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Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung. 2
2 Die Entwicklung Simons VI. bis zur Übernahme der Regierungsverantwortung
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3 Die kirchlichen Erneuerungen. 6
3.1 Erste Anzeichen. 7
3.2 Die Konsistorialordnung von 1600. 8
3.3 Ein neuer Katechismus und Visitationen. 9
3.4 „Lemgo contra Lippe“ 10
4 „Bekenntnis zum Bekenntnis“ 13
4.1 Probleme der konfessionellen Repräsentation bei reformiert-
protestantischen Landesherren. 13
4.2 Zurschaustellung der religiösen Überzeugung innerhalb der Grafschaft. 14
4.3 Der veränderte Abendmahlsritus. 16
4.4 Beziehungen zum Kaiserhof. 16
5 Fazit. 18
6 Quellen. 20
7 Literatur 21
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1 Einleitung
Am zweiten Juni 1605 predigte der Detmolder Superintendent Dreckmeier vor seinem Landesherren Graf Simon VI. zur Lippe und dessen gesamtem Hofstaat. Beim anschließenden Abendmahl reichte Dreckmeier dem Grafen statt der Oblate ein Stück Brot. Diese Detmolder Abendmahlsfeier wird als die entscheidende Zäsur beim Übergang der Grafschaft Lippe vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis gesehen. 1 Obgleich auch schon vorher Veränderungen der kirchlichen Praxis in der Grafschaft durchgeführt worden waren, war dieses öffentliche Bekenntnis des Grafen zur reformierten Richtung ein deutliches Signal für seine Entschlossenheit die Erneuerungen weiter voranzutreiben.
Über die Grafschaft Lippe, seit 1529 Reichsgrafschaft, existiert eine große Anzahl Arbeiten, die sich direkt mit dem Territorium beschäftigen. Besonders über die Einführung der Reformation in den 1530er Jahren und den Übergang zum reformierten Bekenntnis zu Beginn des 17. Jahrhunderts ist eine sehr breite Debatte geführt worden. Maßgeblich sind die Untersuchungen von Heinz Schilling, in denen er die reformierte Konfessionalisierung für Lippe als entscheidendes Element der Territorialstaatsbildung nachweist. 2 Einen sehr umfangreichen Überblick über die Regierungszeit Simons VI. liefert August Falkmann mit seiner Zusammenfassung der wichtigsten archivalischen Quellen. 3
Obwohl Falkmann eine gewisse Tendenz zur lutherischen, bzw. Lemgoer Perspektive anzumerken ist, gibt er durch seine ausführliche Recherche viele Informationen über die Biographie Simons VI.
1 Vgl. Goeters, J.F.Gerhard, Genesis, Formen und Hauptthemen des reformierten Bekenntnisses in Deutschland. Eine Übersicht, in: Schilling, Heinz (Hg.), Die reformierte Konfessionalisierung in Deutschland - Das Problem der Zweiten Reformation, Gütersloh 1986, S. 46;
2 Schilling, Heinz, Konfessionskonflikte und und hansestädtische Freiheiten im 16. und frühen 17. Jahrhundert. Der Fall „Lemgo contra Lippe“, in: Hansische Geschichtsblätter 97 (1979), S. 36-59; Ders., Konfessionskonflikt und Staatsbildung. Studien zum Verhältnis von religiösem und sozialem Wandel in der Frühneuzeit am Beispiel der westfälischen Grafschaft Lippe, Heidelberg 1981, zugl. Habil. Bielefeld 1981.
3 Falkmann, August, Graf Simon VI. Zur Lippe und seine Zeit (Beiträge zur Geschichte des Fürstentums Lippe aus archivalischen Quellen 1-6), Detmold 1847-1902.
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Dieser ist bei der Betrachtung dieses Konfliktes, je nach Blickwinkel des Autors, als entschiedener Calvinist oder als kontrollierender Landesherr dargestellt worden, der die Entschlossenheit seiner Untertanen unterschätzte. Thema dieser Arbeit soll dagegen die konfessionelle Außendarstellung des lippischen Grafen sein. Interessant ist, inwieweit ein reformiert-protestantischer Adeliger im frühen 17. Jahrhundert seine Überzeugung öffentlich präsentieren konnte, da das reformierte Bekenntnis von den Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens relativ ausgeschlossen blieb. Um nicht unter das „Sektenverbot“ zu fallen, musste zumindest nach außen das Luthertum gewahrt bleiben. Schilling beurteilt deswegen die kirchlichen Veränderungen in der Grafschaft Lippe als zunächst „bewusst im Verborgenen gehalten“. 4
Zu klären ist, ob Simon VI. seine religiöse Überzeugung tatsächlich „im Verborgenen hielt“ oder wie er seine Konfession trotz der gegebenen Rahmenbedingungen darstellen konnte. Als Quelle zur Untersuchung der Veränderungen in Lippe bietet sich die Konsistorialordnung von 1600 an, die in der Forschung vielfach als offizielle Einführung des reformierten Bekenntnis gesehen wird. 5 Ein zeitweises Ende des Prozesses markiert hingegen der Röhrentruper Rezess von 1617, in dem Simon VII., Sohn und Nachfolger Simons VI., der Stadt Lemgo das Beibehalten der lutherischen Gottesdienstform zugestehen musste. 6
Dieser Konflikt mit Lemgo soll ebenfalls Teil der Darstellung sein, um die Besonderheiten der lippischen Konfessionalisierung nachvollziehen zu können.
4 Schilling, Konfessionskonflikt und Staatsbildung, S. 294.
5 Consistorial-Ordnung von 1600, in: Landesverordnungen der Grafschaft Lippe 1, Lemgo 1779, S. 325-333
6 Abschrift des Röhrentruper Rezesses vom 22. August 1617, in: Böttcher, Martin u.a., Reformation in Lippe, Detmold 1988, S. 208-215.
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2 Die Entwicklung Simons VI. bis zur Übernahme der
Regierungsverantwortung
Simon VI. wurde am 15. April 1554 in Detmold geboren. Als Graf Bernhard VIII. zu Lippe 1563 starb, übertrug sein Testament die Vormundschaft für den neunjährigen Sohn unter anderem an seinen Bruder Graf Hermann Simon von Pyrmont-Spiegelberg und die Räte und Bürgermeister der Städte Lemgo und Lippstadt. Lediglich theoretisch hatten auch der Herzog von Jülich, der Landgraf von Hessen sowie die Grafen von Schaumburg, von Hoya und von Waldeck die Vormundschaft inne. 7 Für die Erziehung seines Sohnes hatte Bernhard VIII. eine lutherische Richtung vorgegeben. 8 Allerdings fanden sich schon wenige Jahre nach Bernhards Tod mit dem Hofmeister Christoph von Donop und dem Lehrer Nikolaus Thodenus zwei Schüler Philipp Melanchthons in der Nähe des jungen Grafen, die beide Anhänger der späteren Theologie ihres Lehrmeisters waren. 9
In Begleitung des Präceptors Nikolaus Thodenus reiste Simon VI. im Alter von 14 Jahren nach Straßburg, wo, laut Falkmann, „ohne Zweifel in dem jungen Grafen der erste Keim seiner spätern entschiedenen Neigung zum Calvinismus gelegt“ 10 wurde.
Danach wurde er zur weiteren Ausbildung an den Hof des Herzogs Julius von Braunschweig in Wolfenbüttel geschickt, was Falkmann als den „wichtigsten Lebensabschnitt [] für seine ganze künftige Lebensanschauung“ 11 bezeichnet.
Dort kam er in Kontakt mit Jacob Andreä und Martin Chemnitz, den späteren Autoren der Konkordienformel. Wohl auf Betreiben Simons wurde Jacob Andreä 1571 mit der Revision der neuen lippischen Kirchenordnung beauftragt.
Mit 18 Jahren lernte Simon in Kassel die Politik Wilhelms IV. kennen, der,
7 Vgl. Falkmann, Geschichte des Fürstentums Lippe 3, S. 26.
8 Vgl. Haase, Bartolt, „Allerhand Erneuerung...“Eine kirchengeschichtliche Studie zum Übergang deutscher Territorien der Frühneuzeit zur reformierten Lehre aus der Perspektive der Grafschaft Lippe, Wuppertal 2005, S. 63.
9 Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 64.
10 Falkmann, Geschichte des Fürstentums Lippe 3, S. 47.
11 Falkmann, Geschichte des Fürstentums Lippe 3, S. 52.
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obwohl selbst Lutheraner, eine tolerante Einstellung gegenüber dem Reformiertentum zeigte und die evangelischen Konfessionen als Einheit sah. An der späteren Kirchenpolitik Simons lässt sich erkennen, dass er sich diese Meinung zumindest teilweise zu eigen machte. 12 Während seiner Zeit in Kassel kam er immer wieder mit verschiedenen Wetterauer Grafen in Kontakt, wie Graf Wierich V. von Daun-Falkenstein und Graf Adolf von Neuenahr-Moers, beide entschiedene Calvinisten. So schloss er sich 1574 dem pfälzisch-nassauischen Invasionsheer an, das die niederländische Oranierpartei unterstützen sollte. Der Einspruch der Lipper Regierung, die um den einzigen Thronerben fürchtete, hielt ihn jedoch auf. 13
Verschiedene Heiratsverbindungen des Hauses wiesen in eine reformierte Richtung: Simons jüngste Schwester Bernhardine heiratete 1578 den Wetterauer Grafen Ludwig von Leiningen-Westerburg, seine ältesten Söhne gingen Ehen mit Nassauer Prinzessinnen ein und Simons jüngste Tochter heiratete Johann Ludwig von Nassau-Hadamar. 14
Simon VI. selbst fügte sich nicht in diese Heiratspolitik ein. Ebenfalls 1578 heiratete er Ermgard von Rietberg.
Obwohl das ostfriesische Grafenhaus selbst streng lutherisch war, führte die Verbindung auch zu intensiven Beziehungen zu den calvinistischen norddeutschen Territorien, unter anderem zum reformierten Zentrum Emden.
Zu seinen wichtigsten Kontakten im Norden gehörte auch der reformierte Bremer Superintendent Christoph Pezel. 15 Pezels Sohn Caspar verwaltete später die gräfliche Bibliothek im Schloss Brake. 16
Nach dem Tod Simons erster Ehefrau, versuchte Christoph Pezel dann auch eine neue Verbindung zu vermitteln. Gegenüber der von ihm vorgeschlagenen Juliane von Nassau-Dillenburg sei der Graf auch „nicht abgeneigt [gewesen] zumal
12 Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 66.
13 Vgl. Schilling, Konfessionskonflikt und Staatsbildung , S. 170.
14 Vgl. Schilling, Konfessionskonflikt und Staatsbildung, S. 171.
15 Vgl. Haase, „Allerhand Erneuerung...“, S. 68.
16 Vgl. Schormann, Gerhard, Simon VI. und seine Bibliothek: Ein Beitrag zur Zweiten Re- formation in Lippe, in: Jahrbuch für Westfälische Kirchengeschichte 70 (1977), S. 65.
Arbeit zitieren:
Anna-Gesa Leuthardt, 2006, Konfessionelle Repräsentation reformiert-protsestantischer Landesherren am Beispiel von Graf Simon VI. zur Lippe, München, GRIN Verlag GmbH
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