Inhalt
Abk ürzungsverzeichnis IV
1. Einführung 1
2. Entstehung des DRSC 1
2.1. Motive für die Gründung 1
2.2. Rechtliche Voraussetzungen für die Gründung 2
3. Struktur des DRSC 3
3.1. Organe des DRSC 3
3.1.1. Vorstand 3
3.1.2. Verwaltungsrat 3
3.1.3. Mitgliederversammlung 3
3.2. Deutscher Standardisierungsrat 4
3.3. Konsultationsrat 4
4. Verfahren zur Standardsetzung 4
5. Aufgaben des DRSC 5
5.1. Entwicklung von Empfehlungen gem. § 342 I 1 Nr.1 HGB 5
5.2. Beratung des BMJ gem. § 342 I 1 Nr.2 HGB 6
5.3. Vertretung Deutschlands in internationalen Gremien
gem. § 342 I 1 Nr.3 HGB 6
6. Ausgewählte Problemfelder 7
6.1. Unabhängigkeit der Gremien 7
6.2. Geltungsbereich der Standards 8
6.3. Eingeschränkter Handlungsspielraum des DRSC 9
7. Projekte des DRSC 9
7.1. Verabschiedete Standards 9
7.2. Aktuelle Standardentwürfe 9
8. Fazit 10
Anhang 1: Verabschiedete Standards des DRCS (Stand September 2001) 11
Anhang 2: Organisation des DRSC 13
Anhang 3: Aufgaben und Ziele des DRSC/ DSR 14
Anhang 4: Relevante Auszüge aus der Satzung des DRSC 20
II
Anhang 5: Relevante Auszüge aus dem Standardisierungsvertrag 24
Anhang 6: Relevante Auszüge aus der Geschäftsordnung des DSR 26
Anhang 7: Relevante Auszüge aus den Standardentwürfen 29
Literaturverzeichnis 33
Rechtsquellenverzeichnis 37
III
Abkürzungsverzeichnis
BB Betriebs-Berater (Zeitschrift) BMJ Bundesministerium für Justiz bzw. beziehungsweise DB Der Betrieb (Zeitschrift) DRS Deutsche Rechnungslegungsstandards DRSC Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. DSR Deutscher Standardisierungsrat DStR Deutsches Steuerrecht (Zeitschrift) E Entwurf EG Europäische Gemeinschaft EU Europäische Union e.V. eingetragener Verein FASB Financial Accounting Standards Board gem. gemäß GAAP Generally Accepted Accounting Principles GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung HGB Handelsgesetzbuch Hrsg. Herausgeber IAS International Accounting Standards IASC International Accounting Standards Committee KapAEG Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz KonTraG Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich Nr. Nummer S. Seite StuB Steuern und Bilanzen (Zeitschrift) URL Uniform Resource Locator US United States Vgl. Vergleiche WPg Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift) z.B. zum Beispiel
IV
1. Einführung
Mit dem DRSC existiert seit 1998 in Deutschland ein Standardsetter, der vertraglich durch das BMJ anerkannt ist. Hinsichtlich Struktur und Verfahren zur Standardsetzung orientiert es sich an den etablierten angelsächsischen Standardsettern IASC und FASB. 1 Standardsetter können als „privatrechtliche Gremien verstanden werden, die Normen zur Rechnungslegung erlassen“ 2 .
Ziel dieses Referates ist es, einen Einblick in die Struktur und die Aufgaben des DRSC zu geben, hierbei auftretende Probleme aufzuzeigen und abschließend kurz über seine aktuellen Projekte zu informieren.
2. Entstehung des DRSC
2.1. Motive für die Gründung
In den letzten Jahren haben sich sowohl die Güter- als auch die Kapitalmärkte weltweit für international agierende Unternehmen geöffnet. Zunehmende internationale Aktivitäten erfordern Investitionen im Ausland. Der erhöhte Kapitalbedarf kann häufig nicht mehr allein über nationale Kapitalmärkte gedeckt werden. Deshalb nutzen auch deutsche Unternehmen immer häufiger internationale Kapitalmärkte wie z.B. die New York Stock Exchange. 3 Voraussetzung zur Zulassung an einer internationalen Börse ist ein nach internationalen Grundsätzen erstellter Konzernabschluß. Die Aktionäre müssen weltweit gleichermaßen über die Unternehmensentwicklung informiert werden. Dies muß über einen Abschluß geschehen, der weltweit verständlich und vergleichbar ist. Hierzu eignen sich die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze der IAS und US-GAAP, da sie, im Gegensatz zu den deutschen Vorschriften, primär auf die Information der Anleger ausgerichtet sind. 4 Auf diese Anforderungen hat der deutsche Gesetzgeber reagiert und eine Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung ermöglicht, um eine Benachteiligung deutscher Unternehmen im Wettbewerb auf internationalen Kapitalmärkten zu verhindern. 5 Das KapAEG ermöglicht mit § 292a HGB die Erstellung eines befreienden Konzernabschlusses und öffnet damit die deutschen Vorschriften für IAS und US-GAAP. Gem. § 292a HGB entfällt für börsennotierte Mutterunternehmen die Verpflichtung zur Erstellung eines Konzernabschlusses nach HGB, wenn sie einen Konzernabschluß nach international anerkannten Rechnungslegungsgrund-
1 Vgl.Schildbach, Rechnungslegungsgremium, DB 1999, S. 645; Schwab, Standardisierungsvertrag I, BB
1999, S.731.
2 Küting/ Brakensiek, Kurzporträt, BB 1999, S. 678.
3 Vgl. Coenenberg, Jahresabschluß, S. 43.
4 Vgl. Krawitz/ Albrecht/ Büttgen, Ergebnisse, WPg 2000, S. 544; Coenenberg, Jahresabschluß, S.43;
Küting, Perspektiven, BB 2000, S. 452; Spanheimer/ Koch, Bilanzierungspraxis, WPg 2000, S. 301.
5 Vgl. Havermann, Quo vadis, WPg 2000, S. 127.
1
sätzen vorlegen. Bedingung ist allerdings, daß er im Einklang mit der 7. EG-Richtlinie steht. Zu den international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen gehören IAS und US-GAAP. 6 Die Regelung des § 292a HGB stellt jedoch nur eine bis zum Jahr 2004 befristete Übergangslösung dar. Demnach sollen bis 2004 deutsche Vorschriften zur Konzernrechnungslegung entwickelt werden, die an die internationalen Standards angepaßt sind. Die Erarbeitung dieser deutschen Standards soll von einem privaten Rechnungslegungsgremium übernommen werden. 7 Hierin liegt die zentrale Motivation des Gesetzgebers zur Gründung des D RSC. Ein weiterer Grund für die Einrichtung des DRSC ist, daß es als privates Gremium schneller und flexibler auf aktuelle Anliegen reagieren kann als der Gesetzgeber. 8
2.2. Rechtliche Voraussetzungen für die Gründung
Rechtsgrundlage für die Einrichtung e ines privaten, durch die Bundesregierung anerkannten Rechnungslegungsgremiums ist § 342 HGB, der im Rahmen des KonTraG in das HGB aufgenommen wurde. Gem. § 342 I 1 HGB ist das BMJ befugt, einen privaten Standardsetter vertraglich anzuerkennen. 9 § 342 I 2 HGB enthält Voraussetzungen, die das private Rechnungslegungsgremium erfüllen muß: Die Erarbeitung und Verabschiedung von Empfehlungen des Gremiums muß durch unabhängige Personen, die zum Kreis der Rechnungsleger gehören, erfolgen. Dies muß in einem Verfahren geschehen, das die Beteiligung der Öffentlichkeit ermöglicht. 10 Die vom DRSC entwickelten Standards gelten gem. § 342 I 1 Nr. 1 HGB nur für den Konzernabschluß, nicht für den Einzelabschluß. Sie sind als Empfehlungen zu verstehen und haben nicht den Rang einer Rechtsnorm. Aus der Veröffentlichung durch das BMJ ergibt sich gem. § 342 II HGB lediglich die Vermutung, daß sie im Einklang mit den GoB stehen. 11 Das DRSC wurde durch den Standardisierungsvertrag im September 1998 „als die zuständige Standardisierungsorganisation für Deutschland“ 12 anerkannt. Demzufolge wurde kein Gebrauch von der Alternativlösung, der Gründung eines Rechnungslegungsbeirates beim BMJ gem. § 342a HGB, gemacht. 13
6 Vgl. Pellens/ Bonse/ Gassen, Perspektiven, DB 1998, S. 785f.; Herzig, Internationalisierung, WPg
2000, S. 104.
7 Vgl. Schwab, Standardisierungsvertrag I, BB 1999, S. 732f..
8 Vgl. Schildbach, Rechnungslegungsgremium, DB 1999, S. 645.
9 Vgl. Pellens/ Bonse/ Gassen, Perspektiven, DB 1998, S. 789.
10 Vgl. Zitzelberger, Überlegungen, WPg 1998, S. 249.
11 Vgl. Küting/ Brakensiek, Kurzporträt, BB 1999, S. 682.
12 § 1 I Standardisierungsvertrag, DRSC (Hrsg.), Standardisierungsvertrag, online im Internet, URL:
http://www.drsc.de/ger/gasc/tasks.html, Stand 03.09.1998, Abfrage 15.09.2001.
13 Vgl. Moxter, Aufgaben, DB 1998, S. 1425.
2
3. Struktur des DRSC
Regelungen zur Struktur des DRSC sind in seiner Satzung sowie in der Geschäfts-ordnung des Vorstandes und des DSR enthalten. Gem. § 1 I der Satzung ist das DRSC in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert. Der Verein finanziert sich im wesentlichen über Mitgliedsbeiträge und Spenden. 14 Jede natürliche Person mit „erkennbarer Qualifikation oder Erfahrung auf dem Gebiet der Rechnungslegung“ 15 hat die Möglichkeit, Mitglied des DRSC zu werden. Die Mitgliedschaft eines Unternehmens muß gem. § 4 I 2 der Satzung von einer natürlichen Person ausgeübt werden. Die Wählbarkeit in ein Organ oder den Standardisierungsrat setzt die Zugehörigkeit zur Gruppe der Rechnungsleger im Sinne des § 6 II der Satzung voraus. 16 Darüber hinaus wird im Standardisierungsvertrag gefordert, daß die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden. Deshalb sollen sowohl Bilanzaufsteller, als auch -prüfer und -nutzer in den Gremien vertreten sein. 17
3.1. Organe des DRSC
3.1.1. Vorstand
Der Vorstand besteht aus 4 Personen: einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister und einem weiteren Mitglied. Aufgabe des Vor-standes ist die Vertretung des Vereins und die Geschäftsführung. Als Hauptgeschäftsführer bestellt der Vorstand einen Generalsekretär. 18
3.1.2. Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat besteht aus dem Vorstand, der das Präsidium des Verwaltungsrates bildet, und 14 weiteren Mitgliedern. Zusätzlich können 5 Mitglieder kooptiert werden. Die Aufgabe des Verwaltungsrates ist die Festlegung der Grundsätze für die Arbeit des DRSC. Außerdem wählt und bestellt er die Mitglieder des Standardisierungsrates. 19
3.1.3. Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal pro Jahr zusammen. Daneben kann bei wichtigen Anlässen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen
14 Vgl. Küting/ Brakensiek, Kurzporträt, BB 1999, S. 681.
15 § 4 I Satzung des DRSC, DRSC (Hrsg.), Satzung, online im Internet, URL:
http://www.drsc.de/ger/gasc/tasks.html, Stand 09.05.2001, Abfrage 15.09.2001.
16 Vgl. ebenda § 6 II.
17 Vgl. § 4 IV Standardisierungsvertrag, DRSC (Hrsg.), Standardisierungsvertrag, online im Internet,
URL: http://www.drsc.de/ger/gasc/tasks.html, Stand 03.09.1998, Abfrage 15.09.2001.
18 Vgl. § 7 II-III Satzung des DRSC, DRSC (Hrsg.), Satzung, online im Internet, URL:
http://www.drsc.de/ger/gasc/tasks.html, Stand 09.05.2001, Abfrage 15.09.2001.
19 Vgl. ebenda § 8 I und III; Breidenbach, Aufgaben, StuB 1999, S. 642.
3
werden. Eine wichtige Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die Wahl und Entlastung des Vorstandes und des Verwaltungsrates. 20
3.2. Deutscher Standardisierungsrat
Der DSR ist das zentrale Gremium im DRSC. Er setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und 5 w eiteren Mitgliedern, die alle für einen Zeitraum von 4 Jahren vom Verwaltungsrat gewählt werden, zusammen. Daneben dürfen 2 weitere Mitglieder kooptiert werden. Dem DSR sind die in § 342 I HGB genannten Aufgaben übertragen. Dazu gehört insbesondere die Entwicklung von Standards zur Konzernrechnungslegung. Der DSR trifft seine Entscheidungen grundsätzlich mit einfacher Mehrheit. Bei Entscheidungen zur Verabschiedung von Standards und der Kooptation weiterer Mitglieder ist eine Mehrheit von 2 Dritteln erforderlich. 21 In § 342 I HGB wird gefordert, daß die Mitglieder des DSR sowohl Rechnungsleger als auch unabhängig sein müssen. Niemand ist befugt, ihnen Weisungen zu erteilen. Die Unabhängigkeit soll dadurch gewährleistet werden, daß die Mitglieder neben ihrer Tätigkeit für den DSR für keine anderen Unternehmen oder Institutionen tätig sind. 22
3.3. Konsultationsrat
Die Mitglieder des Konsultationsrates werden auf schriftlichen Antrag vom Vorstand Nutzern“ 23 berufen. Die Mitgliedschaft ist „Rechnungslegern, Unternehmen oder möglich, sofern sie als Berufs- oder Interessenvertretung organisiert sind. Angehörige des Konsultationsrates dürfen nicht Mitglied des DSR sein. Der Konsultationsrat bietet der von der Rechnungslegung betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit, dem DSR ihre Meinung zu anstehenden Entscheidungen mitzuteilen. 24
4. Verfahren der Standardsetzung
Das Verfahren der Standardsetzung ist in der Geschäftsordnung des DSR geregelt.
§ 342 I 2 HGB verlangt die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Standardsetzung. Dies wird umgesetzt durch die Veröffentlichung der Themenauswahl und Standardentwürfe,
20 Vgl. Breidenbach, Aufgaben, StuB 1999, S. 642; § 11 I und 13 Satzung des DRSC, DRSC (Hrsg.),
Satzung, online im Internet, URL: http://www.drsc.de/ger/gasc/tasks.html, Stand 09.05.2001, Abfrage
15.09.2001.
21 Vgl. ebenda § 9 I-II.
22 Vgl. DRSC (Hrsg.), Aufgaben, online im Internet, URL: http://www.drsc.de/ger/gasc/tasks.html,
Abschnitt: Der Deutsche Standardisierungsrat, Stand 11.07.2001, Abfrage 15.09.2001.
23 § 10 II Satzung des DRSC, DRSC (Hrsg.), Satzung, online im Internet, URL:
http://www.drsc.de/ger/gasc/tasks.html, Stand 09.05.2001, Abfrage 15.09.2001.
24 Vgl. ebenda § 10 I-III; Baetge/ Krumnov/ Noelle, DRSC, DB 2001, S. 772.
4
Arbeit zitieren:
Martina Schmitt, 2001, Funktionen, Aufgaben und Projekte des DRSC, München, GRIN Verlag GmbH
Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:
Einbetten
DOI
Aufbau, Aufgaben und Zielsetzung des DRSC
BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Seminararbeit, 33 Seiten
Credit Default Swaps in der Finanzkrise
Eine Untersuchung der Entwickl...
BWL - Bank, Börse, Versicherung
Diplomarbeit, 76 Seiten
Innovationspolitik in Frankreich und Deutschland. Programmgestaltung &...
Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche
Seminararbeit, 36 Seiten
Martina Schmitt hat den Text Funktionen, Aufgaben und Projekte des DRSC veröffentlicht
Martina Schmitt hat einen neuen Text hochgeladen
Einführung in die Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
mit Fallbeispielen, Übungsaufg...
Volker Breithecker, Ralf Klapdor
Steuerbilanz und Vermögensaufstellung in der Betriebswirtschaftlichen ...
Volker Breithecker, Ute Schmiel
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Grundlagen und Konzepte - Eine...
Dieter Beschorner, Volker H. Peemöller
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre - Koordination betrieblicher Entsc...
Die Fallstudie Peter Pollmann ...
Klaus Backhaus, Uta Herbst, Markus Voeth, Robert Wilken
0 Kommentare