Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Verbände in korporatistischen und pluralistischen Systemen
1.1 Verbände (BDI) im Korporatismus
1.2 Verbände (CBI) im Pluralismus
1.3 BDI und CBI im Vergleich
2. Die Auswirkungen
2.1 Der BDI und die Veränderungen (?)
2.2 Der CBI und die Veränderungen (?)
2.3 Notwendige Veränderungen
3. BRD-GB im Vergleich
3.1 Die Verknüpfung mit der EU
3.2 Die Gemeinsamkeiten
3.3 Die Unterschiede
Zusammenfassung
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Einleitung
Im Kontext des Lobbying in der Europäischen Union (EU) werde ich die Europäisierungswirkung auf intermediäre Institutionen im Rahmen der Regionalpolitik der EU untersuchen. Dies geschieht am Beispiel von Interessengruppen aus Großbritannien (GB) und der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
Mein Augenmerk liegt auf dem Verhältnis von Interessenverbänden zu ihren Landesregierungen und zur EU. Stellvertretend für die jeweiligen Interessengruppen in GB und der BRD werde ich je eine Interessengruppen der Industrie untersuchen. Hierfür habe ich mich für die jeweiligen Arbeitgeberverbände, stellvertretend für alle ansässigen Interessenverbände, den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Confederation of British Industry (CBI), entschieden.
Begleitet wird diese Untersuchung von folgender Leitfrage: welche Wirkung hat die Regionalpolitik im Kontext der Europäisierung intermediärer Strukturen auf nationalstaatlicher Ebene?
Die Relevanz dieser Fragestellung ergibt sich durch zwei wesentliche Aspekte, zum einen theoretisch (wo wird die Macht ausgeübt) und zum anderen praktisch (wo muss ich meine Interessen anbringen und wie muss ich vorgehen), denn die zunehmende Vergemeinschaftung schränkt die staatliche Handlungsfähigkeit 1 ein. Kohler-Koch et al. (2004:229) wiesen darauf hin, dass es hier „(...) nicht mehr um die Einflussnahme partikularer gesellschaftlicher Interessen auf den das Gemeinwohl verkörpernden Staat, sondern um die Funktionsleistung von Verbänden für effizientes Regieren“ geht. Für die Beantwortung der Leitfrage werde ich zunächst die Interessenvermittlung in den betrachteten Ländern (GB und BRD) begutachten.
Der Durchführung dieser Untersuchung geht eine Operationalisierung der Arten der Interessenvermittlung voraus. Hierfür greife ich auf die in der Literatur gängige Typologie zurück, da wir hier einem Vertreter des Korporatismus und einen Vertreter des Pluralismus vor uns haben. Diese Entscheidung viel bedingt durch die hier vorherrschenden systemischen Gegensätze, denn mit Großbritannien betrachte ich einen pluralistischen Staat, der erst mit bzw. durch die Reformen der Regierung Thatcher wirklich pluralistisch wurde und vorher schwach korporatistisch (vgl. Cowles 2001:163) war, was sich durchaus als interessante Angelegenheit im Rahmen dieser Untersuchung entpuppen könnte. Die Wirkung der Europäisierung auf die betrachteten Systeme und des hiermit einhergehenden, notwendigen Wandels lässt sich daran erkennen, wie sich Gewichte zwischen Regierung, Verbänden und einzelnen Unternehmen verschieben.
1 speziell bei regulativen Politikfeldern
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Rainer Eising (2003:311) nennt „die Internationalisierung der Wirtschaft, die europäische Integration, technologischer Wandel und demographische Veränderungen ebenso wie der Wertewandel in der Gesellschaft“ als Faktoren vor denen die BRD sowie die EU und andere europäische Staaten derzeit stehen. Mit der europäischen Integration spricht er explizit den Part der Wandelungen an, der hier genauer betrachtet werde soll. Exemplarisch werde ich hierfür die o.g. Interessenverbände in den untersuchten Staaten begutachten. In anbetracht meiner Leitfrage möchte ich herausfinden, ob hier ein Misfit (formal und faktisch) vorliegt und sofern dies zu erkennen ist, den zugehörigen Grad zu bestimmen.
Für die Misfitbestimmung ist es zwingend erforderlich die Interessenvermittlung auf europäischer Ebene mit der auf Landesebene zu vergleichen, da die Bestimmung sonst nicht durchführbar wäre. Der bei einem Misfit notwendige Wandel wird in diesem Kontext analysiert, was zur Gestaltung des Analysedesigns führt.
Das Analysedesign ist top down angelegt, wobei die hierfür unentbehrlichen Variablen mit folgenden Aktionen belegt sind:
• unabhängige Variable: Strukturen der Interessenvermittlung auf EU-Ebene, abstrakt gesprochen: politics und polity (formelle und informelle Institutionen)
• abhängige Variable: innerstaatlicher/institutioneller Wandel
• intervenierende Variable: innerstaatliche Faktoren (nach Annahmen des Institutionalismus)
Die abhängige Variable wurde doppelt belegt, da die innerstaatliche Ausrichtung auf die institutionelle Ausrichtung (und umgekehrt) Auswirkungen haben kann. Für die Untersuchung ist es unabdingbar einen Betrachtungszeitraum zu benennen. T0 ist hier das Jahr 1995 und das t1 das Jahr 2005. Dies begründet sich zum einen mit einem großen, aussagekräftigen Zeitraum und zum anderen mit einem Ereignis in der EU, dem Beginn des TABD (Transatlantic Business Dialogue 2 ) 1995. Mit ihm geht eine Veränderung der Interessenvermittlung in der EU einher. Es erfolgt(e) eine Europäisierung der Wirtschaftsbeziehungen und somit eine Veränderung der Interessenvermittlung, was der Auslöser dieser Untersuchung ist und auch die Regionen innerhalb der EU tangiert. So bestehen neben Arbeitsbeziehungen der Interessengruppen zur EU-Kommission auch Beziehungen zu den jeweiligen Regierungen (vgl. Cowles 2001:150). In Anlehnung an Radaelli (2003) unterscheide ich die Europäisierungswirkung in horizontal, vertikal, adaptation und transformation. Der Grad des Wandels wird ermittelt und mit den Werten niedrig, mittel und hoch klassifiziert.
2 Der TABD ist das Element der Regierungs-Wirtschaftsbeziehungen auf der europäischen Ebene, die über die Grenzen der
EU hinausgehen. Signifikant ist hier die Fokussierung auf die Entwicklung von Positionen der EU gegenüber den USA, WTO
und OECD.
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En passant wird die gesamte Untersuchung neben der Leitfrage von einer Leithypothese begleitet die wie folgt lautet:
„Die Interessenvermittlung auf EU-Ebene ist vorwiegend pluralistisch strukturiert. Wenn ein Misfit besteht und die innerinstitutionellen Rahmenbedingungen zusätzlich Wandel begünstigen, ist eine konvergente Entwicklung der betrachteten Institutionen zu erwarten“. Für die beiden in dieser Arbeit betrachteten Interessengruppen verfolge ich neben der Leitfrage und Leithypothese zusätzlich je eine Hypothese:
„Für den BDI in einem tendenziell korporatistisches System ist aufgrund des Misfits zu erwarten, dass es eine Anpassung der Struktur der Interessenvertretung auf EU-Ebene gibt. Je tiefer diese Struktur verwurzelt ist und je mehr Ressourcen die unter Anpassungsdruck stehenden Akteure haben, desto geringer wird der Wandel ausfallen“. „Für den CBI ist kein oder nur ein geringer Wandel zu erwarten, da das pluralistische System der Interessenvermittlung in GB mit dem auf EU-Ebene weitgehend übereinstimmt“. In der Zusammenfassung werde ich dann aufdecken, ob sich die Hypothesen in Thesen wandeln konnten und wie stark das bzw. schwach das Misfit ausfällt. Wie erwartet erfolgte bei der Interessenvermittlung des BDI auf EU-Ebene ein mittelstarker Wandel in Form von Anpassung innerhalb der nationalen Pfadabhängigkeit und für den CBI ist kein nennenswerter Wandel festzustellen.
Dementsprechend können sich die oben genannten Hypothesen in tragfähige Thesen wandeln, aber hierzu mehr in den folgenden Punkten dieser Arbeit.
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1. Verbände in korporatistischen und pluralistischen Systemen
1.1 Verbände (BDI) im Korporatismus
Die Bundesrepublik Deutschland findet man in zahlreichen Werken, wie z.B. im Lexikon der Politik, als Beispiel für einen klassischen Vertreter für einen korporatistischen Staat (vgl. Schubert 1998:334ff.).
Gerade die BRD und mit ihr die ansässigen Interessengruppen müssen sich gegenwärtig einer Reihe strukturellen Herausforderungen stellen (vgl. Eising 2005:311). Diese liegen nach Eising in der Internationalisierung der Wirtschaft, der europäischen Integration, dem technologischen Wandel und demographischen Veränderungen sowie dem Wertewandel in der Gesellschaft (vgl. ebd.:311). Er führt weiter aus, dass die Europäisierung der Interessenvermittlung vor allem die Struktur der Verbände, die Legitimität und Praxis der Beteiligung von Interessenorganisationen an Politikformulierung und -umsetzung sowie die Merkmale der einzelnen Interessengruppen, insbesondere ihre Organisation, Funktionen, Strategien und Positionen im Verbandsgefüge betrifft und sich daher als Fallstudie gut eignet, zumal es zahlreiche konkurrierende Studien zur Europäisierung gab (vgl. ebd.:311). Viele der nationalen Verbände in der BRD haben sich in den vergangenen Dekaden EU-Verbänden angeschlossen. So gehört z.B. der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) an und die Vertreter der Arbeitgeber wie der CBI und BDI gehören auf europäischer Ebene der Union of Industrial and Employers` Confederations (UNICE 3 ) an; bei Parteien wie z.B. die Grünen gibt es die European Greens und auf der Seite der Sozialdemokratie gibt es die Sozialdemokratische Partei Europas, die SPE.
Welche Interessenverteilung können wir nun in der BRD beobachten? In Deutschland liegt der Anteil der Wirtschaftsinteressen bei 74 Prozent und der der nicht-wirtschaftlichen Interessen bei 19 Prozent (vgl. Sebaldt 1997 in Eising 2005:318).
Der Anteil der Wirtschaftsinteressen ist schon allein rein quantitativ nicht unerheblich, denn hier kommt noch die Relevanz der Wirtschaft als eine notwendige Lebensgrundlage von der neben den Unternehmen alle Bürgerinnen und Bürger der BRD partizipieren können. Dies begründet die Notwendigkeit der Interessenvermittlung durch Vertreter der Wirtschaft an die eigene Regierung und die EU. Hier treten unter anderem Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in Aktion, wobei hier nur die Vermittlung von Arbeitgeberinteressen durch den Dachverband der Industrie, dem BDI, betrachtet wird. Im Gegensatz zum CBI, was unter 1.2 noch genauer geprüft wird, hat der BDI eine sehr enge Beziehung zur deutschen Regierung, denn die korporatistische Tradition in
3 der UNICE hat wie der EGB haben ein geringeres Budget als bspw. ihre deutschen Mitgliedsverbände (vgl.
Kohler-Koch et al. 2004:232)
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Deutschland bewirkt eine äquivalente Ausrichtung des Staates mit den organisierten Interessen und dem Konterpart des BDI, dem DGB (vgl. Cowles 2001:165). Dies kann selbstverständlich ebenso in umgekehrter Interessenlage erfolgen. In diesem Zusammenhang muss man klar sagen, dass der BDI keine desinteressierte Lobbygruppe ist, sondern ein ökonomisch-strategischer Akteur in mitten des Staates (vgl. ebd.:165). Cowles weist ausdrücklich daraufhin, dass es sich beim BDI nicht um eine „pressure group“ im traditionellen pluralistischen Sinne handelt sondern vielmehr um eine Institution, die der Staat und die den Staat konsultiert um eine allgemeinverbindliche Basis für die Entwicklung und Umsetzung von Politikfeldern zu erlangen (vgl. ebd.:165). Diese Ausführungen decken sich mit der Definition korporatistischer Systeme im Lexikon der Politik: „Einbindung der wichtigsten Interessengruppen sowohl bei der Formulierung politischer Ziele als auch bei den Entscheidungen darüber und der Erfüllung staatlicher Aufgaben und Leistungen“ (Schubert 1998:334).
Hiermit verdeutlicht sich die Herangehensweise für die Umsetzung von Inhalten und des Einbringens von Interessen in korporatistischen Systemen, hier der BRD. Man erkennt hier, wie bereits erwähnt, sehr deutlich den hohen Bedarf an der Vermittlung von wirtschaftlichen Interessen innerhalb der BRD, welcher viel höher ist als der von nichtwirtschaftlichen Interessen.
Die Mitgliedschaft der BRD in der EU und die damit einhergehende Europäisierung der Wirtschaftsbeziehungen zwingt den BDI förmlich sich auch auf europäischer Ebene aktiv um die Vermittlung seiner Interessen zu kümmern. Dies muss, je nach Thema ggf. parallel zu der Interessenvermittlung auf Landesebene geschehen, da die BRD auf EU-Ebene mit Mitgliedern in der EU-Kommission ebenfalls dort vertreten ist. Ferner müssen die Interessen des BDI gegenüber dem Bundestagsabgeordneten sowie den Abgeordneten des EU-Parlaments vermittelt werden.
Institutionelle Beziehungen können nach Cowles in zwei Dimensionen 4 unterteilt werden:
a) die Verhandlungsbeziehungen zwischen der Regierung und den industriellen Vereinigungen sowie
b) die Annahme oder Voraussetzung eines autoritären Charakters des Verbandes gegenüber seinen Mitgliedern (vgl. Cowles 2001:166).
Diese Dimensionen sind selbstverständlich nicht nur als gegeben zu akzeptieren und Maria Green Cowles fragt bei der ersten Dimension wie exklusiv die Verhandlungsbeziehungen für den Verband, die Regierung und die hiermit verbundenen gemeinsamen Wirtschaftsinteressen sind (vgl. ebd.:166). Bei der zweiten Dimension stellt sie die Frage nach dem Grad der Organisation des Verbandes der mit der Regierung verhandelt und dessen Wahrnehmung als „Stimme“ der Wirtschaftsinteressen im Kontext der gemeinsamen
4 die sie selbst kritisch hinterfragt
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Arbeit zitieren:
Diplom Politologe Tim Pommeränig, 2006, Europäisierungsprozesse am Beispiel von intermediären Institutionen - dem BDI und CBI -, München, GRIN Verlag GmbH
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