bedeutet weiter Erfahrung. Empirismus ist dasjenige philosophische System, nach welchem alle Erkenntnis einzig und allein aus der Erfahrung abgeleitet werden soll.
Empirie ist im eigentlichen Sinne nur wissenschaftlich, d. h. auf methodischem Weg (durch Induktion, Analogie oder absichtlich angestellte Beobachtungen und Versuche), gewonnene Erfahrung. Diese kann äußere oder innere sein, je nachdem, ob sie auf sinnlichen Wahrnehmungen oder Beobachtungen unseres inneren Lebens beruht. Um zu einer angemessenen wissenschaftlichen Genauigkeit zu gelangen, d.h. eine relative Gewissheit zu erreichen, sind Erfahrungen, mit Experimenten und anderen Methoden zu verbinden. 'Empirisch' werden damit alle Begriffe, Urteile und Schlüsse genannt, welche sich bloß auf Erfahrung gründen. Durch einen empirischen Satz werden Aussagen über Objekte und Verhältnisse der Realität gemacht, er beschreibt, was man vorfindet oder vorfinden wird. Eine empirische Information kann gewiss oder ungewiss sein, eine deskriptive Information ist gewiss, sofern sie auf empirischen Erhebungen beruht. Somit beschreibt eine empirischdeskriptive Aussage singuläre Ereignisse die genau festgelegt werden können. Hierbei besteht eine genaue raumzeitliche Eingrenzung durch Individualbegriffe.
Dagegen soll eine präskriptive Aussage einen Adressaten zu einem bestimmten Handeln bewegen, sie gibt Handlungsanweisungen 1 . Das Ziel der Präskription ist die Festlegung von Strukturmerkmalen, die im Rahmen wissenschaftlicher Beobachtungen als wiederkehrende, typische Merkmale zu erfassen sein müssen. Die Präskription ist also eine wissenschaftliche Methode zur Herausbildung einer These.
1 Rüthers/Birk, Rechtstheorie, S. 89.
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Verwandt mit der Präskription ist die normative Beschreibung, die sich um die Definition von
Regeln bemüht, die für einen Gegenstand oder einen Sachverhalt gültig sein sollen. Eine Norm enthält ein Werturteil über das Vorgefundene. Ihre Geltung hängt z.B. von politischen und moralischen Ansichten oder den Interessen des Sprechers ab 2 . Die deskriptive Aussage beruht auf der Realität und ist eine Tatsachenfeststellung, während die normative Aussage eher ausdrückt, wie etwas sein sollte, wie es zu bewerten ist, also was gut oder böse ist oder welche Tat richtig oder falsch ist. Präskriptiv-normative Aussagen sind damit solche, die
einen Soll-Zustand be- bzw. vorschreiben.
Was mit der Unterscheidung gemeint ist
Diese Unterscheidung empirisch-deskriptiver und präskriptiv-normativer Aussagen ist insofern bedeutend, weil wahr nur solche Sätze sind, die durch Erfahrung jederzeit wieder bestätigt werden können. Damit können empirisch-deskriptive Aussagen Wahrheit beanspruchen, während präskriptiv-normative Aussagen dies nicht können 3 . Erstere begründen einen absoluten Wahrheitsbegriff, sie sind abgelöst von subjektiven Empfindungen und eröffnen damit die objektive Sicht. Mit der Unterscheidung dieser Aussagen ist damit die Unterscheidung zwischen einer überprüfbaren Tatsachenfeststellung und einer Wertung gemeint. Erstere kann wahr oder falsch sein, während Letztere dies nicht für sich beanspruchen kann. Einer präskriptiv-normativen Aussage kann man folglich nur zustimmen oder widersprechen, zur Feststellung einer Wahrheit oder Unwahrheit reicht sie nicht aus 4 .
Aussage-Formen Beispiele
Empirisch-deskriptive Aussagen sind auf Sachverhalte bezogen und damit nachprüfbar. Ein Beispiel hierfür wäre z.B. die Aussage: In der Strafrechtshausarbeit des dritten Semesters sind
49 % der teilnehmenden Studenten durchgefallen.
Oder: Die Arbeitsgemeinschaft des Öffentlichen Rechts bei Herrn A besteht zurzeit aus 16 Teilnehmern.
2 Dux, S. 59.
3 Röhl, Allgemeine Rechtslehre, § 9, S. 65.
4 Röhl, Allgemeine Rechtslehre, § 9, S. 65.
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Oder: Heute Morgen um 08.30 Uhr waren auf meinem Balkon 10° Celsius. Diese Aussagen beschreiben einen zeitlich und räumlich beschränkten und nachprüfbaren Zustand.
Ein präskriptiv-normativer Satz könnte hingegen lauten: Das Mitbringen von Handys in die Universität sollte untersagt werden.
Die Geltung dieses Satzes hängt von den politischen und moralischen Ansichten und den Interessen des Sprechers ab.
Oder z.B.: Die Ehe zwischen Homosexuellen sollte verboten werden, weil Homosexualität ein anormales Verhalten ist.
Dies ist eine wertende Aussage, welche eine Einstellung verdeutlicht. Es geht jedoch nicht um eine Tatsachenfeststellung, sondern um eine Wertung, die keinesfalls durch Tatsachen bestätigt werden kann.
Oder auch: Ein abgelesener Vortrag ist schlecht.
Dieser Satz zeigt eine subjektive Wertung, welche nicht belegbar ist. Wohingegen folgender Satz eine empirisch-deskriptive Aussage trifft: Je länger ein abgelesener Vortrag dauert, desto weiter sinkt die Konzentration der Studierenden. Der Satz befasst sich mit einer nachprüfbaren Gesetzmäßigkeit und ist damit empirischdeskriptiv.
Schließlich nun ein letztes Beispiel, das der Verdeutlichung dienen soll. Damit wäre die Aussage „Das Wirtschaftswachstum in Deutschland hat sich verlangsamt.“ eine empirischdeskriptive, denn sie beschreibt den aktuellen wirtschaftlichen Zustand Deutschlands, welcher anhand von Handelsbilanzen und ähnlichem überprüfbar ist. Während der Satz „Das Wirtschaftswachstum Deutschlands sollte sich erhöhen, wofür bestimmte Steuern eingeführt werden sollten.“ ein präskriptiv-normativer ist, welcher den vorgefundenen Zustand bewertet und eine Handlungsanweisung gibt.
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Aufgabe II:
Die Unterscheidung präskriptiv-normativer und empirisch-deskriptiver Aussagen spielt für die wissenschaftliche Arbeit eine große Rolle, denn der erste Schritt zum Wahrheitsbegriff besteht in der Trennung des Glaubens ("Glaubenswahrheiten") vom Wissen ("Wissenswahrheiten"). Werte sind nicht wahrheitsfindig (z.B. ästhetische Empfindungen), daher können präskriptiv-normative Aussagen nicht wahrheitsfindig sein. Hiermit wird lediglich ausgedrückt wie es in der Wirklichkeit aussehen soll. Andererseits, und hier kommt die Bedeutung für die wissenschaftliche Arbeit ins Spiel, stellt ein Wert einen Gesichtspunkt der Vorziehenswürdigkeit dar. Hierdurch können Kommunikationsprobleme entstehen, wenn eine Beschreibung (Begriffe werden deskriptiv verwendet) als normative Aussage (miss-)verstanden wird. Dies stellt einen so genannten Fehlschluss dar. Ein Fehlschluss ist eine inkorrekte Ableitung einer Behauptung (Konklusion) aus vorangegangenen Behauptungen (Prämissen). Das bedeutet, dass alle vorkommenden Behauptungen wahr sein können, aber der Zusammenhang durch die Ableitung kein logisch gültiger Schluss ist.
Eine Art von Fehlschluss ist der naturalistische Fehlschluss. Der Naturalistische Fehlschluss ist ein philosophisch-wissenschaftliches Grundproblem. Er zeichnet sich dadurch aus, dass in den Prämissen ausschließlich von Tatsachen die Rede ist, während in der Konklusion eine normative Phrase vorkommt. Es geht also um eine mögliche Antwort auf die Frage, ob man normative Begriffe ("Handys sind gut", "Eine Heirat zwischen Homosexuellen ist verboten" etc.) ausschließlich mit Hilfe empirischer Begriffe ("Viele Menschen empfinden Homosexualität als unangenehm", "Handys bringen der Mehrheit der Menschen Nutzen" etc.) definieren kann. Geht man ausschließlich vom (empirisch) Gegebenen, also einer beobachtenden Praxis aus, um daraus, ohne weitere Indizien oder Beweisführungen (etwa durch Brückenprinzipien), auf eine entsprechende konforme Richtigkeitsüberzeugung, etwas Gewünschtes oder Gesolltes abzuleiten, verwechselt man jedoch Ist und Sollen und überschreitet die Grenze zwischen der sachlichen Tatsachen-Ebene und der ideologisch-moralischen Ebene, die auf diese Weise nicht zu begründen ist. Denn allein wegen der Möglichkeit, dass die betreffende Praxis eben nicht vom Begleitgedanken der normativen Korrektheit getragen ist, verbietet sich dieser Schluss.
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Was also jeweils als "natürlich" oder "empirisch gegeben" gilt, bleibt immer genau und kritisch zu fragen, wie auch die daraus gegebenenfalls erschlossenen Ableitungen, gerade auch, weil durch die Projektion eines Sachverhalts auf die Natur oft absichtlich eine Ablenkung von subjektiven Wertaussagen erfolgt, weil die Natur als objektiv angesehen wird und so eine Immunisierung der eigenen Aussage gegen Kritik möglich wird.
Auch der umgekehrte Fall ist ein Fehlschluss. Bei diesem Fehlschluss vom Sollen auf das Sein wird aus rein normativen Prämissen eine Tatsache gefolgert. Im Fall dieses moralistischen Fehlschlusses wird ohne andere Anhaltspunkte aus einer bekannten Richtigkeitsüberzeugung auf eine dieser normativen Grundhaltung entsprechende Praxis geschlossen. Die so kurzschlüssig angenommene Entsprechung muss aber nicht bestehen. Das zeigt etwa ein Blick auf die Möglichkeit, dass man z.B. auf Grund von Wut oder Bequemlichkeit der eigenen Richtigkeitsüberzeugung zuwider handelt.
Die Unterscheidung von Sein und Sollen wurde zunächst von David Hume im 18. Jahrhundert entdeckt. Dieser stellte im sog. „Humeschen Gesetz“ oder auch „Humeschen Prinzip“ die These auf, dass sich aus Aussagen über tatsächliche Zustände und Zusammenhänge (Sachaussagen /Tatsachenaussagen = deskriptive Aussagen) keine Werturteile (Sollsätze, „normative Konsequenzen“ = normative Aussagen) ableiten lassen. Es gibt keinen gültigen Übergang vom Ist bzw. Sein zum Soll. Aus Aussagen lassen sich keine normativen Sätze ableiten, aus Tatsachen folgt keine Norm, aus beschreibenden Aussagen folgen keine Bewertungen, Bewertungsmaßstäbe oder Ziele. Der Dualismus von Sein und Sollen ist eine logische Differenz zwischen Aussagen und normativen Sätzen, die darin besteht, dass es keinen unmittelbar logischen Übergang von deskriptiven zu normativen Aussagen gibt 5 . Zwar bedeutet das Wissen um Tatsachen ein wichtiges Motiv für normative Aussagen, aber keinen logisch ausreichenden Grund. Man kann z.B. nicht daraus, wie viele oder fast jeder sich verhält, unmittelbar schließen, wie man sich verhalten soll 6 . Damit kann man nicht vom Sein auf das Sollen schließen, es besteht vielmehr ein Gegensatz zwischen Sein und Sollen. Auch Immanuel Kant war der Ansicht, dass empirische Prinzipien nirgendwo dazu taugen würden, Gesetze darauf zu gründen 7 . Er entwickelte seine Erkenntnistheorie in Auseinandersetzung mit Hume, wobei er die Unterscheidung von reiner und praktischer Vernunft zum Fundament seiner Überlegungen machte. Der Neukantianismus und dessen
5
Röhl, Allgemeine Rechtslehre, S. 109.
6 Röhl, Rechtssoziologie, § 13, S. 77.
7 Naucke/Harzer, S. 88.
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Arbeit zitieren:
Sarina Vanek, 2006, Sein und Sollen - , München, GRIN Verlag GmbH
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