„Bald nachher war die Konfirmation. Es wurde nun alles anders. Die Kindheit fiel um mich her wie Trümmer. Die Eltern sahen mich mit einer gewissen Verlegenheit an. Die Schwestern waren mir ganz fremd geworden. Eine Ernüchterung verfälschte und verblasste mir die gewohnten Gefühle und Freuden, der Garten war ohne Duft, der Wald lockte nicht, die Welt stand um mich her wie ein Ausverkauf alter Sachen, fad und reizlos, die Bücher waren Papier, die Musik war ein Geräusch. So fällt um einen herbstlichen Baum her das Laub, er fühlt es nicht, Regen rinnt an ihm herab, oder Sonne, oder Frost, und in ihm zieht das Leben sich langsam ins Engste und Innerste zurück. Er stirbt nicht. Er wartet.“ 1
Was hier in der etwas verklärte Sicht als Rückschau eines Schriftstellers, Hermann Hesse, wiedergegeben ist, deutet auf einen außergewöhnlichen Moment im Leben des literarischen Ich hin.
Es geht dabei um die Konfirmation, die „feierliche Bestätigung (mit Einsegnung) des Taufbunds durch die Katechumenen (Konfirmanden) vor dem ersten Genuß des heiligen Abendmahls“, soweit jedenfalls die kirchliche Definition. Insofern als es sich um eine Kupplung handelt kann ganz rationalistisch von einem Akt kirchlichen Managements die Rede sein. Erkennbar ist eine Struktur geschaffen worden, welche den Menschen, zumal in seinen frühen Jahren, einbindet in das religiöses System der Kirche.
Die Konfirmation ist ein Kind der Reformation, nach deren Greifen erstere bereits 1939 in der Ziegenhainer Zuchtordnung und 1540 in der Kasseler Kirchenordnung erwähnt ist. Allerdings handelt es sich hierbei um lokale Alleingänge, die flächendeckende Einführung der Konfirmation findet erst im frühen 18. Jahrhundert statt. Im Herzogtum Württemberg, wo sie 1722 eingeführt wurde, war noch in der Kirchenordnung von 1559 zu lesen: „Es ist erschröckenlich und unverschempt, daß die Confirmation an Wuerde die Taufe übersteigen soll. 2 “ Die Konfirmation stellte einen Kompromiss der protestantischen Kirchen dar.
1 Hesse: Demian. 1925.
2 Württembergische Grosse Kirchenverordnung von 1559
2
„Die Konfliktbögen (...) spannten sich im wesentlichen zwischen der Ablehnung des alten Sakraments Firmung und der Unterweisung, Abwehr radikaler täuferischer Vorstellungen zum einen (...) zwischen priesterlicher Weihe und gründlicher Katechese, mit abschließender Prüfung als Admissio zum Abendmahl zum anderen“ 3 Das Ergebnis war eine Intensivierung des Katechismusunterrichts, die Einführung einer öffentlichen Prüfung zu standardisierten Terminen (1-2 mal jährlich) im Alter von 14 Jahren. In den Anfängen wurden Landkinder im Allgemeinen früher konfirmiert weil der Arbeitseinsatz am Hof und auf den Feldern immer ganze Arbeitskräfte benötigte. Hieraus kann abgeleitet werden, daß Konfirmation zumindest in früherer Zeit, als sie zum Schulende stattfand, als Bescheinigung der Arbeitstüchtigkeit und des nicht-mehr-Kind-Seins galt. Daß hierbei gleichzeitig sozial selektiert wurde macht folgender Nachtrag zu einem Spezialerlass der Kirchenordnung von 825 deutlich:
„Die stummen und simplen Kinder, weil es ihnen an der nötigen Selbstprüfun mangelt, folglich eines solchen Confirmationsactus nicht fähig seien, sollen nicht admittiert werden 4 .
Die Kirche weigerte sich lange Zeit sogar, anderweitig begabte Kinder, z.B. geistesschwache, zur Konfirmation zuzulassen, sie würden den Actus entweihen, hieß es, und seinen nicht fähig die notwendigsten Begriffe des Christenthums zu erlernen und aufzusagen. Mit dieser Regel stellt die Kirche, auch die protestantische, schon zu einem früheren Zeitpunkt ihr Bemühen umd Heilsgewinnung und Gnadengabe in Frage. Stattdessen mutet diese Frage mehr machtpolitischer gesellschaftlicher Selektion als christlich-integrativer Humanität an. Der konzeptionelle Dreischritt war und ist der Konfirmationsordnung gemeinsam. Auf die Glaubensprüfung folgt die Tauferneuerung, gefolgt vom Segen durch Handauflegen bei den Knieenden. (Sakrale Komponente) Die Abhaltung des Konfirmationsfestes an nur wenigen, bestimmten Terminen wurde u.a. begründet mit der „größeren Solemnität und Impression des Actus wegen“ 5 . Hier kommt, nach der sozialen, die liturgisch-rituelle Komponente ins Spiel.
3 Scharfe, Martin. S.172
4 Spec Script. Nähere bestimmung der Konfirmationsgesetze. Vom 19. März 1723.
5 Handbuch für den Praktischen Kirchendienst in der evang. Kirche Württembergs. Stuttgart 1890, S. 91 - 109
3
„Das Wechselspiel von Frage und Antwort muß klappen, muß funktionieren. Die Antworten kommen laut und deutlich, auf den Stimulus des Geistlichen eindrucksvoll im Chor von Mädchen- und Bubenstimmen (letztere durch den Stimmbruch eigenartig tönend), in merkwürdiger Skandierung der Text zwischen Atem- und Sprechpausen rhythmisierend. es gibt, da die Konzentration ganz auf den perfekten Vollzug des Reglements gerichtet ist, in protestantischen Kirchen kaum ein eindrücklicheres, ein sinnlicheres Ritual als dieses.“ 6 Eindrucksvoll ist auch das mit der Konfirmation verbundene Schenken. Wenn heute von der Konsumgröße Jugend gesprochen wird, ist der Konfirmation gewiß die endgültige Konsumbefähigung eines Teils der Jugend zuzuschreiben. Der erste Anzug, die erste teure Uhr, das Festessen, der Phototermin, das Geschäftsvolumen der Festivitäten und Geschenke ist nur schwer zu unterschätzen. Ein entscheidenderes Argument für die kulturzäsurähnliche Bedeutung der Konfirmation ist eng mit der durch finanzielle Emanzipierung ermögliche Selbstwerdung verbunden. Es ist die Anerkennung der Fähigkeit, eigene Lebensplanung zu betreiben und selbst über materielle Entscheidungen bestimmen zu dürfen. Scharfe weist neben der geschilderten Entkupplung von Kindheit noch auf die von Religion hin und sieht „die Freude über den Abschied von der in engen, muffigen, knarrenden Schul- und Kirchenbänken aufgezwungene Ideologie“ 7 als die eigentliche Bedeutung des Kirchenfestes hin.
„Indem ich der Konfirmation entgegensah, die uns als feierliche Aufnahme in die Gemeinschaft der Kirche erklärt wurde, drängte sich mir unabweislich der Gedanke auf, daß für mich der Wert dieser etwa halbjährigen Religionsunterweisung nicht in dem liege, was wir hier gelernt hatten. Nicht in die Kirche war ich nun bereit aufgenommen zu werden, sondern in etwas ganz anderes.“ 8
Auch folgendes Zitat macht deutlich, wie Konfirmation, zumal in früheren Jahrzehnten die Funktion des Aufnahmeritus und der gesellschaftlichen Bestätigung für den Konfirmanden übernahm:
6 Scharfe, Martin. S. 175
7 Scharfe, martin. S. 178
4
Arbeit zitieren:
MA Sebastian Hoos, 1996, Jugend - Abschied von der Kindheit, Abschied ins Leben - Übergangsriten in der Adoleszenz, München, GRIN Verlag GmbH
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