Kurzfassung
Kurzfassung
Seit einigen Jahren halten die Ideen des New Public Management Einzug in der öffentlichen Verwaltung. Weit über Europa hinaus bilden sich Netzwerke, die dieses Thema diskutieren und erforschen. In vielen Staaten gibt es auch auf politischer, bürokratischer und universitärer Ebene mannigfache Bestrebungen, die Ideen des New Public Management zu unterstützen und umzusetzen.
Im Zuge dieser Diskussionen und Bemühungen um eine Modernisierung und Entbürokratisierung öffentlicher Verwaltungen, ist auch der junge Forschungsbereich des Electronic Government entstanden. Dieses Gebiet ist zwar kein zwingender Bestandteil des New Public Management, es ist aber doch im Kontext mit der Verwaltungsmodernisierung nicht wegzudenken. Denn E-Government ist trotz vieler offener Fragen bereits mehr als eine Vision. Mit dem Einsatz moderner Informations-und
Kommunikationstechnologie soll staatliche Tätigkeit für Bürger, Politik, Verwaltung und Wirtschaft effizienter, einfacher und transparenter gestaltet werden.
Auch für die österreichischen Gemeinden bietet Electronic Government eine Menge von Vorteilen und auch die Chance, bisher brachliegende Synergieeffekte in großem Ausmaß zu nutzen.
Die seriöse und wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem teilweise noch sehr unstrukturierten Thema E-Government ist daher unerlässlich. Denn die praktische Umsetzung dieser Erkenntnisse im Alltag, vor allem auf breiter Ebene in den Gemeinden, wird ein wesentlicher Faktor für den Erfolg, die Akzeptanz und die Nachhaltigkeit von Electronic Government werden.
Abstract
Abstract
For some years, the ideas of the New Public Management have been increasingly introduced into the area of the public services. Far beyond Europe net-works are created, which discuss and research this particular theme. There have been manifold efforts on a political, bureaucratic and at university level in many countries to support and implement the ideas of the New Public Management.
The young research area of the electronic government has also been created during the course of these discussions and efforts to achieve both modernization and debureaucratization. Although this area is not a mandatory component of the New Public Management, however, one cannot imagine being without it in the context of modernizing public services. In spite of many unsolved issues, e-Government is already more than just a vision. The use of modern information and communication technology should be able to make government activities more efficient, less complicated and more transparent for citizens, policy, public services and industry.
For the Austrian local authorities too, electronic government provides a whole host of advantages and the opportunity to use synergy effects, which so far have been left on a large scale unexploited.
A serious and scientific analysis with the still partly very unstructured subject of e-Government is therefore indispensable. The practical implementation of these findings into everday life, in particular at a broad level in the local au-thorities, will become more and more an important factor in the success, the acceptance and the sustainability of electronic government.
Inhaltsverzeichnis
V
Inhaltsverzeichnis
Kurzfassung IV
Abstract IV
Inhaltsverzeichnis V
1. Einleitung 1
1.1 Darstellung des Themas 1
1.2 Persönliche Beweggründe für die Themenwahl 3
1.3 Thesen und Überlegungen 5
1.3.1 E-Government für kleine und mittlere Gemeinden
Problemdarstellung 7
1.3.2 E-Government im Kontext Bürger Verwaltung 10
1.3.3 E-Government Ausbildungsanforderungen in der Verwaltung 11
1.3.4 E-Government als Ausgrenzungsfaktor 13
1.3.5 E-Government aus dem Blickwinkel 50 15
2. E-Government 18
2.1 Begriffsdefinitionen 19
2.2 E- Government als Teil des New Public Management 21
2.3 Abgrenzung zu E-Commerce und E-Business 23
2.4 Anwendungsmöglichkeiten von E-Government im
Kommunalbereich 24
2.4.1 E-Administration 33
2.4.2 E-Assistance 35
2.4.3 E-Democracy 36
2.4.4 Bürgerportal am Beispiel der Marktgemeinde Wilhering 42
Inhaltsverzeichnis
VI
2.5 G2 Die Beziehungsebenen von E-Government 48
2.5.1 G2G Government to Government 49
2.5.2 G2C Government to Consumer 51
2.5.3 G2Z Government to Citizen 52
2.5.4 G2B Government to Business 53
2.5.5 G2N Government to Non-Governmental 54
2.6 Das Österreichische E-Government Gütesiegel 55
2.7 Kritische Problembetrachtung 57
2.7.1 Einheitliche Standards eEurope 58
2.7.2 Datenschutz Datensicherheit und akzeptable Risiken 62
2.8 Standardkomponenten für E-Government 66
2.8.1 Kryptografie und digitale Signatur 67
2.8.2 Bürgerkarte 79
2.9 Gesetzliche Basis 83
2.9.1 E-Government Gesetz (E-GovG) 84
2.9.2 Signaturgesetz (SigG) 88
2.9.3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 91
3. Zusammenfassung und Abschluss 94
Literaturverzeichnis VII
Abkürzungsverzeichnis XVI
Abbildungsverzeichnis XVIII
Anhangverzeichnis XIX
Einleitung
1. Einleitung
1.1 Darstellung des Themas
Die Diskussion über eine moderne und leistungsstarke Verwaltung ist heute
für die Städte und Gemeinden Österreichs zu einem bestimmenden Thema
geworden. Schlagworte wie Bürgernähe und schlanke Verwaltung,
Bürgerbeteiligung und bürgerorientiertes Handeln, New Public Management 1 ,
Kosten - und Leistungsrechnung in der öffentlichen Verwaltung,
interkommunale Zusammenarbeit,
Partnership 3 , E-Democracy 4
organisatorische Denken in modern verwalteten Kommunen.
Ein bestimmender Faktor bei dieser Entwicklung ist auch das Electronic
Government. Dieser Begriff wird oft, vielleicht in seiner Gesamtheit und
Vielschichtigkeit nicht ganz zutreffend, mit „elektronisches“ Regieren und
Verwalten übersetzt. E-Government impliziert nämlich viel umfassender die
Arbeitsabläufe und Gestaltungsmöglichkeiten im öffentlichen Sektor als dies
mit den Verben „regieren“ oder „verwalten“ ausgedrückt werden kann.
1 „New Public Management will durch die Übertragung von Managementkonzepten, die sich im
Bereich privater Unternehmen bewährt haben, Effizienz und Kundenorientierung in der öffentlichen Verwaltung steigern. Zentrales Element ist die Steuerung der Verwaltung über die Wirkung (Outcome) und nicht wie bisher über den Input.“ Stieger, Martin (2004), Hans Sachs School of Advanced Studies, Public Management, S 48.
2 „Best practice ist ein pragmatisches Verfahren. Es systematisiert vorhandene Erfahrungen
erfolgreicher Organisationen (oft auch Konkurrenten) oder Anwender usw., vergleicht unterschiedliche Lösungen, die in der Praxis eingesetzt werden, bewertet sie anhand betrieblicher Ziele und legt auf dieser Grundlage fest, welche Gestaltungen und Verfahrensweisen am besten zur Zielerreichung beitragen.“ Online-Verwaltungslexikon – Management und Reform der öffentlichen Verwaltung, URL: http://www.olev.de/index.htm, vom
28.11.2004, 11:30 h.
3 „Der Begriff Public Private Partnership (PPP) umfasst sämtliche Formen der Zusammenarbeit
zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, um Leistungen für den öffentlichen Sektor zu erbringen.“ Regionalforum PPP, Berlin-Brandenburg, Eine Initiative der TU Berlin, URL: http://www.ppp-kompetenz.de/5.0.html, vom 28.11.2004, 11:07 h.
4 „Unter dem Begriff eDemocracy werden Diskussionen darüber zusammengefasst, wie sich die
informations- und kommunikationstechnische Infrastruktur dazu nutzen lässt, demokratische Kommunikations- und Beteiligungsstrukturen zu beleben.“ Berner Fachhochschule für Wirtschaft und Verwaltung, CC eGove, eGovernment Glossar, URL:
http://glossar.iwv.ch/content.asp?id=14&sprache=de, vom 28.11.2004, 11:56 h.
Einleitung
Vielmehr sollen auf elektronischem Weg den Bürgern 5 , oder vielleicht besser allen „Kunden“, Informationen zur Verfügung gestellt werden, es soll die Möglichkeit geben, mit den Verwaltungsbediensteten und den
Verantwortlichen in der Politik zu kommunizieren und es soll für jeden die Chance bestehen, auch die verschiedensten Transaktionen mit Ämtern und Behörden abzuwickeln. 6
Eine Vielzahl von Städten und Gemeinden stellt heute bereits Homepages zur Verfügung, die meisten dieser Internetseiten entsprechen aber noch keineswegs den modernen Anforderungen von Information, Kommunikation und Transaktion. Ein wesentlicher Grund dafür ist das Fehlen einheitlicher Standards und so ist es eher üblich, dass nach eigenem „Gutdünken“ der einzelnen Webmaster oder Sachbearbeiter diese Seiten gestaltet bzw. ihr Funktionsumfang festgelegt wird oder von EDV - Dienstleistern „über einen Kamm“ geschorene Seiten angeboten werden. Diese Homepages haben zwar den Vorteil, dass man sie bei entsprechendem Engagement den individuellen Erfordernissen einer Gemeinde anpassen kann, sie spiegeln aber oftmals die Einstellung vieler Gemeinden und ihrer Bediensteten zu E-Government wider – man betrachtet diese Thematik mehr oder weniger als eine Notwendigkeit in unserer heutigen Zeit und misst ihr über die Informationsebene hinausgehend keine weitere Bedeutung zu. Andererseits gibt es aber auch oft die technischen Voraussetzungen nicht, um E-Government erschöpfend einzusetzen. Die noch geringe Nutzung der Bürgerkarte oder auch die noch sehr geringe Verbreitung der elektronischen Unterschrift machen die Abwicklung ganzer Verfahren auf elektronischem Weg im Moment noch sehr schwierig.
Im Folgenden wird versucht, einen Überblick über einzelne Themenbereiche und Aspekte des inhaltlich sehr umfangreichen Spektrums von E-Government zu geben und, wenn dies möglich ist, den Blickwinkel kleinerer und mittelgroßer Gemeinden mit einzubeziehen.
5 Um eine einfachere Lesbarkeit der Ausführungen zu gewährleisten, wird auf eine geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Entsprechend dargestellte Begriffe gelten immer für beide Geschlechter.
6 Vgl. Technische Universität Wien, URL: http://info.tuwien.ac.at/enzi/ecard/stud/egovernment.htm, vom 30.11.2004, 17:00 h.
Einleitung
1.2 Persönliche Beweggründe für die Themenwahl
Wurden vor 25 Jahren auf den Gemeindeämtern die Computer, zumeist Geräte in Schreibtischgröße, noch mit Magnetkonten „gefüttert“, und war die Schreibmaschine das wichtigste mechanische Schreibwerkzeug, so hat sich heute das Bild gänzlich geändert. Eine Kommunalverwaltung ohne Personal Computer auf jedem Arbeitsplatz, ohne Netzwerke, Server, Intra- und Internetanbindungen usw. ist nicht mehr denkbar.
Diese Entwicklung hat in der Marktgemeinde Wilhering vor rund 15 Jahren mit dem Ankauf der ersten autonomen Computeranlage begonnen. Diese Anlage bestand aus einer Zentraleinheit mit Masterprozessor, drei Personal Computern, den entsprechenden Bildschirmen pro Arbeitsplatz und zwei Druckern. Die damals übliche Software umfasste die Bereiche Steuern-, Abgaben- und Haushaltsbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsverrechnung, Einwohner-Meldewesen sowie für die drei PC das Anwenderprogramm F&A 7 zum Schreiben von Briefen oder Erstellen einfacher Listen. Der Ankauf wurde in der Sitzung des Gemeinderates vom 6.4.1989 beschlossen, der Preis betrug damals inklusive Schulungen und Mehrwertsteuer 82.158 Euro (entspricht einem Betrag von 1.130.520 Schilling). Angemerkt werden darf noch, dass alleine der Ankauf des PC für die Allgemeine Verwaltung mit einem 640 KB Speicher und einer 20 MB Festplatte, inklusive Laserdrucker, 8.808 Euro (entspricht einem Betrag von 121.200 Schilling) kostete. 8
Die bestehende Anlage wurde dann sukzessive und mit steter Regelmäßigkeit mit Rechnern, Bildschirmen, Druckern, Scannern usw. ergänzt und erneuert. Auch die verwendete Software wurde stets an die neuesten Produkte angepasst, und es wurden Wartungsverträge für Hard-und Software abgeschlossen, damit die Entwicklungssprünge auf diesem Sektor nicht übersehen werden konnten. So war die Marktgemeinde Wilhering objektiv betrachtet eine „Vorzeigegemeinde“ in Bezug auf die Ausstattung im EDV - Bereich.
7 DOS-Programm F&A 3.0, Frage & Antwort speichert alle textbasierenden Informationen.
8 Vgl. Marktgemeinde Wilhering, Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Gemeinderates, vom
11.4.1989.
Einleitung
Ende der 90er Jahre wurde dann im Gemeinderat der Vorschlag eingebracht, eine eigene Homepage zu installieren. Nach eingehenden Recherchen musste allerdings festgestellt werden, dass bei den Oberösterreichischen Gemeinden eigene Internetseiten eher selten zu finden waren. Durch Zufall wurde man dann auf einen Mühlviertler Internetdienst- und Multimediaproduzenten aufmerksam, der in der Folge dann auch mit dem Entwurf und der Erstellung der ersten Homepage für die Marktgemeinde Wilhering beauftragt wurde. Die Gestaltung erfolgte im Einvernehmen und nach den Vorstellungen der Gemeinde, und die politischen Mandatare ließen dem zuständigen Verwaltungsbeamten weitgehend freie Hand bei der Umsetzung dieses Projektes. Die daraus entstandenen Internetseiten waren unter der Domain www.wilhering.at am 10. Dezember 1998 erstmals verfügbar, wurden allerdings in den darauf folgenden Jahren in Eigenregie zwei Mal gänzlich neu gestaltet. Die heutige Form bzw. die aktuellen Funktionsebenen von www.wilhering.at sind seit 4. Mai 2004 abrufbar.
Es waren also das stetige berufliche Mitwachsen mit der
Computertechnologie und die ständig neuen Herausforderungen auf dem elektronischen Informations- und Kommunikationssektor, die den Ausschlag für die Themenwahl gaben. Außerdem ermöglicht die Beschäftigung mit dieser Master - Thesis, eine Vielzahl von Aspekten des E-Government näher zu betrachten und vielleicht manches davon auch in die Praxis umzusetzen.
Thesen und Überlegungen 5
1.3 Thesen und Überlegungen
Im Laufe der Evolutionsgeschichte haben die Menschen unterschiedlichste Begabungen entwickelt, darunter auch die Fähigkeit des Sprechens. Lange bevor es die eigentliche Schrift gab, begann der Mensch seine Hoffnungen, Wünsche und Ängste mit Höhlenbildern und Felsmalereien auszudrücken. Als älteste bekannte Schriftform gilt heute die Keilschrift der Sumerer in Mesopotamien - sie entstand etwa 3100 Jahre vor Christi Geburt. 9 Ob nun mit Hilfe dieser Keilschrift oder der Hieroglyphen der Ägypter, der Ideogramme in China oder der Codices der Maya, nur durch die Fähigkeit, mit genau festgelegten Zeichen die Sprache wieder zu geben, konnten Hochkulturen entstehen.
Sich sprechend und schreibend auszutauschen, Nachrichten oder Mitteilungen zu übermitteln, sich also untereinander zu verständigen, wird nach unserem heutigen Sprachgebrauch als Kommunikation bezeichnet.
Dass nun die Formen und Ausprägungen von Kommunikation in der Entwicklungsgeschichte der Menschheit einer stetigen Veränderung und Umgestaltung unterlagen und noch unterliegen, kann als unbestrittene Tatsache angesehen werden.
Unsere gegenwärtige Zeit ist allgemein von enormen Veränderungsschüben und der Suche nach neuen Wegen in die Zukunft geprägt. Sehr stark betroffen sind davon heute die Bereiche der Gen-und Kommunikationstechnologie. Einem Bericht in den Ö3 – Nachrichten zufolge ist es beispielsweise in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits möglich, zum Preis von ca. 50.000 Dollar Haustiere klonen zu lassen. 10 Die Frage, wo in diesem Bereich die moralischen Grenzen liegen, ob diese Entwicklungen wirklich zum Glück der Menschen beitragen oder ob diese Wege nicht doch eher zum Albtraum werden, stellt sich immer öfter.
9 Vgl. Ernst, Peter (2004), Germanistische Sprachwissenschaft, Der Mensch und seine Sprache, S 49.
10 Vgl. ORF, Österreichischer Rundfunk und Fernsehen, Kurznachrichten Ö3, vom 23.12.2004,
10:00 h.
Thesen und Überlegungen 6
Wenn man nun den Nachrichtenaustausch betrachtet, so hat gerade hier in den letzten Jahrzehnten eine enorme Entwicklung stattgefunden. Wurden vor 100 Jahren noch überwiegend Briefe geschrieben, um zum Beispiel mit Emigranten Kontakt zu halten, so greift man heute ganz einfach und selbstverständlich zum Telefon oder schreibt E-Mails.
Was damit ausgedrückt werden soll, ist der Umstand, dass sich Kommunikationsmöglichkeiten, die Art der Nachrichtenübertragung und die Geschwindigkeit, mit der sprachliche und schriftliche Kontakte stattfinden, innerhalb relativ kurzer Zeiträume unglaublich schnell verändert haben, und diese Veränderung ist noch keineswegs abgeschlossen.
Dieser Wandel macht natürlich auch vor der öffentlichen Verwaltung nicht halt. Er ist einer der Gründe der sich verändernden
Kommunikationsvoraussetzungen zwischen Behörden, Bürgern,
Intermediären, privatwirtschaftlichen Bereichen oder Non – Profit -Organisationen.
New Public Management ist mit seinen Strategien ein wichtiger Ansatzpunkt für die unterschiedlichsten Ausprägungen der Verwaltungsreformen. E-Government ist zwar theoretisch gesehen kein zwingender Bestandteil dieser Umbildungen, praktisch gesehen ist es aber unmöglich und auch widersinnig, die elektronische Informations- und Kommunikationsebene dieser wichtigen Reformschiene auszusparen und die technischen Möglichkeiten auf diesem Gebiet brachliegen zu lassen.
Thesen und Überlegungen 7
1.3.1 E-Government für kleine und mittlere Gemeinden -Problemdarstellung
Electronic Government findet nicht nur in den Ministerien, Landesregierungen und anderen großen Verwaltungsbereichen statt, es ist unbestritten auch für die Gemeindeverwaltungen ein notwendiger und unerlässlicher Faktor geworden. Einmal mehr, ein anderes Mal weniger „geliebt“, stellt dieser Faktor gerade für kleine oder mittelgroße Gemeinden aber doch eine erhebliche Entwicklungschance dar.
Die systematischen, strategischen und technischen Voraussetzungen sind nun gerade in den Kommunen noch sehr unterschiedlich, da hier besonders ungleiche Faktoren zum Tragen kommen und bei den Umsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen sind.
Diese unterschiedlichen Einflüsse können sein:
• die Finanzkraft der Gemeinden,
• ihre geografische und topografische Lage, sowie die Entfernung zu größeren Städten,
• verbunden damit die Infrastruktur allgemein, weil diese nach dem Grad ihres Vorhandenseins mehr oder weniger Kosten verursacht, • die gegebenen technischen Voraussetzungen in den Gemeindestuben, • der Umgang der Verwaltungsbediensteten mit den technischen Gegebenheiten, die Bereitschaft diese auszubauen bzw. der Wille, sich mit neuer Informations- und Kommunikationstechnologie zu beschäftigen,
• oftmals aber auch geringe Personalkapazitäten und keine klar definierten Umsetzungsschritte von E-Government für das Personal, • der allgemeine Anschlussgrad der Gemeindebürger an das Internet und damit wiederum verbunden die Entschlossenheit der Bürger, mit diesem Instrument auch zu kommunizieren, es also auch anzuwenden und ihm letztendlich auch das nötige Vertrauen in Bezug auf Sicherheit entgegen zu bringen,
Thesen und Überlegungen
8
• und nicht zuletzt der sehr wichtige politische Rückhalt, E-Government zu forcieren und die E-Government – Bestrebungen in den Gemeinden nicht nur mit Lippenbekenntnissen zu unterstützen.
Wie können nun all diese Einflüsse und Begleitumstände die nötige Berücksichtigung finden? Wo liegt der Weg zu einem trag- oder umsetzungsfähigen Kompromiss, der Weg, durch den sinnvolle Resultate erzielt und keine potemkinschen Dörfer gebaut werden?
Es ist vor allem notwendig, einheitliche Strukturen und gezielte, genau vordefinierte Umsetzungsstrategien zu entwickeln, damit E-Government im Rahmen dieser vielen Faktoren das wird, was sich alle Beteiligten erwarten. Gerade kleinere oder mittelgroße Gemeinden sind hier auf die Hilfe spezialisierter Organisationen, ob im öffentlichen oder privaten Bereich ist unerheblich, angewiesen. Umgekehrt darf aber keinesfalls der Blickwinkel dieser Gemeinden bei der Umsetzung von E-Government übersehen werden.
Lösungsmöglichkeiten bieten hier ohne Zweifel der E-Government-Masterplan der Landeshauptleute und die E-Government Roadmap des Bundes. Diese Instrumente stellen die Basis eines einheitlichen Vorgehens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden bei der Verwirklichung von E-Government dar. Der Master-Plan wurde am 30. April 2003 bei einer Sitzung der Landeshauptleutekonferenz beschlossen. 11 Dort wurde vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe, bestehend aus fachkundigen Vertretern des Bundes, der Länder sowie des Städte- und Gemeindebundes einzurichten, um möglichst umfassende und genaue Zielformulierungen zu finden.
11 Vgl. Grandits, Franz (2003), E-Government Masterplan. In: Österreichische Gemeindezeitung, E-Government – Roadmap, Masterpool und –plan, Band 3/2003, URL: http://www.staedtebund.at, vom 28.12.2004, 15:55 h.
Thesen und Überlegungen
9
Ziele dieser gemeinsamen Bestrebungen waren,
• sich einen Überblick über bestehende, laufende und geplante E-Government Maßnahmen im Umfeld aller Gebietskörperschaften zu verschaffen bzw. diese aufeinander abzustimmen und Prioritäten zu setzen,
• Synergien zu nutzen und Redundanzen zu vermeiden,
• sowie eine sinnvolle Arbeits- und Kostenaufteilung für alle Mitwirkenden zu finden. 12
Die Arbeitsgruppe entwickelte nach diesen Zielvorgaben einen Masterplan mit 42 Projektvorhaben (Beispiele dazu siehe Anhang 1 – 3), in den auch ein Umsetzungszeitplan eingeschlossen ist.
Die Roadmap des Bundes wiederum enthält taxative Konzeptaufzählungen, die zentral beigestellt werden sollen. 13 Es sind dies:
• Einheitliche Formularrichtlinien
• Elektronische Zahlungsbestätigungen
• Spezifikationen und Module für sichere Online-Anwendungen • Verzeichnisdienste
• Methoden der automatischen Übernahme von Daten in elektronische Verfahren
• Verfahren zur Erstellung elektronischer Bescheide mit Signatur • Elektronische Zustelldienste
• Das Zentrale Melderegister als E-Government-Basisregister • Methoden zur Vermeidung von Beilagen durch das Einbinden der wichtigsten Dokumente ins Zentrale Melderegister
• E-Government - taugliche Organisationsregister, die auch für die Wirtschaft nutzbar sind
12 Vgl. e-GOVERNMENT BUND-LÄNDER-GEMEINDEN, Masterplan E-Government, URL: http://reference.e-government.gv.at./Veroeffentlichte_Entwuerfe.354.0.html, vom 28.12.2004,
13:30 h.
13 Vgl. Connert, Wilfried (2003), E-Government – Masterplan. In: Österreichische Gemeindezeitung, E-Government – Roadmap, Masterpool und –plan, Band 3/2003, URL: http://www.staedtebund.at, vom 28.12.2004, 07:20 h.
Thesen und Überlegungen 10
• help.gv.at als zentrales Transaktionsportal für Bürger und Wirtschaft.
Ein Vorantreiben der E-Government – Aktivitäten auf kommunaler Ebene soll durch Kompetenz- und Bewertungszentren, die nach dem Motto „Best-Practice“ vorgehen und beispielsweise Mustergemeinden hervorheben, stattfinden.
Alles in allem bieten diese Vorgaben einen roten Faden, an dem sich die Gemeinden, respektive die mit E-Government befassten
Gemeindebediensteten und auch die politisch verantwortlichen Mandatare durch den unübersichtlichen E-Government – Dschungel manövrieren können. Wie bereits erwähnt, geht alles aber nur in gemeinsamer und aufeinander Rücksicht nehmender Arbeit.
1.3.2 E-Government im Kontext Bürger - Verwaltung
Als unterste Ebene der öffentlichen Verwaltungen sind vor allem die kleineren und mittelgroßen Gemeinden im ländlichen Bereich die ersten Kontaktpunkte für die Bürger. Verwaltungsbedienstete in diesen Gemeinden haben daher einer Vielzahl von fachlichen aber auch sozialen Anforderungen zu entsprechen, sie sind sozusagen die Anlaufstelle für die Gemeindebürger in sehr vielen Lebenslagen 14 und Lebenssituationen.
Mit sinnvoll und nutzbringend eingesetzten elektronischen Informations- und Kommunikationstechnologien können Synergieeffekte erzielt werden, die sowohl den Bürgern als auch der Verwaltung und letztendlich auch der Politik enorme Vorteile bringen. Als Beispiele seinen hier nur die Schlagworte Orts-oder Zeitunabhängigkeit bei der Informationsbeschaffung genannt. Bürger können z.B. auch an Wochenenden oder im Urlaub unabhängig von den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes oder ihrem momentanen Aufenthaltsort die neuesten und aktuellsten Informationen aus der Gemeinde einsehen, sie
14 Eigene Definition: Unter Lebenslagen werden konkrete Situationen verstanden, in denen sich Menschen gewollt oder ungewollt befinden und zu deren Bewältigung sie die Unterstützung und Hilfestellung einer Behörde benötigen – z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Hausbau, Umzug, Pensionierung etc.
Thesen und Überlegungen
11
können jederzeit mit der Behörde kommunizieren oder Transaktionen anstoßen.
Aber auch Verwaltung und Politik können bei entsprechendem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien, unabhängig von anderen Medien, Bekanntmachungen und Mitteilungen veröffentlichen und diese schnell den gewünschten Zielgruppen zugänglich machen. Bürgerservice gewinnt unter diesen Aspekten ein anderes, ein positiveres Format.
Selbstverständlich darf man aber auch kritische Gesichtspunkte wie etwa Datensicherheit, technische Voraussetzungen oder Akzeptanzprobleme bei verschiedenen Bevölkerungsgruppen nicht außer Acht lassen. Diese Problemfelder werden an anderen Stellen dieser Arbeit behandelt.
1.3.3 E-Government – Ausbildungsanforderungen in der
Verwaltung
Das Berufsbild des „herkömmlichen“ Beamten in der öffentlichen Verwaltung wandelt sich vor allem in den Führungsebenen dieses Sektors unbestritten immer mehr in das Bild eines „Public Managers“. Die juristische Ausbildung, die bis dato in diesem Bereich dominierte, ist zwar ein wichtiges Fundament, sie ist aber gerade im Tätigkeitsfeld der Kommunen nicht das alleinige Nonplusultra der Ausbildungsanforderungen an die Verwaltungsbediensteten. Finanznöte zwingen zu betriebswirtschaftlichen Betrachtungsweisen der Budgetsituation, kundenorientierte Angebote von Verwaltungsleistungen müssen umgesetzt werden und auch das Spannungsfeld zwischen politischem Willen und praktischer Verwirklichung geplanter Vorhaben ist oftmals eine große Herausforderung.
Keinesfalls soll der Eindruck entstehen, dass eine juristische Ausbildung im öffentlichen Sektor - und hier speziell im Gemeindebereich - seine Berechtigung verlieren soll. Nach wie vor ist dies ein sehr wichtiger und selbstverständlich unverzichtbarer Teil der Verwaltung.
Thesen und Überlegungen 12
Aber genauso wie sich das Arbeitsumfeld und die gesamten Tätigkeiten der Verwaltungsbeamten allgemein im Laufe der Zeit stark verändert haben, und daher der Ausbildungsweg zum Public Manager mit E-Government – Kenntnissen benötigt wird, so muss sich auch in der Ausbildung für Juristen die E-Government – Schiene etablieren. In Deutschland startete beispielsweise im Wintersemester 2004/2005 an der Universität Passau ein spezifischer Zweig der Juristenausbildung mit dem Studienschwerpunkt „Informations- und Kommunikationsrecht in der Verwaltung“. Einerseits will man mit diesem Lehrgang Theorie und Praxis eng miteinander verknüpfen, andererseits soll damit auch ein starkes Signal gesetzt werden, um die Akzeptanz von E-Government in Deutschland zu erhöhen und so den breiten Anwendungsmöglichkeiten zum Durchbruch zu verhelfen. 15 Auch in Österreich wäre auf der juristischen Ausbildungsebene ein ähnlicher Zweig wünschenswert.
Betrachtet man nun in diesem Kontext E-Government, so stellt sich die Frage, welche Ausbildung im Kommunalbereich dafür notwendig ist? Ist überhaupt die Notwendigkeit gegeben, beispielsweise den
Verwaltungsbediensteten in Kleingemeinden über die „normalen“ EDV – Kenntnisse hinaus auch tieferes Wissen über E-Government abzuverlangen oder gar aufzuzwingen?
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass die Kenntnis über die Funktion von EDV – Programmen, die üblicherweise in Gemeinden eingesetzt werden, für den Großteil der Verwaltungsbediensteten genügt. Für einen Teil dieses Personenkreises wird es aber unumgänglich sein, sich näher mit den neuen Anforderungen, die im Bereich E-Government auftreten,
auseinanderzusetzen. Weniger sind hier die Gebiete Information und Kommunikation gemeint, sondern vielmehr der Transaktionszweig. Hier wird es notwendig sein, in die Systeme einzelner Programme einzugreifen. Die Einrichtung transaktionsbezogener Abläufe ist auch mit technischen
15 Vgl. LexisNexis, URL: http://www.lexisnexis.de/aktuelles/55421, vom 27.1.2005, 9:38 h.
Thesen und Überlegungen
13
Verknüpfungen einzelner Applikationen verbunden, und natürlich werden auch hier Spezialisten eigener Softwareunternehmen unverzichtbar sein.
Aber grundsätzlich werden die Zusammenhänge für die Anwender auf der Verwaltungsseite verständlich sein müssen, um nicht bei jedem kleinen Problem technische Hilfe von außen zu benötigen. Vor allem aber sind das Verständnis und die Vermittlung von Gesamtzusammenhängen im Bereich E-Government gefragt, damit es allumfassend überhaupt akzeptiert wird.
1.3.4 E-Government als Ausgrenzungsfaktor
Globalisierung 16 ist ein in der heutigen Zeit fast inflationär und in den unterschiedlichsten Zusammenhängen gebrauchter Begriff.
Obwohl einerseits die Grenzen in vielen Bereichen unseres Lebens aufgehoben werden, die Menschen auf wirtschaftlicher, politischer, kultureller oder sozialer Ebene auch weltweit gesehen immer mehr zusammenrücken, hat andererseits die Ausgrenzung in unserer heutigen Wohlstandsgesellschaft noch immer viele unterschiedliche Gesichter. Wie Globalisierung nicht uneingeschränkte Gleichheit auf wirtschaftlicher oder sozialer Ebene bedeuten kann, weil viele Länder grundsätzlich gar nicht die dazu nötigen gleichen Voraussetzungen haben, genauso wird auch der Faktor Ausgrenzung ein immer von neuem kritisch zu betrachtender Bereich bei E-Government sein müssen.
16 „Der aus der Ökonomie und Soziologie stammende Begriff Globalisierung dringt nach
1990 in die öffentlichen Debatten und bezeichnet einen mehrdimensionalen Prozess der Zunahme der nationalübergreifenden, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Beziehungen.“, Wikipedia, Die freie Enzyklopädie, URL: http://de.wikipedia.org/wiki/Globalisierung, vom 27.1.2005, 18:05 h.
Thesen und Überlegungen
14
Der Ausschluss an der Teilnahme von auf E-Government beruhenden Aktivitäten ergibt sich beispielsweise durch viele verschiedene Umstände:
• Mangelnde technische Voraussetzungen im Privatbereich der Bürger, • zu geringe Kenntnis über die Handhabung der notwendigen Informations- und Kommunikationstechnologie,
• ungleicher Ressourcenzugang auf Grund unterschiedlicher Einkommensverhältnisse oder finanzieller Möglichkeiten,
• Behinderungen verschiedenster Art,
• mangelnde Sprachkenntnisse usw.
Bundeskanzler Doktor Wolfgang Schüssel schreibt etwa in einer Information des Bundeskanzleramtes zum Thema E-Government, dass digitale Verwaltung und elektronische Partizipation nicht zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen dürfen.
„Alle Personen, die Interesse daran haben, müssen auf alle Fälle einen Zugang zu e-Government haben. Ob das jetzt von zu Hause vom eigenen PC aus geschieht oder von einem öffentlichen Terminal. Für alle muss die Möglichkeit bestehen, e-Government-Dienste auf Basis der Freiwilligkeit in Anspruch zu nehmen.“ 17
Unbedingt notwendig wird es daher sein, auf alle Fälle über Jahre hinweg die klassische Schiene der angebotenen Dienstleistungen aufrecht zu erhalten. Es wird nicht anders möglich sein, als auch weiterhin den Bürgern die Möglichkeit eines Behördenganges im herkömmlichen Sinn weiter anzubieten um keine Ausgrenzung, wie immer sich diese auch darstellt, zuzulassen.
17 Bundeskanzleramt, Stabstelle IKT-Strategie des Bundes, e-Government in Österreich, Information für Wirtschaft und Verwaltung, URL: http://www.cio.gv.at/service/conferences/graz_2003/e-Gov_Broschuere.pdf, vom 31.1.2005,
9:20 h.
Thesen und Überlegungen 15
1.3.5 E-Government aus dem Blickwinkel 50+
Um dieses Segment von E-Government beleuchten zu können, sind statistische Informationen hilfreich. Im Jahr 2004 hat die STATISTIK AUSTRIA im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit und des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaft eine Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie in Österreich durchgeführt. Die Erhebung war als Mikrozensus ausgerichtet, und es wurden Personen im Alter von 16 bis 74 Jahren befragt. Bezug nehmend auf die altersbezogene Nutzung der Informations-und Kommunikationstechnologie lässt sich zusammengefasst folgendes Ergebnis feststellen:
• 53 Prozent aller österreichischen Haushalte waren im 2. Quartal 2004 mit einem Computer ausgestattet.
• 63 Prozent aller in österreichischen Haushalten lebenden 16- bis 74jährigen Personen haben in den letzten zwölf Monaten vor dem Befragungszeitpunkt einen Computer benutzt und zwar für private und/oder berufliche und/oder Ausbildungszwecke, wobei dies zu Hause, am Arbeitsplatz oder an anderen Orten erfolgte.
• Ob Computer benutzt worden sind, hängt stark vom Alter ab: In der Altersgruppe der 16- bis 24-jährigen haben 88 Prozent einen Computer benutzt, unter den 65- bis 74-jährigen dagegen nur 14 Prozent.
• 76 Prozent aller Erwerbstätigen benutzten in den letzten zwölf Monaten vor dem Befragungszeitpunkt einen Computer, unter den
Thesen und Überlegungen 16
Schülern und Studenten beträgt der Anteil sogar 96 Prozent. Nur 23 Prozent der Pensionisten sind Computerbenutzer. 18
Diese Daten zeigen eindeutig ein sehr starkes, altersabhängiges Nutzungsgefälle bei der Anwendung von Informations-und
Kommunikationstechnologien. Die Tatsachen, so scheint es, sprechen für sich. Trotzdem ist eine kritische Betrachtung dieser Zahlen angebracht.
Wirtschaft, Medien und Werbung entdecken immer mehr die so genannten „Silver Surfer“, und „50+“ wird als neues, extrem kaufkräftiges und aufgeschlossenes „Marktsegment“ erkannt. Die Generation der „neuen Senioren“, also derer, die jetzt über 50 sind, unterscheidet sich von den Senioren der Nachkriegsgeneration in ihren Einstellungen ganz deutlich. War nach dem zweiten Weltkrieg der wirtschaftliche Aufbau notwendig und lernten die Kinder dieser Zeit, dass beispielsweise Sparen im Allgemeinen wichtig war, so ist die heutige so genannte „50+ Generation“ auch eine konsumorientierte Gruppe. Man gönnt sich Urlaube und Luxusgüter, weil auch die Kaufkraft gegeben ist, und das Verdiente wird nicht mehr ausschließlich für die Nachkommenschaft bereitgestellt.
Diese Offenheit sollte auch in den E-Government Strategien wesentlich mehr ihren Niederschlag finden. Die Chance, gerade über den Interneteinsatz der älteren Generation die Vorteile von E-Government zu vermitteln und sozusagen „schmackhaft“ zu machen, sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen.
18 Vgl. STATISTIK AUSTRIA, Hauptergebnis der Europäischen Erhebung über den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in Haushalten 2004 in Österreich, URL: http://www.statistik.at/fachbereich_forschung/ikt.pdf, vom 31.1.2005, 17:53 h.
Thesen und Überlegungen 17
Ein äußerst positives Beispiel, wie man Websites seniorengerecht aufbereiten kann, ist das österreichische Projekt Seniorkom. 19 Durch seniorengerechte Darstellung der Informationen im Internet soll der älteren Generation einerseits die Scheu vor dem Computer genommen werden, andererseits soll beispielsweise die Lesbarkeit der Seiteninhalte durch eine einfach zu bedienende digitale Lupe erleichtert werden.
Jene Menschen, die in ihrem aktiven Berufsleben immer oder teilweise den Computer als Arbeitshilfe benutzt haben, werden natürlich wesentlich leichter mit diesem Medium zurechtkommen, als jene Bürger, die beispielsweise erst im Ruhestand beginnen, sich des Themas Internet anzunehmen. Gerade für die letztere Gruppe sind solche Seiten wie Seniorkom ein perfektes Übungsfeld.
Es stellt sich also die Frage, warum man nicht auch Bürgerportale für die elektronische Übermittlung von Steuervorschreibungen oder etwa die Bekanntgabe von Wasserzählerständen zur Berechnung der
Wasserbezugsgebühren seniorengerecht betreiben oder ausrichten kann? Mit Sicherheit ist aber die Einbeziehung der Bedürfnisse einer Generation, die nicht selbstverständlich mit dem Computer aufgewachsen ist, ein Aspekt, der zu wenig Berücksichtigung bei der Umsetzung von E-Government findet.
19 Seniorkom, URL: http://www.seniorkom.at, vom 3.2.2005, 20:35 h.
E-Government
2. E-Government
Ein Teilbereich zur Umsetzung der Verwaltungsreformen im gesamten öffentlichen Sektor kann heute mit dem Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechnologien bewältigt werden. E-Government bietet hier ein weites Spektrum von kreativen Einsatz- und Gestaltungsmöglichkeiten, um diese Reformbewegungen voran zu treiben.
„E-Government bedeutet weit mehr als nur modernen Technikeinsatz in der Verwaltung. E-Government bietet die große Chance, unsere Verwaltung von Grund auf einfacher, schneller, effizienter, wirksamer und damit bürgerfreundlicher zu gestalten. Und es bietet die Chance, die Verwaltung transparenter, offener, partizipativer,
beteiligungsfreundlicher zu gestalten.“ 20
Nach Sallmann 21 unterscheidet man E-Government in eine regulierende und eine partizipierende Form. Demnach ist
• die Festlegung gesetzlicher Rahmenbedingungen für die Umsetzung von E-Government dem regulativen Bereich zuzuordnen. Gemeinden haben hier einen eher geringen Einfluss, da sie keine Gesetzgebungskompetenzen haben. Die regulierenden Maßnahmen werden auch oft mit dem Ausdruck E-Governance beschrieben und • partizipierendes E-Government. Damit meint man die konkreten Anwendungsmöglichkeiten der Informations-und Kommunikationstechnologie. In diesem Segment sind die Gemeinden ohne Zweifel stark gefordert, die notwendigen Reformschritte und Ideen mit zu tragen und umzusetzen.
20 Hill, Hermann (2002), Aus Politik und Zeitgeschichte, B 39 – 40/2002, Electronic Government, Strategie zur Modernisierung von Staat und Verwaltung, URL: http://www.bpb.de/publikationen/96DF1L,0,0,Electronic_Government.html#art0, vom 22.12.2004,
15:15 h.
21 Vgl. Sallmann, Ronald (2003), Grundlagen des E-Government, Kapitel 1. In: Österreichischer Städtebund (Hrsg.), E-Government – Chance für Österreichs Städte und Gemeinden, Schriftreihe
3.2003, S 19 – 20.
E-Government
2.1 Begriffsdefinitionen
Ob in Monografien, Fachzeitschriften oder im Internet, immer wieder wird im
Zusammenhang mit der Verwaltungsreform der Einsatz des Electronic
Government publiziert und besprochen. Eine einheitliche, wissenschaftliche
Definition des Begriffes E-Government gibt es allerdings bis dato nicht –
vielmehr wird dieser Terminus technicus mit unterschiedlichen
Formulierungen, vor allem aber mit unterschiedlichen Ausprägungen über
den Umfang, beschrieben. Um diese Unterschiede zu verdeutlichen, werden
in der Folge einige dieser Definitionen aufgelistet und dargestellt:
a. „E-Government bezeichnet den geplanten und koordinierten Einsatz von IKT 22 zur Erfüllung von Kernfunktionen mindestens einer öffentlichen Institution. Daraus folgt: Nicht jede IKT-Anwendung im öffentlichen Sektor ist für sich genommen bereits E-Government. Entscheidend ist vielmehr die Einbettung in ein umfassendes Gesamtkonzept der Behörde, Gebietskörperschaft oder Regierung. Neu ist dabei, dass der Einsatz von ITK erstmals in einen Gesamtzusammenhang staatlicher Modernisierung gestellt wird, der gleichermaßen die interne Organisation wie auch die Außenbeziehungen öffentlicher Institutionen erfasst und miteinander verknüpft.“ 23
b. „Im Rahmen der E-Government-Initiative sollen durch die konsequente Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik einerseits Bürger und Wirtschaft in das Verwaltungshandeln einbezogen und andererseits Verwaltungsabläufe effizienter gestaltet werden. Dies bedingt einerseits einen breiten Einsatz von Informationstechnik (IT) in der öffentlichen Verwaltung, zum anderen wird das Internet zum wichtigen Kommunikationsweg zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung.“ 24
c. „Mittels E-Government bietet der Staat seine Dienstleistungen effizient, rund um die Uhr und in einwandfreier Qualität an. Einfache und sichere elektronische Interaktionen und Transaktionen erleichtern den Verkehr auch unter den staatlichen Stellen und erhöhen die Transparenz der Verwaltung.“ 25
22 Informations- und Kommunikationstechnologie.
23 Deutsches Institut für Entwicklungspolitik, URL: http://www.diegdi.de/die_homepage.nsf/0/2afbf571e27d95f3c1256e6e0059095e/$FILE/B-3-02-ZusFass.pdf, vom 22.11.2004, 17:36 h.
24 Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik, URL:
http://www.bsi.bund.de/fachthem/egov/index.htm, vom 23.11.2004, 17:05 h.
25 Confoederation Helvetica, Bundeskanzlei, URL: http://www.admin.ch/ch/d/egov/index.de.html,
vom 23.11.2004, 16:47 h.
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Johann Hofer, 2005, Das virtuelle Gemeindeamt, Electronic Government in der Kommunalverwaltung, eine Momentaufnahme, Munich, GRIN Publishing GmbH
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