Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Jugend und Religion - Begriffsbestimmungen 3
2.1. Zum Begriff Jugend 3
2.2. Zum Begriff Religion - religionswissenschaftlich. 4
2.3. Der Luckmannsche Religionsbegriff 7
3. Jugend und Religion - Befunde aus der 13. und 14. Shellstudie 9
3.1. die 13. Shell Jugendstudie - eine kurze Beschreibung 10
Stichprobe. 10
Thematische Schwerpunkte. 11
zentrale Befunde. 12
3.1.1. Jugend und Religion - Ergebnisse der 13. Shell Jugendstudie 14
3.1.1.1. Die Religionsgemeinschaften - Zusammensetzung der Stichprobe 14
3.1.1.2. klassische Variablen für Religiosität und Kirchlichkeit. 15
Gottesdienstbesuch , Beten, Glaube an ein Weiterleben nach dem Tod. 16
Gottesdienstbesuch. 16
Beten. 17
Glaube an ein Weiterleben nach dem Tod 17
Lekt üre religiöser Bücher. 18
Wichtigkeit religiöser Feste 18
kirchlich -konfessionelle Jugendgruppen. 19
Kinder religiös erziehen 19
Zusammenfassung. 20
3.1.1.3. Privatisierung von Religiosität 20
Selbsteinsch ätzung als nicht-religiös 21
Spirituell -okkulte Praktiken 21
Privater Schicksalsglaube, Glaube an höhere Mächte und höhere Bestimmung 21
3.1.2. Zusammenfassung - Kirchlichkeit und private Glaubensüberzeugungen 22
3.2. die 14. Shell Jugendstudie - eine kurze Beschreibung 23
Stichprobe. 23
thematische Schwerpunkte. 24
zentrale Befunde. 24
3.2.1. Jugend und Religion - Ergebnisse der 14. Shell Jugendstudie 27
3.2.1.4. Variablen für Religiosität und Kirchlichkeit. 28
Vertrauen in die Institution Kirche. 28
Glaube an Gott 28
Aktivit äten in Kirchengemeinde und -gruppe. 28
Zusammenfassung. 29
3.3. Privatisierung von Religion -„unsichtbare Religion(en)“ im Sinne Luckmanns 29
Familie. 30
Freizeit. 30
Wertorientierungen. 32
Zusammenfassung. 32
4. Resümee 33
Literatur. 34
Verzeichnis Abbildungen und Tabellen 35
1. Einleitung
"Was gewöhnlich bloß für ein Symptom für den Rückgang des traditionellen Christentums gehalten wird, könnte Anzeichen für eine sehr viel revolutionäreren Wandel sein: Ersetzung der institutionell spezialisierten Religion durch eine neue Sozialform der Religion" (Luckmann 1991, S. 132). Diese Vermutung wurde von Thomas Luckmann bereits in den sechziger Jahren formuliert, ist heute nicht minder aktuell und scheint sich mehr und mehr zu bestätigen..
Vor diesem Hintergrund ist das Thema dieser Arbeit die Analyse der 13. und 14. Shell Jugendstudie zum Verhältnis von Jugend und Religion. Dabei werden einmal die Ergebnisse für ein Verhältnis im traditionell kirchlich-religiösen Sinne zusammengefasst und interpretiert, als auch auf Grundlage des Religionsbegriffs nach Luckmann nach Anzeichen für eine Privatisierung und Unsichtbarkeitwerdung von Religion gesucht. Dafür werden zunächst die Terminologien Jugend und Religion geklärt, anschließend die 13. sowie die 14. Shell Jugendstudie jeweils kurz vorgestellt, deren zentralen Ergebnisse referiert, um sich dann speziell dem Thema Jugend und Religion und den jeweiligen Befunden dazu zu widmen.
2. Jugend und Religion - Begriffsbestimmungen
2.1. Zum Begriff Jugend
Nach Zimmermann (2003) muss der Versuch einer Definition des Begriffs „Jugend“ üblicherweise mit der Bemerkung einleiten, dass es die Jugend nicht gibt, „weil in den verschiedensten historischen Epochen und Kulturen hierfür auch ganz unterschiedliche begriffliche und manchmal auch nicht eindeutige Klassifikationen benutzt wurden.“ (S. 164) So kann mit Jugend eine Entwicklungsphase, eine soziale Gruppe, eine gesellschaftliche Teilkultur oder aber auch „ein idealer, altersunabhängiger Wertebegriff für die gebündelte Sehnsucht der Gesellschaft nach Spannkraft, körperlicher Schönheit und unbeschwerten Genuss, benannt als ‚Jugendlichkeit’“ gemeint sein (ebd. S. 166). Am häufigsten, so Zimmermann, wird Jugend „als eine Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenheit und als eine bestimmte Altersphase in einer Spanne zwischen 13 und ca. 25 Jahren bezeichnet.“ (ebd.) Problematisch an der Begrenzung auf eine bestimmte Spanne des Lebensalters ist, dass diese nicht zwangsläufig auf alle Jugendlichen im gemeinten Sinne des Terminus zutrifft, denn ein 25-jähriger kann z.B. bereits selbstständig und völlig losgelöst vom Elternhaus als Jungunternehmer den Erwachsenenstatus einnehmen, während andere
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noch bei ihren Eltern wohnen und in der „Hip-Hop-Szene lebend als Jugendlicher gelten.“ (ebd.)
Die Stichprobe der im Folgenden behandelten 13. Shell-Jugendstudie setzt sich aus jungen Menschen im Alter zwischen 14 und 25 Jahren zusammen, die der 14. Shell-Jugendstudie aus jungen Menschen im Alter zwischen 12 bis 25 Jahren, sodass im Weiteren dieser Arbeit mit dem Begriff Jugend, junge Menschen in der Spanne zwischen diesen Lebensaltern (12 bis 25 Jahre) gemeint sein wird. (vgl. Deutsche Shell 2000, S. 353, Deutsche Shell 2002, S. 415ff.) 1
2.2. Zum Begriff Religion - religionswissenschaftlich
Ebenso schwierig gestaltet sich die Definition des Begriffs Religion. In Religion in Geschichte und Gegenwart einem „Handwörterbuch für Theologie und
Religionswissenschaft“ findet sich zur Definition des Begriffs Religion der einleitende Satz: „Schon länger wird die Annahme, die Rel.[igion] definieren zu können, zugleich relativiert.“ (Betz et al. 2004, S. 265) Im Anschluss werden zwei Hauptströmungen der Begriffsbestimmung beschrieben: „Rel.[igion] als erlebnishafte Begegnung mit heil.[iger] Wirklichkeit und als antwortendes Handeln des vom Heiligen existenziell bestimmten Menschen“, im Gegensatz zu der Annahme, dass eine Begriffs- und Wesensbestimmung ein nahezu unlösbares Problem darstellt, das nur individuell lösbar erscheint durch eine „subjektive existentielle Entscheidung zur Bejahung und Ergreifung eines transzendenten, übervernünftigen, alle bisherigen Ideenassoziationen zerbrechenden Paradoxes“ (ebd.). Religion wird hier also einmal eher in einer nahezu vertraut klingenden Anlehnung an christliche Glaubensvorstellungen als aktive, erlebnishafte Begegnung mit etwas Heiligem definiert, während bei der zweiten Begriffsbestimmung die Definition von Religion letztendlich dem Einzelnen und seiner subjektiven Entscheidung etwas als Religion anzunehmen oder dazu zu erheben überlassen bleibt.
Es wird weiter ausgeführt, dass sich als Konsequenz der „desolaten Lage“, dass sich keine einheitliche Begriffsbestimmung findet, es auch Vorschläge gibt, auf den Religionsbegriff ganz zu verzichten. Da dieser Vorschlag vom wissenschaftlichen Standpunkt aus nicht vertretbar und haltbar ist, wird es weiterhin Versuche einer Definition geben, zu denen aber skeptisch angemerkt wird:
„Ein auch nur konvergierendes Verständnis der Rel.[igion] wird sich schwerlich mehr erreichen lassen. Wohl wird es weiterhin Religionswiss.[enschaft] geben, freilich unter Verzicht auf eine allg. akzeptierte Definition.“ (ebd. S. 266)
1 zur ausführlichen Beschreibung der Stichproben siehe Kapitel 3.1 und 3.2
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Unter dem Gesichtspunkt der Vielfalt der Religionen wird zusammengefasst:
„Die heutigen religionswiss. Forschung hat den Glauben an eine allen Rel.[igionen] zugrunde liegende Gemeinsamkeit aufgegeben. Sie akzeptiert ohne Einschränkung die Vielfalt der Religionen [..] und versucht, jede Rel.[igion] einzeln zu beschreiben, wobei das bes. Interesse der Entwicklung der Rel.[igion] gilt. Auf diese Weise wird der Akzent auf die jeweils bes. Eigenart einer jeden Rel.[igion] gelegt und von Religionsdefinitionen Abstand genommen [..].“ (Betz et al. 2004 S. 277)
Im Handbuch religionswissenschaftlicher Grundbegriffe wird zur Definition des Religionsbegriffs eingangs angemerkt, dass in keiner Wissenschaft so anhaltend und so kontrovers über jenen Gegenstand, der der Disziplin den Namen gibt, gestritten wird, wie in der Religionswissenschaft. (vgl. Cancik et al. 1998, S. 418) Es wird konstatiert:
„Begriffe, die einen großen Gegenstandsbereich abzudecken beanspruchen, sind immer problematisch und das besonders in Wissenschaften, die sich mit sehr unterschiedlichen Gesellschaften und deren Kulturen beschäftigen. Aber meistens kann man sich doch darüber einigen, was man unter diesen Begriffen subsumieren will und was nicht. Im Fall des Begriffs ‚Religion’ scheint dies jedoch sehr schwer zu gelingen.“ (ebd. S. 419)
Auch hier wird die gegenwärtige Debatte über eine Definition des Religionsbegriffs als unentschieden zwischen zwei Ansätzen zur Definition beschrieben und zwar dem substantiellen Ansatz versus dem funktionalistischen. Während substantielle Definitionen sagen was Religion ist, beschreiben funktionalistische Definitionen was Religion leistet. Dabei fällt auf, dass
„[..] substantielle Definitionen immer dazu tendieren, transzendente Phänomene in die Begriffsbildung aufzunehmen, während funktionalistische Definitionen um Probleme quasi existentieller Natur kreisen (Identität, Kosmos und Chaos, Tod usw.).“ (vgl. ebd. S. 421 f.)
Stellvertretend für zahlreiche Definitionen nach dem substantiellen Ansatz wird eine der „prägnantesten [..] der jüngeren Vergangenheit“ von M. E. Spiro vorgestellt:
„Religion ist eine Institution, die aus kulturell geformter Interaktion mit kulturell postulierten übermenschlichen Wesen besteht.“ (Spiro 1966, S. 96. zit.n. Cancik et al. 1998, S. 422)
Dieser wird für den funktionalistischen Ansatz eine Begriffsbestimmung von J. Milton Yinger gegenübergestellt:
„Religion ist ein System von Überzeugungen und Handlungen, durch welche eine Gruppe von Menschen mit (den) letzten Problemen des menschlichen Lebens ringt. Sie drückt die Weigerung aus, vor dem Tode zu kapitulieren, aufzugeben angesichts der Enttäuschung, der Feindseligkeit zu gestatten, menschliche Gemeinschaft zu zerstören. Die Qualität der religiösen Existenz [..] beinhaltet zwei Dinge: Erstens: Einen Glauben, daß das
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Übel, der Schmerz, die Verwirrung und das Unrecht fundamentale Tatsachen des Lebens sind; und zweitens: Ein System von Praktiken und damit verbundenen geheiligten Überzeugungen, die die Gewißheit ausdrücken, daß der Mensch letztlich von diesen Tatsachen erlöst werden kann.“ (Yinger 1970, S. 7. zit.n. Cancik et al. 1998, S. 422)
Trotz der Unvereinbarkeit der unterschiedlichen Begriffsbestimmungen wird angemerkt, dass
„die konkrete Erforschung von religiösen Systemen nicht unmöglich ist und daß es den Ergebnissen oft nicht angesehen werden kann, welcher Definition ein Forscher anhängt.“ (ebd. S. 424)
Interessant im Hinblick auf „die unsichtbare Religion“ Luckmanns ist die abschließende Bemerkung zum Thema bei Cancik et al.:
„Ob es sinnvoll ist, für alle Gesellschaften und alle Zeiten anzunehmen, daß Religion als identifizierbares kulturelles System existiert, ist eine weiterhin offene Frage. Unbestritten ist jedoch, daß genügend Gesellschaften bestanden und bestehen, in denen Religion identifizierbar ist.“ (ebd. S. 425)
Zusammenfassend kann festgehalten werden: Eine allgemein anerkannte und gültige wissenschaftliche Definition des Begriffs Religion gibt es nicht. Vielmehr existieren mehrere Ansätze nebeneinander (darunter der sogenannte substantielle und funktionalistische Ansatz), die Religion jeweils von verschiedenen Standpunkten aus betrachten und zu unterschiedlichen Ergebnissen einer Begriffsbestimmung kommen. Das wesentliche an den (wenigen) oben angeführten Definitionen lässt sich dabei wie folgt zusammenfassen: Religion ist für den Einzelnen etwas individuell Bedeutsames, auf das dieser sich interaktiv dialogisch in einem kulturellen Rahmen handelnd einlässt. Religion gibt dabei Halt und Sinn, wie z.B. stützende und erklärende Antworten auf existentielle Fragen.
Eine sehr allgemein gehaltene, trotzdem kritische und aufschlussreiche Bestimmung des Religionsbegriffs findet sich im Übrigen in dem Online-Nachschlagewerk Wikipedia. Dort heißt es:
Als Religion wird oftmals ein in größeren Bevölkerungsgruppen verankertes System von Vorstellungen über die Existenz von Gegebenheiten jenseits des sinnlich Erfahrbaren bezeichnet. Religiöse Menschen richten ihr Leben nach einem sinngebenden Ganzen.
Diese in sehr langen Traditionen entstandene Welterklärung bzw. Anleitung zur Lebensbewältigung wird in der westlichen Welt aufgrund christlicher Traditionen häufig mit der Kurzformel „Glaube“ zusammengefasst. Hierbei handelt es sich um den zumeist institutionalisierten und organisierten Glauben an eine oder mehrere persönliche oder auch unpersönliche transzendente Wesenheiten (z. B. eine Gottheit, Geister und Ahnen) und/oder Prinzipien (z. B. Dao, Dhamma) und/oder andere Vorstellungen, wie z.B. Nirvana und Jenseits.
Allerdings erfasst der westliche Ansatz einer Definition mit Hilfe des Begriffs „Glauben“ nicht alle Religionen, da dieser Terminus in einigen Religionen nicht oder kaum existiert und damit nicht das eigentliche Merkmal dieser Religion sein kann.
Ein weiteres Problem stellt die Definition einer Gemeinschaft als Religion dar. Einige Religionen beruhen auf philosophischen Systemen, bei anderen ist die politische Orientierung oder die Spiritualität sehr ausgeprägt. Eine
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klare Abgrenzung ist unmöglich, Überschneidungen finden sich in nahezu allen Religionen und insbesondere bei der Rezeption durch einzelne Menschen. Den meisten Religionen sind Heilslehren, Symbolsysteme und Rituale zu eigen. Vor diesem Hintergrund werden populäre Einteilungen vorgenommen. (Wikipedia, 31.03.2006)
2.3. Der Luckmannsche Religionsbegriff
Als ein in sehr langer Tradition entstandenes System der Welterklärung bzw. Anleitung zur Lebensbewältigung sieht auch Thomas Luckmann Religion als solche. Seine funktionalistische Definition von Religion, die er in seinem Essay „Die unsichtbare Religion“ entwickelte, gilt als eine der breitesten überhaupt (vgl. Knoblauch 1991, S. 12) „Sie verfolgt die Absicht, ein möglichst breites Spektrum von Glaubensinhalten und sozialen Formen zu erfassen, die ‚religiöse’ Funktionen erfüllen, ohne von dem eingeengt zu werden, was durch herkömmliche religiöse Institutionen als Religion bezeichnet wird“ (ebd.). Dabei definiert Luckmann Religion zunächst durch eine anthropologische Funktion: „Religiös […] ist, was die engen Grenzen des unmittelbaren Erlebens eines bloß biologisch verstandenen Wesens überschreitet“ (ebd., S. 13), denn
„[d]er Organismus - für sich betrachtet nichts anderes als der isolierte Pol eines ‚sinnlosen’ subjektiven Prozesses - wird zum Selbst, indem er sich mit den anderen an das Unternehmen der Konstruktion eines ‚objektiven’ und moralischen Universums von Sinn macht. Dabei transzendiert [überschreitet] er seine biologische Natur. Es deckt sich mit einer elementaren Bedeutungsschicht des Religionsbegriffs, wenn man das Transzendieren der biologischen Natur durch den menschlichen Organismus ein religiöses Phänomen nennt.“ (Luckmann, 1991, S. 85 f.)
Religion wird also als etwas verstanden, das dem einzelnen biologischen Organismus hilft zur Person zu werden, indem dieser zusammen „mit anderen einen objektiv gültigen, aber zugleich subjektiv sinnvollen, innerlich verpflichtenden Kosmos bildet“ (ebd., S. 87). Bei diesem Vorgang, in dem das Transzendieren der Natürlichkeit stattfindet und der nach Luckmann religiösen Charakter hat, handelt es sich um nichts anderes als um Sozialisation, während derer ein geschichtlich gewachsener Sinnzusammenhang, eine Weltansicht angeeignet wird. (vgl. ebd., S. 88 f.) Diese Weltansicht, „in der Kategorien von gesellschaftlicher Relevanz, wie etwa Zeit, Raum, Kausalität und Zweck, den spezifischeren Deutungsschemata übergeordnet sind“ (ebd., S. 90), definiert Luckmann als die soziale Grundform der Religion. Mit anderen Worten:
„Nicht einzelne Deutungsschemata erfüllen eine religiöse Funktion. Es ist vielmehr die Weltansicht als ganze, als einheitliche Sinnmatrix. Sie bildet den historischen Rahmen, in dem menschliche Organismen Identität ausbilden und dabei ihre biologische Natur transzendieren.“ (ebd., S. 93)
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Arbeit zitieren:
Rüdiger-Philipp Rackwitz, 2006, Jugend und Religion, Befunde aus der 13. und 14. Shell Jugendstudie, München, GRIN Verlag GmbH
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