Wirtschaftsbetrug in Deutschland –
Delikte und Vorbeugungsmaßnahmen
von: Mathias Thiele, Torsten Ratzel und Philipp Walter
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung und Begriffsabgrenzungen
1.1 Wer ist in unserem Unternehmen kriminell? 2
1.2 Problematik der begrifflichen Abgrenzung 2
1.3 Wirtschaftskriminalität – Versuch einer Definition 3
1.4 Relevanz der Problematik im gesellschaftlichen Zusammenhang 4
1.5 Wirtschaftskriminelle Aspekte der Organisierten Kriminalität 4
2 Arten von Wirtschaftsbetrug
2.1 Zusammenfassung einzelner Betrugsmodelle zu Erscheinungsformen 5
2.2 Cybercrime 5
2.3 Vermögensdelikte 6
2.4 Wirtschaftsspionage 7
2.5 Produktpiraterie 7
2.6 Geldwäsche 8
2.7 Korruption 8
2.8 Bilanzfälschung, Insolvenzdelikte und Steuerhinterziehung 9
2.9 Wettbewerbsdelikte 9
3 Entwicklung und Umfang der Wirtschaftskriminalität in Deutschland
3.1 Historische Hintergründe 10
3.2 Wirtschaftskriminalität im Hell- und Dunkelfeld 11
3.3 Bild der Wirtschaftskriminalität in der Öffentlichkeit 13
3.4 Folgen von Wirtschaftskriminalität 15
4 Ursachen von Wirtschaftskriminalität und Schutzmöglichkeiten für Unternehmen
4.1 Ursachen in den rechtlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen 15
4.2 Täterprofile und Motive für wirtschaftskriminelles Handeln 16
4.3 Schutzmöglichkeiten vor interner Kriminalität 17
4.4 Schutzmöglichkeiten vor externer Kriminalität 18
5 Ausgewählte aktuelle Fallbeispiele
5.1 Betrug und Bilanzfälschung in Millionenhöhe bei der Nici AG 19
5.2 Schmiergeldaffäre bei BMW 19
6 Quellenverzeichnis 21
1 Einführung und Begriffsabgrenzungen
1.1 Wer ist in unserem Unternehmen kriminell?
Am frühen Morgen in der Vertriebsniederlassung eines mittelständischen Handelsunternehmens: wieder ist eine Palette mit Ware verschwunden. Seit Monaten mehren sich die Fälle, in denen erhebliche Bestandsdifferenzen vom Lagerpersonal entdeckt werden. Zeichen für ein gewaltsames Eindringen von außen sind indes nicht zu finden. „Bei uns gibt es keinen Diebstahl. Ich habe meine Mannschaft im Griff“, beteuert der Lager- und Fuhrparkleiter. Und auch die Mitglieder des Betriebsrats sind sich einig: „Unsere Kollegen sind nicht kriminell. Es muss sich um Fehlbuchungen handeln.“ Trotzdem muss sich der Leiter der Niederlassung die Frage stellen, welcher seiner Mitarbeiter für ein Diebstahlsvergehen in Frage käme. Einer der Kraftfahrer, der vielleicht mit einem der Kunden kooperiert? Oder ein Lagermitarbeiter, der die Ware heimlich zur Seite schafft? Vielleicht sogar einer der Kollegen im Vertrieb, der einen Zentralschlüssel hat und nachts heimlich in das Gebäude eindringt? Und wenn tatsächlich ein Dieb unter der Belegschaft ist, wie sollte der Niederlassungsleiter bei dessen Enttarnung mit ihm umgehen? Welche Kontrollmechanismen haben versagt; welche Maßnahmen können ein erneutes Delikt verhindern? Und wie kann das Vertrauen unter den Mitarbeitern wiederhergestellt werden? Nicht selten müssen sich Manager mit solchen Fragen auseinandersetzen, nicht selten handelt es sich tatsächlich um kriminelle Vorfälle, und nicht selten trifft sie diese Erkenntnis völlig unvorbereitet. Die Autoren möchten mit der vorliegenden Belegarbeit das Phänomen Wirtschaftsbetrug, seine Entwicklung und seine Charakteristika beleuchten und Wege aufzeigen, wie Unternehmen diese kriminelle Bedrohung managen können.
1.2 Problematik der begrifflichen Abgrenzung
Die Begriffe „Wirtschaftskriminalität“ und „Wirtschaftsbetrug“ unterliegen einem ständigen Bedeutungswandel und bieten weitreichenden Interpretationsspielraum. Die voranschreitende weltweite Technologisierung und die zunehmende Komplexität wirtschaftlicher Prozesse haben neue Arten von wirtschaftsbezogenen Betrügereien hinzukommen lassen. Insbesondere die Computerkriminalität, der sogenannte Cybercrime, sorgte in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen. Andererseits ist die Sichtweise auf dieses Problem auch immer abhängig von Standpunkt des Betrachters: staatliche Strafverfolger interpretieren nahezu jedes Vermögensdelikt ohne direkte Gewalteinwirkung als Wirtschaftskriminalität (Vgl. Odenthal, S.12). Die betroffenen Unternehmen hingegen sehen sich meist in der Opferrolle (Vgl. ebd.). Für sie stehen unternehmensschädigende Delikte der Mitarbeiter und des Managements im Vordergrund – Korruption bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, Subventionsbetrug, Steuerhinterziehung oder illegale Beschäftigung finden sich selten in ihren Statistiken wieder. Hinzu kommt, dass sich selbst Wirtschafts- und Rechtswissenschaftler selten auf konkrete Definitionen festlegen – Grund ist die Vielschichtigkeit und unklare Struktur des Themenkomplexes. Als Beleg sei eine knappe Auswahl aus der Vielzahl der nationalen Gesetze aufgeführt, die wirtschaftskriminelle Handlungen abgrenzen:
In Deutschland existiert ein schier unüberschaubares Geflecht von Normen, die das Wirtschaftsstrafrecht regeln – es enthält nach Schätzungen von Wirtschaftskriminologen allein mehr als 200 Bundesgesetze (Vgl. Schwind, S.419). Darüber hinaus grenzen viele europäische Richtlinien und internationale Wirtschaftsabkommen den Handlungsspielraum deutscher Unternehmen ein.
1.3 Wirtschaftskriminalität – Versuch einer Definition
Trotzdem setzt die Untersuchung des Themenkomplexes Wirtschaftsbetrug eine weitestgehende Abgrenzung voraus. Als gemeinsamen Konsens unterschiedlicher Kriminalisten und Ökonomen haben die Autoren die Thesen des amerikanischen Soziologen Edwin H. Sutherland identifiziert. Anlässlich der 34. Jahrestagung der Amerikanischen Soziologischen Vereinigung prägte er 1939 als deren Präsident in seiner Eröffnungsrede den Begriff der „Weiße-Kragen-Kriminalität“ („white collar criminality“; vgl. ebd., S.422), den er wie folgt interpretierte: „Weiße-Kragen-Kriminalität“ bezeichnet Straftaten, die von ehrbaren Personen mit hohem sozialen Ansehen und im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verübt werden. (Vgl. ebd.)
Sutherland schuf so die klassische Definition von Wirtschaftskriminalität und fasste darin alle ihre wesentlichen Merkmale zusammen. Jedoch darf man nicht außer Acht lassen, dass diese Definition nicht alle Aspekte von wirtschaftskriminellem Handeln abdeckt, weil sie sich nur auf angesehene Personen bezieht. Sutherland wollte damit dem damals vorherrschenden Vorurteil, dass kriminelles Verhalten nur ein Problem der unteren Gesellschaftsschichten, also der „Blaue-Kragen-Arbeiter“ („blue collar workers“) sei, entgegenwirken (Vgl. ebd.). Der strafrechtliche Begriff der Wirtschaftskriminalität umfasst nach Schwind das „sozial schädliche Verhalten im Wirtschaftsleben, soweit dies von Strafe bedroht ist“ (Zit.: ebd., S.419). Diese Definition deckt sich mit der Ansicht der Autoren, muss jedoch um den Aspekt der lediglich ordnungswidrigen und nicht strafrechtlich verfolgten Handlungen erweitert werden.
Abb.1: Auswahl der Bundesgesetze des Wirtschaftsstrafrechts [Abbildung in der Downloaddatei vorhanden]
Umstritten ist, ob auch moralische Verfehlungen berücksichtigt werden sollten. Die Autoren sind jedoch der Meinung, dass die Einbeziehung solcher Handlungen, die nicht gegen geltendes Recht, aber gegen moralische Prinzipien verstoßen, der Sichtweise der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter Rechnung trägt, und deshalb ebenso in den Begriff der Wirtschaftskriminalität im weiteren Sinne einbezogen werden sollten. Sie sind jedoch nicht Gegenstand dieser Belegarbeit. Die Begriffe Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsbetrug sind synonym zu verwenden, denn bei Betrug handelt es sich um eine Schädigung Dritter, um Vorteile (meist finanzielle) zu erlangen (Vgl. Wikipedia1; Gabler Wirtschaftslexikon, S.472). Geschieht dies im Zusammenhang mit wirtschaftlichem Handeln, so kann man von einem Wirtschaftsbetrugsfall ausgehen.
1.4 Relevanz der Problematik im gesellschaftlichen Zusammenhang
[...]
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Mathias Thiele, Torsten Ratzel, Philipp Walter, 2006, Wirtschaftsbetrug in Deutschland - Delikte und Vorbeugungsmaßnahmen, Munich, GRIN Publishing GmbH
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