Inhaltsverzeichnis:
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1. Einleitung 3
2. Das präsidentielle Regierungssystem 4
2.1 Legislative und Exekutive 5
2.1.1 Die Legislative 5
2.1.2 Die Exekutive 5
2.2 Gewaltentrennung- und verschränkung 6
3. Struktureller Aufbau und Befugnisse des Kongresses 7
3.1 Das Gesetzgebungsverfahren 9
3.1.1 Formaler Weg 9
3.1.2 Die Gesetzesinitiative 10
3.1.3 Das präsidentielle Veto 11
4. „Checks and Balance“ - Entwicklung des Machteinflusses 12
4.1 Die Rolle der Parteien und Fraktionen 13
4.2 Faktoren der Stärkung des Präsidenten 14
4.3 Haushaltsbewilligung 16
4.4 Untersuchungsrecht 18
4.5 „Impeachment“ - Verfahren 18
4.6 Außenpolitische Einflussnahme 19
4.6.1 Außen- und Sicherheitspolitik 19
4.6.2 Recht der Kriegserklärung 20
5. Zusammenfassung 21
6. Literaturverzeichnis 24
7. Quellenverzeichnis 25
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1. Einleitung
Ohne die Vereinigten Staaten läuft auf globaler Ebene nicht viel. Diesen Machtanspruch oder Status bezeichnet man auch allgemein als Unipolarität. Sie entsteht, wenn ein Staat auf verschiedenen Sektoren dominiert oder der führende Wettbewerber ist.
Hauptaugenmerk dabei ist natürlich immer die verfolgte Militärpolitik. Rein rechnerisch gesehen und auf diese Ebene projiziert, geben die USA für die Aufrechterhaltung ihrer inneren und äußeren Sicherheit etwa 8-mal soviel Geld aus wie China. Und damit haben sie auch den höchsten Militärhaushalt der Welt. Tendenz zunehmend, was die Ausgabenlinie betrifft. Wer bewilligt diese Gelder, die nur einen Teil des Haushaltes darstellen, wer kontrolliert die Macht oder setzt sie ein? Artikel 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika (Constitution) umfasst die Struktur, den Machtanspruch und den Verantwortungsbereich des Kongresses. Die Constitution besagt sinngemäß, dass alle durch die Verfassung gegebene Gewalt und Macht beim Kongress der Vereinigten Staaten ruht. Demnach besitzt der Kongress Befugnisse um Geld auszugeben, Steuern einzutreiben, für die Landesverteidigung zu sorgen oder das allgemeine Wohl zu fördern, die Macht Geld zu leihen, Handel mit anderen Nationen oder in den eigenen Staaten zu treiben, die Macht Krieg zu erklären, eine Marine bzw. Armeen aufzustellen, diese zu vergrößern, zu verkleinern und zu unterstützen, die Macht Postämter und Postwege aufzubauen und die Macht Bundesgerichte, unter Leitung des Obersten Gerichtes, zu installieren.
Wir sprechen hier demnach von einer einflussreichen und mächtigen Institution, die auf den ersten Blick omnipräsent erscheint. Im Folgenden soll der amerikanische Kongress dahingehend näher untersucht, seine Möglichkeiten und Defizite näher beleuchtet und seine Stellung in der politischen Mechanik des präsidentiellen Regierungssystems der USA erörtert werden. Dabei soll auch die von der Verfassung gegebene Macht der tatsächlichen Macht und Einflussnahme gegenübergestellt werden. Schwerpunkt dabei natürlich das Gesetzgebungsverfahren und vor allem die Frage, inwiefern sich im Laufe der letzten 200 Jahre die Machtstellung des Kongresses geändert hat. Außerdem ist, um ein umfassendes Gesamtbild zu erhalten, ein kleiner „Ausflug“ in die Außenpolitik nötig, um die Vielschichtigkeit der Möglichkeiten und auch die Bedeutung der „Institution“ Kongress hervorzuheben.
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2. Das präsidentielle Regierungssystem
Im präsidentiellen Regierungssystem besteht eine Trennung von Parlament und Regierung institutionell als auch personell. Dies führt zu einer so genannten Inkompatibilität von Regierungsamt und Abgeordnetenmandat. Die Begründung lässt sich aus der Verfassung ableiten.
Jedoch ist es erforderlich, dass Regierung und Parlament zusammen arbeiten, da eine Erfüllung der anstehenden Aufgaben sonst nicht möglich ist. Sonst würden sie handlungsunfähig werden. Ein stabiler Faktor ist die nicht vorhandene Möglichkeit der Abberufung der Regierung durch das Parlament und auch eine Auflösung des selbigen durch die Regierung, ist nicht möglich. Dadurch kommen den vorhanden Parteien besondere Funktionen zu, die an anderer Stelle noch erläutert werden.
Durch die „Sattelfestigkeit“ von Regierung und Parlament, fällt eine Abhängigkeit und daraus resultierende Instabilität von der regierenden Mehrheit weg. Daher ist die Einhaltung der Fraktionsdisziplin nicht zwingend nötig. Diese ist nicht mit der in Deutschland vorherrschenden Fraktionsdisziplin zu vergleichen.
Der Regierungschef und auch das Parlament besitzen eigene Legitimationen, aufgrund getrennt voneinander abgehaltener Wahlen. Amtsdauer und Formalien regelt die Verfassung. Es darf jedoch nicht der Anschein erweckt werden, dass Regierung und Parlament vollkommen losgelöst voneinander agieren. Die Regierung ist natürlich bei der Umsetzung ihrer Vorhaben auf die Zustimmung des Parlamentes angewiesen. Das bedeutet, zur Erhaltung der Regierungsfähigkeit müssen bestimmte Mehrheiten vorhanden sein. Allerdings gibt das präsidentielle System mehr Freiraum für „Ad hoc“ Mehrheiten. Sie kann also spontaner agieren oder reagieren, als dies zum Beispiel in Deutschland der Fall ist. Demzufolge ist die Regierung nicht ständig von einer Mehrheit im Parlament abhängig. Im präsidentiellen Regierungssystem ist das Parlament, da es sowohl personell als auch institutionell von der Regierung getrennt ist, die eigentliche Legislative. Eine echte Legislative. Ohne Einflussmöglichkeit in das Ressort der Regierung. Demnach ist das Parlament in erster Linie eine gesetzgebende Versammlung und seine Sanktionsfähigkeit steht und fällt mit der Befugnis zum Gesetzgebungsbeschluss.
Daraus ergibt sich eine Verpflichtung für die gesetzgebende Versammlung, nämlich die Regierungskontrolle. Demnach fungiert das Parlament als Gegengewicht zur Regierung. Der jeweilige Präsident kann zwar versuchen, seine Partei als große Mehrheit hinter sich zubringen, aufgrund der Unabhängigkeit des Parlamentes entfällt jedoch die eingangs erwähnte Fraktionsdisziplin. Das bedeutet, theoretisch ist jeder Abgeordnete von Zwängen und kann getreu seinem Gewissen, dem er ja von vornherein verpflichtet ist, abstimmen. Realistischer gesehen sind es aber wohl nur Unternehmer, die ihre Wiederwahl organisieren. Jedoch entstehen dadurch solche bereits erwähnten „Ad hoc“ Mehrheiten, die durchaus Parteiübergreifend sein können.
Abschließend kann gesagt werden, dass im Vergleich zu dem in Deutschland üblichen parlamentarischen Regierungssystems, das präsidentielle einige Vorzüge aufweist, die dem Präsidenten, dem Parlament und dem Senat, also dem gesamten Kongress, gewisse Machtbefugnisse einräumen. Dies soll jetzt näher erläutert werden.
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2.1 Legislative und Exekutive
2.1.1 Die Legislative
Die amerikanische Verfassung schreibt ein präsidentielles Regierungssystem vor und der Präsident kann aus politischen Gründen nicht abberufen werden. Der Artikel 1 Abschnitt 2 und 3 der amerikanischen Verfassung gibt Auskunft über den Aufbau, Organisation und die Zuständigkeitsregelungen der Legislative.
Der Kongress wird hier das erste Mal erwähnt, nämlich besagt die Verfassung, dass alle verliehene Gewalt aus der selbigen, beim Kongress zu liegen hat. Dieser setzt sich aus dem Repräsentantenhaus (The United States of Representatives) und dem Senat zusammen. Es ist jetzt schon erkennbar, dass der Kongress der zentrale Mittelpunkt der Machtverteilung ist und dies wird durch seine Nennung in Artikel 1 Abschnitt 1 unterstrichen. Während im Senat jeder Bundesstaat zwei Sitze erhält, richtet sich die Sitzverteilung im Repräsentantenhaus nach der jeweiligen Einwohnerzahl der einzelnen Staaten. Demzufolge besitzen die Staaten Kalifornien, New York und Texas die meisten Stimmen. Eine Parallele ist hier zur Sitzverteilung im Bundesrat zu erkennen.
Die umfangreichen Aufgaben und Befugnisse werden in der Verfassung in Artikel 1 Abschnitt 7 und 8 geregelt. So müssen zum Beispiel Vorlagen über Steuergesetze aus dem Repräsentantenhaus heraus kommen und der Senat darf dazu Ergänzungen machen.
Des Weiteren bedarf es bei Gesetzesbeschlüssen der Mehrheit beider Kammern und der Unterschrift des Präsidenten. Der Präsident hat außerdem noch die Möglichkeit eines Vetos. Dies muss mit einer Zweidrittelmehrheit beider Kammern überstimmt werden. Außerdem ist der Kongress für Steuern und Geld verantwortlich, dabei spielt die Verwaltung der Staatskasse als Sanktions- bzw. Kontrollinstrument (power of the purse) gegenüber der exekutiven Gewalt eine besondere Rolle.
Das bedeutet also, dass der Präsident nur durch Geldbewilligungen, in welcher Form auch immer, und zweitens durch die Gesetzgebung, eingeschränkt werden kann.
2.1.2 Die Exekutive
Die exekutive Gewalt ist in Artikel 2 festgeschrieben. Abschnitt 1 besagt „Die vollziehende Gewalt liegt bei dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika.“ 1 Hier werden Aufgaben und Zuständigkeiten beschrieben. Schon im ersten Satz gibt es allerdings ein kleines Problem der Deutung des Inhaltes. Es lässt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, ob damit die gesamte Exekutive gemeint ist, oder ob nur die durch die Verfassung zugewiesenen Befugnisse bestimmt werden. Dem jetzigen Präsidenten wäre wohl ersteres lieber. Es ist jedoch fraglich, ob ein einzelner Mensch über eine so große Machtfülle verfügen sollte.
Der Präsident wird für 4 Jahre gewählt und kann nur einmal wieder gewählt werden. Eine Regelung, die durchaus sinnvoll ist. So werden Korruption, Vetternwirtschaften und anderes zumindest eingedämmt. Ein Paradebeispiel ist
1 Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika. 17.09.1787. Kopie in deutscher Sprache. Hg.: Amerikanisches Konsulat München. 2004
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die „Ära“ Kohl in Deutschland. Es sollten darüber nicht nur anerkennende Worte fallen, sondern es müsste sich auch mit der Frage eingehender beschäftigt werden, ob es nicht sinnvoll wäre, die Amtszeit, ähnlich wie in den USA, einzuschränken.
Ursprünglich jedoch wollten die Verfassungsväter ein indirektes Wahlverfahren. Jäger und Welz führen dazu aus, „Die Verfassungsväter…, um weder plebiszitären Umtrieben noch dem entstehenden Parteiwesen Raum bei der Nominierung und Wahl des Präsidenten zu geben.“ 2 Zu diesem Zweck wurde ein Wahlmännergremium eingerichtet. Ihre Wahl führten die einzelnen Staaten selbst durch, denn die Wahl sollte ja frei sein. Heute jedoch werden die Wahlmänner von der Bevölkerung gewählt und diese sind zu gleich einem Kandidaten verpflichtet. Ebenso mischten die Parteien schon sehr früh mit und bestimmten als bald die Kandidatenaufstellung. Eine Ausnahme gibt natürlich auch da. Unter bestimmten Umständen hat auch der Kongress, hier das Repräsentantenhaus, die Möglichkeit, einen Präsidenten zu wählen.
Es ist festzustellen, dass viele Befugnisse der Exekutive oder auch der allgemeinen politischen Landschaft der USA, nicht in der Verfassung festgeschrieben, sondern im Laufe der Zeit gewachsen sind. Darauf wird aber an anderer Stelle noch explizit eingegangen. Von der Verfassung erhält der Präsident den Oberbefehl über die Streitkräfte, die Kompetenz Verträge zu schließen, Botschafter, Richter und Beamte zu ernennen (mit Zustimmung des Senates), Bericht zur Lage der Nation vor dem Kongress zu geben usw.
2.2 Gewaltentrennung- und verschränkung
Dies wird im Englischen auch „cecks and balances“ genannt und trifft wohl eher den Kern seiner Bedeutung, als die hier gewählte Überschrift. Die Verfassung setzt den Kongress als gesetzgebende Gewalt fest ein und gibt gleichzeitig dem Präsidenten die vollziehende Gewalt in die Hand. Damit wäre, zumindest durch die Verfassung, eine Trennung sauber vollzogen. Jedoch ergibt sich nur scheinbar eine eindeutige Regelung daraus. Denn genauso wie der Präsident gewisse Entscheidungen der Legislative mit tragen darf, ist auch der Kongress an Entscheidungen der Exekutive beteiligt. Allen voran das Vetorecht des Präsidenten und ein anderes Beispiel auf der Gegenseite sind die Entscheidungsbefugnisse des Senats bei der Ernennung von Beamten und Richtern, sowie der Abschluss von Verträgen. Daraus ergibt sich zwangsweise eine Teilung verschiedener Funktionen und daraus bedingt ein flexibles miteinander beider Gewalten, eben „checks and balances“. Anzumerken sei hier noch, dass das Veto des Präsidenten mit einer zwei Drittel Mehrheit beider Kammer überstimmt werden kann.
An der Formulierung - beider Kammern - sieht man schon, dass, abhängig von den Mehrheitsverhältnissen, dies sehr schwierig sein dürfte. Ein zweites Beispiel soll dies noch verdeutlichen. Bisher wurde noch nicht viel über das Militär gesagt, obwohl die USA den größten Militärhaushalt der Welt haben.
Gemäß Verfassung müssen sich Kongress und Präsident die Entscheidung diesbezüglich teilen. Der Präsident ist zwar Oberbefehlshaber der Streitkräfte, jedoch bestimmt der Kongress Aufstellung und Unterhaltung, sowie die
2 Jäger, u. Welz; Regierungssystem der USA. Lehr- und Handbuch. S. 138. R. Oldenbourg. München. 1998
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Kriegserklärung. So sind beide Institutionen aufeinander angewiesen und es wird durch die Verfassung ein System von Gewaltenverschränkung und institutioneller Gewaltenteilung geschaffen.
Somit kann gesagt werden, dass beide Gewalten bei der Durchsetzung ihrer Ziele aufeinander angewiesen sind, sich beeinflussen und gar kontrollieren können. Die Fähigkeit Kompromisse eingehen zu können, ist Voraussetzung zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Systems.
3. Struktureller Aufbau und Befugnisse des Kongresses
Der Kongress setzt sich aus dem Repräsentantenhaus, dem Senat und den jeweiligen Ausschüssen zusammen.
Das Repräsentantenhaus besitzt 435 Abgeordnete und wird alle zwei Jahre in den Bundesstaaten direkt gewählt. Nach eingehender Recherche musste aber festgestellt werden, dass die Direktwahl noch nicht so lange existiert. Erst 1913 (Amendment XII) wurde dahingehend eine Veränderung der Wahlmodi vorgenommen. Davor wurde in den Einzelstaaten durch die Legislative gewählt. Hintergrund der Gründungsväter war, dass mit der Direktwahl der Repräsentanten, der direkte politische Wille der Bürger zum Ausdruck kommt und durch die Wahl in den Parlamenten der einzelnen Bundesstaaten, auch deren Interessen vertreten werden können.
Ein Repräsentant muss über 25 Jahre sein und die Staatsbürgerschaft seit 7 Jahren besitzen. Zu erwähnen sei an dieser Stelle kurz eine geschichtliche Begebenheit, die einen besonderen Umstand der Entstehung offen legt. In der Entstehungszeit der Verfassung gab es einen großen Unterschied in der Auffassung von stimmberechtigten Bürgern.
Der Staat Virginia lag 1790 mit fast einer dreiviertel Million Einwohner an der Spitze. Vierzig Prozent waren jedoch Afroamerikaner. Deshalb wurde in der Verfassung festgelegt, dass die Einwohnerzahlen nur nach den freien Personen berechnet werden. Damit waren Indianer und Sklaven nicht stimmberechtigt. Erst 1868 wurde dieser Missstand in der doch so Freiheitsliebenden undlebenden amerikanischen Bevölkerung beseitigt. Um die Interessen der Einzelstaaten zu berücksichtigen, entsendet jeder Staat unabhängig von seiner Größe zwei Vertreter in den Senat.
Der Senat umfasst 100 Mitglieder. Die Amtszeit eines Senators beträgt sechs Jahre. Ein Drittel der 100 Senatoren wird alle 2 Jahre neu gewählt. Ursprünglich setzte sich der Senat aus Mitgliedern zusammen, die von den Parlamenten der Einzelstaaten gewählt wurden. 1913 änderte Zusatzartikel 14 das Wahlrecht für den Senat. Seitdem wählt die Bevölkerung der Einzelstaaten jeweils direkt die Senatoren.
Um Senator werden zu können, muss man mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens 9 Jahren US-amerikanischer Staatsbürger sein.
Unter den Kongressmitgliedern dominieren die Juristen, gefolgt von Wirtschafts- und Bankmanagern. Der Anteil der Farmer ist gering. Arbeiter sind fast nicht vertreten.
Fast alle Mitglieder waren auf dem College. Afroamerikaner und Vertreter der spanischen Bevölkerung sind unterrepräsentiert. Auch der Frauenanteil ist gering. Politisch gehören bis auf wenige Ausnahmen die Abgeordneten entweder der Demokratischen (Democratic Party) oder der Republikanischen Partei (Republican Party) an. Die Stellung des Kongresses im politischen System entspricht dem Modell der „checks und balances“.
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Arbeit zitieren:
Magister Thomas Hedrich, 2005, Der Machteinfluss und die Stellung des amerikanischen Kongresses in der politischen Mechanik des präsidentiellen Regierungssystems, München, GRIN Verlag GmbH
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