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Christian, Schäfer
Studentenjahrgang: 2001
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2.1 Die Polizeiliche Kriminalstatistik
2.2 Die „Gefährdungsthese“
2.3 Die „Kriminalisierungsthese“
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3.1 Der Regionaleffekt
3.2 Der Anzeige- und Polizeieffekt
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6. Literaturliste
7. Erklärung über die selbstständige Erarbeitung Studienbegleitender
Hausarbeiten
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Kriminalität ist immer verbunden mit Abweichungen von herrschenden Normen, wer sich kriminell verhält, verstößt gegen geltende Rechtsnormen. "Kriminalität" meint in diesem Bezugsrahmen die Summe der strafrechtlich missbilligten Handlungen. Das Strafrecht bestimmt also, was als Rechtsbruch zu gelten hat, d.h. es legt Umfang und Inhalt der als Rechtsbruch anzusehenden Teilmenge des abweichenden Verhaltens fest. Diese Normen existieren nicht als unumstößliche ewig geltende Gesetze, sondern werden durch soziale Prozesse hergestellt, in denen mittels Bewertungen das produziert wird, was von den Normen abweicht. Das bedeutet, dass Kriminalität keine feste und unabänderliche Größe ist, denn das was in einer Gesellschaft als kriminell gilt, wird von dieser festgelegt und kann im Verlauf der Entwicklung einer Gesellschaft und insbesondere unter veränderten (Macht-)Verhältnissen auch modifiziert werden. Trotzdem bedeuten kriminelle Delikte immer einen Verstoß gegen die jeweils gültigen Normen. Diejenigen, die sich - nach den jeweils gültigen Kriterien - kriminell verhalten, riskieren ihren Ausschluss aus der Normen-Gemeinschaft. Die folgenden Ausführungen zur Devianz von Ausländern, insbesondere die der jungen Ausländer, sollen einen Einblick in die verschieden Interpretationsmöglichkeiten von Kriminalstatistiken bieten. Hierbei kommt es auf eine wertungsfreie und unabhängige Betrachtung der Tatverdächtigenzahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik an. Sinn dieser Betrachtungsweise soll die Interpretation der vorhandenen Datensammlungen sein. Die angestellten Überlegungen sollen zur Thematik der Ausländerkriminalität in Deutschland verschiedene Blickwinkel ermöglichen. Einmal soll die äthiologische Sichtweise näher beleuchtet, andererseits die reaktionstheoretischen Überlegungen aufgeworfen werden. Die äthiologische Betrachtungsweise der Thematik geht von den grundsätzlichen Verhaltensunterschieden von Ausländern und Angestammten Deutschen aus. Bei reaktionstheoretischer Reflektion wird die Begründung für eine hohe Belastung der Ausländer in Kriminalstatistiken in den nationalitätenspezifischen Reaktionen der Strafverfolgungsbehörden und
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dem Umgang der Bevölkerung mit Ausländerdevianz gefunden. Beide Interpretationsmöglichkeiten werfen verschiedene Begründungen für die Problematik des abweichenden Verhaltens von Ausländern in Deutschland auf. Schwerpunkt der folgenden Arbeit ist die Frage nach der Aussagekraft von Kriminalstatistiken, die Suche nach dem tatsächlichen Ausmaß dieses Problems. Verzerrungseffekte und Fehlinterpretationen aufgrund wenig repräsentativer Vergleichsgruppen sollen dargelegt und näher beschrieben werden. Die Ausführungen behandeln die Thematik kontrovers und haben das Ziel die Lücken in dem System der Kriminalstatistik aufzuzeigen, welche maßgeblich an der Meinungsbildung beteiligt sind, dass Ausländer kriminell mehr belastet sind als Deutsche. Andererseits soll nicht Schadensbegrenzung und Augenwischerei betrieben werden, sondern reflektierend und ergründend auf die Problemstellung eingegangen werden.
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Die Begriffe „Ausländer“ und „Deutscher“ stellen sich im Folgenden als Schlüssel der Zugehörigkeitskennung zu einer bestimmten sozialen Beziehungsweise gesellschaftlichen Gruppe in Deutschland dar. Es geht bei der Betrachtung der Kriminalitätsbelastung und ihrer Ursachen in erster Linie um eine Trennung zwischen Zuwanderern, ihren Nachkommen die in Deutschland als „Deutsche“ leben, den nach Familienzusammenführungen eingereisten und als „Deutsche“ geltenden Familienangehörigen der Zuwanderer oder Gastarbeiter und der einheimischen deutschen Bevölkerung. Bade umschriebt diese Vielzahl der Beschreibungen für den Begriff „Ausländer“ wie folgt, „Menschen anderer Staatsangehörigkeit, die seit Jahrzehntendauerhaft in der Bundesrepublik leben (Erste Generation), ihre hier geborenen und aufgewachsenen Kinder (Zweite Generation) oder sogar ihre Enkel (Dritte Generation) sind im rechtlichen Sinne zwar zumeist nach wie vor „Ausländer“. In einem weiteren, Lebensformen, Mentalitäten und Selbstverständnis einschließendem Sinne aber sind viele längst so etwas wie einheimische Ausländer, ausländische Inländer, Bindestrich-Deutsche, Pass-
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Ausländer, oder Deutsche mit einem fremden Pass.“ (Bade; 1994) Aus dieser Mannigfaltigkeit dem Ausländerbegriff zuzuordnenden Bevölkerungsgruppen besteht der im Folgenden verwandte Terminus „Ausländer“. Im ersten Teil der Betrachtung geht es um die empirische Basis der Mehrbelastungsthese, um die Polizeiliche Kriminalstatistik.
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Im Allgemeinen existiert die Annahme das Ausländer krimineller sind als Deutsche. Auf diese These trifft man nicht nur im Volksmund oder am Stammtisch, auch in den Medien und in der wissenschaftlichen Literatur ist diese Meinung vorhanden. Die Hypothese ist jedoch aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten. Wenn in diesem Zusammenhang von Ausländern gesprochen wird, meint man zumeist die Nachkommen der Gastarbeiter. Diese werden auch als die „Zweite Generation“ bezeichnet. Jungen Ausländern wird nachgesagt sie seien krimineller als gleichaltrige Deutsche. Diese Behauptung hat auch eine empirische Basis, die Polizeiliche Kriminalstatistik. In der polizeilichen Erhebung sind Personen gegen welche Ermittlungen wegen Verdachts einer Straftat eingeleitet wurden berücksichtigt. Im Jahre 1978 machte das Bundeskriminalamt (BKA) erstmals in diesem Zusammenhang auf die hohe Belastung der „Zweiten Generation“ aufmerksam. Die allgemeine Kriminalstatistik, mit der, gleichsam naturalistisch, Kriminalität gemessen werden könnte, gibt es nicht, weder im Inland noch im Ausland. Die amtlichen Kriminalstatistiken geben vielmehr Aufschluss über die auf verschiedenen Ebenen des Strafverfahrens stattfindenden Definitions- und Ausfilterungsprozesse. Nicht die Kriminalitätswirklichkeit wird gemessen, sondern die jeweils registrierte Kriminalität. In diesen Statistiken wird nur ein Teil jener Sachverhalte und Personen erfasst, die - wären sie den Behörden bekannt geworden - als kriminell hätten bezeichnet werden können. Dies gilt selbst für die Statistik, die der Tat zeitlich noch am nächsten und deshalb noch am wenigsten von den Entscheidungen anderer Instanzen beeinflusst ist, für die Polizeiliche Kriminalstatistik. Die Polizeiliche Kriminalstatistik arbeitet mit
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Christian Schäfer, 2002, Das abweichende Verhalten junger Ausländer aus äthiologischer und reaktionstheoretischer Perspektive, Munich, GRIN Publishing GmbH
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