Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung und Motivation 4
2 Forschungsfragen 5
3 Überblick und Definition der Rahmenbedingungen 6
3.1 eGovernment 6
3.2 Integration Integrationsprozess 10
3.2.1 Integration in Österreich 11
3.2.2 Integration in Deutschland 11
3.2.3 Exkurs zum Asylverfahren 12
4 Integrationsstatistik im Vergleich - Ein Überblick 12
5 Entwicklungsstand des eGovernment in Österreich - Eine Bestandsaufnahme 16
5.1 Exkurs zu den WAI-Richtlinien des W3C (World Wide Web Consortium) 18
5.2 Das österreichische eGovernment-Gesetz 19
5.3 Zielsetzungen 19
5.4 Österreichische eGovernment-Sites zum Integrationsprozess 19
5.4.1 www.help.gv.at 20
5.4.1.1 Aufenthalt 21
5.4.1.2 eGovernment 21
5.4.1.3 Staatsbürgerschaft 22
5.4.2 Resümee zu www.help.gv.at 22
5.5.1 www.asyl.at 23
5.5.2 Resümee zu www.asyl.at 25
6 Entwicklungsstand des eGovernment in Deutschland - Eine Bestandsaufnahme 25
6.2 Deutsche eGovernmet-Site zum Integrationsprozess 28
6.2.1 www.bund.de 28
6.2.1.1 Beispiel: Link - Asyl 30
6.2.1.2 eGovernment 30
6.2.2 Resümee zu www.bund.de 31
7 Zusammenführung der Ergebnisse 32
7.1 Beantwortung der Forschungfragen 33
8 Abschließende Diskussion und Ausblick 34
9 Quellenverzeichnis 35
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Tabellenverzeichnis
Tab. 1: UNHCR-Flüchtlingsstatistik (Stand: 1.1.2005)
Tab. 2: Herkunftsländer von Flüchtlingen (Stand: 2003)
Tab. 3: Einbürgerungen von Jänner bis September 2005 in Österreich
Tab. 4: Einbürgerungen 2005 nach Herkunftsländern (Top-Ten) in Österreich
Tab. 5: Einbürgerung von AusländerInnen (2000 - 2004) in Deutschland
Tab. 6: Einbürgerungen 2004 nach Herkunftsländern (Top-Ten) in Deutschland
Tab. 7: Inhaltsübersicht der Asylkoordination Österreich
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: eGovernment als Überbegriff
Abb. 2: Kommunikationsbeziehungen des eGovernment
Abb. 3: Startseite - www.help.gv.at
Abb. 4: W3C (WorldWideWeb Consortium) WAI (Web Accessibility Initiative) - Logo
Abb. 5: Logo - Gebärdensprachenvideo
Abb. 6: Startseite - www.asyl.at
Abb. 7: Einordnung des eGovernment in die deutsche Verwaltungsmodernisierung
Abb. 8: Umsetzungsstand von eGovernment-Dienstleistungen (2002 - 2005)
Abb. 9: Verwaltungsebenen des eGovernment in Deutschland
Abb. 10: Startseite - www.bund.de
Abb. 11: Bürgerportal Startseite - www.bund.de
Abb. 12: Beispiel der Verwaltungsseite www.bund.de in Englischer Sprache
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1 Einleitung und Motivation
Die folgende Arbeit beschäftigt sich inhaltlich mit den verschiedenen Prozessen im Einbürgerungs- und Integrationsverfahren von MigrantInnen und zwar aus einem bestimmten Blickwinkel. Es soll eine nähere Betrachtung der erst seit kurzem etablierten Systeme des eGovernment in Österreich und Deutschland vorgenommen werden. Die gewonnenen Erkenntnisse, die vorwiegend qualitativer Natur sind, sollen außerdem einen groben Vergleich der beiden Länder im Bezug auf diese Systeme erlauben. In der Regierungserklärung vom 6. März 2003 nennt Dr. Wolfgang Schüssel unter anderem den Immigrationsdruck als eines der relevantesten Probleme, das zu bewältigen einen Auftrag der EU und ihrer Mitgliedstaaten ist. Dort heißt es weiter: „Europa ist als Hort der Freiheit und des Wohlstandes attraktiv für Migranten aus vielen Ländern.“ (Schüssel 2003: 9, online).
Wenn nun diesem Ziel nachgekommen werden soll und wenn eGovernment einen möglichen Verbesserungsansatz darstellt, so ist eine Evaluation des Ist-Zustandes und ein Versuch in die Zukunft dieses Systems zu blicken durchaus lohnenswert. Besonders der internationale Vergleich rechtfertigt eine Auseinandersetzung mit der Thematik eGovernment. So heißt es etwa im ECIN (Electronic Commerce Info Net): „Der internationale Vergleich zeigt, dass beim Reifegrad von eGovernment eine große Spannweite besteht. Auch wenn man berücksichtigt, dass das Ranking der Länder in verschiedenen Studien stark von den verwendeten Kriterien abhängt, so lässt sich doch eine Spitzengruppe ausmachen: zu dieser zählen Kanada, Singapur, die USA sowie in Europa einige der nordischen Länder. Diese Länder haben bereits einen großen Teil ihrer Verwaltungsdienstleistungen durchgängig online verfügbar gemacht und bieten ein umfassendes Online-Angebot.“ (ECIN 2006, online)
Das Erkenntnisinteresse besteht darin, herauszufinden wie weit die Entwicklung des eGovernment bisher fortgeschritten ist, welche Ausformungen diese angenommen hat, ob sich Besonderheiten in der Umsetzung des eGovernment im Vergleich zu unseren deutschen Nachbarn herausfiltern lassen und schließlich, ob tatsächlich durch diese elektronisch gestützten Systeme Verbesserungen erzielt werden können bzw. konnten. Um einen kurzen inhaltlichen Überblick zu gewähren, sei hier noch kurz der Aufbau der Arbeit umrissen: Im Anschluss an Einführung und Forschungsfragen folgt ein Überblick über Definitionen und Rahmenbedingungen. Darin sollen grundlegende Fragen beantwortet werden, wie etwa: Was versteht man unter eGovernment?
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Anschließend soll ein Blick auf die bisherige Entwicklung des eGovernment im Allgemeinen geworfen werden, und zwar unabhängig voneinander auf die beiden Länder Österreich und Deutschland.
Es folgt der qualitativ orientierte Part. Diese Kapitel werden sich mit der gesonderten inhaltsanalytischen Betrachtung bestimmter eGovernment-Sites in Österreich und Deutschland beschäftigen und diese abschließend zu vergleichen versuchen. Die Zusammenführung der Ergebnisse und Beantwortung der Forschungsfragen runden das Gesamtbild der Arbeit schließlich ab.
2 Forschungsfragen
Die konkreten Forschungsfragen, welchen in dieser Arbeit hauptsächlich Beachtung geschenkt werden soll sind folgende...
• Welche Abläufe und Prozesse des eGovernment lassen sich im Integrationsprozess von MigrantInnen ausmachen?
• Welche Unterschiede sind zwischen Österreich und Deutschland feststellbar?
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3 Überblick und Definition der Rahmenbedingungen
Um sich nun näher mit der Materie beschäftigen zu können, ist es vorerst notwendig, sich mit den grundlegenden Gegebenheiten und einigen Begrifflichkeiten auseinander zu setzen. Daher sollen in den folgenden Abschnitten Begriffe wie eGovernment, Integration, Integrationsprozess, Asyl beziehungsweise Asylverfahren und Ähnliches erklärt und voneinander abgegrenzt werden.
Außerdem soll auch Rückbezug auf kommunikationstheoretische Grundlagen genommen werden. Als Basis aller Überlegungen sollen hier die Konstrukte rund um die computervermittelte Kommunikation herangezogen werden.
„Unter computervermittelter Kommunikation (…) verstehen wir die Kommunikation, bei der mindestens zwei Individuen in einer nicht-face-to-face Situation durch Anwendung eines oder mehrerer computerbasierter Hilfsmittel miteinander in Beziehung treten“ (Köhler 1999: 143 zit. n. Vitzthum 2003: 37).
Diese Definition ist deshalb von Bedeutung, da sie als Grundlage für jede (technologisch hohe) Form des eGovernment angesehen werden kann. Denn letztendlich geht es doch um Kommunikation und die Vereinfachung, Intensivierung bzw. Kompression derselben. Und so wie Kommunikation auf schlichteste Weise von Maletzke als „Bedeutungsvermittlung zwischen Lebewesen“ (Maletzke 1963: 18 zit. n. Burkart 2002 4 : 20) bezeichnet wurde, kann jede noch so moderne, neue Technologie letztlich eine Weiterentwicklung dieses Grundgedankens verstanden werden. ICTs stellt die abgekürzte Schreibweise für Information Communication Technologies dar.
3.1 eGovernment
Electronic Government - im Folgenden kurz eGovernment genannt - lässt sich auf viele Arten definieren. Eine Möglichkeit besteht darin, eGovernment anzusehen als „eine Organisationsform des Staates, welche die Interaktion und Wechselbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern, privaten Unternehmungen, Kunden und öffentlichen Institutionen durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) integriert.“ (Verein governet.at der EOSS Ges.m.b.H. 2004, online)
Aus der Verwendung der Begriffen Interaktion bzw. Wechselbeziehung kann geschlossen werde, dass es sich beim eGovernment um Mehrwegkommunikation handelt, das heißt, dass ein Informationsfluss sowohl beispielsweise vom Staat zum Bürger, als auch vom
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Bürger zurück zum Staat möglich sein soll. Zur begrifflichen Abgrenzung seien hier noch alternative Definitionsversuche angeführt:
„Unter eGovernment wird (…) verstanden (sic) die Durchführung von Prozessen der öffentlichen Willensbildung, der Entscheidung und der Leistungserstellung in Politik, Staat und Verwaltung unter sehr intensiver Nutzung der Informationstechnik.“ (Gesellschaft für Informatik e.V. 2000: 3).
Eine ebenfalls eher breit gestreute Definition lautet, dass unter eGovernment „die Abwicklung geschäftlicher Prozesse im Zusammenhang mit Regieren und Verwalten (Government) mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken über elektronische Medien“ (Lucke/ Reinermann 2000: 1 zit. n. Mehlich 2002: 1f) verstanden wird. Diese Form des Verwaltens erstreckt sich von der lokal-regionalen bis hin zur national-globalen Ebene und findet überall ihre Anwendbarkeit. Somit sind etwa am öffentlichen Sektor Legislative, Exekutive, Judikative und öffentliche Unternehmen mit eingeschlossen. (Vgl. Mehlich 2002: 2).
Michael Gisler (2001) nennt noch weitere Implikationen des eGovernment. Er meint etwa, dass eGovernment als Teilbereich von eBusiness anzusehen ist, als Teil des Forschungsgebietes rund um die Verwaltungsinformatik, als elektronische Variante des Public Management (Vgl. Gisler 2001: 14f) und als elektronisches Kommunikationsmittel zwischen Verwaltungsbereichen des Staates und seinen Bürgern (Vgl. Gisler 2001: 19). Wie man sieht, ist die Anzahl der möglichen Erklärungen zum Begriff eGovernment recht umfangreich. Die hier genannten können daher nur einen Ausschnitt des Spektrums darstellen, der für eben diese Thematik relevant ist. Einige Eckpunkte seinen aber noch einmal als Schlagworte zusammengefasst:
• eGovernment nutzt die NIKT (Neue Informations- und Kommunikationstechnologien) • eGovernment ist ein Mittel zur Kommunikation. • eGovernment bedient sich wechselseitiger Interaktion. • eGovernment geht vom Staat aus und wird in vorliegenden Zusammenhang vornehmlich zur Kommunikation mit Bürgergruppen genutzt. Abschließend soll noch geklärt werden, auf welcher Ebene das eGovernment kommunizieren sollte. Da in der vorliegenden Untersuchung eGovernment via Websites untersucht wird, bietet sich folgende von Rössler (1998) vorgeschlagene Eingrenzung an.
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Über Websites findet demnach eine many-to-many oder one-to-many, asynchrone selektionsbasierte Kommunikation statt (Vgl. Rössler 1998: 28f). In diesem Fall ist von einer one-to-many Kommunikation auszugehen, da der Staat als Kommunikationsinitiator (one) angesehen wird. Die Selektionsbasiertheit ist damit zu erklären, dass es sich bei Integrationsfragen bzw. Integrationsinformationen um „special interest-Produkte“ handelt, die vorwiegend aktiv von betroffenen Personen eingeholt (pull-Funktion) werden müssen. eGovernment kann außerdem als Überbegriff für andere Bereiche angesehen werden. Die folgende Grafik verdeutlicht eine mögliche Einordnungsvariante.
Abb. 1: eGovernment als Überbegriff
(Vgl. Gisler: 22)
Darüber hinaus lässt sich eGovernment selbst untergliedern und weiter spezifizieren, wie etwa bei Mehlich (2002) und Gisler (2001) nach den jeweiligen Kommunikationsbeziehungen und nach internem und externem eGovernment.
Abb. 2: Kommunikationsbeziehungen des eGovernment
(Vgl. Mehlich 2002: 63/ Gisler 2001: 21)
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Arbeit zitieren:
Bakkalaureus d. Kommunikationswiss. Friedrich Schneeberger, 2006, eGovernment: ICTs und Integrationsarbeit - Ein Blick auf eGovernment im Integrationsprozess in Österreich und Deutschland, München, GRIN Verlag GmbH
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