Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung und Quellenlage 3
1.1 Strafprozeßakten als historische Quelle 5
2. Die Organisation des deutschen Kriegsgefangenenwesens 6
2.1. Das Kriegsgefangenenwesen im „Fall Barbarossa“ 7
3. Verbrecherische Befehle und Richtlinien 9
3.1 Richtlinien für eine Zusammenarbeit mit dem Reichsführer SS 11
3.2 „Kommissarbefehl“, „Kriegsgerichtsbarkeitserlaß“ und „Richtlinien für das Verhalten der Truppe 13
in Rußland“
4. Der Eroberungs- und Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion und die Durchführung 16
der verbrecherischen Befehle
4.1 Die Verschärfung der Befehle 17
4.2 Die allgemeine Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen 18
4.3 Die Zusammenarbeit mit dem SD in den besetzten Gebieten 19
4.4 Die (Unter)Ernährung der Kriegsgefangenen 20
4.5 Das Massensterben der Gefangenen im Winter 1941/42 21
4.6 Geplanter Arbeitseinsatz im Reichsgebiet und Verschärfung der Lebenssituation 23
der Kriegsgefangenen 1941 bis 1943
5. Das Stalag 305 - Ein exemplarisches Gefangenenlager in der Ukraine/Sowjetunion? 26
5.1 Die Organisation von Stalag 305 27
5.1.1 Das Hauptlager 27
5.1.2 Die Außenlager 27
a. Gefängnis Kirowograd 27
b. Adabasch 27
5.1.3 Bewachung durch das Landesschützenbataillon 783 28
5.2 Die Lebensverhältnisse in den Lagern rund um Kirowograd 29
5.2.1 Die Situation im Lager Kirowograd 29
5.2.2 Die Situation im Außenlager Adabasch 30
5.2.3 Die Ernährungslage im Stalag 305 31
5.3 Die Aussonderung von Kommissaren und jüdischen Kriegsgefangenen 32
5.3.1 Im Lager Kirowograd 32
5.3.2 Im Lager Adabasch 33
5.4 Massenexekution im Lager Adabasch - Ein konkretes Beispiel 34
5.5 Weitere Erschießungen im Stalag 305 37
5.5.1 Kirowograd 37
5.5.2 Gefängnis Kirowograd 38
5.5.3 Kriegsgefangenenlazarett von Kirowograd 38
5.5.4 Adabasch 39
5.6 Zusammenarbeit mit dem SD - Exekutionen jüdischer Zivilisten in Kirowograd und Winniza 40
5.7 Die Personen 42
5.7.1 Die Opfer 42
5.7.2 Die Täter 43
a. Der Befehlsgeber 43
b. Der Ausführende 44
c. Die „Erfüllungsgehilfen“ 45
5.7.3 Die Gaffer und Zuschauer 46
5.7.4 Die Verweigerer 47
5.8 Das Ergebnis 49
6. Schlußwort 50
7. Quellen- und Literaturverzeichnis 51
7.1 Bibliographien 51
7.2 Unveröffentlichte Quellen 51
7.3 Veröffentlichte Quellen 51
7.4 Literatur 52
2
1. Einleitung und Quellenlage
Der deutsche Überfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 war der Beginn eines Krieges von noch nie gekanntem Ausmaß. Sämtliche völkerrechtlichen Regeln für den Krieg wurden von der Wehrmacht außer Acht gelassen. Die deutschen Absichten waren jedoch von vornherein gekennzeichnet durch größte Rücksichtslosigkeit gegenüber dem Militär des Gegners und seiner Zivilbevölkerung. Eine Reihe von Erlassen und Anordnungen, die vor Kriegsausbruch ergingen, belegen die deutsche Haltung im „Fall Barbarossa“: Der Gegner sollte nicht nur aus dem Felde geschlagen, sondern physisch vernichtet werden.
Hieraus ergab sich eine gänzlich neue Qualität der Kriegführung, die vom Obersten Befehlshaber bis hinunter zum einfachen Soldaten größtmögliche Akzeptanz der Vernichtungspläne voraussetzte. Willige Helfer fanden sich jedoch sowohl im Oberkommando der Wehrmacht (OKW), als auch in untergeordneten Kommandoebenen. Bereitwillig wurden Pläne erarbeitet und schließlich auf grausame Art und Weise in die Tat umgesetzt. Leidtragende waren in erster Linie die sowjetischen Kriegsgefangenen und die sowjetische Zivilbevölkerung.
Die systematische Vernichtung von mindestens zwei Millionen sowjetischer Kriegsgefangener durch Wehrmachtsteile stand jedoch lange Zeit im Schatten der Vernichtung der europäischen Juden, sie stellt einen „vergessenen Holocaust“ dar. 1 Die Masse der Gefangenen starb an Unterversorgung oder an Krankheiten aufgrund der katastrophalen Lebensverhältnisse in den Lagern, zudem wurden etwa 600.000 Gefangene im Zuge der Aussonderungsmaßnahmen von Sonderkommandos der Sicherheitspolizei (Sipo) und des Sicherheitsdienstes (SD) erschossen. 2 Laut Alexander Dallin gerieten im Jahr 1941 3.355.000 Rotarmisten in deutsche Kriegsgefangenschaft, im Jahr 1942 waren es 1.653.000 und im Jahr 1943 wurden 565.000 Soldaten der Roten Armee gefangengenommen. Annähernd die Hälfte aller Gefangenen überlebte ihre Gefangenschaft nicht. 3 Erschreckend ist, daß im Bereich des Oberkommandos des Heeres (OKH-Bereich), also im frontnahen Gebiet, von rund zwei Millionen sowjetischen Kriegsgefangenen 845.000 in den Lagern starben, 535.000 wurden ins Zivilleben oder für den Militärdienst entlassen. „Sonstige Abgänge“ (z.B. Fluchten, Abgaben an SD, an Luftwaffe) sind mit 495.000 Soldaten der Roten Armee beziffert 4 , so daß schließlich mit Stand vom 1. Mai 1944 nur 175.000 Überlebende registriert, von denen 151.000 als Arbeiter eingesetzt wurden.
1 Schulte, Theo J.: The German Army and Nazi Policies in Occupied Russia, Oxford, New York, Munich, 1989, S. 180.
2 Ebenda, S. 183.
3 Die Zahlenangaben basieren auf „OKW/AWA: Nachweisungen des Verbleibs der sowjetischen Kriegsgefangenen nach dem Stand vom 1. Mai 1944“, siehe Dallin, Alexander: Deutsche Herrschaft in Russland 1941-1945. Eine Studie über Besatzungspolitik, Düsseldorf 1958, S. 440 und Anmerkung 2. Nach dem Krieg haben etliche Autoren versucht, die absoluten Kriegsgefangenenzahlen zu eruieren. Sie sind dabei jedoch zu recht unterschiedliche Ergebnissen gelangt. Dallin nennt 5.160.000 Gefangene, wobei seine Zahlenangabe nur die registrierten Gefangenen beinhaltet. Nach angeblich unvollständigen deutschen Akten schließt er die Gesamtzahl der gefangengenommenen Rotarmisten sogar auf 5.754.000. Davon sollen 2.454.000 Gefangene verstorben sein (47,6%). Vgl. Dallin, Alexander: Ebenda, S. 440. Laut Streim seien von 5.163.381 gefangenen Rotarmisten 2.534.000 (49%) gestorben. Siehe Streim, Alfred: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Berichte und Dokumente 1941-1945, Heidelberg 1982, S. 175. Jacobsen und Streit nennen 5.734.000 Gefangene, wovon 600.000 bereits an der Front getötet wurden und 3.300.000 (57,5%) insgesamt starben. Siehe Jacobsen, Hans-Adolf: Kommissarbefehl und Massenexekutionen sowjetischer Kriegsgefangener, in: Buchheim, Hans; Broszat, Martin; Jacobsen, Hans-Adolf und Krausnick, Helmut: Anatomie des SS-Staates, 6. Auflage, München 1994 (1. Auflage 1967), S. 477 und Streit, Christian: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945, Stuttgart 1978, S. 10 und 105; Hoffmann kritisiert sehr stark Jacobsen und Streit und benennt die absolute Zahl der Gefangenen mit 5.245.882, wovon zwei Millionen (38%) gestorben sind. Hoffmanns Zahlen stützen sich auf die Auswertung neuerer Dokumente. Siehe Hoffmann, Joachim: Die Kriegführung aus Sicht der Sowjetunion, in: Das Deutsche Reich und der Zweite Weltkrieg, Band 4: Der Angriff auf die Sowjetunion, hrsg. v. Militärgeschichtlichen Forschungsamt, Stuttgart 1983, S. 730, Anmerkung 71. Laut Müller sind etwa 5.370.000 Rotarmisten in Gefangenschaft geraten, wovon 3.222.000 (60%) zu Tode gekommen sind. Dagegen glaubt Roschmann, daß von den etwa fünf Millionen Gefangenen lediglich 1.680.000 (33,6%) verstorben sind. Vgl. Schulte, Theo J.: Ebenda, S. 181.
4 Während Jacobsen die Abgaben an den SD mit „Exekution“ gleichsetzt (Jacobsen, Hans-Adolf: Ebenda, Dokument Nr. 42, S. 544), bezweifelt Hoffmann dies und begründet es damit, daß die gesamte Hilfspolizei in den Reichskommissariaten Ostland und Ukraine größtenteils aus Kriegsgefangenen rekrutiert wurde und unter der Zuständigkeit des
3
Obwohl Alexander Dallin bereits 1958 erstmals eine umfangreiche Untersuchung über die deutsche Besatzungspolitik in der Sowjetunion vorgelegt hatte, wurde das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in den Folgejahren nur marginal behandelt. 5 Erst Szymon Datner hat 1964 schließlich die Verantwortung der Wehrmacht für das Massensterben der Gefangenen deutlicher herausgearbeitet und auch die Morde an sowjetischen Kommissaren untersucht. 6 Zwischen 1968 und 1981 erschien schließlich eine Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen, die die Gerichtsprozesse zwischen 1945 und 1966 zum Ge-genstand hatte. 7 Es wurden jedoch hauptsächlich Verbrechen an sowjetischen Kriegsgefangenen in Lagern auf deutschem Gebiet sowie dem Generalgouvernement verhandelt. Das lag an der zunächst eingeschränkten Zuständigkeit der deutschen Gerichte, die begangene Verbrechen im Ausland weitgehend ausschloß. In der Sammlung ist daher nur ein Fall zu finden, der sich mit Wehrmachtsverbrechen in einem Kriegsgefangenenlager auf sowjetischem Gebiet befaßt. 8 Allerdings blieb die Urteilssammlung eher unbeachtet.
Der Historiker Christian Streit hat 1978 erstmals eine detaillierte Untersuchung über die allgemeine Behandlung und Ernährung der sowjetischen Kriegsgefangenen in Lagern des Reichsgebietes, des Generalgouvernements und der Sowjetunion sowie die Beteiligung der Wehrmacht an der Durchführung des „Kommissarbefehls“ auf der Grundlage von Dokumenten aus dem Bundesarchiv-Militärarchiv vorgestellt. 9 Anders der Jurist Alfred Streim 1981, der hauptsächlich Material aus der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Ludwigsburg verwandt hat. Streim akzentuierte die Tätigkeit der Einsatzgruppen und hat die Wehrmacht als aktiven Part im Vernichtungskrieg gegen die Kriegsgefangenen nicht beachtet. Das drückt sich auch in der Tatsache aus, daß er die Durchführung des „Kommissarbefehls“ seitens der Wehrmacht weitgehend negierte. 10
Zwar hat Christian Gerlach jüngst eine sehr umfangreiche, fundamentale Studie über die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrußland 1941 bis 1944 vorgestellt, in der er auch das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutschen Lagern auf weißrussischem Gebiet beschrieb. 11 Jedoch stellt Christian Streits Untersuchung von 1978 bis heute die fundamentale Studie über das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen in deutscher Hand dar. Mittlerweile liegen vermehrt auch regionalgeschichtliche Darstellungen zum Thema Kriegsgefangenen- und Arbeitslager im Reichsgebiet vor, zu den einzelnen Kriegsgefangenenlager in der Sowjetunion ist bislang jedoch wenig veröffentlicht worden, eingehende Untersuchungen des Lageralltags und die Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen stehen noch immer aus. 12
Reichsführers SS stand. 1942 waren die „Schutzmannschaften“ auf 300.000 Mann angewachsen. Vgl. Hoffmann, Joachim: Ebenda, S. 730, Anmerkung 71.
5 Dallin, Alexander: Ebenda, S. 422-440.
6 Datner, Szymon: Crimes against POWs. Responsibility of the Wehrmacht, Warschau 1964.
7 Rüter, Ehlermann, Adelheid und Rüter, C.F. (Hrsg.): Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945-1966, Bände I-XXII, Amsterdam 1968-1981. 1997 erschien eine CD-ROM Edition unter dem Titel: Justiz und NS-Verbrechen. Die westdeutschen Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen.
8 Es handelt sich um das Durchgangslager 142 in Brjansk, siehe Rüter, Ehlermann, Adelheid und Rüter, C.F. (Hrsg.): Ebenda, Band XIX, laufende Nr. 565. Zur Wahrnehmung der Sammlung siehe Reiter, Raimond: 30 Jahre Justiz und NS-Verbrechen. Die Aktualität einer Urteilssammlung, Frankfurt am Main, Berlin, Bern, New York, Paris, Wien 1998, S. 7-9 und Tuchel, Johannes: Die NS-Prozesse als Materialgrundlage für die historische Forschung. Thesen zu Möglichkeiten und Grenzen interdisziplinärer Zusammenarbeit, in: Weber, Jürgen und Steinbach, Peter (Hrsg.): Vergangenheitsbewältigung durch Strafverfahren? NS-Prozesse in der Bundesrepublik Deutschland, München 1984, S. 134-144.
9 Streit, Christian: Keine Kameraden. Die Wehrmacht und die sowjetischen Kriegsgefangenen 1941-1945, Stuttgart 1978.
10 Streim, Alfred: Die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener im „Fall Barbarossa“, Heidelberg, Karlsruhe 1981 (eine stark verkürzte und teilweise neugefasste Auflage erschien 1982 unter dem Titel: Sowjetische Gefangene in Hitlers Vernichtungskrieg. Berichte und Dokumente 1941-1945, Heidelberg 1982), S. 224-248.
11 Gerlach, Christian: Kalkulierte Morde. Die deutsche Wirtschafts- und Vernichtungspolitik in Weißrußland 1941 bis 1944, Hamburg 1999.
12 Vgl. Osterloh, Jörg: Sowjetische Kriegsgefangene 1941-1945 im Spiegel nationaler und internationaler Untersuchungen. Forschungsüberblick und Bibliographie, Dresden 1995, S. 27-30.
4
Dabei wäre es interessant zu erfahren, wie z.B. die Lagerkommandanten und das Lager-, bzw. Wachpersonal mit den Befehlen hinsichtlich der sowjetischen Kriegsgefangenen umgegangen sind, was die Motive der Täter waren. Bis auf ein kürzlich aufgefundenes Tagebuch eines Lagerkom-mandanten ist über deren Handlungsweise so gut wie nichts bekannt geworden, die Darstellung aus der Sicht der Täter fehlt fast gänzlich. 13 Man versteifte sich auf Untersuchungen über die höheren Kommandostäbe, die weit weg von jeglichem Lager die Befehle und Richtlinien ausgearbeitet hatten.
Leider haben viele Historiker bislang die sog. „NS-Prozesse“ außer Acht gelassen, bis dato wurde die Ergiebigkeit dieser Prozesse als historische Quelle nicht beachtet. Sicherlich sind die reinen Gerichtsurteile von eher untergeordnetem Wert, aber gerade die Zeugen- und Täteraussagen sowie die Recherche der Staatsanwaltschaften bieten dem Historiker zusätzliches, aber auch wertvolles Material, um die damalige Situation rekonstruieren und bewerten zu können. Bisher waren es hauptsächlich Juristen wie Alfred Streim, Adalbert Rückerl 14 oder Herbert Jäger 15 , die Material aus der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in Ludwigsburg bearbeitet und veröffentlicht haben. Erst in jüngster Zeit befassen sich auch Historiker vermehrt mit Prozeßmaterialien aus NS-Prozessen, zu nennen wären hier Christopher Browning 16 und Daniel Goldhagen 17 , die sich aber mit den Reserve-Polizeibataillonen, also keinen Wehrmachtsangehörigen, auseinandergesetzt haben.
1.1 Strafprozeßakten als historische Quelle
Im Kellerarchiv der Staatsanwaltschaft Hannover lagen bis vor kurzem versteckt in einer Ecke eines großen, mehrere Fächer umfassenden Holzregals die Akten eines NS-Strafprozesses aus dem Jahr 1968. 18 Die Prozeßakten, das sind 14 Bände von eher geringem Umfange und daher recht unscheinbar, bestehen lediglich aus etwa 2.500 Blättern über die Ermittlungen und die Protokolle des Prozesses, der für die Angeklagten mit einem Freispruch geendet hatte. Womöglich wären die Pappordner längst vernichtet worden, hätten sie nicht „unsichtbar“ in der hintersten Ecke und ausgerechnet im untersten Regal des Kellers gelegen. Erst die hartnäckige Suche eines Staatsanwaltes führte schließlich zum Auffinden des Aktenbestandes, der mittlerweile ins Niedersächsische Hauptstaatsarchiv Hannover gelangt ist. 19
Die Bände I bis XIV der „Strafsache gegen Garbe u.a. wegen Beihilfe zum Mord“ der Staatsanwaltschaft Hannover aus dem Jahr 1968 bergen für den Historiker interessantes Material. Der Angeklagte war als Kompaniechef im Landesschützenbataillon 783 mit der Bewachung des Stalag 305 in Adabasch/Ukraine beauftragt. Hier waren es Wehrmachtssoldaten, die in den Jahren 1941 bis 1944 an Einzel- und Massenerschießungen von sowjetischen Kriegsgefangenen, aber auch von Zivilisten, beteiligt waren. So bieten die Prozeßakten anhand detaillierter Zeugen- und Täteraussagen die Möglichkeit einer relativ genauen Rekonstruktion der damaligen Situation im Stalag 305. Daraus ergaben sich folgende Fragen: Wie war die Organisation des Kriegsgefangenenwesens in der Ukraine aufgebaut? Welche Anweisungen über die Behandlung von Kriegsgefangenen hatten die Soldaten des Stalag 305 und des Landesschützenbataillons 783? Wie und von wem wurden Juden und Kommissare erkannt und ausgesondert? Erfolgte eine Zusammenarbeit mit dem SD, auf welche Art und Weise? Wer erschoß die sowjetischen
13 Vgl. Hartmann, Christian: Massensterben oder Massenvernichtung? Sowjetische Kriegsgefangene im „Unternehmen Barbarossa“. Aus dem Tagebuch eines deutschen Lagerkommandanten, in: Vierteljahresheft für Zeitgeschichte, Heft 1, Januar 2001, S. 97-158.
14 Rückerl, Adalbert: NS-Verbrechen vor Gericht. Versuch einer Vergangenheitsbewältigung, Heidelberg 1982 und Rückerl, Adalbert (Hrsg.): NS-Prozesse. Nach 25 Jahren Strafverfolgung: Möglichkeiten-Grenzen-Ergebnisse, 2., ergänzte Auflage, Karlsruhe 1972 (1. Auflage 1971).
15 Jäger, Herbert: Verbrechen unter totalitärer Herrschaft. Studien zur nationalsozialistischen Gewaltkriminalität. Mit einem Nachwort zur Neuauflage von Adalbert Rückerl, 1. Auflage, Frankfurt am Main 1982 (Originalausgabe 1967).
16 Browning, Christopher R.: Ganz normale Männer. Das Reserve-Polizeibataillon 101 und die „Endlösung“ in Polen, Neuausgabe, Reinbek bei Hamburg September 1999 (Erstausgabe 1993).
17 Goldhagen, Daniel Jonah: Hitlers willige Vollstrecker. Ganz gewöhnliche Deutsche und der Holocaust, Berlin 1996.
18 Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover, Strafsache gegen Garbe u.a. wegen Beihilfe zum Mord, 2 Ks 1/68, 2 Js 820/63 (im Folgenden: „Strafsache gegen Garbe“).
19 Nds. 721 Hannover Acc. 97/99 Nr. 8.
5
Art und Weise? Wer erschoß die sowjetischen Gefangenen und Juden, waren es Wehrmachtsoldaten oder SD-Leute? Wurde immer auf Befehl gehandelt oder auch willkürlich gemordet? Gab es Verweigerungen? Lassen die Aussagen ein Psychogramm der Täter zu, waren sie Psychopathen oder „ganz normale Männer“? Ist der Fall „Stalag 305 Adabasch“ exemplarisch für andere Kriegsgefangenenlager in der Sowjetunion? Können allgemeingültige Aussagen über die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener durch die Wehrmacht für die Jahre 1941 bis 1944, zumindest auf sowjetischem Gebiet, getroffen werden?
2. Die Organisation des deutschen Kriegsgefangenenwesens
Im Jahr 1938 gab das OKW den Wortlaut des Genfer Abkommens in der Heeresdienstvorschrift HDv 38/2 „Vorschrift für das Kriegsgefangenenwesen“ heraus. Die Dienstvorschriften wurden allen Kommandobehörden, Stäben, Truppenteilen und Dienststellen bekannt gegeben. 20 Bereits vor Kriegsausbruch wurde die Abteilung für Wehrmachtverluste und Kriegsgefangenenwesen eingerichtet. 21 Ihr Leiter unterstand unmittelbar dem Chef des Allgemeinen Wehrmacht-Amtes (AWA), General Hermann Reinecke. Die Aufgaben der einzelnen Gruppen und Referate innerhalb der Abteilung waren u.a. die zentrale Bearbeitung aller Angelegenheiten des Kriegsgefangenenwesens, sowohl deutscher als auch ausländischer Kriegsgefangener. Dies beinhaltete die Wahrnehmung der Aufsicht über die Beachtung der internationalen Verträge und der Abschluß der aufgrund des Genfer Abkommens im Mobilmachungsfalle notwendig werdenden Vereinbarungen zwischen den kriegführenden Ländern. 22 Leiter der „Gruppe I: Feindliche Kriegsgefangene in Deutschland“ war bis 31. Dezember 1941 der spätere Oberstleutnant Hans-Joachim Breyer. 23 Zur Überprüfung der ausländischen Kriegsgefangenen in Deutschland und aller damit zusammenhängenden Fragen verfügte General Reinecke zusätzlich über den General z.b.V. für das Kriegsgefangenenwesen, Generalleutnant Winfried von der Schulenburg. 24 Als besondere Anweisung wurde erlassen, daß sich der General z.b.V. stets vor Augen zu halten habe, „daß seine Aufgaben die gesamte Wehrmacht betreffen, obgleich die Ausführung seiner Befehle in der Hauptsache dem Heere obliegt.“ 25 Sein Arbeitsplan sah die Besichtigung der Kriegsgefangenenlager im Einvernehmen mit der Abteilung für Wehrmachtsverluste und Kriegsgefangenenwesen vor. Eine Berichterstattung sollte direkt an den Chef des AWA sowie die vorgenannte Abteilung erfolgen. 26 Mit dem Mobilmachungsfall am 24. August 1939 wurde das Referat für Kriegsgefangenenwesen eine selbständige Abteilung innerhalb des AWA, die sog. Abteilung Kriegsgefangene (Abt. Kgf.). 27 Zudem wurde die Unterstellung der Kriegsgefangenen hinsichtlich Gliederung, Bewachung, Einsatz und Versorgung neu geregelt: Es gab eine „ministerielle Zuständigkeit“, die allein in den Bereich des OKW fiel sowie eine „territoriale Zuständigkeit“, die die Unterstellung der Kriegsgefangenen in einem bestimmten Gebiet regelte. 28 Die territoriale Verteilung war angelehnt an die kriegsmäßige Einteilung der Einsatzräume der Wehrmacht nach Heimat- und besetztes Gebiet - dem OKW-Bereich - und dem Operationsgebiet, in dem das Heer operierte. Alle Kriegsgefangene im OKW-Bereich unterstanden der Abteilung für Kriegsgefangenenwesen und ihrer folgenden Dienststellen und Einheiten:
• Kommandeure der Kriegsgefangenen (Kdr.Kgf.)
• Kommandeure der Kriegsgefangenen-Lagergebiete
20 Absolon, Rudolf: Die Wehrmacht im Dritten Reich, Band V: 1. September 1939 bis 18. Dezember 1941, Boppard am Rhein 1988, S. 315.
21 Vgl. Kriegsspitzengliederung des OKW am 1. März 1939, in: Schramm, Percy E. (Hrsg.): Kriegstagebuch des Ober-kommandos der Wehrmacht (Wehrmachtführungsstab) 1940 - 1945, Teilband 2: 8. April 1941 - 31. Dezember 1941, Sonderausgabe, Bonn o.J., S. 877f (im Folgenden: Schramm, Percy E. (Hrsg.): KTB OKW, Teilband 2).
22 Ebenda, S. 892.
23 Streim, Alfred: Ebenda, S. 9, Fußnote 31; Streit, Christian: Ebenda, S. 67.
24 Mehner, Kurt: Die Deutsche Wehrmacht 1939-1945. Führung und Truppe, Privatdruck, Rinteln 1990, S. 7.
25 Schramm, Percy E. (Hrsg.): KTB OKW, Teilband 2, S. 892.
26 Ebenda, S. 935.
27 Streim, Alfred: Ebenda, S. 9, Fußnote 31.
28 Alle weiteren Angaben beziehen sich auf: Streim, Alfred: Ebenda, S. 10-13.
6
• Kriegsgefangenen-Offizierslager (Oflags)
• Kriegsgefangenen-Mannschaftsstammlager oder Stammlager (Stalags)
• Internierungslager (Ilags)
• Heimkehrerlager (Heilags)
Im Operationsgebiet unterstanden die Kriegsgefangenen dem Generalquartiermeister des Heeres, der die Leitung der Militärverwaltung der besetzten Gebiete nach Weisungen des Oberbefehlshabers des Heeres übernahm. Die Einheiten des Kriegsgefangenenwesens entsprachen in Aufbau und Gliederung denen des OKW-Bereichs und wurden ergänzt durch:
• Kriegsgefangenen-Bezirks-Kommandeure
• Kriegsgefangenen-Durchgangslager (Dulags)
• bewegliche Auffanglager, später Armee-Gefangenen-Sammelstellen (AGSSt) genannt.
In der Regel wurden die Kriegsgefangenen direkt von der kämpfenden Truppe an die AGSSt abgegeben, die sie wiederum an die Dulags weiterreichten. Die Dulags hatten die Aufgabe, die Kriegsgefangenen zu sammeln und in den OKW-Bereich abzuschieben. Stalags gab es im Operationsgebiet im Allgemeinen nicht. Ausnahmen bildeten jedoch die in den Operationsbereich des Heeres vorgeschobenen Lager, die nach Vorverlegung der Grenzen des Heeres wieder in den Zuständigkeitsbereich des OKW fielen.
2.1. Das Kriegsgefangenenwesen im „Fall Barbarossa“
Wann mit der Planung bezüglich der Organisation des Kriegsgefangenenwesens im „Fall Barbarossa“ begonnen wurde, ist aufgrund der dürftigen Quellenlage nur schwer zu ermitteln. 29 Fakt ist aber, daß spätestens im März 1941 erste Anordnungen von der Abt. Kgf. herausgegeben worden sind. Zuvor hatte eine geheime Besprechung im AWA unter der Leitung von General Reinecke stattgefunden, an der über 20 Kdr.Kgf. von verschiedenen Wehrkreisen teilgenommen hatten. 30 Reinecke eröffnete den Offizieren, daß im Sommer 1941 die Sowjetunion überfallen werden würde, man deshalb entsprechende Maßnahmen zur Vorbereitung von Lagern für sowjetische Kriegsgefangene treffen müsse. Falls die zu bauenden Barackenlager jedoch zur festgesetzten Frist nicht fertig sein würden, sollte ein unter freiem Himmel durch Absperrung mit Stacheldrahtzäunen ansonsten aber unvorbereiteter Raum ausreichen. Die Unterkunftsstätten würden dann von den sowjetischen Kriegsgefangenen selber gebaut werden.
Die Verantwortung für das Kriegsgefangenenwesen war zwischen OKW und OKH aufgeteilt worden. Der OKW-Bereich umfaßte das Reichsgebiet samt angegliederten Gebieten, dem Generalgouvernement sowie die Bereiche der Wehrmachtsbefehlshaber Ostland, Ukraine und Norwegen. 31 Die Stalags unterstanden in den einzelnen Wehrkreisen dem jeweiligen Kommandeur des entsprechenden Wehrkreises. Das gesamte Personal der Stalags, ihre Bewachungsmannschaften sowie die Kommandeure der Wehrkreise unterstanden truppendienstlich, verwaltungstechnisch und disziplinar dem Chef der Heeresrüstung und Befehlshaber des Ersatzheeres, Generaloberst Friedrich Fromm. Fachliche Weisungen ergingen jedoch ausschließlich von der Abt. Kgf. im OKW. Bereits am 27. Mai 1941 wurden vier Wehrmachtsbefehlshaber für einen Einsatz im „Osten“ aufgestellt, die dem Chef des OKW unterstanden: 32 Wehrmachtsbefehlshaber (W.Bfh.) „Ostland“ wurde General Walter Braemer, W.Bfh.„Südost“ wurde Generalfeldmarschall Wilhelm List,
29 Für die Zeit Januar bis Juni 1941 stehen nur wenige Dokumente zur Verfügung, die jedoch ein grobes Bild der Planung ermöglichen. Vgl. Streit, Christian: Ebenda, S. 72.
30 Internationaler Militärgerichtshof Nürnberg. Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vom 14. November 1945-1. Oktober 1946, Nachdruck, München und Zürich 1984 (IMT), Band VII, S. 401f; ergänzend Streit, Christian: Ebenda, S. 67 und 72f.
31 Auch zum Folgenden siehe Streit, Christian: Ebenda, S. 67
32 Halder, Franz: Kriegstagebuch. Tägliche Aufzeichnungen des Chefs des Generalstabes des Heeres 1939-1942, hrsg. vom Arbeitskreis für Wehrforschung Stuttgart, Band II: Von der geplanten Landung in England bis zum Beginn des Ostfeldzuges (1.7.1940-21.6.1941), bearbeitet von Hans-Adolf Jacobsen, Stuttgart 1963, S. 431 (im Folgenden: Halder, Franz: Band II).
7
W.Bfh. „Ukraine“ wurde General Karl Kitzinger und W.Bfh. „Weißruthenien“ wurde General Edwin Graf von Rothkirch und Trach. 33
Auf der Grundlage von Adolf Hitlers Erlaß vom 25. Juni 1941, bzw. seiner „Weisung Nr. 21a“ vom 13. März 1941, sollten die Befehlshaber in den betreffenden Gebieten militärische Hoheitsrechte ausüben, sie hatten die Aufgaben eines Territorialbefehlshabers und die Befugnisse eines Armeeoberbefehlshabers, bzw. eines Kommandierenden Generals. 34 Die Hauptaufgabe war eine militärische Sicherung des gesamten Gebietes sowie die Regelung der Unterkunft u.a. für Kriegsgefangene. Zudem sollten sie eng mit dem jeweiligen Reichskommissaren für die entsprechend besetzten Gebiete zusammenarbeiten und sie in ihren politischen Aufgaben unterstützen. Während die Wehrmacht in der Sowjetunion rasch Raum gewann, sollten die rückwärtigen Gebiete sukzessive mit zivilen Verwaltungen besetzt werden. An der Spitze stand das am 17. Juli 1941 in Funktion getretene „Reichsministerium für die besetzten Ostgebiete“ unter Rosenberg, dem die Reichskommissariate „Ostland“ (Litauen, Lettland, Estland sowie ein Teil von Weißrußland) unter Reichskommissar Hinrich Lohse (Dienstantritt am 25. Juli) und „Ukraine“ (Teile der Ukrainischen Sowjetrepublik) unter Reichskommissar Erich Koch (Dienstantritt am 1. September) unterstanden. 35 Bereits am 1. August wurden Teile der Westukraine und die Bezirke Bialystok und Brest an das Generalgouvernement, bzw. an die Provinz Ostpreußen angegliedert.
Den W.Bfh. in den besetzten Ostgebieten waren Kdr.Kgf. unterstellt, die wiederum die einzelnen Stalags unter ihrem Kommando hatten. Kdr.Kgf. in der Ukraine mit Sitz in Rowno und Berditschew war von Juli 1941 bis 22. November 1942 Generalmajor z.V. (ab 1. Januar 1942 Generalleutnant z.V.) Josef Feichtmeier und vom 23. November 1942 bis 15. Dezember 1943 Generalmajor (ab 1. Januar 1943 Generalleutnant) Kurt Wolff. 36
Hinzu kamen Befehlshaber der rückwärtigen Heeresgebiete (Bfh.H.G.), denen Kriegsgefange-nen-Bezirkskommandanten (Kgf.Bk.) unterstanden. Die Bfh.H.G. wurden im März 1941 ernannt: 37 Bfh. des rückwärtigen Heeresgebiet 101 wurde bis 1. April 1943 General Franz von Roques, Bfh. des rückwärtigen Heeresgebiet 102 wurde bis 6. Juli 1943 General Max von Schenckendorff und Bfh. des rückwärtigen Heeresgebiet 103 wurde bis 27. Oktober 1941 General Karl von Roques. Am 5. Juli wurden die rückwärtigen Heeresgebiete 101, 102 und 103 umbenannt in Heeresgebiet Nord, Mitte und Süd. Aus dem Bfh.H.G. Süd wurde im März 1942 der „Kommandierende General der Sicherungstruppen und Befehlshaber im Heeresgebiet Süd“ (K.G.d.Sich.Tr.u.Bfh.i.H.G.Süd) und im Juli 1942 der Bfh.H.G. B. Kommandierender General war vom 27. Oktober 1941 bis 1. Juni 1942 General Erich Friderici, vom 1. Juni bis Dezember 1942 erneut General Karl von Roques und von Dezember 1942 bis Februar 1943 erneut General Friderici.
Schließlich waren für die Sicherung der rückwärtigen Armeegebiete, also wenige Kilometer hinter der Front, die „Kommandanten der rückwärtigen Armeegebiete“ (Korück) zuständig. Allein 38 mit Ziffern versehene Korücks sind bekannt, z.B. Korück 583. Hinzu kamen die „Korücks bei den Armeen“, z.B. „Korück bei AOK 1“ (mindestens 26 bekannt).
Die Kgf.Bk. hatten die Befehlsgewalt über die Frontstalags, AGSStn. und Dulags. Frontstalags und AGSStn. waren unmittelbar hinter der Front im rückwärtigen Armeegebiet (AOKs und Korücks) eingerichtet und dienten als erste Sammelstelle für Kriegsgefangenen. Die Dulags befanden sich einige Kilometer dahinter im rückwärtigen Heeresgebiet und wurden von Sicherungsdivisionen bewacht. Sie dienten als Zwischenstation für den Weitertransport der Gefangenen in die im OKW-Bereich liegenden Stalags in den besetzten Ostgebieten oder im Reichsgebiet. Viele Stalags besaßen
33 Mehner, Kurt: Ebenda, S. 58.
34 Hubatsch, Walther: Hitlers Weisungen für die Kriegführung 1939-1945. Dokumente des Oberkommandos der Wehrmacht, 2., durchgesehene und ergänzte Auflage, Koblenz 1983, S. 89f.
35 Absolon, Rudolf: Band V, S. 110-112.; ergänzend Müller, Norbert: Die faschistische Okkupationspolitik in den zeitweilig besetzten Gebieten der Sowjetunion (1941-1944), Berlin 1991, S. 34f und 38; der Erlaß über die Verwaltung der neubesetzten Ostgebiete vom 17. Juli 1941 abgedruckt bei: Schramm, Percy (Hrsg.): KTB OKW, Teilband 2, S. 1027f.
36 Keilig, Wolf: Die Generale des Heeres, Friedberg 1983, S. 86 und 376; dazu ergänzend „Personenverzeichnis“, Stand vom 30.11.1962, „Strafsache gegen Garbe“, Band IV, Blatt 841.
37 Zu den folgenden Personenangaben siehe Mehner, Kurt: Ebenda, S. 59, 60 und 61. Angaben zu den Korücks bei ebenda, S. 69-71.
8
neben dem Hauptlager (HL) noch ein Zwischenlager (ZL), die meist in einiger Entfernung eingerichtet waren und teilweise eigene Bezeichnungen hatten. 38
3. Verbrecherische Befehle und Richtlinien
An der Vorbereitung des Kriegsgefangenenwesens für den Fall „Barbarossa“ war maßgeblich die Abteilung Landesverteidigung (Abt. L) unter Oberst Walter Warlimont im Wehrmachtführungsstab des OKW beteiligt: Am 18. Mai 1941 waren Richtlinien für einen Arbeitseinsatz der sowjetischen Kriegsgefangenen in den geplanten Reichskommissariaten ausgearbeitet und am 21. Mai war eine Vortragsnotiz mit einem Entwurf der Bestimmungen über die Behandlung Kriegsgefangener sowie ein Entwurf über die Organisation des Kriegsgefangenenwesens im Fall „Barbarossa“ fertiggestellt worden. 39 Am 16. Juni wurde von der Abt. Kgf. schließlich offiziell der Erlaß über das „Kriegsgefangenenwesen im Fall ‚Barbarossa‘“ herausgegeben. 40 Einleitend wurde die Verantwortlichkeit von OKH und OKW festgelegt, wie sie oben bereits geschildert wurde. Hinsichtlich der Behandlung der sowjetischen Kriegsgefangenen wurde das stereotype Bild des „Bolschewismus als Todfeind“ bemüht. Demnach sollte gegenüber den Gefangenen der Roten Armee äußerste Zurückhaltung und schärfste Wachsamkeit geübt werden. Die Wehrmachtsoldaten sollten insbesondere seitens der asiatischen Kriegsgefangenen mit heimtückischen Verhalten rechnen. Daher forderte die Abt. Kgf. „rücksichtsloses und energisches Durchgreifen bei den geringsten Anzeichen von Widersetzlichkeit, insbesondere gegenüber bolschewistischen Hetzern“ 41 und die restlose Beseitigung jedes aktiven und passiven Widerstandes.
Die Abt. Kgf. führte weiter aus, daß die Sowjetunion nicht das Genfer Abkommen über die Be-handlung von Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 anerkannt habe, die Kriegsgefangenen dennoch auf dieser Grundlage behandelt werden würden. Jedoch mit einigen tiefgreifenden Einschränkungen: Die wichtigsten waren Arbeitseinsatz für die unmittelbaren Bedürfnisse der Truppe, keine Bezahlung für geleistete Arbeit, keine Verbindung zu einer Schutzmacht oder Hilfsgesellschaft, die Anordnung von „Sonderverpflegung“ und keine Beschränkungen in strafrechtlicher Hinsicht. Obwohl die Abt. Kgf. den Anschein einer Wahrung des Völkerrechts gab, wurden doch alle Bestimmungen des Genfer Abkommens mißachtet oder pervertiert. Es kam der Abt. Kgf. lediglich darauf an, daß bei den Adressaten Bedenken abgebaut werden, indem suggeriert wurde, man verfahre völkerrechtskonform. 42 Andererseits hatte auch das OKH schon ab März/April 1941 eigene Pläne „in mühsamer Kleinarbeit vorausschauend bearbeitet.“ 43 Das OKH beabsichtigte nämlich, die Kriegsgefangenen schon im Operationsgebiet als „wertvolle Arbeitskräfte“ zu verwenden. Diese völkerrechtswidrige Behandlung wurde vom OKW jedoch bereits am 1. Oktober 1938 in einem Dokument vorgesehen, darunter auch die zwangsweise Verwendung von Zivilpersonen für Kriegsarbeiten, was gegen Artikel 52 der Haager Konvention verstieß. 44 Die Pläne des OKH sahen zudem vor, arbeitsunfähige Gefangene nach rückwärts abzuschieben, die Kriegsgefangenen der Anfangsschlachten geschlossen ins Reichsgebiet und ins Generalgouvernement zu bringen. Offiziere, Unteroffiziere und politische Kommissare sollten abgesondert und in die Heimatorganisationen abgeschoben werden. Gegen unwillige Gefangene sollte von vornherein scharf eingeschritten, willige Arbeitskräfte jedoch ausreichend verpflegt und gut behandelt werden. Zumindest in diesem Anfangsstadium der Planung kam in den Befehlen noch eine Art „patriarchalische Kolonialherrenmoral“ zum Ausdruck. So sagte der Oberbefehlshaber der 4. Armee, Gene-
38 Fürdie Zweiglager wird in der Literatur auch der Begriff „Nebenlager“ verwendet. Mattiello, Gianfranco und Vogt, Wolfgang: Deutsche Kriegsgefangenen- und Internierteneinrichtungen 1939-1945. Handbuch und Katalog. Lagergeschichte und Lagerzensurstempel, Band 1: Stammlager (Stalag), Selbstverlag, Koblenz 1986, S. 5f (im Folgenden: Mattiello und Vogt: Band 1). Ergänzend dazu Schulte, Theo J.: Ebenda, S. 184-186.
39 Streit, Christian: Ebenda, S. 73.
40 Uhlig, Heinrich: Der verbrecherische Befehl, in: Vollmacht des Gewissens II, herausgegeben von der Europäischen Publikation e.V., Frankfurt am Main, Berlin 1965, Dokument Nr. 27, S. 394f.
41 Ebenda, S. 395.
42 Streit, Christian: Ebenda, S. 74.
43 Ebenda, S. 76.
44 IMT, Band V, S. 441.
9
ralfeldmarschall Günther von Kluge: „[...] der deutsche Soldat tritt als Herr im besetzten Gebiet auf.“ 45 Ab März 1941 rückten jedoch mehr und mehr die spezifisch nationalsozialistischen Faktoren des Rußlandbildes in den Vordergrund, sprich „Herrschaft einer jüdisch-bolschewistischen Führungsschicht über die Masse der Slawen“. 46 Natürlich hatten die nationalsozialistischen Propagandaexperten unentwegt versucht, das klassische Rußlandbild zu neutralisieren, indem sie den Leitsatz aufstellten: „Das gute alte Rußland ist nicht mehr“ und gleichzeitig den Begriff „Untermensch“ noch stärker fixierten. Man suggerierte den Deutschen, daß dieses Riesenvolk innerhalb eines Vier-teljahrhundert sein Gesicht verloren und sich aus einem „innerlich und äußerlich gesunden Bauernvolk in eine graue, stumpfe, körperlich verkümmerte und seelisch verkommene Masse verwandelt“ hätte. 47 Die Bewohner Rußlands wurden von den Propagandisten als Roboter, „Menschen ohne Seele, mechanische Werkzeuge, Handlanger Stalins und der Sowjetjuden“ dargestellt. Der Oberbefehlshaber des Heeres (Ob.d.H.), Walther von Brauchitsch, erklärte am 27. März 1941 gegenüber einigen Generälen entsprechend: „Die Truppe muß sich darüber klar sein, daß der Kampf von Rasse zu Rasse geführt wird, und mit nötiger Schärfe vorgehen.“ 48 Brauchitsch lag dabei ganz auf einer Linie mit Hitler, der einen rassenideologischen Vernichtungskrieg gegen die Sowjetunion führen wollte. Die chronische Gefahr sah man besonders im Geist des Bolschewismus. So urteilte der Chef der Heeresgruppe (HGr.) Mitte, Generalfeldmarschall Fedor von Bock, daß zwar die Rote Armee durchaus besiegt werden, er sich jedoch nicht vorstellen könne, „wie die Sowjets zum Frieden zu zwingen seien.“ 49
Diesem Ausdruck tiefer Angst vor der Standfestigkeit der sowjetischen Ideologie trat Hitler in seinen Richtlinien energisch entgegen. Es ging nicht darum, die „Sowjets“ zum Frieden zu zwingen. Denn das einzige Mittel zum Zweck war laut Hitler die Vernichtung der „jüdisch-bolschewistischen Führer“. Und dies würden seine Einsatzgruppen übernehmen. Man ging ferner davon aus, daß die Masse des Volkes ohnehin unter dem Joch des Bolschewismus leiden und diesen ablehnen würde. Die deutsche Armee würden sie daher als Befreier begrüßen. 50
Die nationalsozialistische Propaganda verfehlte nicht ihre Wirkung auf die Heeresführung, die schließlich tatsächlich bereit war für Hitler einen ideologischen Vernichtungskampf zu führen: Generaloberst Georg von Küchler, Oberbefehlshaber der 18. Armee, trat am 25. April 1941 vor seine Divisionskommandeure und hielt eine fanatische Rede über die kommenden Aufgaben im Feldzug gegen die Sowjetunion. 51 Küchler erklärte seinen Generälen, daß ein dauerhafter Friede mit Ruß-land, das immer an den Zielen seiner Weltrevolution festhalten würde, nicht möglich wäre. Er sagte wörtlich: „Von Rußland trennt uns weltanschaulich und rassisch ein tiefer Abgrund.“ 52 Während beim geplanten Vormarsch die Landeseinwohner zu schonen und gut zu behandeln seien, handele es sich bei den politischen Kommissaren und GPU-Leuten der sowjetischen Armee um Verbrecher. Sie seien kurzerhand vor ein Feldgericht zu stellen und abzuurteilen. Küchler wies seine Offiziere auch darauf hin, daß SS-Formationen mit Sonderaufträgen im rückwärtigen Armeegebiet eingesetzt werden, um deren Tätigkeit man sich jedoch nicht zu kümmern hätte. Generaloberst Erich Hoepner, Befehlshaber der Panzergruppe 4, ging in seiner Kampfanweisung „Barbarossa“ vom 2. Mai 1941 noch weiter: „Der Krieg gegen Rußland ist ein wesentlicher Abschnitt des Daseinskampf des deutschen Volkes. Es ist der Kampf der Germanen gegen das Slawen- 45 Streit,Christian: Ebenda, S. 78.
46 Hillgruber, Andreas: Das Rußland-Bild der führenden deutschen Militärs vor Beginn des Angriffs auf die Sowjetunion, in: Volkmann, Hans-Erich (Hrsg.): Das Rußlandbild im Dritten Reich, 2., unveränderte Auflage, Köln, Weimar, Wien 1994, S. 131.
47 Zitiert nach Dallin, Alexander: Ebenda, S. 84. Ebenso das nachfolgende Zitat.
48 Zitiert nach Förster, Jürgen: Zum Rußlandbild der Militärs 1941-1945, in: Volkmann, Hans-Erich (Hrsg.): Das Ruß-landbild im Dritten Reich, 2., unveränderte Auflage, Köln, Weimar, Wien 1994, S. 146 (im Folgenden: Förster, Jürgen: Rußlandbild).
49 Hillgruber, Andreas: Ebenda, S. 136.
50 Förster, Jürgen: Rußlandbild, S. 147.
51 Wilhelm, Hans-Heinrich: Rassenpolitik und Kriegführung. Sicherheitspolizei und Wehrmacht in Polen und in der Sowjetunion 1939-1942, 1. Auflage, Passau 1991, Dokument Nr. 6, S. 133-139.
52 Ebenda, S. 133.
10
tum, die Abwehr des jüdischen Bolschewismus.“ 53 Der Kampf müsse mit unerhörter Härte geführt werden. Insbesondere sollte es keine Schonung für die „Träger des heutigen russischbolschewistischen Systems“ geben.
Die Grundeinstellung der Militärs, im Feldzug gegen die Sowjetunion kriegsvölkerrechtliche Prinzipien von vornherein zu ignorieren, war also lange schon vorhanden. Und als man die Entscheidung traf, den größten Teil der Kriegsgefangenen im Frontgebiet zu behalten, mußte man davon ausgehen, daß eine ausreichende Verpflegung der Gefangenen nicht gewährleistet sein würde. Vor allem, weil das OKH die eigenen Operationen nicht durch zusätzliche Transporte behindern wollte. Entsprechend wurde eine Planung auf OKH-, aber auch Armee-Ebene durchgeführt: 54 Der Oberquartiermeister der 17. Armee erklärte am 29./30. Mai 1941, daß die sowjetischen Kriegsgefangenen nur die notwendigste Verpflegung erhalten könnten. Die 4. Armee bestimmte am 9. Juni 1941, daß Kriegsgefangene lediglich mit primitivsten Mitteln, z.B. Pferdefleisch, zu ernähren seien und laut 11. Armee sollten die Gefangenen maximal 1.300 Kalorien am Tag erhalten, dies jedoch bei voller Arbeitsleistung. Es ist deutlich erkennbar, daß für die Erhaltung des Lebens der Gefangenen nur minimale Sachmittel und Energien aufgewandt werden sollten. Ohnehin wurde Unterbringung und Ernährung der sowjetischen Kriegsgefangenen nur als nebensächliches Problem angesehen. Dies macht zumindest die oberflächliche Planung im Vorfeld des Feldzuges gegen die Sowjetunion recht deutlich. Die sowjetischen Gefangenen aber wurden später völlig gleichgültig, ja kaltblütig dem Hungertode preisgegeben.
3.1 Richtlinien für eine Zusammenarbeit mit dem Reichsführer SS
Bereits am 18. Dezember 1940 wurde von der Abt. L ein Entwurf zu „Richtlinien auf Sondergebieten zur Weisung Nr. 21 (Fall „Barbarossa“)“ ausgearbeitet, der Hitler vorgelegt und von diesem überarbeitet wurde. 55 Hitler belehrte das OKW dahingehend, daß der Feldzug gegen die Sowjetunion mehr als nur ein Kampf der Waffen sei, da er zur Auseinandersetzung zweier Weltanschauungen führen würde. Es bestehe eine Notwendigkeit, alle „Bolschewistenhäuptlinge“ und Kommissare auszuschalten, wobei die Militärgerichte sich jedoch ausschließlich mit den Gerichtssachen innerhalb der Truppe zu befassen hätten. Der Führer hielt die kommenden Aufgaben für so schwierig, daß er sie nicht dem Heer zumuten wollte. Das hieß nichts anderes, als daß Sondereinheiten des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, in Aktion treten würden.
Am 3. März 1941 übersandte der Chef des Wehrmachtführungsstabes, Generalmajor Alfred Jodl, die endgültige Fassung der Richtlinien an Warlimont. Bereits am 5. März erfuhr auch der Generalstab des Heeres von den Richtlinien. 56 Demnach war die Truppe noch von einem eigenen, aktiven und unmittelbaren Beitrag zu Hitlers Vernichtungsplan im Osten ausgenommen gewesen. 57 Anscheinend war es bereits beschlossene Sache, daß Himmlers Sonderformationen mit Sonderauftrag den Vernichtungskampf in der Sowjetunion führen sollten. 58 Dies schlug sich schließlich auch in dem überarbeiteten Entwurf vom 13. März nieder, der von Keitel abgezeichnet und in der Weisung Nr. 21a „Richtlinien auf Sondergebieten zur Weisung Nr. 21 (Fall Barbarossa)“ erlassen wurde. 59 Hitler bestimmte darin die politische und militärische Organisation der zukünftig besetzten sowjetischen Gebiete: Im Operationsgebiet des Heeres hätte der Ob.d.H. die Befehlsgewalt. Dieses Gebiet sollte jedoch der Tiefe nach soweit wie möglich beschränkt werden. Zur Vorbereitung der politischen Aufgaben sollte der Reichsführer SS eigenverantwortlich und im Auftrag des Führers Sonderaufgaben im Operationsgebiet wahrnehmen, die sich aus dem „endgültig auszutragendem
53 Ebenda, Dokument Nr. 7, S. 140.
54 Streit, Christian: Ebenda, S. 79.
55 Schramm, Percy E. (Hrsg.): Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht 1940-1941, Teilband 1: 1. August 1940-7. April 1941, Bonn o.J., S. 340f.
56 Vgl. Halder, Franz: Band II, S. 303.
57 Krausnick, Helmut: Kommissarbefehl und „Gerichtsbarkeitserlass Barbarossa“ in neuer Sicht, in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 25. Jahrgang, München 1977, S. 686 (im Folgenden Krausnick, Helmut: Kommissarbefehl).
58 Ebenda, S. 686f. Halder notierte am 5. März 1941: „Sonderauftrag des Reichsführers SS.“, vgl. Halder, Franz: Band II, S. 303.
59 Hubatsch, Walther: Ebenda, S. 88-91.
11
Arbeit zitieren:
Dr. phil. Christian Möller, 2000, Massensterben und Massenvernichtung - Das Stalag 305 in der Ukraine 1941-1944, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Formatvorlage (Microsoft Word) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Ha...
Für MS Word 2003 - Update 2010
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Formatvorlage (OpenOffice) für eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Hausar...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 35 Seiten
Formatvorlage / Vorlage zur Erstellung einer Diplomarbeit, Bachelorarb...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 15 Seiten
Formatvorlage / Vorlage für eine Diplomarbeit / Hausarbeit
Für MS Word 2007 - dotx
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 25 Seiten
Anleitung zum Erstellen schriftlicher Arbeiten: Der Aufbau einer wisse...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 20 Seiten
Erstellen einer schriftlichen Hausarbeit
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Hausarbeit, 14 Seiten
Grundtechniken wissenschaftlichen Arbeitens
Bibliografieren - Reden - Schr...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Skript, 46 Seiten
Ratgeber zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten. Diplomarbeiten - ...
Vorlagen, Muster, Formulare, Infobroschüren
Ausarbeitung, 39 Seiten
Christian Möller's Text Massensterben und Massenvernichtung - Das Stalag 305 in der Ukraine 1941-1944 ist nun auf dem Buchmarkt erhältlich
Christian Möller hat den Text Massensterben und Massenvernichtung - Das Stalag 305 in der Ukraine 1941-1944 veröffentlicht
Christian Möller hat einen neuen Text hochgeladen
Un extraño para mí mismo : diarios de un soldado alemán : Rusia, 1941-...
Willy Peter Reese, Luis Miralles de Imperial Llobet
The Strategic Role of Ukraine: Diplomatic Addresses and Lectures (1944...
Iurii Shcherbak, Yuri Shcherbak
The Battle for the Ukraine: The Red Army's Korsun'-Shevchenkovkii Oper...
David M. Glantz, Harold S. Orenstein
To the Bitter End: The Final Battles of Army Groups North Ukraine, A, ...
Rolf Hinze, Frederick P. Steinhardt
0 Kommentare