Inhaltsverzeichnis
1. Einführung Seite 3
1.1 Darstellungen des Gauzeichens Seth -Tier Seite 3
1.2 Belege für Darstellungen des Seth -Tieres als Gauzeichen Seite 3
2. Entwicklung Seite 4 - 5
3. Gaugötter und ihre Kultstätten Seite 5 - 8
4. Entwicklung der hieroglyphischen Schreibung von Schashotep Seite 8 - 9
5. Zusammenfassung Seite 9
6. Quellenverzeichnis Seite 10
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1. Einführung Der 11. oberägyptische Gau wird als šЗj bezeichnet, was soviel wie „Der Geschlachtete“ bedeutet. Durch das Seth - Tier, welches mit oder ohne Standarte dargestellt werden kann, wird der Gau auch als Seth - Gau bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht ganz korrekt, denn der Gott Seth wird šЗ gelesen und so beruht die Lesung des Gaunamens auf einer irrtümlichen Identifizierung des Seth - Tieres mit dem Schicksalsgott Schai (šЗj).
Wenn man Helck Glauben schenkt, lag der kleinste Gau überhaupt ausschließlich auf der Westseite des Nils. Laut Gomaàs Theorie lag er jedoch auch auf dem Ostufer des Nils, welche er durch die vermeintliche Lokalisierung der Metropole mjqr untermauert. Denn auf dem Sesostriskiosk ist eine Stadt mjqr erwähnt und Gomaà fast sicher, dass sich diese bei oder an der Stelle der Stadt al - Maţmar befand (TAVO 66/1, S.250). Laut Helck sind alle ägyptischen Gaue ungefähr gleich groß gewesen 1 , dass heißt sie hatten eine Länge von 3-4 jtrw. Doch beim 11. oberägyptischen Gau geht er davon aus, dass die Zahl der zerstörten Angabe auf dem Sesostriskiosk nicht größer als 2 jtrw (Einer) war 2 . Vollständig würde die Angabe dann wie folgt lauten: 2 jtrw, 3 hЗ, 5 stЗt. Dadurch ergibt sich eine Gesamtlänge von 22,8305km, da die Nordgrenze des Gaues ca. 3km südlich von Assiut, und die Südgrenze ca. 2-3km nördlich von Abutîg verlief 3 .
1.1 Darstellungen des Gauzeichens = Seth-Tier:
1.2 Belege für Darstellungen des šЗ:
- Koptos – Dekret I ; 8.Dynastie
- Opferaltar Sesostris’ I. ; 12.Dinastie
- Grab Nr. 1 des Nfr - Hnmw in Deir Rifeh
- Grab Nr. 7 des Nht – ’nhw in Deir Rifeh 1 Wolfgang Helck: Die altägyptischen Gaue. TAVO 5, 1974 S.200 2 a.a.O. S.100 3 Farouk Gomaà: Ägypten während der Ersten Zwischenzeit. TAVO 27, 1980 S.91
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5. Entwicklung Die ältesten Belege für den 11.oberägyptischen Gau stammen aus dem Alten Reich und befinden sich im Statuentempel des Snofru sowie im Koptos – Dekret I. Schon in dieser Zeit waren Gaue selbständige Staaten, die eine religiöse Einheit mit einem Sondergott bildeten. Doch waren diese nur für administrative Zwecke eingerichtet und nicht, weil jeder Gaufürst sein eigenes Land haben wollte. Denn alle Gaufürsten unterstanden dem König, der diese nach Belieben ein- und versetzen konnte. Ab der 5.Dynastie gingen die Gauämter an die jeweils ansässigen Großgrundbesitzer über und waren von da an erblich. Was die Bezeichnung der Gauverwalter anbelangte, so wandelte auch sie sich im Laufe der Zeit. Mit der 6. Dynastie verschwindet der mr – Titel und an seine Stelle tritt hrj - tp - ’j.
Als Metropole des 11. oberägyptischen Gaues ist mjqr jedoch auf dem Sesostriskiosk nur ein einziges Mal erwähnt ist. Ab der 1. Zwischenzeit ist
jedoch Schashotep Gauhauptstadt bekannt. Im Grab Nr.4 des Htj II. in Assiut, sprich im 13. oberägyptischen Gau, befindet sich die älteste Erwähnung der Stadt und sie datiert aus der 1. Zwischenzeit zur Zeit des Königs Merikare. Zu ihrer Bedeutung werde ich in einem späteren Abschnitt kommen.
Über Gaufürsten und die allgemeine innenpolitische Entwicklung des Gaues im Alten Reich gibt es kaum Belege. Das liegt daran, dass noch keine Gräber von Gaufürsten aus dem Alten Reich sowie der 1.Zwischenzeit gefunden worden sind und man auch nicht weiß, ob sie den Gau überhaupt verwaltet haben. Daher vermutet Gomaà, dass der 11. oberägyptische Gau vom Alten Reich bis zum Ende der 1. Zwischenzeit nicht selbständig war, sondern von fremden Gaufürsten verwaltet wurde 1 . Für den Zeitraum der Herrschaft Pepi I. bis Pepi II. nennt er drei Gaufürsten von Deir el - Gabrawi: Jbj, D’w/ŠmЗj und D’w. Diese verwalteten das Gebiet vom 8. und 12. oberägyptischen Gau, jedoch ist nicht auszuschließen, dass sie aufgrund ihrer engen Verbindung zum König und ihrem zusätzlichen Titel „Vorsteher von Oberägypten“ das gesamte Gebiet zwischen dem 8. und
12. oberägyptischen Gau beaufsichtigten. Ab der 1. Zwischenzeit verwalteten die
Nachfolger der oben genannten Gaufürsten jedoch ausschließlich den 12. oberägyptischen Gau, was darauf schließen lässt, dass während der 1. Zwischenzeit die Verwaltung des 11. oberägyptischen Gaues in den Händen der Gaufürsten des 13. oberägyptischen Gaues lag.
1 Farouk Gomaà: Ägypten während der Ersten Zwischenzeit. TAVO 27, 1980 S.92
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Astrid Gruner, 2004, Der 11. oberägyptische Gau, Munich, GRIN Publishing GmbH
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