Inhaltsverzeichnis
Einleitung 3
Hauptteil: „Das Problem der Willensfreiheit“ 5
1. Inhaltliche Wiedergabe ausgewählter Textabschnitte 5
1.1 Willensfreiheit und der Begriff der Person 5
1.2 Drei Konzepte freien Handelns 8
2. Analyse und Interpretation der Textabschnitte 11
2.1 Die inhaltlichen Schwerpunkte Frankfurts Theorie 11
2.2 Die neurobiologische Kritik an der Willensfreiheit an zwei Beispielen 13
a) Gerhard Roth 13
b) John R. Searle 15
Eigenanalyse und Wertung des Gesamtproblems 17
Literaturverzeichnis 19
2
Einleitung
Der Begriff Wille steht im Mittelpunkt jeder Handlungs- oder Entscheidungstheorie, insbesondere jeder Ethik oder Moraltheorie. Nichts symbolisiert die Freiheit des menschlichen Individuums besser als die Freiheit des eigenen Willens. Dabei scheint jeder Angriff auf die Willensfreiheit „die Fundamente menschlicher Entscheidungsfähigkeit und moralischen Selbstverständnisses anzutasten und einen damit unverträglichen Determinismus zur Folge zu haben.“ 1 Doch gerade zum Ende des 20. bzw. zu Beginn des 21. Jahrhunderts wird der Begriff der Willensfreiheit immer mehr angezweifelt. Die wissenschaftlichen Gegenstimmen zum freien Willen kommen dabei aber mehrheitlich nicht aus dem Bereich der wissenschaftlichen Philosophie, der Ethik oder der Theologie, sondern vor allem aus dem Bereich der Naturwissenschaften (speziell der Neurobiologie). Zu dieser aktuellen Debatte fand im Januar 2005 ein in Frankfurt/Main tagendes Philosophie-Symposium mit dem Titel „Das Gehirn und seine Freiheit - wird Ethik durch Hirnphysiologie überflüssig?“ statt. Vertreter dieses Treffens waren u.a. der an der Uni Bremen arbeitende Hirnforscher Gerhard Roth, der Philosoph Klaus-Jürgen Grün (Organisator des Symposiums) und der Philosoph Marcus Willaschek. Roths populäre These lautet: ‚Bevor uns etwas bewusst wird, ist längst eine Entscheidung im Unterbewusstsein gefallen.’ 2 Damit widerspricht er jeglicher absoluten menschlichen Handlungsfreiheit. Immerhin waren sich Hirnforscher und Philosophen, trotz heftiger Divergenzen darüber einig, dass der freie Wille an bestimmte Hirnfunktionen gekoppelt sei. Marcus Willaschek plädierte dabei schlichtend für eine neue Sichtweise der Willensfreiheit, indem man „nicht leichtfertig verschiedene Zusammenhänge - Naturwissenschaften und ethische Kategorien - miteinander vermischen“ 3 dürfe. Denn die Willensfreiheit naturwissenschaftlich zu verneinen, bedeute ja nicht, das alte Konzept der moralischen Verantwortung zu leugnen. Die Hausarbeit hat es sich zur Aufgabe gemacht, anhand von Harry G. Frankfurts Konzeption einer Theorie zum freien Willen, eine philosophische Interpretation des Problems anzubieten. Im ersten Teil der Arbeit werden Harry G. Frankfurts Überlegungen anhand der Texte „Willensfreiheit und der Begriff der Person“ bzw. „Drei Konzepte freien Handelns“ aus seinem Buch „Freiheit und Selbstbestimmung“ inhaltlich wiedergegeben. Im zweiten Teil werden diese ausgewählten Textabschnitte hinsichtlich ihrer inhaltlichen Schwerpunkte analysiert und interpretiert. Darüber hinaus soll im zweiten Teil aber auch auf die Gegenargumente zur Wil- 1 SCHÖPF,Alfred, Art. Wille, in: Handbuch der philosophischen Grundbegriffe Bd. 6 Transzendenz-Zweck,
1974, S. 1702.
2 Globus, Nicht anders können, in: TA (Thüringer Allgemeine), 24. Januar 2005.
3 Ebd.
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lensfreiheit von Seiten Gerhard Roths bzw. John R. Earles aus dem Bereich der Neurobiologie eingegangen werden. Einschränkend muss jedoch gesagt werden, dass diese Arbeit zum Thema Willensfreiheit in gewisser Weise unvollständig bleibt, da allein schon die Vorstellung weiterer philosophischer Standpunkte (z.B. Immanuel Kants Theorie des menschlichen Willens) den Rahmen einer Proseminararbeit sprengen würde. Die Arbeit wird mit einer abschließenden Eigenanalyse beendet, die eine Wertung meinerseits beinhaltet.
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Hauptteil: „Das Problem der Willensfreiheit“
1. Inhaltliche Wiedergabe ausgewählter Textabschnitte
1.1 Willensfreiheit und der Begriff der Person 4
Bei der Erklärung des Begriffs einer Person hält sich Frankfurt zunächst an die Definition von P.F. Strawson, d.h. eine Person ist ein Typ von Entitäten, dem Bewusstseinszustände, als auch Körpereigenschaften auf ein Individuum zugleich zugeschrieben werden können. Allerdings bemerkt er, dass es kein gebräuchliches Wort gibt, das die Art von Entitäten hinreichend definiert. Eine Person im Sinne des Wortes ist der Singular zum Begriff Menschen, also die Zugehörigkeit zu einer biologischen Spezies. Eine Person im philosophischen Sinne umfasst aber vielmehr, nämlich alle Attribute, die Gegenstand sind, wenn es darum geht, uns selbst als Menschen zu begreifen. Und eben diese Attribute sind die Quelle all dessen, was wir in unserem Leben als das wichtigste bzw. als das am schwersten zu verstehende halten. Der Begriff von uns selbst als Personen darf nicht notwendig artspezifisch verstanden werden. Der wesentliche Unterschied zwischen Personen und anderen Kreaturen liegt in der Struktur des Willens einer Person. Wünsche und Motive haben zwar alle Mitglieder einer Art, aber nur Menschen sind dazu fähig, Wünsche zweiter Stufe zu bilden. Tiere dagegen können zwar Wünsche erster Stufe bilden, sie sind aber im Gegensatz zum Menschen nicht dazu fähig, sich reflektierend selbst zu bewerten und somit Wünsche zweiter Stufe zu bilden. Die Worte „mögen/wünschen“ sind begrifflich nur schwer fassbar. Ein Satz der Form „A möchte Xen“ deckt laut Frankfurt beispielsweise einen großen Bereich verschiedener Möglichkeiten ab. Eine Unterscheidung zwischen Wünschen erster bzw. zweiter Stufe ist dabei nur schwer möglich, da diese Wünsche bewusst, unbewusst oder irrtümlich sein können. Im Falle des Satzes „A möchte Xen“ (Wunsch erster Ordnung) lässt sich, für sich allein genommen, nicht zeigen, wie stark A’s Wunsch zu Xen ist. Es spielt dabei keine Rolle, was A wirklich tut oder plant zu tun , um Xen zu haben oder warum A Xen haben möchte. Nur wenn der Satz auf eine zweite Art und auf das Wort „Wille“ im besonderen Sinne gebraucht wird, dann beschreibt der Satz A’s Willen.
Der Wille ist nach Frankfurts Definition der Wunsch oder die Wünsche, die jemanden zu Handlungen bewegen, die man auch tatsächlich ausführt (oder ausführen würde, wenn man
4 Vgl. FRANKFURT, Harry G./BETZLER, Monika [Hrsg.], Freiheit und Selbstbestimmung: ausgewählte Texte, Berlin, 2001, S. 65-83.
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Klaus Genschmar, 2005, Das Problem der Willensfreiheit, Munich, GRIN Publishing GmbH
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