Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis II
Abk ürzungsverzeichnis III
1 Einleitung. 1
2 Extremismus. 2
2.1 Definition des Extremismus 2
2.2 Was umfasst Rechtsextremismus? 4
2.2.1 Abgrenzung zum (Rechts-) Radikalismus 5
2.2.2 Menschenbild 6
3 Rechtsextremismus in Sachsen 7
3.1 Etablierung in den neuen Bundesländern 7
3.2 Der Freistaat Sachsen als rechtsradikale „Oase“ 8
3.3 Gruppierungen und Organisationsformen im Freistaat 10
3.4 Vernetzungen in den Lagern. 12
3.4.1 Medien und Internet 15
4 Die NPD in Sachsen auf dem Vormarsch 17
4.1 Politische und administrative Strukturen. 17
4.1.1 Die sächsische Medienlandschaft und die NPD. 18
4.2 Die NPD im Landtag 19
4.2.1 Möglichkeiten der politischen Einflussnahme 19
4.2.2 Außerparlamentarische Aktivitäten 21
4.3 Die „Front“ bröckelt 24
5 Zusammenfassung 25
Literaturverzeichnis 27
II
Abkürzungsverzeichnis
Abb. -Abbildung bzw. -beziehungsweise ca. -circa CDU -Christlich Demokratische Union CSU -Christlich Soziale Union DDR -Deutsche Demokratische Republik DVU -Deutsche Volksunion d.Verf. -der Verfasser etc. -et cetera JN -Junge Nationaldemokraten MP3 -MPEG-Layer3 mtl. -monatlich MdL -Mitglied des Landtages m.E. -meines Erachtens NDPD -Nationaldemokratische Partei Deutschland NPD -Nationaldemokratische Partei Deutschland PDS -Partei des Demokratischen Sozialismus REP -Republikaner sog. -so genannte u.a. -und andere usw. -und so weiter vgl. -vergleiche WASG -Die Wahlalternative Arbeit und Soziale Gerechtigkeit z.B. -zum Beispiel
III
1 Einleitung
Die letzten Jahre weisen eine vermehrte Zunahme rechtsextremer Aktivitäten auf. Beispielgebend dafür sind Anhäufungen fremdenfeindlicher Gewalttaten vor allem in den neuen Bundesländern. Die Medien sprachen selbstredend von „national befreiten Zonen“ usw.
Sachlich mit dieser Materie auseinandergesetzt, muss festgestellt werden, dass seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland rechtsextreme Gruppierungen zum Erscheinungsbild gehören.
Gründe hierfür sind zum einen in der von „Außen“ erfolgten Zerschlagung des „Dritten Reichs“ zu finden. Dadurch wurden Bestandteile wie Rassismus, Nationalismus (in seiner Extremform, d. Verf.) oder auch Antisemitismus, nicht automatisch zerstört. Und zum anderen erfolgte auch in der damaligen DDR nur teilweise eine Aufarbeitung und so konnten dort ebenfalls rechtsextreme Tendenzen beobachtet werden, geschürt durch den vom Staat „verordneten“ Antifaschismus.
Durch den Mauerfall 1989 entstand in vielen Teilen des Landes eine große Orientierungslosigkeit. Dass dieses Phänomen ausgerechnet in den neuen Bundesländern und dort vor allem im Freistaat Sachsen Fuß fasste, ist Gegenstand dieser Hausarbeit. Als treibende Kraft muss hier vor allem die NPD genannt werden, die im rechten Lager immer stärker die Oberhand gewinnt und bisher sequenziell in verschiedenen Teilen der Bundesrepublik Wahlerfolge verzeichnen konnte. Dies führte zum historischen aber erfolglosen Verbotsantrag durch die damalige Bundesregierung im Dezember 2000.
Schwerpunkt dieser Arbeit soll eine Analyse rechtsextremer Aktivitäten im Freistaat Sachsen sein. Im Kern dessen soll am Beispiel der NPD, durch eine Untersuchung der verfolgten Ideologie, außerparlamentarischen Arbeit und Vernetzungen im rechten Lager, der Einfluss auf den politischen Alltag im Freistaat herausgearbeitet werden. Stellen rechtsextreme Gruppierungen in Zukunft eine gesamtgesellschaftliche Gefahr dar oder treten diese nur lokal, begünstigt durch verschiedene sozioökonomische und geographische Faktoren, auf?
1
2 Extremismus
2.1 Definition des Extremismus
Die Begriffe rechte bzw. linke Gesinnungen werden das erste Mal in der französischen Nationalversammlung erwähnt. Im Lateinischen kennt man Extremismus unter extremus (äußerster, letzter) 1 . In diesem Begriff manifestiert sich die Idee eines politischen Spektrums, das eine „Mitte“ und eine „Extreme“ (ganz links oder rechts außen) besitzt und charakterisiert sein Verhalten und Denken als Gegensatz zu einem gesellschaftlich und staatlich etablierten Demokratieverständnis.
Die Begriffe „Extremismus“ bzw. „Extreme“ 2 bezeichnen Personen, die sich an den Rändern unserer Gesellschaft und somit auch an den Rändern unseres politischen Denkhorizontes befinden. Sie stellen gewissermaßen eine Abweichung von einer ideal angenommenen politischen Mitte dar. Aber wie wird diese Mitte bestimmt und wo beginnen die Extreme?
Im demokratischen Verfassungsstaat scheint eine Definition relativ einfach zu sein. Die grundlegenden Werte und Institutionen der Verfassung definieren das, was als politische Normalität zu gelten hat und die Richtschnur des politischen Handelns sowohl des Einzelnen als auch des Staates darstellt. Dazu gehören die Menschen- und Bürgerrechte, das Prinzip der Gewaltenteilung, das Ethos (moralische Gesinnung) der menschlichen Fundamentalgleichheit, Rechtsstaatlichkeit und politischer Pluralismus. Das Problem allerdings besteht darin, dass Verfassung und Gesellschaft nicht kongruent sind. Nicht nur im Alltagsleben der Bürger, sondern auch im politischen Handeln der Institutionen und der politischen Verantwortlichen, kommt es täglich zu Abweichungen, manchmal sogar zu schwerwiegenden Verletzungen der geltenden Ver-fassungsnormen.
Im staatlichen Sprachgebrauch werden Links- und Rechtsextremismus und Islamismus unterschieden. Beim Links- und Rechtsextremismus geht es dabei fast ausschließlich um die organisierte Form des politischen Extremismus, also um die Stärke und den Einfluss von Parteien und Organisationen, die als extremistisch eingeschätzt werden und denen Handlungen und Aktivitäten nachgewiesen werden können, die darauf hinauslaufen, die Institutionen des demokratischen Rechtsstaates zu zerstören. Der Begriff Rechtsextremismus ist aber zunächst und vor allem eine Sammelbezeichnung für politische Handlungsweisen und Ideologien, die den demokratischen Staat offen oder verdeckt ablehnen. Er umfasst nicht nur organisierte Handlungen und Bestrebungen, die sich gegen die Verfassung richten, sondern bezieht sich vor allem auf
1 www.wikipedia.org/wiki/Extremismus
2
politische Einstellungen und Ideen.
In einer pluralen Gesellschaft unterliegen aber zunächst einmal auch solche Einstellungen und Ideen dem Schutz der Verfassung, die extreme Abweichungen von der Mehrheitsmeinung beinhalten. Sie müssen toleriert werden, solange sie nicht in Handlungen und Aktionen übergehen, die sich gegen die demokratischen Institutionen richten oder die Rechte anderer verletzen.
Grundsatzdiskussionen über den Extremismus und seine Auswirkungen bedürfen weit mehr als mit Hilfe staatlicher Mittel besagte Organisationen möglichst wirkungsvoll zu bekämpfen, sondern auch, wie demokratische Positionen innerhalb der Gesellschaft gestärkt werden können, dass sie weder vor politisch extremen Positionen kapitulieren noch diese pathologisieren, so dass Menschen, die sich zeitweilig vom Extremismus angezogen fühlen, ausgegrenzt werden.
Dies gilt insbesondere für den Rechtsextremismus, der unter den verschiedensten Begriffen abgehandelt wird: Rechtsnationalismus, Rechtsfaschismus, Rechtspopulismus, Rechtsradikalismus, Rechtskonservatismus usw.
Die begriffliche Klärung ist in doppelter Hinsicht schwierig, da er sich zum einen auf eine sog. nicht näher definierte „Mitte“ bezieht, die in den letzten Jahrhunderten großen Schwankungen unterworfen war und zum anderen dient er nie als Eigenbeschreibung sondern ist werthaft und wird zur Verteidigung der betroffenen Organisation gegen solche (rechtsextrem, d. Verf.) verfasste Theorien oder Definitionen genommen. In der unglaublich großen Vielfalt der dazu verfassten Literatur lautet eine Definition:
„Rechtsextreme Ideologie ist kein in sich geschlossenes, logisch aufgebautes Gedankengebäude, sondern vielmehr eine Bündelung von apodiktisch behaupteten Einzelaussagen und Vorurteilen, die erst gemeinsam ein rechtsextremes Weltbild konstruieren.“ 3
Gerade dieser Umstand macht eine Konfrontation und sachliche Auseinandersetzung teilweise so schwierig. Eine Kursänderung erfolgt einfach durch kleine Kurskorrekturen oder Strategieänderungen, die eine Rechtfertigung ohne weiteres ermöglichen. Abschließend sei noch eine Definition von Richard Stöss mit auf den Weg gegeben, die wohl am deutlichsten das Phänomen Rechtsextremismus beschreibt.
2 ebd.
3 Bailer-Galanda/ Lasek/ Neugebauer (1997): Politischer Extremismus. Rechtsextremismus. In: Dachs, Herbert et
al.: Handbuch des politischen Systems Österreichs. Die zweite Republik. Wien: Manz, S. 333-341
3
„Rechtsextremismus ist eine gesellschaftsgestaltende Konzeption, die sich vor allem gegen liberale und sozialistische Traditionen richtet. … Leitbild des Rechtsextremismus ist die hierarchisch strukturierte Volksgemeinschaft, die sich in einem mächtigen autoritären (Führer-) Staat verkörpert…“ 4
2.2 Was umfasst Rechtsextremismus?
Der Kern des Rechtsextremismus ist ein völkischer Nationalismus, der die biologische Abstammung als oberstes Prinzip setzt. Diesem Abstammungsprinzip ordnen sich alle anderen Werte unter, insbesondere die Menschenrechte. Rechtsextremismus richtet sich gegen die Demokratie und damit gegen die Prinzipien der Bundesrepublik. Demzufolge sind für Rechtsextremisten nicht alle Menschen gleich, sondern finden sich in einem System natürlicher Ordnung von Staat und Volk wieder (Ideologie und Volksgemeinschaft, d. Verf.). Letztendlich läuft es auf ein antiplurales System ohne Entscheidungsfreiheiten hinaus.
Seit dem verstärkten Aufkommen Ende der 80er und jetzt Anfang 2000, wird in Medien, Politik und Wissenschaft wieder über die Ursachen diskutiert. Wandert Deutsch-land nach rechst ab? Ein 4. Reich? Angst vor der braunen Gefahr?! Solche und andere Schlagzeilen sind zu lesen. Schlagzeilen, die zeigen, dass sich nicht ernsthaft mit dem Thema beschäftigt wird, sondern, zur Freude der Verursacher, nur die Werbetrommel gerührt wird. An diesem Punkt bekommt das Problem der mangelnden Vergangenheitsbewältigung eine besondere Gewichtung, die letztendlich auch die NPD in den sächsischen Landtag gebracht hat.
Eine ganzheitliche Klärung lässt sich jedoch nicht finden, da das Phänomen Rechtsextremismus ein sehr komplexes Problem und dadurch schwer durchschaubar ist. Eine detaillierte Aufarbeitung, bezogen auf die sächsische politische Landschaft, soll in den Abschnitten 3 und 4.2 der Arbeit erfolgen.
Für die Ursachen des Rechtsextremismus sind unter anderem allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen verantwortlich. Das Ausmaß kann auch nicht an der Qualität und Dauer der jeweiligen demokratischen Staatsform festgemacht werden, da ebenfalls in gefestigten Demokratien und Industriegesellschaften rechtsextreme Potentiale vorhanden sind. Diese sind Ausdruck einer der sozialen Dynamik entgegensteuernden Einstellung, die nicht nur einer modernen Gesellschaft negativ gegenüberstehen, sondern Demokratie im Allgemeinen ablehnen.
Entscheidend muss dabei nicht einmal eine politische Aktivität sein, es bedarf lediglich einer latenten Anwesenheit. Diese reicht bereits aus für den Fall, dass es bei Auf- 4 Stöss, Richard: Die Republikaner. Woher sie kommen. Was sie wollen. Wer sie wählt. Was zu tun ist. Köln,
1990
4
treten bestimmter Indikatoren zu einer Aktivierung dieses Potentials kommt und die bis dato vorhandene latente „Gefahr“ sich in eine politische Willensäußerung wandelt z.B. durch Wahlverhalten, Demonstrationen oder Gewalttaten. Solche Indikatoren sind vor allem im sozialen Bereich angesiedelt und müssen als Entwicklungsprozesse im Ganzen betrachtet werden. Problematisch sind dabei die in den letzten Jahren erfolgten Individualisierungstendenzen, welche den Verlust gesellschaftlicher Bindungen zur Folge hatten und natürlich auch der Wegfall der Mauer. Dies mag zwar schon 15 Jahre her sein, aber die Auswirkungen zeigen sich meist nicht sogleich. Die daraus entstehende Sinn- und Wertekrise mit folgender Orientierungs-und Perspektivlosigkeit, kann in Teilen Sachsen derzeit beobachtet werden. Der Punkt, der das Ganze zum Überlaufen bringt, wird gebildet aus Ängsten, geschürt durch Arbeitslosigkeit, sozialer und politischer Verdrossenheit.
Dies lässt sich am Beispiel der Schill Partei in Hamburg (2000) oder der Bundestagswahlkampf der WASG/ PDS (2005) sehr schön belegen, ohne näher darauf eingehen zu wollen.
2.2.1 Abgrenzung zum (Rechts-) Radikalismus
Im Lateinischen finden wir dafür das Wort radix = Wurzel. Dies beschreibt das politische Ziel, eine Gesellschaft von der Wurzel her zu verändern. Dabei wird der Schwerpunkt auf die Entschlossenheit und Konsequenz der Handlungen gelegt. In den 60er Jahren galten „Radikale“ in der Bevölkerung überwiegend als gefährlich. Heute hat sich dies weitgehend geändert. Gruppierungen, die sich als radikal bezeichnen, meinen damit eher ihre angestrebten Ziele als die Auswahl der Mittel. Im staatlichen Sprachschatz hat der Begriff „Extremismus“ den des „Radikalismus“ inzwischen abgelöst. Jedoch sind beide Bezeichnungen nach wie vor noch negativ besetzt. Da sich beide Begriffe lediglich nur durch ihr Ziel und nicht durch die Methoden bestimmen lassen, wird in der Politologie meist nicht mehr dahingehend unterschieden. Der Begriff des „Extremismus“ steht daher als gemeinsame Bezeichnung für verschieden Formen von Demokratiefeindschaft und die Bezeichnungen „Rechts -Links“ sind Synonym für die jeweils dahinter stehenden Gesinnungen. Dabei werden alle Parteien eines politischen Spektrums darunter eingeordnet.
5
Arbeit zitieren:
Magister Thomas Hedrich, 2006, Rechtsextreme Gruppierungen und deren politischer Einfluss am Beispiel des Freistaates Sachsen, München, GRIN Verlag GmbH
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