Inhalt:
Abbildungsverzeichnis III
1. Einführung in die Inzidenzanalyse 1
2. Inzidenzanalyse der Körperschaftsteuer. 4
2.1 Partialanalyse 5
2.1.1 vollkommene Konkurrenz 6
2.1.2 unvollkommene Märkte 7
2.1.3 Kritische Betrachtung 8
2.2 Totalanalyse. 9
2.2.1 vollkommene Konkurrenz - Das Harberger Modell 10
2.2.2 unvollkommene Märkte 15
3. Würdigung der bisherigen Inzidenzanalyse. 16
3.1 Umsatzmaximierung 17
3.2 weitere Preisfindungsregeln 17
3.3 Steuerrückwälzung - unvollkommener Arbeitsmarkt 18
4. Inzidenzanalyse unter empirischen Aspekten 19
5. Vergleich der Inzidenzanalyse mit der Realität 20
Literaturverzeichnis. IV
II
Abbildungsverzeichnis:
1. Abbildung: Abhängigkeit der Inzidenz von Elastizitäten - S.6 2. Abbildung:
1. Einführung in die Inzidenzanalyse
In der Finanzwissenschaft wird der Begriff Inzidenz unter anderem dazu gebraucht um darzustellen, wer Steuern trägt, wer also für eine Steuer tatsächlich aufkommt. Bei der Inzidenzanalyse der Gewinnbesteuerung geht es also darum, festzustellen, wer endgültig die Steuerlast einer Gewinnsteuer wie der Körperschaftsteuer trägt (zu bestimmen, wer die Steuer an den Staat entrichtet, ist dagegen meistens relativ einfach). Das Problem ist, dass die Steuerlast nicht zwangsläufig von demjenigen getragen wird, der die Steuer formal, also nach den Steuergesetzen, entrichtet. Eine Steuererhebung „verändert in der Regel nicht nur den relativen Preis des besteuerten Gutes, sondern über ausgelöste Nachfrage- und Angebotsentscheidungen auch die relativen Preise auf anderen Märkten.“ 1 Vom Zusammenspiel dieser Reaktionen hängt nun ab, wer ökonomisch endgültig die Steuerlast zu tragen hat. Letztlich wird jedoch immer ein Individuum die Steuerlast zu tragen haben, da juristische Personen selbst immer wirtschaftliches Eigentum von Anteilseignern oder Aktionären sind. 2 Ein mögliches Beispiel für das Zusammenspiel der Marktreaktionen ist die Einführung oder Erhöhung einer Lohnsteuer, die der Arbeitgeber zu entrichten hat. Möglicherweise trägt das Unternehmen als Arbeitgeber die höhere Steuerlast. Eventuell gibt es die Last aber auch an die Konsumenten weiter, indem höhere Preise verlangt werden oder aber die Steuer wird wirtschaftlich von den Arbeitnehmern getragen indem die Nettolöhne sinken. Diese Seminararbeit soll sich nun mit dem Thema befassen, wer am Ende wirtschaftlich von der Last einer Körperschaftsteuer, also vereinfacht einer Gewinnbesteuerung, getroffen wird. Um ein Grundverständnis für die Probleme der Inzidenzanalyse zu schaffen, sollen daher zunächst einige Begriffe geklärt werden und in die einfachen Überlegungen eingeführt werden.
Aufgrund der verschiedensten Möglichkeiten und Konstellationen wer eine Steuer laut Gesetz und wirtschaftlich, also tatsächlich, trägt, unterscheidet man in der Steuerwirkungslehre zunächst die folgenden Begriffe:
1 WELLISCH (1999), S. 201
2 vgl. z.B.: MUSGRAVE u.a. (1985), S. 40 oder auch: BLANKART (2003), S. 343f.
1
- Steuerschuldner (auch Steuerpflichtiger oder Steuersubjekt) ist derjenige, der zur Steuerzahlung verpflichtet ist und die Steuer schuldet.
- Steuerzahler hingegen ist der derjenige, der die Steuer tatsächlich an den Staat abführt.
- Steuerdestinatar schließlich ist der, der nach dem Gesetzgeberwillen die Steuer wirtschaftlich tragen soll.
- Der Steuerträger hat die Steuerbelastung am Ende tatsächlich zu tragen. 3 Da es aber, wie bereits oben angeklungen ist, durchaus möglich ist, dass Steuerträger und Steuerschuldner auseinanderfallen, muss untersucht werden in welchem Maße hier eine sogenannte Steuerüberwälzung im weiten Sinn, also eine Überwälzung, Kompensation, Vermeidung oder Ausweichung der Steuerzahllast, stattfindet. 4
Bei einer Überwälzung der Steuerlast im weiten Sinn reagieren die Wirtschaftssubjekte auf die Belastung, indem sie z.B. durch Preisanpassungen versuchen die ursprüngliche Zahllast auf andere Wirtschaftssubjekte zu übertragen. 5 Die Anpassungsprozesse können in einer Steuervermeidung durch Ausweichung, einer Steuerüberwälzung im engen Sinne oder einer Steuereinholung durch Kompensation der Belastung bestehen. 6 Die Überwälzung ist dabei jedoch immer die Folge eines Marktprozesses, also eine Folge vieler, vorher nicht genau bestimmbarer, Anpassungen des Marktes. 7
Bei der vor allem untersuchten Steuerüberwälzung im engen Sinn ist dabei zwischen einer Steuerfort- und einer Steuerrückwälzung zu unterscheiden. Bei einer Steuerfortwälzung gelingt dem Steuerschuldner ein Überwälzen der Steuerlast auf den Konsumenten (indem er z.B. höhere Preise durchsetzen kann). Dabei kann es sein, dass der Preis für den Konsumenten nicht um den ganzen
3 vgl. ANDEL (1998), S. 111
4 vgl. ZIMMERMANN, HENKE (1994), S. 221
5 vgl. NOWOTNY (1999), S. 492
6 vgl. ZIMMERMANN, HENKE (1994), S. 220f.
7 vgl. ELSCHEN, HÜCHTEBROCK (1983), S.262
2
Steuerbetrag angestiegen ist (teilweise Überwälzung) oder dass der Preis exakt um den Steuerbetrag erhöht wurde (vollständige Überwälzung). Möglicherweise ist der Preis jedoch sogar um mehr als den Betrag der Steuer gestiegen (v.a. beim Monopol) Man spricht dann davon, dass die Steuer zu mehr als 100% überwälzt wurde. 8 Eine Steuerrückwälzung hingegen liegt vor, wenn es dem eigentlichen Steuerschuldner gelingt z.B. Zuliefererpreise oder Arbeitslöhne zu senken und somit seine Abgaben letztlich auf ein vorgelagertes Individuum überzuwälzen. Der Fall der Überwälzung im engen Sinn ist finanzwissenschaftlich der interessanteste und wichtigste Aspekt und soll daher im Folgenden mit Hilfe von Modellansätzen noch näher untersucht werden. Des weiteren sind für eine Inzidenzanalyse grundsätzlich 2 Ebenen zu betrachten: Auf der ersten Stufe wird untersucht, wer vom Gesetzgeber als Steuerdestinatar gewünscht war. Auf dieser Stufe der formalen Inzidenz sind solche Überwälzungsvorgänge unter Umständen bereits berücksichtigt, die der Gesetzgeber wie z.B. bei der Umsatzsteuer beabsichtigt hat. Falls diese erwünschten Überwälzungsvorgänge schon berücksichtigt sind, spricht man auch von „gewünschter Inzidenz“. Neben den vom Staat gewünschten Anpassungsprozessen, können aber auch beliebige andere Anpassungen angenommen werden. Die meisten empirischen Untersuchungen beruhen ebenfalls auf Überlegungen der formalen Inzidenz. Die andere Ebene der Inzidenz ist die materielle oder effektive Inzidenz. Mit Hilfe theoretische Plausibilitätsüberlegungen wird versucht die tatsächlichen Überwälzungsvorgänge zu erfassen. Mit Hilfe komplexer Modelle wird versucht das endgültige gesamtökonomische Ergebnis aller Anpassungen der verschiedenen Wirtschaftssubjekte zu untersuchen. 9 Man kann also auch davon sprechen, dass die eigentliche Steuerüberwälzung, die es genauer zu untersuchen gilt zwischen der formalen und der effektiven Inzidenz liegt. Die formale Inzidenz bezieht sich dabei auf den Steuerschuldner, die effektive hingegen knüpft an die Position des tatsächlichen Steuerträgers an und drückt aus, wer nach allen Überwälzungs-
8 vgl.STIGLITZ, SCHÖNFELDER (1994), S. 430
9 vgl. BRÜMMERHOFF (2001), S. 277f.
3
vorgängen, Verteilungs- und Anpassungsprozessen die Steuer trägt. 10 Nach diesen grundsätzlichen Festlegungen soll nun die Gewinnbesteuerung (Körperschaftsteuer) analysiert werden.
2. Inzidenzanalyse der Körperschaftsteuer
Die formale Inzidenz ist bei einer Gewinnsteuer, wie der Körperschaftsteuer, recht einfach zu bestimmen da die Steuerpflicht direkt an die erwirtschafteten Gewinne anknüpft und somit das Unternehmen auch Steuerschuldner ist. Schwieriger ist es jedoch, die effektive Inzidenz zu bestimmen. Zunächst soll hierbei mit einem ganz einfachen Denkmodell der klassischen Steuerlehre begonnen werden, da diese ältesten Überlegungen auch heute teilweise noch verbreitet sind. Möglich ist dabei zunächst, eine ganz simple Einteilung nach Objekt- und Subjektsteuern vorzunehmen. Hierbei wird auch die Körperschaftsteuer als Steuer auf die Erträge körperschaftlich organisierte Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als Objektsteuer eingeordnet. Dies scheint jedoch problematisch. Es ist nämlich, wie bereits oben in der Einführung erwähnt, zu beachten, dass Steuern letztlich nur von Individuen getragen werden können. Somit kann auch die Körperschaftsteuer nicht vom Objekt z.B. der AG direkt getragen werden, sondern die Steuerlast wird überwälzt. 11 Eine andere, immer noch vertretene, Theorie der traditionellen Steuerlehre besagt, dass zwischen direkten und indirekten Steuern unterschieden wird. Im Allgemeinen sollen dabei Steuern auf das Einkommen und das Vermögen zu den direkten Steuern gehören, während die Steuern auf die Verwendung von Einkommen und Vermögen zu den indirekten Steuern gerechnet werden. Die direkten Steuern, also auch die Körperschaftsteuer, sollen dabei zunächst nicht überwälzbar sein im Gegensatz zu den indirekten Steuern. Je nach Marktlage sollen wiederum aber auch direkte Steuern überwälzbar sein. 12 Mittlerweile dürfte allerdings feststehen, dass generell alle Steuern überwälzbar sind. 13
10 vgl. BLANKART (2003), S. 342
11 vgl. BLANKART (2003), S. 343f.
12 vgl. TIPKE, LANG (2002), S.183, Randziffer 20
13 vgl. BRÜMMERHOFF (2001), S. 380
4
Arbeit zitieren:
Marcel Frädrich, 2004, Körperschaftsteuer: Inzidenzanalyse der Gewinnbesteuerung, München, GRIN Verlag GmbH
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