II
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Abbildung 1: Hierarchischer Aufbau von IAS
Abbildung 2: Struktur des Frameworks
Abbildung 3: Unterprinzipien der Zuverlässigkeit
Abbildung 4: Bestandteile der Underlying Assumptions
Abbildung 5: Vergleich 3 Möglichkeiten der Gestaltung
III
B Abkürzungsverzeichnis
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1
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Die globale Ausrichtung vieler Industrieunternehmen führt zu einem erhöhten Bedarf an Kapital, der durch Ausweitung der Produktions- und Absatzmärkte entsteht. Gerade in Europa wird deutlich, dass dieser Kapitalbedarf nur an den weltweiten Kapitalmärkten befriedigt werden kann. Die Zulassung an den internationalen Kapitalmärkten erfordert meist eine Anpassung der Jahresabschlüsse und Veröffentlichung von Zusatzinformationen des externen Rechnungswesens. Um potentielle Investoren und Anleger, die ebenfalls international tätig sind, zu gewinnen, wird eine best- 1 mögliche Vergleichbarkeit der verschiedenen Anlagemöglichkeiten gewünscht.
Diese Entwicklung führte daher in den letzten Jahren zu einer Harmonisierungsbestrebung im Rechnungswesen, die von verschiedenen Organisationen, z. B. der Europäischen Kommission, vorangetrieben wurde. Beispielsweise wurde von ihr vorgeschlagen ab 2005 börsennotierte Unternehmen der EU-Mitgliedsstaaten zu verpflichten, ihren Konzernabschluss nach IAS vorzulegen. Darüber hinaus bleibt es den Mitgliedsstaaten vorbehalten, den nicht börsennotierten Unternehmen die IAS vorzuschreiben oder auch nicht. Dies führt auch zu einem Wahlrecht den Einzelabschluss der Unternehmen, die Anwendung der angenommenen IAS vorzuschreiben 2 oder zu gestatten. Das Europäische Parlament stimmte dem Vorschlag zu. Deutsche Unternehmen, die in den USA gelistet sind müssen bis 2007 umstellen. Im Hinblick auf eine mögliche Anerkennung der IAS auf Einzelabschlussebene, bedarf es der näheren Betrachtung des Maßgeblichkeitsprinzips nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG.
Des Weiteren müssen deutsche Unternehmen, sich näher mit der Internationalen Rechnungslegung vertraut machen, da es für Unternehmen, die sich am „Neuen Markt“ listen lassen, verpflichtend ist, einen Abschluss nicht nur nach dem HGB, sondern auch auf Basis der US-GAAP oder den IAS vorzulegen, wobei eine Überlei- 3 tungsrechnung akzeptiert wird.
Der Gesetzgeber hat dem Trend zur Internationalen Bilanzierung Rechnung getragen und das Kapitalaufnahme-Erleichterungsgesetz am 20.04.98 verab-schiedet. Verankert ist es in dem neuen § 292a HGB. Börsennotierten Gesellschaften ist demnach unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ihre Konzernabschlüsse nur
1 Vgl. Buch-Kremin, B., Internationale Rechnungslegung (2001), S. 1
2 Vgl. http:// www.europa.eu.int./eur-lex/de/com/dat/2001/de_501PC0080.html Zugriff: 12.04.02
3 Vgl. Lüdenbach, N., International Accounting Standards (2001), S.19
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nach international anerkannten Rechnungslegungs-Vorschriften aufzustellen. Bisher war die zusätzliche Erstellung und Veröffentlichung eines Konzernabschlusses nach den Regeln des HGB Pflicht. Dieser Vorschlag ist allerdings bis 31.12.2004 befristet.
Trotz der ähnlichen Philosophie der US-GAAP und IAS, werden nur Unternehmen an der NYSE (New York Stock Exchange) gelistet, die einen Abschluss nach den US-GAAP, den amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften, vorlegen. Die von europäischer Seite entwickelten IAS sind bis dato an der NYSE nicht anerkannt. Hier ist allerdings eine Debatte im Gange, dass die US-Amerikanische Börsenbehörde SEC bald die IAS als Zugangsvoraussetzung für ausländische Unternehmen 4 akzeptiere.
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Basis für die IAS stellt das IASC (gegründet 1973) dar. Es handelt sich dabei um eine unabhängige privatwirtschaftliche Organisation (ab dem Jahr 2001 nach Umstrukturierung IASB genannt), deren finanzielle Basis auf Spenden und Beitrage der Mitglieder fußt (Mitgliederstand 2001 ca. 153 Berufsorganisationen aus über 112 Ländern). Gründungsmitglieder sind u.a. Deutschland, Großbritannien, Australien.
Wesentliches Ziel ist es, eine Einheitlichkeit in den weltweit von Unternehmen und anderen Organisationen bei Jahresabschlüssen benutzten Rechnungslegungs- 5 grundsätzen zu erreichen.
Dem IASB, obliegt die Verabschiedung der Standards und Interpretationen und 6 pflegt Kontakte zu nationalen Rechnungslegungsinstitutionen. Bisher wurden 41
IAS und ein sog. „Framework for the Preparation und Presentation of Financial Statements“ verabschiedet. Als Mitglied des IOSCO versucht die IASB die IAS ebenso an den US-Amerikanischen Börsenmärkten anerkennen zu lassen. Sollten die IAS an den US-amerikanischen Börsenmärkten anerkannt werden, besteht wenigs- 7 tens theoretisch über das IASC einen Einflussmöglichkeit durch deutsche Vertreter. Bei den US-GAAP besteht kein Einfluss z. B. von europäischer Seite, da es sich um
4 Vgl. Buch-Kremin, B., Internationale Rechnungslegung (2001), S. 5
5 vgl. Born, Rechnungslegung International (1999), S. 37
6 vgl. Förschle/Holland/Kroner, Internationale Rechnungslegung: US-GAAP, HGB und IAS, 2001, S. 100 f.
7 vgl. Hladik, I., Internationale Rechnungslegung nach HGB, US-GAAP und IAS, 2000, S. 322
Arbeit zitieren:
Hubert Pickl, 2002, Internationalisierung der Rechnungslegung, München, GRIN Verlag GmbH
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