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INHALTSVERZEICHNIS
A. EINLEITUNG
B. HINTERGRUND C. DER AKTIONSPLAN DER EUROPÄISCHEN
KOMMISSION VOM 21. MAI 2003
1.UMFANG UND REICHWEITE DER MAßNAHMEN
2. CORPORATE GOVERNANCE UND ANDERE
MAßNAHMEN
3. KAPITALERHALTUNG UND KAPITALÄNDERUNG
4. UNTERNEHMENSGRUPPEN UND UNTERNEHMSPYRAMIDEN
5. UNTERNEHMENSUMSTRUKTURIERUNG
UND UNTERNEHMENSMOBILITÄT
6. DIE EUROPÄISCHE PRIVATGESELLSCHAFT UND
ANDERE EU-UNTERNEHMENSRECHTSFORMEN
D. DIE MAßNAHMEN DES AKTIONSPLAN ZUR
CORPORATE GOVERNANCE
1. ÜBERBLICK ÜBER DIE MAßNAHMEN
2. DIE EMPFEHLUNG DER EUROPÄISCHEN
KOMMISSION MITGLIEDERN DER UNTERNEHMSLEITUNG BÖRSENNOTIERTER GESELLSCHAFTEN
3. DIE EMPFEHLUNG ZU DEN AUFGABEN DER NICHT
GESCHÄFTSFÜHRENDEN DIREKTOREN ,
AUFSICHTSRATSMITGLIEDER AUSSCHÜSSEN DES AUFSICHTSRATS
4. AUSWIRKUNGEN VON ENTSCHEIDUNGEN DES
EUGH AUF DIE CORPORATE GOVERNANCE
E. FAZIT
3
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AG Aktiensgesellschaft
AktG Aktiengesetz
Art. Artikel
Aufl. Auflage
bzw. beziehungsweise
DB Der Betrieb (Zeitschrift)
DGB Deutscher Gewerkschaftsbund
et seq. et sequens (and the following one
or ones)
EU Europäische Union
EuGH Der Europäische Gerichthof
http hyper text transfer protocal
HV Hauptversammlung
IAS International Accounting Standard
IFRS International Financial Reporting
Standards
Nr. Nummer
NZG neue Zeitschrift für
Gesellschaftsrecht
pdf porable document format
S. Seite
SLIM Simpler Legislation for the Internal
Market
sog. sogenannte/er/es
u.a. unter anderem
u.s.w. und so weiter
v. von
Vgl. vergleiche
www. world wide web
ZGR Zeitschrift für Unternehmensrecht
und Gesellschaftsrecht
ZIP Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
4
A. EINLEITUNG
In den letzten Jahren kam es vermehrt zu Bilanzskandalen börsennotierter Unternehmen die, Anlegern viel Geld und die Unternehmen selber erheblichen Vertrauensverlust eingebracht haben. Als Gegenmaßnahme will man Transparenz Anlegerschutz und Vertrauen strärken. Deshalb hat die EU- Kommission am 21. Mai 2003 einen Plan zur Moderniesierung des Europäichen Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union vorgelegt (im folgenden EU-Aktionsplan genannt). 1
Dieser Eu-Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrecht und Verbesserung der Corporate Governance hat die Form eines Communiques an das Europäische Parlament und den Europäischen Rat als Antwort der Europäischen Kommission auf den Bericht der hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht unter dem Vorsitz von Jaap Winter vom 4. November 2002. 2 Der Bericht ist das Ergebnis einer Untersuchung von Gesellschaftsrechtsexperten aus verschieden europäischen Ländern unter dem Vorsitz von Jaap Winter betreffend die Bewertung der Corporate Governance bei Unternehmen in der EU und die Modernisierung des Europäischen Gesellschaftrechts.
Die Zielsetzungen des Eu-Aktionsplans ist Folgen: Einerseits ist die Stärkung der Aktionärsrechte. Andererseits ist die Erleichterung grenzüberschreitender Unternehmensgründungen
1
Europäische Kommission, Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament, Moderniesierung des
Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union –
Aktionsplan v. 21.5.2003,
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2003/com2003_0284de01.pdf
2 Bericht der hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts über moderne
gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingung in Eurpa v. 4.11.2002,
http://ec.europa.eu/internal_market/company/docs/modern/report_de.pdf
5
und Umstrukturierungen. Daneben soll bei der anstehenden Vergrößerung der EU ein vergleichbarer Standard der Kapitalmärkte gewährleistet werden.
Nachfolgend wird zunächst ein Überblick über den Hintergrund des Aktionsplans in der Perspektive vorbereitet, betrachten der Liste des Aktionsplans auf Themen anders als Corporate Governance. Dann werden die zehn zur Corporate Governance geplanten Maßnahmen erläutert; dabei ist besonders auf die zwei Empfehlungen der Kommission über Vorstands- und Aufsichtsratvergütung und über unabhängige Aufsichtsratsmitglieder einzugehen.
B. HINTERGRUND
Die Geschichte und der Hintergrund des Aktionsplans der EU- Kommission ist maßgeblich geprägt von dem Bericht der hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht unter dem Vorsitz von Jaap Winter vom 4. November 2002. Auf diesen Bericht hat der am 21. Mai 2003 von der Europäischen Kommission ,,Aktionsplan zur Moderniesierung des Gesellschaftsrecht und zur Verbesserung der Corporate Governance” in der Eu-Kommission vorgelegt. Hinzu kommt die ebenfalls 21. Mai 2003 verabschiedete Kommissionmitteilung zur ,,Stärkung der EU- Abschlussprüfung”.
Mit der offizeillen Aktionsliste kann man auf einen Blick die Pläne der Europäischen Kommission für die folgenden Jahren sehen. 3 Der Eu-Aktionsplan enthält die folgenden Prioritäten, und zwar; die kurzfristige, 2003-2005; mittelfristige, 2006- 2008; und langfristige, ab 2009
3
Eine Übersicht der geplanten Maßnahmen sowie der bestehenden und vorgeschlagenen Regelungen findet sich in den Anhängen 1 und 2.
6
Die Maßnahmen betreffen:
1. die Corporate Governance;
2. Kapitalerhaltung und Kapitaländerung;
3. Unternehmensgruppen und –pyramiden;
4. Unternehmensumstrukturierung und –mobilität;
5. die Europäische Privatgesellschaften und andere EU-
Unternehmensrechtsformen.
Das Hauptinteresse der Kommission ist zweifellos Corporate Governance. Aber die anderen Maßnahmen sind auch wichtig und nicht weniger umstritten.
Die wichtigsten Zielsetzungen des Aktionsplans bestehen in der Stärkung der Aktionärechte und des Schutzes Dritter, wobei zwischen den verschiedenen Unternehmenskategorien zu unterscheiden ist, und in der Förderung von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unter besonderer Berücksichtigung einiger grenzübergreifender Fragen. Man kann das eine nicht ohne das andere erreichen;
Frits Bolkerstein hat gesagt (Binnenmarkt-Beauftragter):
“Company Law and corporate Governance are right at the heart of the political agenda, on both sides of the Atlantic. That’s because economies only work if companies are run efficiently and transparently. We have seen vividly what happens if they are not: investment and jobs will be lost; and in the worst cases, of which there are too many, shareholders, employees, creditors and the public are ripped off. Prompt action is needed to ensure sustainable public confidence in financial markets”. 4
Das ist nicht nur eine politische Aussage. Die hochrangigen Gruppe von Experten auf dem Gebiet des Gesellschaftsrecht hat
4 Ferrarini G. , Reforming Company and Takeover Law in Europe , Oxford 2004 , loc. Cit. (N.4), p.3.
7
die gleiche Meinung. In der Tat ist das Vertrauen der Investoren ein Schlüsselkonzept des europäischen Finanz- und Gesellschaftsrechts. 5 Das Problem mit Vertrauen ist, dass es ein ziemlich loses Konzept ist.
C. Der Aktionsplan der Europäischen Kommission vom 21. Mai 2003 : Inhalt und Aufnahme
1. Umfang und Reichweite der Maßnahmen
Der Aktionsplan über Gesellschaftsrecht und Corporate Governance listet 24 Maßnahmen auf, davon 17 Legislativmaßnahmen (Richtlinien) und 7 sonstige Maßnahmen. 6 Diese sind sehr komprimiert um eine große Zahl von Legislativinitiativen zu vermeiden. 7 Diese Gesamtpaket tritt an die Stelle vielfältiger Richtlinienvorschläge und – überlegungen.
2. Corporate Governance und andere Maßnahmen
Die Eu-Kommission hat die Maßnahmen nach klaren Prioritäten in drei Kategorien unterteilt, in kurzfristige Maßnahmen, die bis 2005 , in mittelfristige (2006 bis 2008) und in langfristige (ab 2009) 8 umgesetzt werden müssen.
Diese Maßnahmen verteilen sich auf zwei große Maßnahmenbündel: 9 die Corporate Governance und die übrigen Maßnahmen. Für die Kommission steht offenbar die Corporate Governance mit zehn konkreten Maßnahmen.
5 Hopt, K. , European Company Law and Corporate Governance: Where Does the Action Plan of the European Commission Lead? (2005), 3.
6 Stellungnahme des DGB zum ,,Aktionsplan de EU-Kommission über die Moderniesierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance,, ,2003, 3. 7 Aktionsplan, Anhang 1, S.8 8 Siehe dazu Anhang 1 zum Aktionsplan 9 Hopt K., ZIP, Europäisches Gesellschaftsrecht und deutsche Unternehmensverfassung Aktionsplan und Interdependenzen (2005), 463.
8
Die übrigen Maßnahmen der Kommission sind Folgen ; Kapitalerhaltung und Kapitaländerung ; Unternehmensgruppen und Unternehmenspyramiden ; Unternehmensumstrukturierung und Unternehmensmobilität ; und die Europäische Privatgesellschaft nebst der Europäischen Genossenschaft und anderen EU-Rechtsformen für Unternehmen einschließlich verbesserter Offenlegung für nationale Unternehmensrechtsformen.
3. Kapitalerhaltung und Kapitaländerung
Die Kommission will im Hinblick auf mögliche Änderungen bei den Grundsätzen der Kapitalhaltung von Geselllschaften mit beschränkter Haftung eine Studie zur Moderniesierung der zweite Gesellschaftsrecht-Richtlinie in Auftrag geben. Die SLIM-Vorschläge 10 soll die 2.Gesellschaftsrechts-Richtlinie zur Kapitaleraufbringung und Kapitalerhaltung modernisiert werden.
Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass eine Vereinfachung der zweiten Richtlinie von 1976 über die Gründung von Aktiengesellschaften, den Erhalt und die Änderung ihres Kapitals die Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen würden, ohne den Aktionärs- und Gläubigerschutz zu verringern. Die SLIM- Gruppe hat im Jahr 1999 unter der Leistung des Belgiers Eddy Wymeersch dazu eine Reihe von Vereinfachungen empfohlen. 11
10
Empfehlung der Arbeitsgruppe zur Vereinfachung des Gesellschaftsrecht bezüglich der Vereinfachung
der 1. und 2. Gesellschaftsrecht-Richtlinie,
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/rpt/2000/com2000_0056de01.pdf
11 SLIM, Bericht der Europäischen Kommission v. 4.2.2002, Kom (2000) 56 endg. Anhang 1
Empfehlungen Gesellschaftsrecht.,
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/rpt/2000/com2000_0056de01.pdf
Quote paper:
Rungnapha Angamnuaysiri, 2006, Der Company Law Action Plan der EU-Kommission, Munich, GRIN Publishing GmbH
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